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Autor Thema: Einfuhrzoll Oesterreich??  (Gelesen 2780 mal)

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Anonymous

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Einfuhrzoll Oesterreich??
« am: 13.12.2005, 07:45 Uhr »
Hallo,
ich lebe insgesamt ein halbes Jahr in den USA und hab mir jetzt nen neuen Laptop gekauft weil mir meiner geklaut wurde (kein Scherz!).
Muesste ich da jetzt Zoll drauf zahlen wenn ich in Osterreich damit einreise? Bin natuerlich mit keinem Touristenvisum hier!

Danke

IkeaRegal

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #1 am: 13.12.2005, 07:48 Uhr »
Brauchst du die Rechnungsbelege etc? Dann schick sie dir per Post und nimm den Schläppi normal im Flieger mit. Dürfte kein Problem sein.

atecki

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #2 am: 13.12.2005, 10:41 Uhr »
@Ikea: die Rechnungsbelege braucht man immer, allein schon wg Garantie und Besitznachweis...

@Gast:
100% ige Auskunft kann Dir wohl nur der Zoll hier in Ö geben, aber in Deinem Fall würde ich von Umzugsgut ausgehen (lebst ja länger dort). Hast Du bei dem gestohlenen Laptop eine Anzeige bei der Polizei gemacht? Die Kopie würde ich auf jeden Fall mitnehmen...

Grüße

Axel

Justinian

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #3 am: 13.12.2005, 11:09 Uhr »
Wie atecki schon gesagt hat, genaue Auskunft kann Dir nur der Zoll geben.

Grundsätzlich gibt es ja einen Freibetrag. Bis zu diesem Betrag (genau nachlesen auf den Webseiten des Zolls) kannst Du Waren einführen. Primär bezieht es sich auf Neuwaren (Schmuck, Kleidung usw.).

Dies gilt in der Regel auch für gebrauchte Gegenstände. Probleme sehe ich nur, dass der Zoll erkennen wird, dass das Gerät ein in den USA käuflich erworbenes ist. Sollten jedoch Gebrauchsspuren zu sehen sein, also ersichtlich, dass der Laptop gebraucht ist, sollte es vermutlich keine Probleme geben... aber lieber mal auf den Webseiten des Zolls informieren.

Anonymous

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #4 am: 13.12.2005, 16:26 Uhr »
Also ich kann beim oesterr. Zoll zu den Thema nicht wirklich was finden und auch beim deutschen Zoll ist immer von "Reisenden" die Rede und das bin ich ja nicht. Ausserdem sollte es zwischen Oesterreich und Deutschland keinen Unterschied geben denn Zoll ist doch EU-Recht, oder?

Dass mit dem gebraucht aussehen lassen ist sicher kein Problem, aber wie schon bemerkt wurde erkennt man halt leicht dass es ein amerikanischer Laptop und kein Deutscher ist.
Gelten die Zollbestimmungen denn nur fuer Neuwaren oder auch fuer gebrauchte Gegenstaende, weil sonst mueste ich ja theoretisch ALLES was ich hier kaufe (bis auf den Freibetrag der glaub ich grade mal 100 Dollar ist) deklarieren und da kann ja auch irgendwas nicht ganz stimmen.

Ich hab die Nr. vom Polizeireport, ein Schreiben von der Polizei und auch den Schaden meiner Versicherung gemeldet, da sollte es also keine Probleme geben.

Eins ist vielleicht auch noch wichtig: Ich hab in Oesterreich keinen Wohnsitz mehr und somit koennte es dochauch sein dass die Bestimmungen fuer mich gar nicht gelten, oder hat das nur was mit der Staatsbuergerschaft zu tun?

Mann, da soll man mal durchblicken koennen....

atecki

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #5 am: 13.12.2005, 17:15 Uhr »
Hi Gast,

also Zollrecht ist m.W. fast immer Staatssache (auch wenn die Sätze angepaßt sind bzw noch angepaßt werden sollten) und nicht Sache der EU (zumindest für den privaten Bereich, im Handelsbereich gibt es auch EU-Regeln).

Der Zusatz mit dem Hauptwohnsitz ist übrigens immens wichtig und verändert die Sachlage dramatisch!

