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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: GreyWolf am 13.01.2006, 15:34 Uhr
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Hallo,
wenn man aus der BRD Sachen mitnimmt, die man hier gekauft hat und nun dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland bringt, bekommt man doch auf Antrag die Mehrwertsteuer an der Grenze zurück.
Weiß jemand genau, wie das geht? Wer ist da überhaupt zuständig - Zoll oder "Finanzamt"?
Habe mal hier die Suche und Google bemüht, bin aber nicht daraus schlau geworden.
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IMHO geht sowas doch nur bei Leuten die auch ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben?
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Schau mal hier:
http://www.mickysoft.de/zoll.html
Du musst aber daran denken, dass Du zwar von Deutschland die Mehrwertsteuer zurueck bekommst, die Ware aber im Nicht-EU Land verzollen musst.
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Du musst aber daran denken, dass Du zwar von Deutschland die Mehrwertsteuer zurueck bekommst, die Ware aber im Nicht-EU Land verzollen musst.
... und dort die entsprechende USt abdrücken darfst Du auch noch.
Meiner Ansicht nach wird das auch nur was, wenn Du "Drittländer" (nicht EU-Bürger) bist. Lohnen tut sich das demanch nur bei großen Beträgen, die Du erstattet bekommen würdest und wenn Zoll und Einfuhr-USt im Bestimmungsland nicht höher sind. Sollte es was größeres sein, wirst Du andererseits Probleme haben das ins Bestimmungsland zu bekommen, ohne es zu verzollen und die ensprechenden Steuern abzudrücken.
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Sorry, muss klar stellen: Geht nicht um mich, sondern um einen Ausländer, der hier Ware gekauft hat und ins Nicht-EU-Gebiet ausführen will.
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vielleicht hilft Dir das:
http://dinj.gvogt.de/tiki-index.php?page_ref_id=51
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Der Zoll will Pass (wegen Adresse), die Rechnungen und die Ware sehen. Die Ware moeglichst mit Preisschild. Es muss klar ersichtlich sein, dass die Ware die ist, die auf dem Kassenzettel steht.
http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/c0_aufenthalt_in_d/a0_steuerfrei_einkaufen/index.html
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/steuer_merkblatt_nachweis.pdf
Jedenfalls ein nerviger Aufwand der Zeit kostet, die man einplanen muss!!!
Hier Details fuer Frankfurt:
http://www.airportcity-frankfurt.de/cms/default/dok/63/63056.wie_und_wo_bekomme_ich_meine_mehrwertste.htm
Aber das Allerbeste: Das Zollbüro nach der Passkontrolle (bei Transport im Handgepaeck) ist nicht immer besetzt. Es ist nicht immer jemand da, der einem den Zettel unterschreiben kann. Selber schon erlebt!!!!
Gruss
Stefan
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Hier die Details fuer Frankfurt in englischer Sprache:
http://www.airportcity-frankfurt.com/cms/default/dok/71/71635.sales_tax_refund.htm
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Meiner Ansicht nach wird das auch nur was, wenn Du "Drittländer" (nicht EU-Bürger) bist.
Geht auch als EU-Buerger. Du musst nur Deinen staendigen Wohnsitz ausserhalb der EU haben.