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Autor Thema: Nachträglicher Nachweis der Ausreise  (Gelesen 2249 mal)

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JensHi

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Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« am: 11.04.2005, 20:08 Uhr »
Hallo zusammen,

bei meiner letzten USA-Reise habe ich den grünen Zettel I-94 verbaselt. (Ich nehme an, dass ich den gleich bei der Einreise am Flughafen verloren habe.) (Früher haben die Immigration-Leute den Zettel im Pass angetackert.)  Bei der Ausreise hat keiner nach dem Zettel gefragt. Ich habe dann einen eingeschriebenen Brief mit Kopien, der Bord-Karten an des ACS - USCIS geschickt. Irgendwann kam  dann auch der Kontrollabschnitt vom Einschreiben; sonst nichts.
Muss ich bei der nächsten Einreise etwas beachten?
Wer hat da Erfahrungen?

Danke
Jens

Antje

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #1 am: 11.04.2005, 22:06 Uhr »
Hi,

nimm für alle Fälle den Einschreibebeleg mit und Kopien der Unterlagen, die Du dorthin geschickt hast.

Mehr kannst Du nicht machen - sollte aber auch reichen.


Antje

BettinaW

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #2 am: 12.04.2005, 07:31 Uhr »
Hallo,

bei meiner ersten USA-Reise wurde der gründe Zettel bei der in den Reispaß getackert.
Bei der Ausreise hat ihn keiner beachtet und er wurde auch nicht entfernt. Ich habe ihn auch nicht, als ich daheim war zurückgeschickt.
Das Jahr darauf, als ich wieder in die USA flog hatte ich schon bammel jetzt rausgezogen zu werden. (Den Zettel hatte ich natürlich zuhause enfernt.) Es ist aber nichts passiert.
Das war allerdings schon 1994.

Ich hoffe ich werde auch weiterhin keine Schwirigkeiten habe. Ich achte aber jetzt immer bei der Ausreise darauf, daß der grüne Zettel tatsächlich entfernt wird.

tom22 als gast

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #3 am: 14.04.2005, 17:13 Uhr »
auf der Internetseite der US-Botschaft gibt es dazu folgenden Hinweis:

Zitat
Visabeantragung
Vorgehensweise für den nachträglichen Nachweis der Ausreise aus den Vereinigten Staaten

Wenn Sie aus den Vereinigten Staaten wieder ausgereist sind, ohne dass der Ausreisebeleg des United States Citizenship and Immigration Service (USCIS), d.h. Formular I-94 (weiss) bzw. Formular I-94W (grün), aus Ihrem Reisepass entfernt worden ist, bedeutet das, dass Ihre Abreise nicht korrekt erfasst worden ist. Sie sind für die korrekte Erfassung Ihrer Ausdreisedaten verantwortlich. Sie müssen USCIS gegenüber geeignete Nachweise erbringen, damit wir Ihre rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten erfassen können. Diese werden Ihre vorher erfassten Daten zu Ihrer Ankunft in den U.S.A. vervollständigen.

Wenn Sie eine rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten nicht nachweisen können, oder wenn Sie diesbezüglich nicht über andere glaubhafte Nachweise verfügen, wenn Sie das nächste mal in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, könnte USCIS zu dem Urteil gelangen, dass Sie sich über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben. In diesem Fall könnte sich Ihr Visum beim nächsten Einreiseversuch als ungültig erweisen oder Sie könnten umgehend zu Ihrem letzten ausländischen Reiseziel zurückgeschickt werden.

Insbesondere Besucher, die unter die Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht fallen, aber über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten geblieben sind, können zukünftig ohne vorherige Erteilung eines Visums durch ein U.S. Konsulat nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Sollten Sie trotzdem bei Ihrer Ankunft in den U.S.A. ohne Visum die Einreise aufgrund der Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht beantragen, könnten U.S. Einwanderungsbeamte Ihre umgehende Rückkehr zum letzten ausländischen Reiseziel anordnen.

