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Autor Thema: Länger als 90 Tage in den USA ohne Visum?  (Gelesen 6233 mal)

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momo33

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Re: Länger als 90 Tage in den USA ohne Visum?
« Antwort #15 am: 26.05.2011, 13:15 Uhr »
die mittagspause hab ich gern invenstiert... wenn ich damit helfen kann...  :wink:

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Re: Länger als 90 Tage in den USA ohne Visum?
« Antwort #16 am: 26.05.2011, 16:40 Uhr »
Grundsätzlich muss unterschieden werden ob man das Visum für einen verlängerten "Urlaub" oder für eine befristete Arbeit in den USA benötigt. Dabei ist es natürlich einfacher wenn man sich in den entsprechenden (Renten) Alter befindet. Die ganze Prozedur zielt ja darauf hinaus illegale Einreisen mit Arbeitsaufnahme zu unterbinden. Das ist auch der Grund dass man als jüngere Person eben den Behörden immer plausibel darstellen muss eben nur "Urlaub" in den USA zu machen. Darum auch die Fragen nach entsprechenden Geldmitteln während des Aufenthaltes.
Genau diese plausible Erklärung bei der Beantragung des Visa mit entsprechendem Interview ist schon die erste Hürde die zu nehmen ist. Entscheidend dabei ist immer der Eindruck den der Visa - Beamte bezw. Immigration Officer am Einreiseort über einen gewinnen.
Zum Zeitpunkt der Visa -Beantragung (mit Interview) ist das Flug-Ticket zweitrangig und auch nicht nötig, bei jüngeren Personen steht dabei eher der Nachweis, entsprechende Geldmittel im Vordergrund. Aber wie gesagt kommt es natürlich auf den Visa - Beamten an, wie er die Person einschätzt.
Bei der Einreise in den USA ist ein Rückflugticket nicht mehr zwingend vorgeschrieben, da ja durch aus einen Weiterreise in anderen Transportmittel erfolgen könnte.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ein Einreisebeamte trotz Visa immer noch genügend Entscheidungsmacht besitzt einen zurück zuweisen. Dabei sollte auch bedacht werden dass eine Einreise für 1 Jahr als Urlaubsgrund, besonders kritisch unter die Lupe genommen wird...

Ob allgemein Gültig kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden, doch sind mir mehrere Fälle persönlich bekannt, die bei Ausreise mit Auto, nach Kanada oder Mexiko mit entsprechenden Aufenthalt von 1-2 Monate, explizit ihre Aufenthaltsgenehmigung abgaben und danach problemlos, sogar mit Tourist- Waiver Programm, wieder mit entsprechender Aufenthaltsfrist bewilligt bekamen.
Scheinbar bestätigt auch hier Ausnahmen die Regel....