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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Turlion am 11.05.2009, 10:12 Uhr

Titel: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Turlion am 11.05.2009, 10:12 Uhr
Hallo zusammen

folgendes Problem:

Zur Info:
In der Schweiz ist das Herunterladen von Daten (Filme, Spiele, Serien etc.) aus dem Internet für den privaten Gebrauch legal.

Könnte es mir aber Probleme bereiten, wenn ich mein Notebook am US-Zoll aufstarten müsste und die Zollbeamten die ganzen "legal" heruntergeladenen Daten finden würden?!

Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: AdiW am 11.05.2009, 10:38 Uhr
Hallo zusammen

folgendes Problem:

Zur Info:
In der Schweiz ist das Herunterladen von Daten (Filme, Spiele, Serien etc.) aus dem Internet für den privaten Gebrauch legal.

Könnte es mir aber Probleme bereiten, wenn ich mein Notebook am US-Zoll aufstarten müsste und die Zollbeamten die ganzen "legal" heruntergeladenen Daten finden würden?!



Eigentlich muß ein Notebook evtl. nur gestartet werden, damit sie sehen, dass das Ding keine Attrappe ist. Wenn sie soweit kommen, um nach Daten auf Deinem Notebook nachzuschauen, hast Du ganz andere Probleme...

Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: playmaker11 am 11.05.2009, 13:32 Uhr
Das ist eine hoch juristische Frage, die ich Dir nicht einmal für Deutschland so einfach beantworten könnte. Und selbst wenn man - nach Prüfung - eine Antwort finden würde, so ist dies sicherlich ein Streitpunkt mit dem dem man massenweise jur. Fachzeitschriften füllen kann.
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: TheWurst am 11.05.2009, 13:35 Uhr
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.

Als einfache und kostengünstige Alternative könnte man auch darüber nachdenken, die Filme (zumindest vorübergehend) zu löschen ;)
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: AdiW am 11.05.2009, 14:10 Uhr
Das ist eine hoch juristische Frage, die ich Dir nicht einmal für Deutschland so einfach beantworten könnte. Und selbst wenn man - nach Prüfung - eine Antwort finden würde, so ist dies sicherlich ein Streitpunkt mit dem dem man massenweise jur. Fachzeitschriften füllen kann.
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.

Und nicht vergessen...vorher eine lange Liste mit allen möglichen Problemen, die man in einem Urlaub theoretisch bekommen kann, erstellen, damit sich der RA-Besuch auch wirklich lohnt... :roll:

Warum solltest Du Kopfschmerztabletten schlucken, um vorbereitet zu sein, falls doch unwahrscheinliche Kopfschmerzen kommen?  :wink:
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Turlion am 11.05.2009, 15:16 Uhr
Hallo

das Problem existiert ja grundsätzlich nur bei der Einreise. Vor der Ausreise kann man die betreffenden Daten ja löschen, da man sie vermutlich gesehen hat (z.B. bei Filmen etc.)

Vielleicht muss ich die Frage so stellen:

Habt ihr jemals erlebt, dass ihr bei der Hinreise am Zoll euer Notebook aufstarten musstet und der Zollbeamte explizit Daten durchsucht hat? Oder wollen die mit dem Aufstarten nur vermeiden das "Notebook-Attrappen" eingeschleust werden?

Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Aaronp am 11.05.2009, 15:44 Uhr
Nein, nie erlebt... aber selbst wenn: wie soll denn der Officer erkennen, ob die Filme oder MP3 illegal sind? Legal
kann ich ja meine eigenen DVDs oder CDs einlesen.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: magnum am 11.05.2009, 17:35 Uhr
Ich bin mittlerweile ja schon oft sowohl innereuropäisch als auch kontinental geflogen. Für mein elektronisches Equipment hat sich bisher noch keiner näher befassen wollen.

Der Systemstart dient ja nur der Funktionsprüfung und es kann direkt wieder runtergefahren werden. Für die Daten interessieren die sich bei diesem Vorgang nicht.
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: winki am 11.05.2009, 17:44 Uhr
Ich glaube das letzte mal wo ein Gerät (Kamera, Notebook etc.) auf einen Flug gestartet/ in den Betrieb genommen werden musste ist min. 10 Jahre her. Seit 2005 mit min zwei Flüge in die USA habe ich noch nie irgendetwas einschalten müssen.

