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Autor Thema: Mit fremder Kreditkarte zahlen  (Gelesen 14740 mal)

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onyx

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Mit fremder Kreditkarte zahlen
« am: 01.10.2008, 15:20 Uhr »
Hallo zusammen,

ich fliege ja morgen nach miami und hab da ne frage zur kreditkarten nutzung.

ICh wollte zusätzlich die kreditkarte meiner mutter mitnehmen und damit einkaufen oder vieleicht ma ein hotel buchen.
Ist das überhaupt möglich? Wollen die in den Usa meistens eine Unterschrift oder die pin ?

gruß onyx

McC

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Re: Kreditkarten nutzung
« Antwort #1 am: 01.10.2008, 15:22 Uhr »
...vielleicht deine ID, und dann schaut's schlecht aus  :shock:

magnum

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Re: Kreditkarten nutzung
« Antwort #2 am: 01.10.2008, 15:27 Uhr »
unterschiedlich.

Bei den meisten Zahlungen musste ich auf dem Beleg unterschreiben, beim Geld abheben braucht man natürlich die PIN.

Es dürfte demnach beim Bezahlen Probleme geben, da Du nicht der bist, der auf der Karte unterschrieben hast.

Soulfinger

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Re: Kreditkarten nutzung
« Antwort #3 am: 01.10.2008, 15:31 Uhr »
. . . jedoch sind in den USA - anders als bei uns - die KK übertragbar! Es ist dort also deutlich einfacher mit einer fremden KK zu zahlen als hier bei uns.
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #4 am: 01.10.2008, 15:50 Uhr »
Betreff geändert

Brazil88

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #5 am: 01.10.2008, 15:59 Uhr »
Man/Frau kann nicht mit Kreditkarten bezahlen die einen anderen Namen tragen.
Partnerkarten gibt es (noch) - aber das bedeutet das Frau Smith bei Visa anruft und eine Partnerkarte fuer Herrn Smith beantragt. Die bekommt der dann ohne selber einer Kreditueberpruefung zu unterliegen. Frau und Herr Smith teilen sich dann das Kreditkartenkonto, aber haben jeder eine eigene Karte. Frau Smith ist voll verantwortlich fuer das Konto.
Aber, Herr Smith kann (grundzsaetzlich) nicht mit der Karte seiner Frau bezahlen. Das wird praktisch an der Tankstelle und am Computer funktionieren (weil kein ID check). Wenn aber mal eine ID verlangt wird, wird die Karte abgelehnt. (Ich wuerde mich auch nicht wundern, wenn man/frau sich dann auch mal den Behoerden erklaeren muss).

atecki

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #6 am: 01.10.2008, 16:03 Uhr »
Hi,

wie schon gepostet - man kann nicht mit einer fremden Kreditkarte zahlen. Da nützt kein schreiben vom Karteninhaber o.ä. etwas. Im Gegenteil, man muß eher damit rechnen, daß man mit der Polizei zu tun bekommt.

Grüße

Axel

Andrea_K.

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #7 am: 01.10.2008, 16:36 Uhr »
Das wird wohl nicht funktionieren...

Beim Einchecken im Hotel mußt Du den Ausweis zusammen mit der Kreditkarte vorlegen, das muß von der selben Person sein - nämlich von der, die eincheckt.

Beim Bezahlen muß man inzwischen häufig die ID zeigen, Name und Foto wird verglichen.
Ohne Ausweis geht vielleicht auch noch in einigen Läden, aber bei Kreditkartenzahlung braucht man keinen PIN, sondern das geht mit Unterschrift.

Gruß
Andrea

onyx

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #8 am: 01.10.2008, 17:34 Uhr »
Danke für eure Antworten.
Dann weiss ich bescheid, zum glück hab ich gefragt....

Aber wieso kannn man nicht über das Internet z.B. für seinen Sohn  mit der eigenen Kreditkarte ein Hotel buchen, ohne dass man selber dort übernachtet?

Gipsy

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #9 am: 01.10.2008, 18:24 Uhr »
Danke für eure Antworten.
Dann weiss ich bescheid, zum glück hab ich gefragt....

Aber wieso kannn man nicht über das Internet z.B. für seinen Sohn  mit der eigenen Kreditkarte ein Hotel buchen, ohne dass man selber dort übernachtet?


Hallo Onyx,

Wenn das Zimmer über ein Reisebüro gebucht und voll bezahlt wird, ist es egal, wer das bezahlt (oder wem die Kreditkarte gehört). Dann brauchst Du nur noch eine Sicherheit für die Minibar, wenn überhaupt.
Wenn das Zimmer aber nur anbezahlt ist (z.B. wie in Las Vegas häufig die erste Nacht) oder die Kreditkartennummer nur als Sicherheit bei No-Show angegeben wurde, kann keine fremde Kreditkarte verwendet werden. Das ist genauso wie wenn das Zimmer nicht vorgebucht wäre.