Nachdem Du in den Ö keinen Wohnsitz mehr hast, gelten auch die oben angegebenen Zollsätze für mitgebrachte Waren für Dich insofern nicht, da diese Sätze (z.B. die € 175,- Regel) nur für Personen mit Hauptwohnsitz (also steuerlicher Wohnsitz) in dem jeweiligen Zielland gelten.

Aber da Du ja derzeit Deinen (Haupt)Wohnsitz derzeit außerhalb von Ö hast, und  Du bei Deiner Rückkehr wohl wieder einen Hauptwohnsitz in Ö anmeldest, gelten Dein Hab und Gut (also alles was Du aus den USA mitbringst) m.W. als Umzugsgut. Wie und ob in diesem Fall etwas zu verzollen ist, muß das Zollamt bzw das Finanzamt in Österreich (und nicht D!) Dir sagen. Bestimmt kann Dir aber auch die Österr. Botschaft in den USA dabei weiterhelfen...

Da ich kein Zoll/Steuerfachmann bin, basiert meine Aussage nur auf meinem bescheidenen Wissen - verbindliche Auskunft  gibts nur bei Zoll/Finanzamt.

Viele Grüße

Axel

Anonymous

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #6 am: 13.12.2005, 18:11 Uhr »
Danke, das hilft schon mal! Dacht ich mir ja dass es einen Unterschied macht wo man den Wohnsitz hat.

Im Prinzip kontrolliert in Wien eh kein Schwein, aber wenns bloed hergeht kann natuerlich immer was passieren.

bigsur1997

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #7 am: 14.12.2005, 07:52 Uhr »
Hallo,

Zollsätze sind immer warenbezogen und nicht von der Person (Staatsbürgerschaft) des Einführers abhängig.

Bei einem Wohnortwechsel aus einem Drittland in die EU  (Österreich) gelten die mitgebrachten persönlichen Ggenstände als Umzugsgut und sind frei von Eingangsabgaben ( Zoll und Mehrwertsteuer ): Ausnahmen gelten für Alkoholika, Tabak.
Nachzulesen hier:
http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes/bersiedlungsgut/bersiedlungauseinem_1687/Welchesbersiedlungs_1699/_start.htm

http://www.swissemigration.ch/imperia/md/content/elias/i-p/OESTERREICH_AK_D.pdf

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/

viele grüße

ps : Alle Zoll- Einnahmen der EU-Staaten werden an die EU abgeführt- ist also keine nationale Einnahmequelle.
Freigrenzen im Reiseverkehr haben nichts mit Zollsätzen zu tun.

mrh400

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #8 am: 14.12.2005, 09:52 Uhr »
Hallo,
Zitat von: bigsur1997
Bei einem Wohnortwechsel aus einem Drittland in die EU  (Österreich) gelten die mitgebrachten persönlichen Ggenstände als Umzugsgut und sind frei von Eingangsabgaben ( Zoll und Mehrwertsteuer ): Ausnahmen gelten für Alkoholika, Tabak.
Nachzulesen hier:
http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes/bersiedlungsgut/bersiedlungauseinem_1687/Welchesbersiedlungs_1699/_start.htm

aus Neugier habe ich mich auch mal auf diesen Seiten getummelt. Wenn ich das richtig verstanden habe, setzt die Einstufung als Übersiedlungsgut allerdings voraus, daß man 1 Jahr im Ausland war und die Gegenstände 1/2 Jahr dort bereits genutzt hat; vgl. hier
Gruß
mrh400

bigsur1997

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Re: Einfuhrzoll Oesterreich??
« Antwort #9 am: 14.12.2005, 11:04 Uhr »
Hallo,

Zitat: "Muesste ich da jetzt Zoll drauf zahlen wenn ich in Osterreich damit einreise? "

Ist die Einreise als Besuch oder als Übersiedlung mit ständigem Wohnsitz in Östereich gedacht ?
Bei einem Besuch ist das Laptop als Reisegebrauchsgegenstand frei ( weil es ja wieder ausgeführt wird).

Ansonsten werden ja hier nur Tips,Ratschläge und Hinweise gegeben und keine rechtsverbindlichen Auskünfte - die bei individuellen Gegebenheiten mit den zuständigen Stellen zu klären sind.

viele grüße