Also ich habe mich im Oktober 2004 vor meinem USA-Urlaub diesbezüglich mal schlau gemacht. Auf der Zollseite im Internet gibt es die Info, dass man sich für solch einen Fall eine "Nämlichkeitsbescheinigung" bei jeder Zollstelle ausstellen lassen kann. Ich also zum Flughafen und am Zoll gefragt. Aussage war, dass ich das erst vor Abflug machen kann. Also am Abflugtag beim Check-In wieder zum Zoll. Nämlichkeitsbescheinigung??? Auch auf meine Aussage hin, dass ich keine Rechnung mehr hätte meinten die Beiden nur, sich das Laptop mal ansehen zu wollen. Als dann Gebrauchsspuren zu erkennen waren und es eine deutsche Tastatur hatte, meinten sie, dass das überhaupt kein Problem sei. Ich brauchte also gar nichts. So war es dann auch bei der Wiedereinreise. Also, mit einem Kaufbeleg bist Du auf der absolut sicheren Seite. Wenn es sich um ein nicht gerade um ein absolut neues Laptop handelt, welches zusätzlich noch eine deutsche Tastatur hat, wird es auch kein Problem sein. Andernfalls beim Abflug mit dem Laptop kurz beim Zoll vorbei um sicher zu gehen.
Hoffe, dass klärt Deine Frage.
Grüße
TraveTom