Bis später
Gipsy

onyx

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #10 am: 01.10.2008, 18:31 Uhr »
Woher weiss ich denn ob das zimmer nur anbezahlt wurde oder nicht?

Kann man beispielsweise beim hotelclub für einen anderen Buchen?

DocHoliday

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #11 am: 01.10.2008, 18:57 Uhr »
Wenn das Zimmer aber nur anbezahlt ist (z.B. wie in Las Vegas häufig die erste Nacht) oder die Kreditkartennummer nur als Sicherheit bei No-Show angegeben wurde, kann keine fremde Kreditkarte verwendet werden. Das ist genauso wie wenn das Zimmer nicht vorgebucht wäre.

Das ist so nicht richtig. VOr Ort kannst Du mit jeder Kreditkarte bezahlen, es muss nicht die sein, mit der gebucht wurde. Ich habe in Las Vegas die "Restrechnung" (minus der vorausbezahlten ersten Nacht) auch schon in bar bezahlt (nachdem ich beim Blackjack ausnahmsweise Glück gehabt habe). In der Regel wird man sogar gefragt, ob man die bei der Buchung benutzte Karte nehmen will oder eine andere.

Du kannst auch für andere ein Zimmer reservieren und die zahlen dann mit ihrer eigenen Karte.

Es muss aber immer die eigene Karte sein (desjenigen der bezahlt). Es wird zwar nicht immer kontrolliert aber bei der letzten Reise musste ich grob geschätzt in 2/3 der Hotels beim Checkin mit der KK auch eine ID vorlegen und außerdem bei allen die Abrechnung unterschreiben (was ja bei einer "geliehenen" Karte eine Fälschung wäre).
Gruß
Dirk

Gipsy

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #12 am: 01.10.2008, 19:11 Uhr »
Wenn das Zimmer aber nur anbezahlt ist (z.B. wie in Las Vegas häufig die erste Nacht) oder die Kreditkartennummer nur als Sicherheit bei No-Show angegeben wurde, kann keine fremde Kreditkarte verwendet werden. Das ist genauso wie wenn das Zimmer nicht vorgebucht wäre.

Das ist so nicht richtig. VOr Ort kannst Du mit jeder Kreditkarte bezahlen, es muss nicht die sein, mit der gebucht wurde. Ich habe in Las Vegas die "Restrechnung" (minus der vorausbezahlten ersten Nacht) auch schon in bar bezahlt (nachdem ich beim Blackjack ausnahmsweise Glück gehabt habe). In der Regel wird man sogar gefragt, ob man die bei der Buchung benutzte Karte nehmen will oder eine andere.


Das ist natürlich richtig, aber falsch verstanden. Ich hätte wohl im Text das Wort "fremde" im Sinne von "ist die meiner Mutter" besser hervorheben sollen. Denn das geht, wie Du ja auch schreibst, definitiv nicht. Wenn Du nicht Bekanntschaft mit der Polizei machen willst, muss Deine Unterschrift mit der auf der Karte übereinstimmen. Außerdem muss das Bild in dem zur Vorlage geforderten Ausweis Dein Gesicht zeigen und der Name im Ausweis muss mit dem auf der Kreditkarte übereinstimmen - oder Du stehst voll auf Glücksspiel und hoffst, dass die Person an der Rezeption Ihre Aufgabe nicht ernst nimmt.


Woher weiss ich denn ob das zimmer nur anbezahlt wurde oder nicht?

Kann man beispielsweise beim hotelclub für einen anderen Buchen?
Ob man bei Hotelclub die Zimmer gleich bezahlt, kann ich nicht sagen. Sehen kann man es in der Regel, wenn man die Rechnung/Reservierungsbestätigung des Hotels oder Vermittlers mit der Kreditkartenabrechnung vergleicht. Wenn der gesamte Betrag in der Kreditkartenabrechnung auftaucht, ist das Zimmer natürlich voll bezahlt.
Außerdem sollte es auch irgendwo im Kleingedruckten stehen, ob gleich der gesamte Betrag fällig wird oder nur ein Teil.
 
Bis später
Gipsy

Kauschthaus

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #13 am: 01.10.2008, 20:02 Uhr »
Ich würde mich nie darauf verlassen, aber es scheint zumindest theoretisch auch mit "Fremdunterschrift" zu gehen.