Die Geräte am Sicherheitscheck sind mittlerweile so gut dass sie Attrappen von funktionierenden Geräten sehr gut unterscheiden können.
Wenn man wirklich auf Datenebene gecheckt wird hat man ein anderes Problem als ein illegales MP3.... Allerdings verstehen Amerikanische Behörden bei illegalen Kopien keinen Spaß, nur wird auch dort nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird....
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: playmaker11 am 12.05.2009, 07:08 Uhr
Das ist eine hoch juristische Frage, die ich Dir nicht einmal für Deutschland so einfach beantworten könnte. Und selbst wenn man - nach Prüfung - eine Antwort finden würde, so ist dies sicherlich ein Streitpunkt mit dem dem man massenweise jur. Fachzeitschriften füllen kann.
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.

Und nicht vergessen...vorher eine lange Liste mit allen möglichen Problemen, die man in einem Urlaub theoretisch bekommen kann, erstellen, damit sich der RA-Besuch auch wirklich lohnt... :roll:

Warum solltest Du Kopfschmerztabletten schlucken, um vorbereitet zu sein, falls doch unwahrscheinliche Kopfschmerzen kommen?  :wink:
Ich bin auf den Gedanken noch nicht gekommen, ich habe nur geantwortet....
Wobei allerdings ein deftiger Unterschied darin besteht, ein Risiko einzugehen Kopfschmerzen zu bekommen oder möglicherweise in einer Zelle mit 15 dicken Dunkelhäutigen und Latinos einer Straßengang zu landen.... (o.k. ein bisschen Klischeehaft, aber ....).
Also so ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Immerhin geht es hier um eine (mögliche) Straftat vor der sich jemand bewahren will (so er die nicht bereits mit dem Kopieren der Datei verwirklicht hat).

Edit Mod: Abwertende/rassistische Bezeichnung durch passendes Vokabular ersetzt
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: AdiW am 12.05.2009, 07:49 Uhr
Wobei allerdings ein deftiger Unterschied darin besteht, ein Risiko einzugehen Kopfschmerzen zu bekommen oder möglicherweise in einer Zelle mit 15 dicken Negern und Latinos einer Straßengang zu landen.... (o.k. ein bisschen Klischeehaft, aber ....).
...nicht nur eun bisschen klischeehaft... :oops:
Also so ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Immerhin geht es hier um eine (mögliche) Straftat vor der sich jemand bewahren will (so er die nicht bereits mit dem Kopieren der Datei verwirklicht hat).
Man kann sich davor bewahren, indem man sie nicht begeht...falls überhaupt es strafbar ist (wo sind die Juristen im Forum?).
Wenn die Filme usw. in der Schweiz legal heruntergeladen wurde, kann man sie zuhause sichern und dann vor der Abreise löschen...Schon sind die Kopfschmerzen weg...

Aber wirklich, ich habe noch nie von Datenüberprüfung von Notebooks beim Zoll...

Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: wuender am 12.05.2009, 07:59 Uhr
Wenn die Filme usw. in der Schweiz legal heruntergeladen wurde, kann man sie zuhause sichern und dann vor der Abreise löschen...Schon sind die Kopfschmerzen weg...

Wenn ich den Threadstarter richtig verstehe, will er die Dateien explizit in die USA mitnehmen, um sie dort anzuschauen bzw. anzuhören.

Ich selber bin schon diverse Male mit Laptop eingereist und musste den Rechner noch nie hochfahren. Eine Garantie ist das aber nicht, denn die amerikanischen Behörden haben das Recht, bei der Einreise den Laptop zu durchsuchen und ggf. auch Daten zu entschlüsseln.

Schöne Grüße,
Dirk
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: momo33 am 12.05.2009, 08:22 Uhr
guten morgen,

haben unser Laptop noch nie beim Sicherheitscheck einschalten müssen.
Ein einziges Mal (von 4 x 2 Flügen), haben wir die DSLR einschalten müssen.

