Hallo,
Du hast das Prinzip Versicherung mißverstanden - die schließt man immer für den hoffentlich sehr unwahrscheinlichen Fall ab!
A) Es gibt nur 5 große Anbieter für Reise-Rücktrittsversicherungen: Adressen folgen.
Bei den folgenden Versicherern kann man sich Angebote für eine Reisekostenrücktrittsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) einholen:
Elvia Reiseversicherung, 81536 München, Tel. 089 - 624240, Fax 089 - 62424222
http://www.elvia.de/Europäische Reiseversicherung, Postfach 80 05 45, 81605 München, Tel. 089 - 41660, Fax 089 - 41661855
http://www.erv.de/dieeuropaeische/homesite/2522/index.htmlHanse-Merkur Reisevers., Postfach 30 24 50, 20308 Hamburg, Tel. 040 - 41190, Fax 040 - 41193651
http://www.hansemerkur.de/Quelle Versicherungen AG, 90758 Fürth, Tel. 0911 - 14801, Fax 0911 - 1481667
http://www.karstadtquelle-versicherungen.de/content/reisen/rrs/index.html?id=1396Union Reiseversicherung, Sophienblatt 47, 24114 Kiel, Tel. 0431 - 6032978, Fax 0431 - 6031585
http://www.union-reiseversicherung.de/B) Ausschließlich online kann man bei der Würzburger eine Reiserücktrittsversicherung abschließen (Travel-Secure)
http://www.wuerzburger.comC) Es gibt über Kreditkarten (z.B. BarclayCard) Zusatzangebote zur Kartengebühr, die automatisch alle Reisen versichern, die Du mit der Karte bezahlst.
D) Die Preise für Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden sich nicht nennenswert voneinander
E) Es MUSS eine Frist nach Buchung gesetzt werden, sonst würde jeder die Versicherung erst abschließen, wenn der Stornofall schon absehbar ist. Üblich ist je nach Versicherer: Möglich spätestens 14/21 Tage nach Buchung und 14 Tage vor Anreise)
F) Auch junge gesunde Menschen können einen Stornofall haben - es muß ja nicht zwingend Krankheit sein! Unfälle können ebenfalls jedem passieren! Versichert ist üblicherweise:
Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch: die versicherte Person, Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person, Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens vier Personen.
Versicherte Gründe sind z. B. bei der Europäischen Reiseversicherung:
Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod (auch von nahen Angehörigen!)
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
Die versicherten Gründe unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung - Arbeitslosigkeit oder Durchfallen durch eine Prüfung gilt nicht bei allen als Stornogrund.
Ob ich eine RRV abschließe, hängt von den Stornokosten ab - ein Mietwagen mit 25 Euro Stornokosten bis zum Abreisetag werde ich nicht versichern, einen Flug mit 100 % Stornokosten und einen Preis von 600 Euro definitv schon!
So - da sollte nun alles gesagt sein zur RRV
Grüße
Antje