Wir haben im letzten Urlaub nicht schlecht gestaunt, als es der Kellnerin egal war, wer von uns unterschreibt. Ich hatte meine Kreditkarte gegeben, aber die Rechnung landete auf Lothars Platz. Als er sie mir rüberschieben wollte, meinte die Kellnerin, dass es ganz egal sei. Und da uns das ja egal war, hat er unterschrieben. Ist anstandslos durchgelaufen, aber natürlich bei gleichem Nachnamen.
Heikel ist es aber trotzdem, da auf diese Weise auch keine Kontrolle durch Unterschriftenabgleich gegeben war. Hätte eigentlich jede Karte sein können. :zuck:

Aber das ist sicher eine Ausnahme. In Läden habe ich zunehmend häufig festgestellt, dass eine ID verlangt wird. Vor allem in Outlets und in Souvenirläden.

Viele Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #14 am: 01.10.2008, 22:54 Uhr »
Wir haben im letzten Urlaub nicht schlecht gestaunt, als es der Kellnerin egal war, wer von uns unterschreibt. Ich hatte meine Kreditkarte gegeben, aber die Rechnung landete auf Lothars Platz. Als er sie mir rüberschieben wollte, meinte die Kellnerin, dass es ganz egal sei. Und da uns das ja egal war, hat er unterschrieben. Ist anstandslos durchgelaufen, aber natürlich bei gleichem Nachnamen.

Hi Petra,

die Zahlungsabbuchung ist ja ein automatisierter Vorgang, bei dem keine Unterschriften kontrolliert werden. Dennoch war das Verhalten der Kellnerin fahrlässig, denn wenn du die Position auf deiner Abrechnung reklamiert hättest, wäre das Restaurant wahrscheinlich leer ausgegangen. Da die Karte aber anschließend (nehme ich an) von dir weiter benutzt wurde, wärest du wohl in Erklärungsnot gekommen, wie jemand anderes in den Besitz deiner Kreditkarte kommen konnte.

Allerdings habe ich auch schon mal mit der (Platin- :D) Karte meines früheren Chefs eine Bewirtung bezahlt, da er zu betrunken war  :wink:.

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #15 am: 02.10.2008, 07:23 Uhr »
Das stimmt nicht ganz:
Rechtlich ist es durchaus zulässig mit einer fremden KK zu zahlen. Derjenige muß nur berechtigt sein.
In dem Fall von Kauschthaus ist die Kellnerin davon ausgegangen, daß sie zahlen wollen, wer dann unterschreibt ist auch autorisiert die Karte zu nutzen.
Theoretisch hätte sie beim Inhaber die ID kontrollieren müssen und ihn dann fragen, ob Kauschthaus unterschreiben darf (Stichwort: Vollmacht).

Zur Ausgangsfrage: ich würde es nicht machen. In der Regel (und das wird immer mehr) wird die ID kontrolliert und dann gehen die Nachfragen los. Eine (handschriftliche) Vollmacht Deiner Mutter , auch wenn die übersetzt ist, kostet zumindest Nerven und Geduld. Einige werden es trotzdem nicht akzeptieren....
Daher Recht hin, Recht her, mein Tipp: laß es bleiben (allenfalls als Notnagel in Betracht ziehen).
No retreat, no surrender !

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #16 am: 02.10.2008, 07:55 Uhr »
Ich würde mich nie darauf verlassen, aber es scheint zumindest theoretisch auch mit "Fremdunterschrift" zu gehen.

Wir haben im letzten Urlaub nicht schlecht gestaunt, als es der Kellnerin egal war, wer von uns unterschreibt. Ich hatte meine Kreditkarte gegeben, aber die Rechnung landete auf Lothars Platz. Als er sie mir rüberschieben wollte, meinte die Kellnerin, dass es ganz egal sei. Und da uns das ja egal war, hat er unterschrieben. Ist anstandslos durchgelaufen, aber natürlich bei gleichem Nachnamen.
Heikel ist es aber trotzdem, da auf diese Weise auch keine Kontrolle durch Unterschriftenabgleich gegeben war. Hätte eigentlich jede Karte sein können. :zuck:

Aber das ist sicher eine Ausnahme. In Läden habe ich zunehmend häufig festgestellt, dass eine ID verlangt wird. Vor allem in Outlets und in Souvenirläden.

Viele Grüße, Petra
Genau das habe ich gestern hier bei uns an einer (deutschen) Tankstelle erlebt.

selbst die Karte in das Lesegerät gesteckt, selbst die 'Bestätigen'-Taste gedrückt, selbst die Karte entnommen und wieder zurück in die Geldbörse.

Der Tankwart legt mir den Beleg zur Unterschrift vor, ich unterschreibe. Keine Kontrolle, ob die Unterschrift irgendwie der auf der Karte ähnlich ist (Wie auch, die Karte befand sich ja schon längst wieder in der Geldbörse).

Ich hätte auch mit Micky Maus oder Mr. Bean unterschreiben können.....