Um Ihre Ausreise zu verifizieren, akzeptiert USCIS u.a. folgende Nachweise:

· Die originalen Bordkarten, die Sie verwendet haben, um aus den Vereinigten Staaten auszureisen
· Photokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln in Ihrem Pass, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land hervorgeht nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben (Sie sollten alle Passseiten kopieren, die nicht völlig leer sind, sowie die Seite mit den Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Photo), und
· Photokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z.B.:

- Datierte Gehaltsabrechnungen oder anderweitige Belege von Ihrem Arbeitgeber aus denen hervorgeht, dass Sie nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land gearbeitet haben
- Datierte Kontoauszüge aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Ausbildungsnachweise über den Besuch einer Ausbildungsstätte ausserhalb der Vereinigten Staaten aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartennummer, über Käufe, die Sie getätigt haben nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben und aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben.
Ihre Aussage wird ohne die Vorlage von Nachweisen wie oben angegeben nicht bearbeitet.
Sie sollten uns nur gut leserliche Kopien oder, wenn möglich, Originale zuschicken. Wenn Sie Originale schicken, sollten Sie eine Kopie davon behalten. USCIS kann nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Originale zurücksenden. Bitte senden Sie uns ausserdem einen erklärenden Brief in Englisch, damit wir Ihren Fall besser beurteilen und Ihre Daten schneller korrigieren können. Bitten senden Sie Ihren Brief mitsamt beiliegenden Nachweisen ausschliesslich an die folgende Adresse:

ACS - USCIS, SBU
P.O Box 7125
London, KY 40742-7125
USA

Bitte schicken Sie Ihren Ausreisebeleg (Formular I-94) bzw. entsprechende Nachweise nicht an ein U.S. Konsulat, eine U.S. Botschaft, irgendein anderes INS Büro in den Vereinigten Staaten oder irgendeine andere Adresse als die oben angegebene. Nur dort können wir die notwendingen Korrekturen an Ihren USCIS Daten vornehmen lassen, um Ihnen zukünftige Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Bitte erwarten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage. USCIS kann Sie nicht über den Erhalt und die Bearbeitung Ihrer Informationen benachrichtigen

Fakahatchee

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #4 am: 14.04.2005, 17:35 Uhr »
Zitat von: JensHi
den grünen Zettel I-94 verbaselt. (Ich nehme an, dass ich den gleich bei der Einreise am Flughafen verloren habe.)


Vielleicht hatten wir nur Glück, aber mein Freund hat auch mal vor Jahren seinen grünen Zettel verloren und es hat keiner bei der Ausreise bemerkt. Wir sind seither wieder mehrmals drüben gewesen auch schon mit den fingerprints und allem drum und dran und es hat sich keiner je beschwert bei uns. :!:

Gruß,
Fakahatchee
Gruß,
Fakahatchee

Gegi

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #5 am: 15.04.2005, 08:53 Uhr »
Hallo Leute!!!

Da hier der Thread eröffnet wurde, stell ich meine Frage auch gleich an euch.

Bei meiner letzten USA Reise letztes Jahre, habe ich auch vergessen meine grünen Zettel abzugeben.
Nach eurer Auskunft hab ich dan sofort das I-94W mit ein kurzen Schreiben (Grund, Warum,Wieso) beigelegt und an das amerikanische Konsulat nach Wien geschickt.
Nach einem Anruf beim konsulat in Wien, sagte er, er hätten meine Briefbekommen und leitet das ganze sofort weiter in die Staaten um das abzuklären.
Seit dem hab ich nicht mehr nachgefragt bzw. habe auch keine antwort bekommen.

Wird es jetzt noch Probleme geben, bei der einreise???
Muss ich auf was achten???

Normalerweise müsst ja alles passen da es ja weitergeleitet wurden.

lg
georg
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Antje

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #6 am: 15.04.2005, 10:06 Uhr »
Hallo,

was sollen wir Dir jetzt sagen? Niemand von uns steckt im Konsularbeamten. Hat der sich tatsächlich an Deinen speziellen Brief erinnert?

Du hast es jedenfalls definitiv an die falsche Adresse geschickt.

Vermutlich haben die es weitergeleitet. Ja - vermutlich wird es keine Probleme geben.

Nimm zur Sicherheit Belege mit, daß Du ausgereist ist - wie in dem Link angegeben. Also Dinge, die beweisen, daß Du wieder daheim warst.

Mehr kann Dir hier niemand sagen.

Antje

Gegi

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #7 am: 15.04.2005, 10:37 Uhr »
Hy!!!!

Ich denke schon das alles richtig gelaufen ist, da ich ja hier im Forum die Info bekommen habe, meine I-94W plus Brief zum Konsulat nach Wien schicken soll.

Und der Anstellet im Konsulat, hat mir das bestätigt und auch nochmal meinen Brief kurz erläutert, und behauptet er würde alles weiterleiten.

Vorsichtshalber nehm ich noch Belege wie tickets usw. vom meinem Rückflug mit. Weil sonst hab ich nichts an Belegen zum beweisen.