Sicher weis man es natürlich nie, aber ich hab auch noch nie jemanden anderen gesehen, der sein Laptop einschalten musste.

Bin sogar im Dezember mit unmengen MP3s und Filmen auf dem Laptop in die Staaten geflogen... da hab ich nichtmal drüber nachgedacht...  :shock:

Grüße
momo
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Doc Snyder am 12.05.2009, 10:48 Uhr
Wie in vielen anderen Threads wird hier mal wieder Zoll und Sicherheitskontrolle verwechselt, vermischt und durcheinander gebracht.

Die Sicherheitskontrolle dient der Flugsicherheit und findet vor dem Flug statt (macht ja hinterher auch wenig Sinn  :wink:). Hier wird nach Schusswaffen, Sprengstoff usw. gesucht.

Die Zollkontrolle findet bei der Einreise also nach dem Flug statt. Dort geht es um verbotenene oder anmeldepflichtige Waren, die in das jeweilige Land (in diesem Fall die USA) gebracht werden sollen.

Teilweise hilft es auch, die Fragen vor dem Antworten genau zu lesen.
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: playmaker11 am 12.05.2009, 10:49 Uhr

Man kann sich davor bewahren, indem man sie nicht begeht...falls überhaupt es strafbar ist (wo sind die Juristen im Forum?).



Hier, aber da bin ich überfragt, weil es um Regelungen außerhalb des dt. Rechts geht !!
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: aeschbi am 12.05.2009, 21:40 Uhr
Ich musste meinen Laptop noch nie aufstarten. Die DSLR allerdings schon öfter ..
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Turlion am 19.08.2009, 14:20 Uhr
Und noch einmal eine Frage zu diesem Thema:

Bin jetzt doch ein wenig verunsichert. Wie gesagt, das Downloaden von Filmen/Musik etc. ist in der Schweiz für den Privatgebrauch legal. Ich weiss aber ehrlich gesagt nicht, ob es schlau ist mit diesen Daten auf dem Notebook in die USA einzureisen. Klar, bei uns ists offiziell legal, aber wie sollte man dies im dümmsten Fall dem Amerikaner erklären? Wäre es überhaupt legal mit "im Heimatland legal heruntergeladenen" Daten einzureisen?

Das Aufstarten des Laptops am Flughafen gilt ja nur der Sicherheitskontrolle und nicht der Prüfung der darauf enthaltenen Daten. Und bei der Einreise in den Staaten (beim Immigrationofficer) habe ich auch noch nie von davon gehört, dass man das Notebook starten müsste.

Sind meine Bedenken berechtigt oder soll ich das auf die leichte Schulter nehmen?
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: magnum am 19.08.2009, 14:22 Uhr
Der Download von Filmen, Musik etc. ist auch in Deutschland legal, sofern das Material vom Herausgeber dafür vorgesehen ist....
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: TheWurst am 19.08.2009, 14:39 Uhr
Sind meine Bedenken berechtigt oder soll ich das auf die leichte Schulter nehmen?

Also ICH würde sicherlich nicht mit illegalem Zeugs in die USA einreisen, aber ich mach mir ja auch einen Ausdruck von meinem ESTA-Formular...  :lol:
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Turlion am 19.08.2009, 14:48 Uhr
Sind meine Bedenken berechtigt oder soll ich das auf die leichte Schulter nehmen?

Also ICH würde sicherlich nicht mit illegalem Zeugs in die USA einreisen, aber ich mach mir ja auch einen Ausdruck von meinem ESTA-Formular...  :lol:

Aber genau da sitzt das Problem: Sind die Daten jetzt illegal oder legal? Ich habe sie ja legal erworben und führe sie einfach mit.
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: TheWurst am 19.08.2009, 14:51 Uhr
Aber genau da sitzt das Problem: Sind die Daten jetzt illegal oder legal? Ich habe sie ja legal erworben und führe sie einfach mit.

Angenommen Du wärst Holländer, würdest Du Dich dann auch fragen ob Du Gras einführen darfst? ;)
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: Turlion am 19.08.2009, 14:56 Uhr
Aber genau da sitzt das Problem: Sind die Daten jetzt illegal oder legal? Ich habe sie ja legal erworben und führe sie einfach mit.

