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Autor Thema: Notebook mit in die USA nehmen ?  (Gelesen 1607 mal)

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marci

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Notebook mit in die USA nehmen ?
« am: 28.03.2005, 16:33 Uhr »
Hallo, Hab folgende Frage,

Ich bin ab Juni für ein halbes Jahr in den USA und möchte mein Notebook mitnehmen. Muß ich am US Zoll dafür bezahlen ?

Anonymous

  • Gast
Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #1 am: 28.03.2005, 17:48 Uhr »
Ich denke nicht, da Du es ja wieder ausführst. Hier im Forum nehmen ja viele ihre Notebooks mit in den Urlaub, für Internet, Bilder speichern etc. und ich habe noch nie gehört, dass da jemand Probleme bekommen hätte.

Ich glaube ohnehin, dass man Zoll dann zahlt, wenn man Sachen im Ausland kauft (also als Deutscher in den USA) und dann ins Inland einführt - nicht umgekehrt.

Anonymous

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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #2 am: 28.03.2005, 17:50 Uhr »
Der Gast war ich. Geht das jetzt auch bei mir los, dass ich ständig ausgeloggt werde?

GreyWolf als Gast

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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #3 am: 28.03.2005, 17:50 Uhr »
Ja, es geht los - Mist!

frank_gayer

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  • Ferienhaus in Cape Coral gesucht ?
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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #4 am: 28.03.2005, 20:04 Uhr »
Hallo,

nein, musst Du nicht. Es wird eben an jedem Zoll sprich Ein- und Ausfuhr gg. nach dem Zweck gefragt bzw. ein Funktiontest durchgeführt.

Stephan

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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #5 am: 29.03.2005, 10:10 Uhr »
Hallo Marci,

Du solltest auf jeden Fall einen Kaufbeleg mitnehmen, damit
Du nachweisen kannst, das Du das Notebook in D gekauft hast.
Grüsse aus Bonn
Stephan

WanderLöwe

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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #6 am: 29.03.2005, 10:37 Uhr »
Also ich habe mich im Oktober 2004 vor meinem USA-Urlaub diesbezüglich mal schlau gemacht. Auf der Zollseite im Internet gibt es die Info, dass man sich für solch einen Fall eine "Nämlichkeitsbescheinigung" bei jeder Zollstelle ausstellen lassen kann. Ich also zum Flughafen und am Zoll gefragt. Aussage war, dass ich das erst vor Abflug machen kann. Also am Abflugtag beim Check-In wieder zum Zoll. Nämlichkeitsbescheinigung??? Auch auf meine Aussage hin, dass ich keine Rechnung mehr hätte meinten die Beiden nur, sich das Laptop mal ansehen zu wollen. Als dann Gebrauchsspuren zu erkennen waren und es eine deutsche Tastatur hatte, meinten sie, dass das überhaupt kein Problem sei. Ich brauchte also gar nichts. So war es dann auch bei der Wiedereinreise. Also, mit einem Kaufbeleg bist Du auf der absolut sicheren Seite. Wenn es sich um ein nicht gerade um ein absolut neues Laptop handelt, welches zusätzlich noch eine deutsche Tastatur hat, wird es auch kein Problem sein. Andernfalls beim Abflug mit dem Laptop kurz beim Zoll vorbei um sicher zu gehen.
Hoffe, dass klärt Deine Frage.
Grüße
TraveTom

Alex530d

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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #7 am: 03.04.2005, 07:40 Uhr »
Da ich beruflich immer mit einem Notebook/Laptop unterwegs bin, kann ich nur bestätigen das es keine Probleme gibt.

Da ich es immer bei mir trage, also nicht im Koffer habe, ähm falsch einmal hatte ich es im Koffer und mußte auf dem Weg in den Flieger sehen wie ein Koffer aus der Ladeluke einer B747 auf den Boden fiel (ca. 5m), später bemerkte ich das es meiner war  :evil: , mußte ich ihn bislang immer nur einschalten um zu zeigen das er funktionstüchtig ist.

Für die, die es wissen möchten:
Ein Akku kann bei solch einem Sturz das komplette Board zerstören und an der anderen Seite wieder austreten.....
Viele Grüße von Alexander

SteveHH

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Re: Notebook mit in die USA nehmen ?
« Antwort #8 am: 04.04.2005, 10:38 Uhr »
Also ich meine auch das sollte kein problem sein wenn das Laptop ne deutsche Tastatur hat.

Also ich habe meine Apple Power Book schon dreimal rein und wieder ausgeführt - null Problemo :-)

Darüber habe ich mir auch noch nie Gedanken gemacht.

Stephan
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)