Aber verlassen würde ich mich da drauf auch in den USA nicht.

leia

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #17 am: 02.10.2008, 08:22 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...



Viele Grüße Leia


Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #18 am: 02.10.2008, 09:02 Uhr »
Das stimmt nicht ganz:
Rechtlich ist es durchaus zulässig mit einer fremden KK zu zahlen. Derjenige muß nur berechtigt sein.
In dem Fall von Kauschthaus ist die Kellnerin davon ausgegangen, daß sie zahlen wollen, wer dann unterschreibt ist auch autorisiert die Karte zu nutzen.
Theoretisch hätte sie beim Inhaber die ID kontrollieren müssen und ihn dann fragen, ob Kauschthaus unterschreiben darf (Stichwort: Vollmacht).

Sehe ich nicht so. In den AGB einer Bank steht explizit:

Zitat
"Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewahren. Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmittel darf die Karte insbesondere weder Dritten ausgehändigt noch anderweitig zugänglich gemacht werden."

Deine Ausführung ist mir aber auch schon zu theoretisch (Stichwort: 2 Juristen, 3 Meinungen). Auch wenn es teilweise funktioniert: Die AGB der Kreditkartenfirmen sehen nicht vor, die Karte an andere zu übertragen.

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #19 am: 02.10.2008, 09:15 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

leia

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #20 am: 02.10.2008, 09:36 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

Seltsam, wir werden an ca. jeder 2. Tanke am Automat beim bezahlen mit KK zur eingabe des ZIP-Codes aufgefordert, bei manchen Firmen klappt es dann mit diversen "Tricks" z.B. meinem Lieblings Zip 90210, bei anderen muss man dann rein und kann nur an der Kasse zahlen. Wo in den USA hast du denn getankt? Wir hatten das sowohl im Südwesten als auch in FL, wie gesagt nicht bei jeder Tankstellengesellschaft, aber bei vielen...
Viele Grüße Leia


Fistball

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #21 am: 02.10.2008, 09:40 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

Vielleicht liegt es daran, dass Du überweigend in Hawaii tankst.

Claus

Wilder Löwe

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #22 am: 02.10.2008, 10:36 Uhr »
Ich habe in den USA auch schon mehrmals mit der Kreditkarte meines Mannes gezahlt. Dabei habe ich mir nicht einmal die Mühe gemacht, seine Unterschrift zu fälschen, sondern habe ganz normal unterschrieben. Hat niemanden interessiert. Aber rein rechtlich gesehen ist das nicht ok und ich würde mir schnellstens ein anderes Zahlungsmittel besorgen, denn das kann auch schief gehen (außer Du hast zufällig den gleichen Vor- und Nachnamen wie Deine Mutter, dann dürfte es kaum auffallen).

Katrin
Viele Grüße
Katrin

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #23 am: 02.10.2008, 10:58 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

Vielleicht liegt es daran, dass Du überweigend in Hawaii tankst.

Claus
'auf' Hawai'i :mrgreen:

Aber eigentlich dürften sich doch diese Tankstellen kaum von denen auf dem Mainland unterscheiden, oder?

Daniel

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #24 am: 02.10.2008, 11:22 Uhr »
Das hängt sehr stark von den Bundesstaaten ab. Während die ZIP-Abfrage in Kalifornien und Nevada sehr weit verbreitet ist, sieht man es in den anderen Weststaaten nur sehr selten.


Fistball

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #25 am: 02.10.2008, 11:24 Uhr »

'auf' Hawai'i :mrgreen:

Aber eigentlich dürften sich doch diese Tankstellen kaum von denen auf dem Mainland unterscheiden, oder?

Danke !! Jetzt weiß ich endlich wie man es richtig schreibt.

Auch im Mainland gibt es welche mit und welche ohne Zip. Ich wollte es an der Benzinmarke festmachen aber auch da war es bei Shell so, dass man manchmal die Zip brauchte manchmal nicht.

Claus

Aaronp

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #26 am: 02.10.2008, 11:29 Uhr »
In den meisten Geschäften zieht man die KK selbst du das Gerät. Dann unterschreibt
man auf dem Display. Ein Abgleich der Unterschriften ist sehr selten. Im Restaurant
genauso. Die Rechnung kommt, KK wird hingelegt, Kellner/in nimmt sie, bringt den Beleg
der KK. Dann wird unterschrieben und man geht i.d.R. bevor die Kellnerin den Beleg
entgegennimmt. Solange keine ID geprüft wird, ist bei uns in den wenigsten Fällen
die Unterschrift geprüft worden. ID in fast allen Hotels und bei einigen Geschäften
(z.B. JC Penny, Payless, Macys). Nicht aber bei Supermärkten, Ross etc...

