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Autor Thema: Probleme beim Zoll  (Gelesen 2992 mal)

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webtide

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Probleme beim Zoll
« am: 02.08.2004, 12:53 Uhr »
Hallo,

in 4 Wochen ist es soweit... :D  :D  :D

Eine Frage habe ich jetzt noch: Wir reisen mit relativ viel elektronischem Equipment nach San Francisco (Laptop + Zubehör, Digitalkamera und digitale Videokamera).

Bekommen wir bei der Ausreise damit evtl. Probleme mit dem amerikanischen oder deutschen Zoll. Unsere Videokamera ist dummerweise auch noch ein amerikanisches Modell mit entsprechendem Stecker.

Sollte wir irgendwelche Belege mitführen, die beweisen, dass wir das schon vorher hatten? Lassen sich die Zollbeamten von einigen auf der Kamera gespeicherten Aufnahmen aus Deutschland überzeugen?

In freudiger Erwartung (auf den Urlaub und auf eure Antworten...)

Sandy

Hatchcanyon

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #1 am: 02.08.2004, 13:01 Uhr »
Zitat von: webtide

Bekommen wir bei der Ausreise damit evtl. Probleme mit dem amerikanischen oder deutschen Zoll. Unsere Videokamera ist dummerweise auch noch ein amerikanisches Modell mit entsprechendem Stecker.



Hallo Sandy,

die Deutschen sind auf sowas scharf. Ich würde halt einfach Kaufbelege aus Deutschland mit mir führen. Das ist der beste Beleg, dass die Ware nicht aus den USA stammt.

Gruss

Rolf

Heinz W. Bartels

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #2 am: 02.08.2004, 14:44 Uhr »
Hallo!

Aus meiner Tätigkeit als Mitarbeiter von Fluggesellschaften weiss ich, dass Profiteams eine vom Deutschen Zoll abgestempelte Liste der Teile hatten.

Wegen der Wiedereinfuhr nach D wurde ich hier den Zoll fragen.

Viel Spass beim Filmen!

MFG
Heinz
Reiseerfahrungen über USA und CANADA
aus vielen eigenen Reisen - vorwiegend mit dem Motorhome- über:
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grimmi

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #3 am: 03.08.2004, 09:06 Uhr »
Ich würde mir keine grossen Gedanken machen wg. dem Zoll in Deutschland.
Irgendwie hatten die Beamten kein grosses Interesse, irgendwen zu kontrollieren. Und das war kein Einzelfall...

Aber sicher ist sicher, ein paar Belege nehmen ja sowieso keinen Platz weg


gruss
grimmi
Cheers, Stefan

Anonymous

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #4 am: 03.08.2004, 09:50 Uhr »
Es gibt dafür ein Zollformular in das man ausgeführte Sachen eintragen kann.

Utah

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #5 am: 03.08.2004, 12:22 Uhr »
Hi!

Ich hatte auch immer viel elektronisches Equipment mit, den Zoll interessierte es nie.
Kaufbelege würde ich an deiner Stelle aber sicherheitshalber mitnehmen.
Viele Grüße
Utah



Das Leben wird nicht gemessen an der Zahl unserer Atemzüge, sondern an den Orten und Momenten, die uns den Atem rauben.

WanderLöwe

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #6 am: 12.08.2004, 13:39 Uhr »
Da ich vor der gleichen Frage stand, habe ich mal diesbezüglich den Zoll direkt angemailt. Hier die Antwort, welche heute kam:

im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage möchte ich Sie zunächst auf folgende Seite
der Zoll Homepage http://www.zoll.de aufmerksam machen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_urlaub_ausserhalb_eg/c0_
ausreise_aus_d/index.html

Bei teuren Gegenständen wie Laptops, GPS-Empfänger etc. sollten Sie sich vor
der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen.
Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie diese
Gegenstände bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während
Ihres Urlaubs in den USA gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als
Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau
bezeichnet ist.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis
("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann.
Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden
vorführen.

Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor
Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein
Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katja Wolf

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll – Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-469976-00
Fax: +49 (0)69-469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de

Sie erreichen das Zoll–Infocenter
Montag – Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Günni68

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #7 am: 16.08.2004, 18:10 Uhr »
Ja das mit dem zoll ist so ne sache, ich habe mal beim zoll nachgefragt wie das mit münzen ist und der hat mir gesagt alles was unter 175 € ist ist o.k. aber selbst US dollars die ich wieder mit einführe gelten als ware und müssen verzollt werden und in FFM würden die jetzt sehr genau kontrolieren, hat jemand schon mal erfahrungen gesammelt wenn der betrag über 175 € war ???

