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Autor Thema: Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...  (Gelesen 1008 mal)

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SaschaCult

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Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...
« am: 26.12.2004, 13:05 Uhr »
Hallo zusammen,

ich habe nun vor keine Busreise im Westen der USA zu buchen, sondern eine Reise im "Mini"-Van in einer kleinen Gruppe.

Nun buche ich aber den "Mini"-Van sowie die ganzen Hotels über einen Freund, der in den USA eine Firma hat, die Rundreisen anbietet, d.h. hier bezahle ich nur den Flug, den Rest in den USA in Dollar.

Nun möchte ich aber auch eine Reiseversicherung im Speziellen ein Reisestornoversicherung abschließen (z.B. über www.elvia.de)

Wie ist das nun genau, übernimmt die Versicherung im Stornofall auch die Kosten der Reise, wenn diese direkt in den USA gebucht worden ist?? Ich meine, Buchungsunterlagen bekomme ich dann aus den USA, das müsste dann ja 1:1 funktionieren, wie wenn ich hier bei uns buche.

Was meint Ihr?

Gruß
Sascha

atecki

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Re: Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...
« Antwort #1 am: 26.12.2004, 13:49 Uhr »
Hi,

dürfte genauso funktionieren, aber frag sicherheitshalber mal bei der Versicherung nach (am Besten schriftlich), denn Versicherungen sind ja bekannt für das Kleingedruckte...

Schönen Urlaub

Axel

Andre

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Re: Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...
« Antwort #2 am: 26.12.2004, 15:15 Uhr »
Wenn ich dein Problem und den zeitlichen Ablauf richtig verstanden habe, wird das nicht funktionieren.
Bei Abschluss einer RRV musst du beachten, dass dieser spaetestens 14/21 Tage nach Buchung der Reiseleistung zu erfolgen hat. Ausserdem muss konkret angegeben werden, welchen Betrag du versichern willst (naemlich die Summe aus den dir gestellten Rechnungen fuer die Einzelleistungen).
Ich vermute mal, dass dir von dem US Veranstalter noch keine Rechnung vorliegt. Somit kannst du fuer diese Leistung auch keine RRV abschliessen.

tom22

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Re: Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...
« Antwort #3 am: 26.12.2004, 16:19 Uhr »
Hallo Sascha,

ich habe bei der Union Reiseversicherung eine online Reiserücktrittskostenversicherung (Stornokosten) abgeschlossen für ein Jahr abgeschlossen (die Versicherung gilt unabhängig von der Buchung einer speziellen Reise). Für eine Jahresprämie von 35€ sind alle Reisen im Kalenderjahr bis max 5000,-€ versichert (außer Schiffsreisen). Buchungsunterlagen muss man bei dieser Versicherung nicht einreichen. Allerdings gilt auch hier, dass der Buchungszeitraum höchsten 14 Tage vor dem Versicherunsgbeginn liegen darf.

Gruss Tom

SaschaCult

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Re: Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...
« Antwort #4 am: 26.12.2004, 21:30 Uhr »
Zitat von: Andre
Wenn ich dein Problem und den zeitlichen Ablauf richtig verstanden habe, wird das nicht funktionieren.
Bei Abschluss einer RRV musst du beachten, dass dieser spaetestens 14/21 Tage nach Buchung der Reiseleistung zu erfolgen hat. Ausserdem muss konkret angegeben werden, welchen Betrag du versichern willst (naemlich die Summe aus den dir gestellten Rechnungen fuer die Einzelleistungen).
Ich vermute mal, dass dir von dem US Veranstalter noch keine Rechnung vorliegt. Somit kannst du fuer diese Leistung auch keine RRV abschliessen.



Das mit den 14 Tagen und so weiß ich bereits, aber ich werde die Stornoversicherung erst dann abschließen, wenn ich die Buchungsunterlagen vom US-Reiseveranstalter habe, somit wird die Versicherung binnen 14 Tage nach Datum der Rechnung des Veranstalters abgeschlossen.

Gruß
Sascha

Andre

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Re: Reiseversicherung / Reisestornoversicherung...
« Antwort #5 am: 26.12.2004, 23:50 Uhr »
Ich wuerde mich VOR Abschluss eines Vertrages (hier Reservierung von Reiseleistungen) genau ueber die Bestandteile informieren. Klauseln, wie Storno- oder Ruechtrittsgebuehren sollte man kennen, bevor man an den Abschluss einer RRV denkt. Insbesondere bei Mietwagen, aber auch bei einigen Flugtarifen lohnt sich diese RRV eben gar nicht, wenn es humane Stornobedingungen gibt.

P.S. Und mit der Buchung des MiniVans in den USA solltest du insbesondere im Hinblick auf die Versicherungsleistungen sowie den Versicherer ganz genau hinschauen. Ich weiss nicht, ob du in einem eventuellen Schaden- und Streitfall die Sprachkenntnisse, die finanzielle Power und auch die Energie hast, dich mit einem amerikanischen Versicherungskonzern anzulegen.