Gruß
Aaronp

P.S. das soll natürlich keine Aufforderung sein, eine fremde KK zu nutzen

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #27 am: 02.10.2008, 11:34 Uhr »
Das stimmt nicht ganz:
Rechtlich ist es durchaus zulässig mit einer fremden KK zu zahlen. Derjenige muß nur berechtigt sein.
In dem Fall von Kauschthaus ist die Kellnerin davon ausgegangen, daß sie zahlen wollen, wer dann unterschreibt ist auch autorisiert die Karte zu nutzen.
Theoretisch hätte sie beim Inhaber die ID kontrollieren müssen und ihn dann fragen, ob Kauschthaus unterschreiben darf (Stichwort: Vollmacht).

Sehe ich nicht so. In den AGB einer Bank steht explizit:

Zitat
"Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewahren. Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmittel darf die Karte insbesondere weder Dritten ausgehändigt noch anderweitig zugänglich gemacht werden."
1) Du hast schon selbst das Argument geliefert:
Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmitte. Das ist aber gerade bestimmungsgemäßer Einsatz !!
Das Übergeben (man beachte die Wortwahl) zum Zwecke der Zahlung - im Sinne des Inhabers - ist erlaubt.

2) Übertragen ist nicht Übergeben.

3) Das ist eigentlich überhaupt nicht streitig unter den Juristen, da gibts eigentlich auch keine abweichende Rspr..
No retreat, no surrender !

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #28 am: 02.10.2008, 11:50 Uhr »
Kurze Ergänzung:
Man darf sogar mit fremdem Namen unterschreiben, da es auf die Person des Vertretenen und nicht auf die Person des Vertreters ankommt.


Gruß
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Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #29 am: 02.10.2008, 11:51 Uhr »
Dachte eigentlich, das war deutlich genug. Also gut, dann noch ein Auszug aus einem Akzeptanzvertrag:

Zitat
Die XXX Bank zahlt vorbehaltlich der in Nr. 8 genannten Rückbelastungsrechte alle Umsätze aus dem Einsatz von Karten, wenn

...

f) der Karteninhaber den Belastungsbeleg in Gegenwart eines Vertreters des Vertragsunternehmens übereinstimmend mit dem Namenszug auf der Karte unterzeichnet und das Vertragsunternehmen ihm eine Kopie des unterzeichneten Belastungsbeleges ausgehändigt hat.

...

Punkt. Nicht Ehepartner oder Bevollmächtigter, sondern Karteninhaber. Bei allen anderen Unterschriften muss die Bank nicht zahlen.

TheWurst

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #30 am: 02.10.2008, 12:08 Uhr »
1) Du hast schon selbst das Argument geliefert:
Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmitte. Das ist aber gerade bestimmungsgemäßer Einsatz !!
Das Übergeben (man beachte die Wortwahl) zum Zwecke der Zahlung - im Sinne des Inhabers - ist erlaubt.

Natürlich, man muss dem Verkäufer/Kellner/wemauchimmer bei der Zahlung die Karte ja aushändigen.

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #31 am: 02.10.2008, 12:23 Uhr »

'auf' Hawai'i :mrgreen:

Aber eigentlich dürften sich doch diese Tankstellen kaum von denen auf dem Mainland unterscheiden, oder?

Danke !! Jetzt weiß ich endlich wie man es richtig schreibt.

Auch im Mainland gibt es welche mit und welche ohne Zip. Ich wollte es an der Benzinmarke festmachen aber auch da war es bei Shell so, dass man manchmal die Zip brauchte manchmal nicht.

Claus
Ah, das kann natürlich auch sein. Wir haben auf Hawai'i eigentlich immer bei Tesoro getankt, dort wurde ich nie nach einer ID gefragt.

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #32 am: 02.10.2008, 13:23 Uhr »
Dachte eigentlich, das war deutlich genug. Also gut, dann noch ein Auszug aus einem Akzeptanzvertrag:

Zitat
Die XXX Bank zahlt vorbehaltlich der in Nr. 8 genannten Rückbelastungsrechte alle Umsätze aus dem Einsatz von Karten, wenn

...

f) der Karteninhaber den Belastungsbeleg in Gegenwart eines Vertreters des Vertragsunternehmens übereinstimmend mit dem Namenszug auf der Karte unterzeichnet und das Vertragsunternehmen ihm eine Kopie des unterzeichneten Belastungsbeleges ausgehändigt hat.

...

Punkt. Nicht Ehepartner oder Bevollmächtigter, sondern Karteninhaber. Bei allen anderen Unterschriften muss die Bank nicht zahlen.
Es steht aber nirgendwo, daß sich der KK- Inhaber nicht vertreten lassen darf !!
Kann auch nicht, denn es handelt sich hier nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft - da gibts auch nichts dran zu deuteln - und eben daher kommt die Rspr. dazu, daß sich der Inhaber vertreten lassen darf. Außer bei persönlichen Rechtsgeschäften kannst Du Dich immer vertreten lassen, denn Du (der Inhaber) schließt das Geschäft ab, nicht der Vertreter.

