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Autor Thema: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen  (Gelesen 2018 mal)

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Der Saarländer

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Hallo zusammen,

ich hab meinen Flug ab Basel gebucht, da ich hier über 500 € spare, als wenn ich direkt ab Frankfurt fliegen würde (Lufthansa machts möglich!!)... Hier wusste ich nun leider nicht, wie es mit der Versteuerung aussieht, wenn ich meine Einkäufe wieder mit nach Deutschland bringe... wollte nämlich nicht in der Schweiz und in Deutschland steuern abdrücken... folgende Antwort habe ich vom Schweizer Zoll bekommen:

Zitat
Ihr Mail vom 3. August wurde mir weitergeleitet; ich kann folgendes antworten:

    Beim Ausgang "Schweiz" am Flughafen Euro-Airport, müssen Sie den "roten" Weg auswählen (Waren anzumelden)
    Sie müssen sich beim Zollpersonal melden
    Waren anmelden (Rechnungen vorlegen)
    Je nach Wert der mitgebrachten Waren wird einen Transitschein erstellt; Bahrhinterlage von ca. 10% vom Warenwert
    Der hinterlegte Betrag wird beim Grenzübergang Schweiz/ Deutschland durch den CH-Zoll rückerstattet (ohne Gebühr)
    Am Schluss Versteuerung am deutschen Zoll (MWSt)

Am Euro-Airport haben Sie auch die Möglichkeit den Ausgang "Frankreich/ Deutschland" zu benützen; da die ausländischen Vorschriften mir unbekannt sind, kann ich diese zweite Lösung nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüssen.


Find ich gut die Variante... hoffe das diese Infos weiteren Reisenden auch weiterhilft... :-)

Falls jemand weiß, wie es mit Frankreich aussieht, fände ich es toll, wenn die Infos hier auch geposted werden... :-)

Lg

Der Saarländer

wolfi

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #1 am: 04.08.2011, 13:04 Uhr »
Wir sind schon von Basel-Mulhouse (Mülhausen für Deutsche) geflogen, also nach meiner Erinnerung gibt es zwei Ausgänge, zwischen denen Du frei wählen kannst: In die Schweiz oder nach Frankreich - dann kommst Du also in der EU an und da gelten die üblichen Freibeträge (430 €) pro Prson. Dasselbe gilt natürlich für den Start: Du startest wahlweise in Frankreich oder in der Schweiz.
 
Der Flughafen liegt übrigens in Frankreich (Elsass) und ist nur durch einen Strassen-Korridor mit der Schweiz verbunden. Auch das Parken ist nach meiner Erinnerung im französischen Teil günstiger.
 
PS: Aus reinem Interesse bin ich mal von Basel aus zum Flughafen gefahren und habe mich zur Information begeben - da habe ich gemerkt, dass die genau in der Mitte der Abflughalle war, d. h. die Dame konnte zur einen Seite die Schweizer bedienen, zur anderen die Franzosen.

Der Saarländer

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #2 am: 06.08.2011, 12:28 Uhr »
Hi Wolfi,

wusste nicht, dass die Freigrenze von 430 € Europaweit gilt... ist es denn günstiger, die Waren in Frankreich zu versteuern als in Deutschland? Das mit dem günstigeren Parken in Frankreich stimmt, hab ich mir auf der Website angesehn...

mrh400

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #3 am: 06.08.2011, 12:57 Uhr »
Hallo,
wusste nicht, dass die Freigrenze von 430 € Europaweit gilt...
doch, das ist so; deshalb ist das egal:
ist es denn günstiger, die Waren in Frankreich zu versteuern als in Deutschland?
Gruß
mrh400

wolfi

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #4 am: 06.08.2011, 13:10 Uhr »
Von der internet-Seite des französischen Zoll:
http://www.douane.gouv.fr/page.asp?id=18

Zitat
Ils sont indiqués ici pour vous sensibiliser à l’obligation de déclarer vos achats, si ceux-ci dépassent la franchise autorisée (300 ou 430 euros pour un adulte selon le mode de transport utilisé et 150 euros pour un voyageur de moins de 15 ans quel que soit le mode de transport (voir la brochure Voyagez en toute liberté !)

Auch ohne Französisch-Kenntnisse sieht man, was gemeint ist - mrh400 hat Recht.
 
Was die Versteuerung (schönes Wort: Einfuhrumsatzsteuer) angeht, bin ich überfragt - theoretisch könnte man in Mulhouse französische Steuer bezahlen (müssen), die man dann mit der deutschen verrechnen lassen kann ...
 
Willst Du tatsächlich für mehr als 430 € pro Nase einkaufen ?

mrh400

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #5 am: 06.08.2011, 13:27 Uhr »
Hallo,
Was die Versteuerung (schönes Wort: Einfuhrumsatzsteuer) angeht, bin ich überfragt - theoretisch könnte man in Mulhouse französische Steuer bezahlen (müssen), die man dann mit der deutschen verrechnen lassen kann ...
 
