usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: wurstlsepp am 04.11.2010, 03:59 Uhr
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hallo zusammen, hätte eine wichtige frage :)
bin grade in usa und habe wohl ein bisschen zu viel geshoppt ;)
bin so bei 550 euro...wenn ich durch den roten ausgang gehe und die pauschale zahle, werden dann die 17,5% auf die gesamten 550 euro berechnet oder auf 550 - 430 = 120 euro...hab das im forum schon mal irgendwo gelesen, finde das aber auf die schnelle nicht.
kann mir da jemand eine 100%ige antwort geben?
danke euch
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Guten Morgen,
schau mal auf der Seite vom Zoll:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html
So wie ich das verstehe werden die 17,5% auf den gesamten Warenwert, bis zu einem Warenwert von 700,00€ pauschal versteuert.
Ich glaube aber das die damit meinen, alles was über dem Freibetrag liegt.
"Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sog. Präferenzen - gewährt werden."
In den FAQ's von usa-reisen.de stehen dazu auch noch Infos:
http://www.usa-reise.de/index.php?option=com_easyfaq&task=view&id=34&Itemid=87
Hier wird von 13,5% gesprochen und das nur die Waren (bis 700€) verzollt werden müssen die über dem Freibetrag liegen.
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Bitte noch beachten, dass Waren nicht teilbar sind.
Hast Du z.B. ein Notebook für 550€ gekauft, dann kostet es Zoll auf die 550€.
Hast Du viele kleine Dinge, was zusammen 550€ ergibt, dann nur auf das, was über 430€ liegt.
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Und nicht vergessen: Von allen gekauften Waren die Rechnungen aufheben, sonst schätzt der Zoll den Wert (und kommt - vor allem bei Schnäppchen - ggf. auf einen viel zu hohen Wert)!
Schöne Grüße,
Dirk
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Hallo,
auf den Seiten des Zoll werden die Begriffe "Freibetrag" (=> bis dahin frei, was drüber ist, wird besteuert) und "Freigrenze" (=> ist sie überschritten, wird alles versteuert) durcheinandergeworfen. Aus eigener praktischer Erfahrung (allerdings noch bei den geringeren Beträgen) kann ich bekunden, daß nur die den Freibetrag übersteigenden Waren zugrundegelegt werden, wobei auf den Hinweis von freddykr zu achten ist.
Die in den FAQ genannten 13,5% sind wohl überholt!
Am besten ist es, eine Liste mit den Einkäufen anzufertigen, Dollar- und am besten auch mit dem offiziellen Umrechnungskurs (=> hier (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php)) Eurobeträge dazuzuschreiben (optimal gleich "Teil 1 = innerhalb 430" und "Teil 2 = über 430") und die Belege dazuzunehmen. Wenn man damit beim Zoll aufscheint, wollen die meist gar nicht mehr sehen und die Abwicklung geht recht schnell und zügig.