Es geht hier ja nicht um die Frage einer unberechtigten Nutzung, sondern wir reden davon, daß der Inhaber der KK gerade dies so will.
No retreat, no surrender !

Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #33 am: 02.10.2008, 14:06 Uhr »
Dein juristisches Fachwissen ehrt dich, macht es aber auch nicht richtiger. Für eine Zahlungsgarantie benötigt der Akzeptanzpartner nunmal die Unterschrift des Karteninhabers.

Du kannst es gern ausprobieren mit einer fremden Kreditkarte und schriftlicher Vollmacht in den USA einzukaufen. Bin gespannt, wie lange das gut geht.

ratlady

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #34 am: 02.10.2008, 21:23 Uhr »
Nur mal so am Rande eingeworfen:

Auf jeder KK steht: Not valid without signature. Nach meiner bescheidenen Erfahrung scheint ein grosser Teil (wenn nicht die Mehrheit) der Karteninhaber in USA sich diese Unterschrift zu sparen... streng genommen werden also regelmaessig ungueltige KKs verwendet und akzeptiert.

Und nochwas: Es kommt durchaus vor, dass der Nachwuchs mit der KK der Eltern rumlaeuft und bezahlt. Hab noch nie mitbekommen, dass das Probleme gab - ausser natuerlich, den Eltern wird's irgendwann zuviel und sie drehen den Geldhahn ab  :wink:

Tommy

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #35 am: 04.10.2008, 00:50 Uhr »
Neu bei Walmart Florida:

Keine "See ID" Unterschrift mehr erlaubt, wird kontrolliert. Wenn das auf der KK steht, wird tatsächlich der Ausweis verlangt. War vorher nicht so.

Zahlung mit PayFast / PayKey möglich und sehr unsicher. Dazu reicht es, eine entsprechende KK nah am Bezahlschalter der Kasse vorbei zu ziehen / rauf zu legen.
Summen bis 20 Dollar sind kein Problem.

ratlady

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #36 am: 04.10.2008, 03:52 Uhr »
Neu bei Walmart Florida:

Keine "See ID" Unterschrift mehr erlaubt, wird kontrolliert. Wenn das auf der KK steht, wird tatsächlich der Ausweis verlangt.

Das ist eigentlich auch der Sinn von "See ID" anstelle Unterschrift. Allerdings schon wirklich erschreckend, wie oft das ignoriert wird.

Zitat
Summen bis 20 Dollar sind kein Problem.

Jetzt, wo Du es sagst... hab letztens (vor ein paar Monaten) per KK bei Walgreens eingekauft, da hiess es "keine Unterschrift noetig bei < $25"  :shock:

Tommy

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #37 am: 04.10.2008, 13:51 Uhr »
Zitat
Das ist eigentlich auch der Sinn von "See ID" anstelle Unterschrift. Allerdings schon wirklich erschreckend, wie oft das ignoriert wird.

Deswegen stand es ja auf den Karten..:-) Und das macht die Faulheit der Leute zunichte..:-)

Zitat
Jetzt, wo Du es sagst... hab letztens (vor ein paar Monaten) per KK bei Walgreens eingekauft, da hiess es "keine Unterschrift noetig bei < $25"

Da wurde deine Karte aber noch durchgezogen, oder? Dann ist es schon fast normal, Walgreens ist nur der Vorreiter..:-)

Was ich meine ist, das man die Karte nicht mehr aus dem Portemonnaie nehmen muß, sondern nur gegen ein Senorfeld drücken, und mit "ok" bestätigen.

worldtrav

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #38 am: 04.10.2008, 18:06 Uhr »
Hier in England zum Beispiel muss man gar nicht unterschreiben, sondern man zahlt nur mit PIN.

P.

Tenere

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #39 am: 06.10.2008, 08:31 Uhr »
vor allem in Kleidergeschäften wollen die auch wegen $9,99 bei Kartenzahlung nen Ausweis sehen,

Warum zahlst du nicht mit der Maestro Debitkarte? die habe doch die meisten Deutschen mittlerweile?

Wieso hast du eigentlich kein kostenloses DKB Konto? Für alle kostenlos, weltweit kostenlos zu Bargeld und Visa und Maestro inl.!!!

famousbiscuit

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #40 am: 06.10.2008, 22:49 Uhr »
vielleicht wäre es für den nächsten urlaub eine alternative eine kreditkarte auf deinen namen und auf das konto deiner mom zu beantragen.

