usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Smokey-the-Bear am 04.03.2009, 18:15 Uhr
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Hallo,
ich bestelle des öfteren schon mal was für mein Motorrad in den USA.
In der Regel bezahle ich dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wenn ich es beim Zoll in Empfang nehme. Soweit alles klar und kein Problem.
Meine Frage zielt darauf ab, wie es abläuft, wenn ich das gekaufte (und verzollte) zurücksenden oder umtauschen muß? Das ich ein Rückgabe- bzw. Umtauschrecht habe, sei für den Fall vorausgesetzt.
Ich kann das gekaufte natürlich einfach zur Post (bzw. DHL) bringen und an den US-Empfänger zurückschicken. Müßte ich dort irgendein besonderes Formular ausfüllen, wenn es sich um eine Rücksendung handelt? Bekäme ich dann (wie?) Zoll/Einfuhrumsatzsteuer zurück?
Wie sieht´s bei einem Umtausch aus, wenn ich das gekaufte (und verzollte) zurücksende und später die Ersatzlieferung bekomme? Würde die erneut verzollt und versteuert ODER gilt diese Ersatzlieferung dann bereits als verzollt und versteuert, weil dies ja bei der Original-Lieferung schon erfolgte?
Wer kennt die Antworten?
Ich danke Euch vorab!
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Für die Rücksendung habe ich folgendes gefunden:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post5
Zum Umtausch schreibt der Zoll leider nichts. Evtl. mal dort direkt nachfragen.
Im Normalfall gilt aber der umgetauschte Artikel bereits als verzollt. Der angegebene Warenwert wird ja auch 0,00€ sein.
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Da ich bei Routenplaner-Software (http://www.shop.easyamerica.de/index.php?language=ur)-Neuerscheinungen die alten Programme an DeLorme zurückschicken kann, wollte ich mich zu dem Thema mal bei der Industrie- und Handelkammer schlau machen. Die Leute dort hatten keine Ahnung, waren aber äußerst bemüht. Am Ende wurde mir eine 20-seitige englischsprachige Abhandlung irgendeines amerikanischen Ministeriums zugesandt, das ich wohl auch auf deutsch nicht verstanden hätte. Also habe ich die Sachen immer auf meinen Reisen nach Amerika mitgenommen und dort verschickt.
Nachdem im letzten Jahr USPS eine Sendung mit einem Wert von fast 1.000 $ monatelang verklüngelt hatte, versende ich die Sachen nun per DHL. Dazu benötigt man eine RMA (http://de.wikipedia.org/wiki/Return_Merchandise_Authorization). Um die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-Erstattung habe ich mich nicht gekümmert.
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Wenn Du die Gelegenheit hast, frag mal bei UPS nach.
Ich hatte da letztens jemanden an der Strippe, der in der ganzen Zollgeschichte total kompetent war, wir haben auch über das Zollverfahren bei Rücksendung der Ware gesprochen. Nur leider, so sehr ich mir auch den Kopf zermartere, ich weiß nicht mehr, was der mir dazu erzählt hat, da es in diesem Moment nicht relevant war.
Ich habe die im Internet angegebene Service-Nummer von UPS Deutschland angerufen. Das war allerdings im Zusammenhang mit einer Lieferung. Keine Ahnung, ob die auch "nur so" Auskunft geben und ob da jedes Mal jemand sitzt, der sich mit dem Thema auskennt.
Katrin
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Wenn Du die Gelegenheit hast, frag mal bei UPS nach.
Die konnten mir leider überhaupt nicht helfen, obwohl ich dort Vertragskunde bin. :roll: Aber vielleicht haben andere mehr Glück.
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Bei Rücksendungen kann man beim zuständigen Zollamt die Rückerstattung beantragen. Ich weiß nicht ob es da ein bestimmtes Formular gibt. Ich fordere Rückerstattungen immer auf unserem Geschäftsbriefbogen mit Angaben der Gründe an. (Ware falsch, Ware defekt usw.)
Rückerstattungen brauchen aber so ihre Zeit. Ich würde sagen so um die 6-8 Wochen muß man schon einkalkulieren.
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Warum fragt man bei Fragen rund um den Zoll eigentlich die Industrie- und Handelskammer oder die Firma UPS?
Die haben damit überhaupt nix zu tun. Den Transporteuren ist es ziemlich wurscht, die transportieren nur. Und was eine Kammer damit zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht.
Mein erster Weg würde daher in so einer Frage immer zum örtlichen Zollamt führen. Wenn die das nicht wissen, wer dann?
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Hallo
ganz einfach - weil sehr häufig die Versender die zolltechnische Abwicklung übernehmen - im übrigen gegen eine exorbitante Gebühr, die gleich auf den Zoll mit aufgeschlagen wird.
Und für diese exorbitante Gebühr dürfen sie sich dann auch mit solchen Fragen rumschlagen.
Das betrifft vor allem Fedex und UPS
Antje
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Mein erster Weg würde daher in so einer Frage immer zum örtlichen Zollamt führen.
Ganz heißer Tip: Versuche es doch mal! :lol:
Ich habe Null Kompetenz vorgefunden.
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Hi.
Eine umfangreiche Abhandlung zum Thema "Erlass und Erstattung von Eingangsabgaben" findest du hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/e0_zollschuld/e0_erlass_erstattung/e0_im_einzelnen/index.html
Und alle Bedingungen nochmal im Art 900 ZK-DVO.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31993R2454:DE:NOT
Achtung...Kopfschmerzgefahr... :shock:
Willi
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Ich hab mal eine Frage bzgl. Zoll:
Bin gerade in NY fuer ein knappes halbes Jahr mit einem J1-Visum.
Gelten fuer mich bei Wiedereinreise die gleichen Regeln - sprich Freigrenze 430Euro?
Ein Kumpel meinte, er haette mal gelesen, dass wenn die Quittungen ueber 6 Wochen vorher dattiert sind, dass sie nicht mit eingerechnet werden.
Ich mein grundsaetzlich muss ich mir ja hier auch mal zum Anziehen kaufen :lol:
Weiss jemand genaueres?
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Ich hab mal eine Frage bzgl. Zoll:
Bin gerade in NY fuer ein knappes halbes Jahr mit einem J1-Visum.
Gelten fuer mich bei Wiedereinreise die gleichen Regeln - sprich Freigrenze 430Euro?
Ein Kumpel meinte, er haette mal gelesen, dass wenn die Quittungen ueber 6 Wochen vorher dattiert sind, dass sie nicht mit eingerechnet werden.
Ich mein grundsaetzlich muss ich mir ja hier auch mal zum Anziehen kaufen :lol:
Weiss jemand genaueres?
Es gibt ein paar Ausnahmen, wie z.B. Uebersiedlungsgut (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html), welches von Abgaben befreit ist, allerdings erfuellst du dafuer leider nicht die Voraussetzungen (man muss mind. 12 Monate ausserhalb der EG gelebt haben und die Sachen muessen ausserdem mind. 6 Monate alt sein).
Offiziell unterliegst du also leider der 430 Euro Freigrenze.