usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Gast345 am 25.03.2009, 16:42 Uhr
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Also, ich hab ma eine frage:
Ich reise in genau 1woche in die USA. ich wollte eine gefälschte Louis Vuitton Tasche(die ich in der türkei gekauft habe) als handgepäck in die USA nehmen und sie dann natürlich wieder zurück mit nach deutschland bringen. Darf ich das? krieg ich vom US zoll ärger oder so? muss ich eventuell strafenzahlen wenn die mich "erwischen"?
danke
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ja, ist verboten und ja, das kann richtig Ärger geben - übrigens zu Recht :roll:
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also doch ne andere tasche nehmen?
wieso zu recht? ich verkaufe die tasche ja nicht weiter oder so :) ne originale kostet min. 200€ und die gefälschte hat umgerechnet 20€ gekostet^^
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also doch ne andere tasche nehmen?
wieso zu recht? ich verkaufe die tasche ja nicht weiter oder so :) ne originale kostet min. 200€ und die gefälschte hat umgerechnet 20€ gekostet^^
Ist doch nicht dein ernst, oder?
olli
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also doch ne andere tasche nehmen?
wieso zu recht? ich verkaufe die tasche ja nicht weiter oder so :) ne originale kostet min. 200€ und die gefälschte hat umgerechnet 20€ gekostet^^
Ist doch nicht dein ernst, oder?
olli
nein xD
aber ich geb doch nicht 200€ fürne tasche aus xD
noch ne frage nebenbei^^:
ich bin 15 werde im mai 16, darf ich nur 175€ warenwert zollfrei nach deutschland bringen oder 430?
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Okay in dem alter :o
Für Dich gibts leider nur 150 €....also wieder keine echte Tasche ;-)
olli
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Okay in dem alter :o
Für Dich gibts leider nur 150 €....also wieder keine echte Tasche ;-)
olli
is doch viel zu wenig :(
was ist wenn ich mir da z.b. ein t-shirt kaufe, es paar mal anziehe, zählt das dann mit?^^
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ich bin 15 werde im mai 16, darf ich nur 175€ warenwert zollfrei nach deutschland bringen oder 430?
Bitte hier nicht alle Fragen durcheinander stellen. Antworten zur Reisefreigrenze findest du in diesem Thread:
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=32168.0 (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=32168.0)
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Okay in dem alter :o
Für Dich gibts leider nur 150 €....also wieder keine echte Tasche ;-)
olli
is doch viel zu wenig :(
was ist wenn ich mir da z.b. ein t-shirt kaufe, es paar mal anziehe, zählt das dann mit?^^
Alles was Du dort kaufst und die Freigrenze überschreitet, mußt Du beim Zoll angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du es bis dahin schon 100x getragen hast oder nicht.
Gekauft ist gekauft, daran ändert auch das Tragen der Kleidungsstücke nicht.
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Lieber Gast,
ist Deine Shift-Taste kaputt?
um Thema: Informiere Dich doch einfach bei www.zoll.de, da findest Du alle Antworten.
Grüße
PJF
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(http://i248.photobucket.com/albums/gg187/pavlovia/trolls.gif)
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also doch ne andere tasche nehmen?
wieso zu recht? ich verkaufe die tasche ja nicht weiter oder so :) ne originale kostet min. 200€ und die gefälschte hat umgerechnet 20€ gekostet^^
Ist doch nicht dein ernst, oder?
olli
nein xD
aber ich geb doch nicht 200€ fürne tasche aus xD
noch ne frage nebenbei^^:
ich bin 15 werde im mai 16, darf ich nur 175€ warenwert zollfrei nach deutschland bringen oder 430?
Wenn Du die nicht ausgeben willst steht Dir das frei - würde ich auch nicht tun (als Mann schon gleich gar nicht). ABER eine Fälschung kaufen und einführen ist nunmal illegal und Deine Begründung warum Du das Plagiat gekauft hast ist keine....
Und mit 15 bist Du auch strafmündig.........
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ich bin 15 werde im mai 16, darf ich nur 175€ warenwert zollfrei nach deutschland bringen oder 430?
Laut diesem Link hier http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html
gilt ab (einschließlich) 15 die Grenze von 430 Euro. -> Du bist dabei!
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Soweit ich weiss, ist der Zoll bei benutzten Einzelstücken in Sachen Fälschungen nicht gar so kleinlich - ernst wird es allerdings, wenn man mehrere neue Fälschungen dabei hat, denn da geht der Zoll davon aus, dass diese zum Weiterverkauf bestimmt sind. Ob es bei einer benutzten Reisetasche schon eine Strafe geben kann... ich weiss es nicht genau.
Davon abgesehen finde ich es Strafe genug, mit einer (noch dazu falschen) LV-Tasche rumzulaufen ;-)
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Ich denke wenn der Zoll extremst pingelig sein würde,
dann müssten ja sämtliche Fluggäste die aus Südostasien zurück kommen Kontrolliert werden!
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ABER eine Fälschung kaufen und einführen ist nunmal illegal und Deine Begründung warum Du das Plagiat gekauft hast ist keine....
Soviel ich weiß, ist nur der Handel mit Plagiaten illegal, nicht deren Besitz.
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Hallo,
das sagt der Zoll dazu:
"Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und
der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei:
See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.
Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall."
Quelle (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html)
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Hallo,
das sagt der Zoll dazu:
Der deutsche Zoll :lol:
Interessant wäre jetzt noch was beim US-Zoll passieren kann :roll:
MfG Volker
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Interessant wäre jetzt noch was beim US-Zoll passieren kann :roll:
Fällt unter den Patriot Act...ergo...Guantanamo...
:shock:
Willi
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Und das dann alles wegen einer Tasche von Beutel-Louie..... ;)
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Hallo,
Fällt unter den Patriot Act...ergo...Guantanamo...
aber doch nicht bei einer Schädigung von Louis Vuitton - das kommt doch aus "old Europe" :lol: - ich erinnere an die "freedom fries"