Hi Gast,
also Zollrecht ist m.W. fast immer Staatssache (auch wenn die Sätze angepaßt sind bzw noch angepaßt werden sollten) und nicht Sache der EU (zumindest für den privaten Bereich, im Handelsbereich gibt es auch EU-Regeln).
Der Zusatz mit dem Hauptwohnsitz ist übrigens immens wichtig und verändert die Sachlage dramatisch!
Nachdem Du in den Ö keinen Wohnsitz mehr hast, gelten auch die oben angegebenen Zollsätze für mitgebrachte Waren für Dich insofern nicht, da diese Sätze (z.B. die € 175,- Regel) nur für Personen mit Hauptwohnsitz (also steuerlicher Wohnsitz) in dem jeweiligen Zielland gelten.
Aber da Du ja derzeit Deinen (Haupt)Wohnsitz derzeit außerhalb von Ö hast, und Du bei Deiner Rückkehr wohl wieder einen Hauptwohnsitz in Ö anmeldest, gelten Dein Hab und Gut (also alles was Du aus den USA mitbringst) m.W. als Umzugsgut. Wie und ob in diesem Fall etwas zu verzollen ist, muß das Zollamt bzw das Finanzamt in Österreich (und nicht D!) Dir sagen. Bestimmt kann Dir aber auch die Österr. Botschaft in den USA dabei weiterhelfen...
Da ich kein Zoll/Steuerfachmann bin, basiert meine Aussage nur auf meinem bescheidenen Wissen - verbindliche Auskunft gibts nur bei Zoll/Finanzamt.
Viele Grüße
Axel