Angenommen Du wärst Holländer, würdest Du Dich dann auch fragen ob Du Gras einführen darfst? ;)

Im Unterschied zu heruntergeladenen Daten ist das Kiffen generell verboten (Ausser in Holland natürlich  :lol:) Beim Herunterladen ist selbst im Ausland (DE, USA etc.) nur DAS DOWNLOADEN, respektive Uploaden strafbar. Wenn die Daten erst einmal auf deinem PC sind, weiss ich nicht wie die Lage aussieht. Klar ist, dass auch das Verbreiten von Daten strafbar ist, aber auch das werde ich ja nicht tun. Ich werde mir einfach diese Daten (z.B. Musik) im Urlaub anhören wollen.  :|

Was du aber meinst, wäre wenn ich in den USA selbst die Daten downloaden würde und dann auf mein Schweizer Recht pochen würde. Dies geht natürlich nicht.  :wink:
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: In-Tim am 19.08.2009, 14:58 Uhr
Die Herren vom Zoll/DOHS haben sicherlich besseres zu tun als zu überprüfen ob du deine Daten legal oder illegal erworben hast. Du solltest jedoch eine gute Begründung haben wozu du die Bombenbauanleitung brauchst. Wobei das ganze meiner Meinung nach eh nur der Wirtschaftsspionage dient.

Das du Dateien auf deinem Recher hast sagt ja noch nichts über deren Herkunft aus. Und wenn die sich wirklich für Urheberrechtsverletzungen interessieren sollen, dann ist nicht der Laptop interessant, sondern der mp3-Player bzw. iPod.
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: wilma61 am 19.08.2009, 14:59 Uhr
Ich wette mal mein ausgedrucktes ESTA Formular dagegen  :lol: , das irgendein Zöllner sich für deine Filme oder MP3 interessiert.

Die haben wahrlich besseres zu tun.

Willi
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: magnum am 19.08.2009, 15:00 Uhr
Das Beispiel von TheWurst ist durchaus mit Deinem vergleichbar.

Was ist mit den Holländern, die legal das Gras in ihrem Land erworben haben und damit über die Grenze gehen? Werden sie mit dem Zeug erwischt, werden sie nach den Gesetzen des Landes behandelt.

Mal davon abgesehen bin ich auch der Meinung, daß sich niemand für die Daten interessiert, man will einfach sicher gehen, daß es sich nicht um eine Attrappe handelt.
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: BigDADDY am 19.08.2009, 15:01 Uhr
Bin jetzt doch ein wenig verunsichert. Wie gesagt, das Downloaden von Filmen/Musik etc. ist in der Schweiz für den Privatgebrauch legal.

Ist in den USA für den Privatgebrauch auch legal...

(Sonst fahrt doch ans Mittelmeer)!

Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: lurvig am 19.08.2009, 15:05 Uhr
Könnte es mir aber Probleme bereiten, wenn ich mein Notebook am US-Zoll aufstarten müsste und die Zollbeamten die ganzen "legal" heruntergeladenen Daten finden würden?!

beim Zoll wird sich kaum jemand für den Inhalt der Festplatte interessieren. Aber das wurde ja auch schon an anderer Stelle tot-diskutiert.

Wie auch immer: auf einem MP3-Player hat man ja z.B. auch Musik dabei, deren Herkunft und Legalität von aussen nicht rkannt werden kann. Und da macht sich niemand Gedanken! Dabei werden mit Sicherheit Millionen MP3-Player täglich durch amerikanische Flughäfen getragen, in jedem Fall mehr als Laptops. Und? Interessiert sich jemand vom "Zoll" oder sonstwoher dafür? Kaum. Wer sollte das denn alles prüfen?
Ich finde, hier werden sich etwas zu viele Sorgen gemacht. Laptop mitnehmen und gut!

Lurvig
Titel: Re: Notebook am Zoll aufstarten?
Beitrag von: EasyAmerica am 19.08.2009, 16:59 Uhr
Ich finde, hier werden sich etwas zu viele Sorgen gemacht. Laptop mitnehmen und gut!

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