Willst Du tatsächlich für mehr als 430 € pro Nase einkaufen ?
ooops, an die Variante habe ich gar nicht gedacht. Wenn man über den 430 EUR liegt, dann kann das möglicherweise schon einen Unterschied machen - möglicherweise noch nicht bei der Pauschalversteuerung bis 700 EUR, aber darüber hinaus. Die Verrechnungsvariante dürfte für Nichtunternehmer kaum in Betracht kommen.
Gruß
mrh400

Der Saarländer

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #6 am: 06.08.2011, 14:06 Uhr »
Hallo zusammen,

ich glaub schon, dass ich über die 430 € kommen werde... wollt mir dort drüben noch paar Hosen, T-Shirts, Anzüge etc. kaufen... da kommt man glaub ich schnell über die 430 €... werde wohl nicht über die Pauschalversteuerungsgrenze von 700 € kommen, aber so richtig auskennen tu ich mich mit den Versteuerungssätzen nicht...

wolfi

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #7 am: 06.08.2011, 14:34 Uhr »
Vielleicht sollte mal jemand mit besseren Französisch-Kenntnissen auf die obige Seite des franz. Zolls schauen. Ich denke aber, dass es ähnlich/identischlaufen wird wie in Deutschland:
 
700 € (über die freien 430 hinaus) können pauschal versteuert werden (in D 17, etwas %) - wie hoch die Umsatzsteuer in "Frankreisch" ist, weiß ich nicht, aber auf ein paar % kommt es ja nicht an.
 
Wichtig ist eben, wie hier in anderen threads besprochen, dass das einzelne Stück nicht über 430 bzw 700 liegt - das wird bei Deinen Hosen etc ja gegeben sein.
 
Gefälschte Markenartikel werden bei Dir sicher nicht dabei sein - Du willst ja Original Levi's/Hilfiger/was auch immer ... einkaufen, nehme ich an.
 
Ich selbst kaufe viel VF /Wrangler und Lee und Nautica) - da kostet das Hemd/die Jeans unter 20 $/15 € - selbst mit einem extra-Koffer sind wir zu zweit nicht über 800€ gekommen.
 
Du solltest auch unbedingt hier im Forum nochmals mit "outlet" stöbern, da gibt es phantastische Angebote, einen VIP-Club bei den Premium-outlets und sonderaktionen jede Menge ...
 
Wir hatten z. B. über Ostern bei Levi's ein Angebot: ab 180 $ Einkauf - 75 $ Rabatt!
 
Das haben wir in zwei outlets gemacht und noch einem jungen Deutschen Quartett verraten - die wollten eigentlich gar nicht so viel einakaufen, aber zu viert, jeder zwei jeans ... ...
 
PS: Der Zoll in Budapest war übrigens überhaupt nicht an uns interessiert -trotz niegelnagelneuem Koffer. Ich hatte aber alle Rechnungen vorsichtshalber geordnet dabei: etwa 65 items, ca 1100 $

Der Saarländer

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #8 am: 06.08.2011, 14:52 Uhr »
Hey,

Naja, auf 1-2 % kommts nun wirklich nicht an... aber man spart ja wo man auch kann... :-)

Klar, ich werd mir keine Hosen für 500 $ kaufen... dafür ist einfach mein mickriges Nebeneinkommen (hauptberuflicher Student) einfach zu niedrig... :-)

Nee, um gottes willen, wenn ich gefälschte ware kaufen will kann ich das hier auch... und in Indien wär ich da glaub ich noch günstiger dran... :-)

Naja, ich hab auch 2 Koffer dabei... und hoffe doch, dass ich auch unter den 700 € bleibe... aber bei den Preisen muss man einfach zuschlagen... :-)

Nach Outlets hab ich bereits geschaut, da ich in Boston die meiste Zeit bleiben werde werd ich mal das "Wrentham Village Premium Outlet Center" besuchen... soll angeblich das größte im näheren Umkreis sein...

Naja, ich hab keine Lust, auf gut Glück durch den grünen Ausgang zu gehen, da ich dann wohl noch ne "Strafe" neben der Versteuerung zahlen muss... dann zahl ich lieber einmal die verdammten Abgaben... aber da der Flug zwischen Frankfurt und Basel "innereuropäisch" ist, hoff ich mal dass gar kein Beamter da vorne steht... hatte mal bei einem Flug einfach nur nen Zettel vorne gesehn, wo drauf stand dass der Zoll grade nicht besetzt wäre und falls man was anzumelden hat unter so einer nummer durchklingeln sollte... das wäre perfekt... :-)

wolfi

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #9 am: 06.08.2011, 15:07 Uhr »
@Saarländer:

Es gilt 430 € (ganz frei) + 700 € (pauschal, knapp 20 %) = 1130 € ...
 
Da musst Du ja einen guten Nebenjob haben um drüber zu kommen  :wink:
 
Das wrentham outlet gehört auch zu dieser Premium Kette - melde Dich schnell als VIP noch an, hier der link:
http://www.premiumoutlets.com/outlets/outlet.asp?id=10
 
Zitat
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Der Saarländer

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Re: Versteuerung bei Rückreise an einem schweizer Flughafen
« Antwort #10 am: 07.08.2011, 01:59 Uhr »
Na, da werd ich wohl nicht drüber kommen... :-)

Das ist ein guter Tip mit dem VIP... werd ich noch machen...

Das ist wieder klar... am 2. September geht mein Rückflug von New York zurück nach Deutschland... Naja, vielleicht bekomm ich ja auch so noch gute schnäppchen... :-)