Titel: Plagiate und Zoll
Beitrag von: Gast345 am 25.03.2009, 16:42 Uhr
Also, ich hab ma eine frage:
Ich reise in genau 1woche in die USA. ich wollte eine gefälschte Louis Vuitton Tasche(die ich in der türkei gekauft habe) als handgepäck in die USA nehmen und sie dann natürlich wieder zurück mit nach deutschland bringen. Darf ich das? krieg ich vom US zoll ärger oder so? muss ich eventuell strafenzahlen wenn die mich "erwischen"?
danke
Titel: Re: Plagiate
Beitrag von: Mig am 25.03.2009, 16:45 Uhr
ja, ist verboten und ja, das kann richtig Ärger geben - übrigens zu Recht :roll:
Titel: Re: Plagiate
Beitrag von: Gast345 am 25.03.2009, 16:49 Uhr
also doch ne andere tasche nehmen?
wieso zu recht? ich verkaufe die tasche ja nicht weiter oder so :) ne originale kostet min. 200€ und die gefälschte hat umgerechnet 20€ gekostet^^
Titel: Re: Plagiate
Beitrag von: otrsz am 25.03.2009, 17:04 Uhr
Okay in dem alter :o Für Dich gibts leider nur 150 €....also wieder keine echte Tasche ;-)
olli
is doch viel zu wenig :(
was ist wenn ich mir da z.b. ein t-shirt kaufe, es paar mal anziehe, zählt das dann mit?^^
Alles was Du dort kaufst und die Freigrenze überschreitet, mußt Du beim Zoll angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du es bis dahin schon 100x getragen hast oder nicht.
Gekauft ist gekauft, daran ändert auch das Tragen der Kleidungsstücke nicht.
Titel: Re: Plagiate und Zoll
Beitrag von: PhilippJFry am 25.03.2009, 19:57 Uhr
Lieber Gast,
ist Deine Shift-Taste kaputt?
um Thema: Informiere Dich doch einfach bei www.zoll.de, da findest Du alle Antworten.
Grüße
PJF
Titel: Re: Plagiate und Zoll
Beitrag von: Palo am 26.03.2009, 03:18 Uhr
wieso zu recht? ich verkaufe die tasche ja nicht weiter oder so :) ne originale kostet min. 200€ und die gefälschte hat umgerechnet 20€ gekostet^^
Ist doch nicht dein ernst, oder?
olli
nein xD
aber ich geb doch nicht 200€ fürne tasche aus xD
noch ne frage nebenbei^^:
ich bin 15 werde im mai 16, darf ich nur 175€ warenwert zollfrei nach deutschland bringen oder 430?
Wenn Du die nicht ausgeben willst steht Dir das frei - würde ich auch nicht tun (als Mann schon gleich gar nicht). ABER eine Fälschung kaufen und einführen ist nunmal illegal und Deine Begründung warum Du das Plagiat gekauft hast ist keine.... Und mit 15 bist Du auch strafmündig.........
Titel: Re: Plagiate
Beitrag von: michaels-pictures am 26.03.2009, 09:17 Uhr
ich bin 15 werde im mai 16, darf ich nur 175€ warenwert zollfrei nach deutschland bringen oder 430?
Laut diesem Link hier http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html gilt ab (einschließlich) 15 die Grenze von 430 Euro. -> Du bist dabei!
Titel: Re: Plagiate und Zoll
Beitrag von: NickMUC am 26.03.2009, 09:37 Uhr
Soweit ich weiss, ist der Zoll bei benutzten Einzelstücken in Sachen Fälschungen nicht gar so kleinlich - ernst wird es allerdings, wenn man mehrere neue Fälschungen dabei hat, denn da geht der Zoll davon aus, dass diese zum Weiterverkauf bestimmt sind. Ob es bei einer benutzten Reisetasche schon eine Strafe geben kann... ich weiss es nicht genau. Davon abgesehen finde ich es Strafe genug, mit einer (noch dazu falschen) LV-Tasche rumzulaufen ;-)
Titel: Re: Plagiate und Zoll
Beitrag von: Kidrock am 26.03.2009, 10:01 Uhr
Ich denke wenn der Zoll extremst pingelig sein würde, dann müssten ja sämtliche Fluggäste die aus Südostasien zurück kommen Kontrolliert werden!
Titel: Re: Plagiate
Beitrag von: EasyAmerica am 26.03.2009, 10:30 Uhr
ABER eine Fälschung kaufen und einführen ist nunmal illegal und Deine Begründung warum Du das Plagiat gekauft hast ist keine....
Soviel ich weiß, ist nur der Handel mit Plagiaten illegal, nicht deren Besitz.
Titel: Re: Plagiate und Zoll
Beitrag von: mrh400 am 26.03.2009, 11:11 Uhr
Hallo, das sagt der Zoll dazu: "Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter, die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei: See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.
Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig. In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall." Quelle (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html)
Titel: Re: Plagiate und Zoll
Beitrag von: groovy am 26.03.2009, 11:40 Uhr