Dann brauchste dir wegen der unterschrift keine sorgen mehr zu machen.

ratlady

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #41 am: 07.10.2008, 04:39 Uhr »
Zitat
Das ist eigentlich auch der Sinn von "See ID" anstelle Unterschrift. Allerdings schon wirklich erschreckend, wie oft das ignoriert wird.

Deswegen stand es ja auf den Karten..:-) Und das macht die Faulheit der Leute zunichte..:-)

Nee, eben nicht... :(  Ist allerdings auch nur meine extrem lokal begrenzte Erfahrung. 8)

Zitat
Jetzt, wo Du es sagst... hab letztens (vor ein paar Monaten) per KK bei Walgreens eingekauft, da hiess es "keine Unterschrift noetig bei < $25"

Zitat
Was ich meine ist, das man die Karte nicht mehr aus dem Portemonnaie nehmen muß, sondern nur gegen ein Senorfeld drücken, und mit "ok" bestätigen.

Ist mir schon klar, dass das nicht das gleiche Verfahren ist  8)

Worauf ich (im Hinblick auf den OP) hinauswollte, war vielmehr die Tatsache, dass man unterhalb bestimmter Betraege die KK weder vorzeigen, noch irgendwelche Unterschriften leisten muss, um damit einen Einkauf zu taetigen. Wie will man dann feststellen, ob jemand die KK von jemand anderem verwendet?

Bzgl. des "urspruenglichen Problems" - wir fragen z.B. auch grundsaetzlich nach ID, aber wenn es aufgrund des Nachnamens ersichtlich ist, dass es sich um Ehepartner/Kinder handelt, ist das kein Problem. Ob man das so verallgemeinern kann, kann ich natuerlich nicht sagen.

ziony

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #42 am: 07.10.2008, 08:27 Uhr »
In einem China-Restaurant vor einigen Jahren in L.A. schoben wir meine KK zum Bezahlen hin und anschließend hat mein Mann ( gleicher Nachname ) unterschrieben. Das wurde vom Personal nicht akzeptiert: die Rechnung wurde neu ausgedruckt und ich musste unterschreiben.

ZIP-Code an Tankstellen im Frühjahr 08 in Florida: wir gaben den Z-C unseres Urlaubsortes an: keine Akzeptanz. Beim Eingeben unserer PLZ hier aus D: gebongt.  :wink:
LG,
ziony

Nur Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist.
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playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #43 am: 07.10.2008, 11:40 Uhr »
Dein juristisches Fachwissen ehrt dich, macht es aber auch nicht richtiger. Für eine Zahlungsgarantie benötigt der Akzeptanzpartner nunmal die Unterschrift des Karteninhabers.

Du kannst es gern ausprobieren mit einer fremden Kreditkarte und schriftlicher Vollmacht in den USA einzukaufen. Bin gespannt, wie lange das gut geht.

Ich habe ja nicht gesagt, daß der Verkäufer das "durchgehen" läßt, d.h. es kann durchaus sein, daß der Verkäufer sagt: "No".
Das kann er sowieso, da er nicht verpflichtet ist, Dir überhaupt was zu verkaufen.
Ich könnte sogar dafür wetten, daß die allerwenigsten es wissen.

Aber juristisch ist das absolut richtig was ich sage, das ist in Fachkreisen auch absolut unumstritten. Du kannst mit einer fremden KK bezahlen, Du mußt nicht mal Deine Stellvertretung offenbaren (verdeckte Stellvertretung). Es war gerade neulich in einer Zeitung für Polizisten thematisiert worden und ein Freund sprach mich darauf an.
Die tatsächliche Umsetzung ist was anderes (daher hab ich ja gesagt, riskieren würde ich es nicht).
No retreat, no surrender !

danysnet

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #44 am: 08.10.2008, 13:08 Uhr »
Da ich auch keine eigene "richtige" KK bekomme, also allenfalls Prepaid, möchte ich zur Absicherung auch die KK meines Vaters mitnehmen. Der hat eine Mastercard von der Citibank, wo er sein Konto hat. Er rief an und fragte, ob es möglich ist, eine Partnerkarte für seine Tochter (also mich  :lol: ) zu bekommen. Kein Problem, kostet an Jahresgebühr halbsoviel wie seine, die Karte muss in seinem Besein von mir in der Bank unterschrieben werden, es steht mein Name drauf und fertig. Er bürgt mit seinem Konto dafür, meine Kreditwürdigkeit interessiert da keinen. Somit habe ich augenscheinlich eine eigene, echte KK, die ich nutzen kann.

Er hätte mir die Karte auch so mitgegeben, aber da ist eben das Problem, mit see ID - da stimmt nur der Nachname. Das will ich einfach direkt umgehen.

