Ich mußte das für mein Neuseeland-WHS-Visum auch angeben. Allerdings haben die sich damit begnügt, dass ich ein gebuchtes und bestätigtes Rückflugticket und die vorgeschriebene Geldmenge (weiß nicht, ob USA auch einen "Mindestbetrag" verlangt) vorweisen konnte.
Ansonsten habe ich dazugeschrieben, dass ich nach der Rückkehr vorhabe, in Deutschland zu arbeiten und dort auch weiterhin meine Wohnung habe.
Im Fall Deiner Tochter würde ich auch in etwa Studienabschluss in Dtl. angeben und auch auf ein vorhandenes Rückflugticket verweisen.