Wie kann ich das sonst rausfinden ob alles geklappt hat????????
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Antje

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #8 am: 15.04.2005, 12:51 Uhr »
Hi,

Gar nicht und leider auch nie.

Es gibt nur die Möglichkeit, ein Einschreiben mit Rückschein an die Behörde in USA zu schicken - damit hältst Du den Bescheid in der Hand, daß alles angekommen ist.

Ein Bestätigung gibt es nicht.

Du mußt einfach glauben, daß wirklich alles geregelt wird.... kommt ja so selten nicht vor. (wo man sich wieder fragen kann: ist das gut oder schlecht...)

Es ist wie immer mit Behörden in USA: Hoffen, daß nichts passiert - meistens klappt das. Wenn nicht, weißt Du es eh erst, wenns soweit ist. Und ich weiß wovon ich rede - mir gings genauso....

Antje

SaschaCult

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #9 am: 15.04.2005, 14:39 Uhr »
@Antje:

Ist dir das bei der Einreise passiert? Ich fliege nämlich in 2 Wochen auch wieder rüber. Was muß man machen, wenn die mich nicht mehr einreisen lassen, weil vielleicht dort drüben etwas schief gelaufen ist mit den Daten bei der letztmaligen Ausreise??

Gruß
Sascha

Soulfinger

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #10 am: 15.04.2005, 14:49 Uhr »
Zitat von: SaschaCult
Was muß man machen, wenn die mich nicht mehr einreisen lassen


Wenn das der Fall ist, dann sitzt du erst mal ne Weile rum und dann wirst du in den nächsten Flieger heimwärts gesteckt.

So schlimm wirds aber schon nicht werden. Keine Angst. Läuft schon alles glatt. :winke:
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

wulpertinger

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #11 am: 15.04.2005, 16:24 Uhr »
Also wo muss man diese Grüne Karte eigentlich abgeben ?
Ich kann mich nicht erinnern wer bei uns das letzte mal die Karten rrausgenommen hat !

Andreas

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #12 am: 15.04.2005, 17:51 Uhr »
Zitat von: wulpertinger
Also wo muss man diese Grüne Karte eigentlich abgeben ?
Ich kann mich nicht erinnern wer bei uns das letzte mal die Karten rrausgenommen hat !

Hi,
bei uns hat die Dame beim CheckIn in LAX die grünen Karten rausgenommen. Ich hab dann nur gehofft, dass die das dem Zoll weitergibt  :roll:

Ich verstehe allerdings nicht, warum es Probleme bei der erneuten Einreise geben soll, wenn man den grünen Zettel nicht abgegeben hat. Man ist ja offensichtlich ausgereist, sonst könnte man kaum wieder neu einreisen :zuck:

Viele Grüße
Andreas

Heiner

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #13 am: 15.04.2005, 18:07 Uhr »
Zitat von: Andreas


Ich verstehe allerdings nicht, warum es Probleme bei der erneuten Einreise geben soll, wenn man den grünen Zettel nicht abgegeben hat. Man ist ja offensichtlich ausgereist, sonst könnte man kaum wieder neu einreisen :zuck:
Andreas

Du könntes aber auch deinen vorherigen Aufenthalt unerlaubterweise verlängert haben. :wink:
Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

Andrea 1

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Re: Nachträglicher Nachweis der Ausreise
« Antwort #14 am: 12.01.2007, 11:08 Uhr »
Hallo,
Habe auch vergessen diesen zettel bei der Ausreise abzugeben.
Ich habe alle Unterlagen (Tickets, Bordkarte, KK Abrechnung,) an die adresse in London, Kentucky geschickt.
Nur als ich den Brief gestern weggeschickt hatte ist mir eine Stunde später eingefallen, das ich in dem Eifer des Gefechts vergessen habe  eine Kopie des Reisepasses mitbeizulegen, noch nicht mal die Nr. des passes habe ich mit hin geschrieben.
Macht es jetzt Sinn das noch hinterherzuschicken oder ist das garnicht so wichtig?
Ich denke nur das man vielleicht meine unterlagen jetzt garnicht zuordnen kann ohne die Reisepassnummer.
Sollte ich vielleicht auch noch mein Visum Kopieren.

Jetzt habe ich auch noch die Gepäckabschnitte gefunden, die ja auch noch meine Ausreise beweisen.
Koennte ich ja auch noch hinschicken.



mfg und vielen dank wenn mir da jemand weiterhelfen könnte

Andrea