Also einfach, wenn Mama oder Papa ne KK haben, bei der Bank nach einer Partnerkarte fürs Kind fragen (das natürlich volljährig sein muss) und schon hat man das Problem gelöst.

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #45 am: 09.10.2008, 07:00 Uhr »
Die Partnerkarte ist ein guter Tipp !!!
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Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #46 am: 09.10.2008, 14:41 Uhr »
Ich habe ja nicht gesagt, daß der Verkäufer das "durchgehen" läßt, d.h. es kann durchaus sein, daß der Verkäufer sagt: "No".
Das kann er sowieso, da er nicht verpflichtet ist, Dir überhaupt was zu verkaufen.
Ich könnte sogar dafür wetten, daß die allerwenigsten es wissen.

Aber juristisch ist das absolut richtig was ich sage, das ist in Fachkreisen auch absolut unumstritten. Du kannst mit einer fremden KK bezahlen, Du mußt nicht mal Deine Stellvertretung offenbaren (verdeckte Stellvertretung). Es war gerade neulich in einer Zeitung für Polizisten thematisiert worden und ein Freund sprach mich darauf an.
Die tatsächliche Umsetzung ist was anderes (daher hab ich ja gesagt, riskieren würde ich es nicht).

Ich kann den Sinn dieser Information nicht nachvollziehen. Wer außer dem Verkäufer oder der Bank sollte denn sonst erlauben oder verbieten mit einer fremden Kreditkarte zu bezahlen? Der Gesetzgeber? Welcher, USA, Deutschland, Usbekistan?

Was nützt mir das als Kunde, wenn der Verkäufer die Karte nicht akzeptiert. Und was nützt mir das als Akzeptanzpartner, wenn ich im Fall eines Chargebacks keine Zahlungsgarantie von der Bank aufgrund einer fremden Unterschrift habe?

leia

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #47 am: 10.10.2008, 07:48 Uhr »
Die Partnerkarte ist ein guter Tipp !!!

Find ich auch...leider will mit mein Papa aber keine ausstellen lassen :nixwieweg:
Viele Grüße Leia


Essotiger

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #48 am: 10.10.2008, 08:40 Uhr »
Ich habe ja nicht gesagt, daß der Verkäufer das "durchgehen" läßt, d.h. es kann durchaus sein, daß der Verkäufer sagt: "No".
Das kann er sowieso, da er nicht verpflichtet ist, Dir überhaupt was zu verkaufen.
Ich könnte sogar dafür wetten, daß die allerwenigsten es wissen.

Aber juristisch ist das absolut richtig was ich sage, das ist in Fachkreisen auch absolut unumstritten. Du kannst mit einer fremden KK bezahlen, Du mußt nicht mal Deine Stellvertretung offenbaren (verdeckte Stellvertretung). Es war gerade neulich in einer Zeitung für Polizisten thematisiert worden und ein Freund sprach mich darauf an.
Die tatsächliche Umsetzung ist was anderes (daher hab ich ja gesagt, riskieren würde ich es nicht).

Ich kann den Sinn dieser Information nicht nachvollziehen. Wer außer dem Verkäufer oder der Bank sollte denn sonst erlauben oder verbieten mit einer fremden Kreditkarte zu bezahlen? Der Gesetzgeber? Welcher, USA, Deutschland, Usbekistan?

Was nützt mir das als Kunde, wenn der Verkäufer die Karte nicht akzeptiert. Und was nützt mir das als Akzeptanzpartner, wenn ich im Fall eines Chargebacks keine Zahlungsgarantie von der Bank aufgrund einer fremden Unterschrift habe?

Also diese ganze Diskussion ist wohl eher unnütz und sinnlos!
Denn wie Doc Snider richtig sagt, hat der "Kunde" das Risiko, dass der Verkäufer zu Recht ablehnt, denn erstens bleibt er auf der Strecke bzw. bekommt Probleme, da er verpflichtet ist, die Karte bzw. Unterschrift zu prüfen.

Weiters gibt es bereits Karten mit Foto des Inhabers, wrum wohl?

In Italien benötigt man meist einen Ausweis zur Kreditkarte sonst wird sie nicht akzeptiert.

Und weitergeben darf man eine Karte schon wegen der AGB der Banken nicht, denn da steht z.B.

Zitat
Sie ist
nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber persönlich
benutzt werden.

Zitat
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein
Dritter Kenntnis von seiner PIN erlangt. Insbesondere
darf diese Dritten nicht mitgeteilt bzw. zugänglich
gemacht werden,

Damit sollte wohl geklärt sein, ob jemand eine fremde Karte nutzen darf! Wenn es mir der Herausgeber nicht erlaubt, dann kann es mir auch kein Anderer erlauben!