Hatchcanyon

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #8 am: 16.08.2004, 18:41 Uhr »
Zitat von: Günni68
Ja das mit dem zoll ist so ne sache, ich habe mal beim zoll nachgefragt wie das mit münzen ist und der hat mir gesagt alles was unter 175 ? ist ist o.k. aber selbst US dollars die ich wieder mit einführe gelten als ware und müssen verzollt werden und in FFM würden die jetzt sehr genau kontrolieren, hat jemand schon mal erfahrungen gesammelt wenn der betrag über 175 ? war ???


Gültige Zahlungsmittel sind in keinem Fall "Ware". Was andres wären alte Sammlerstücke.

Gruss

Rolf

Anonymous

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #9 am: 16.08.2004, 20:35 Uhr »
das sah der nette herr vom zollamt in frankfurt anders, ich habe da mal angerufen und mir wurde gesagt das auch scheine als ware gesehen werden, nur keine münzen,ich habe ihn gefragt wenn ich 200 dollar aus BRD mit in die USA nehme und auch wieder 200 zurückbringe müsste ich es verzollen ( wenn ich es angebe oder es gefunden wird ) hat mich auch sehr gewundert aber er meinte es ist auch erst neu

TheJerseyDevil

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #10 am: 16.08.2004, 21:18 Uhr »
Welchem Forum-Mitglied ist eigentlich beim Zoll schon mal die Geldbörse durchsucht worden?

Ciao,
Stefan

Thufir

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #11 am: 16.08.2004, 21:24 Uhr »
Zoll auf Geld kann ja wohl gar nicht sein :?:

Günni68

  • Gast
Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #12 am: 16.08.2004, 21:41 Uhr »
so wurde es mir heute am telefon erzählt  :(
münzen nicht aber geldscheine ja, da habe ich ihn gefragt ob ich dann mein rest geld in ein sack voller münzen tauschen solle am flughafen...
darauf sagte er das währe ja haarspaltererei ( wörtlich ) aber wenns genaugenommen würde ist es als ware anzusehen.  :?:  :?:  :?:

Thufir

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #13 am: 16.08.2004, 22:01 Uhr »
Dann könnte man es ja auch am Flughafen gleich in Euro umtauschen...
Aber Zoll auf die Einfuhr von Geld kanns nicht geben :!:

TheJerseyDevil

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Re: Probleme beim Zoll
« Antwort #14 am: 16.08.2004, 22:07 Uhr »
Und das schreibt der Zoll auf seiner Webseite:

Bargeldkontrollen - Bekämpfung der Geldwäsche
Merkblatt

Seit Juni 1998 führt der Zoll und der Bundesgrenzschutz (im Auftrag des Zolls) Kontrollen des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs durch. Dadurch sollen Gewinne aus schweren Straftaten aufgespürt und die Organisierte Kriminalität wirksamer bekämpft werden. Die Bargeldkontrollen stehen im Einklang mit den Empfehlungen der von den G7-Staaten eingerichteten Arbeitsgruppe "Financial Action Task Force". Auch in anderen Staaten, z.B. in unserem Nachbarland Frankreich, werden vergleichbare Kontrollen durchgeführt.

Bargeldkontrollen ergänzen die Maßnahmen des Geldwäschegesetzes, die den Geldwäschevorgang lediglich im Zeitpunkt des Einschleusens illegaler Gewinne in den Finanzkreislauf über die Kredit- und Finanzinstitute bekämpfen. Durch die Bargeldkontrollen wird auch das körperliche Verbringen von Verbrechensgewinnen über die nationalen Grenzen erfasst.

Anzumelden sind auf Befragen des Kontrollbeamten mitgeführte Zahlungsmittel im Wert ab 15.000 EUR, die in das, durch das oder aus dem Bundesgebiet verbracht werden. Zahlungsmittel sind Bargeld und andere Wertgegenstände, wie Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine. Darüber hinaus hat der Reisende darzulegen, woher das mitgeführte Geld stammt, wer darüber verfügen darf und wozu es verwendet werden soll. Ergeben sich aus den Angaben oder sonstigen Umständen keine Anhaltspunkte für Geldwäsche, so kann die Reise unverzüglich fortgesetzt werden. Bestehen hingegen solche Anhaltspunkte, so kann der Reisende zwar in der Regel ebenfalls weiterreisen, jedoch ohne das mitgeführte Geld. Der Kontrollbeamte schaltet den Zollfahndungsdienst ein und stellt die Zahlungsmittel sicher. Ergeben die Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes den Verdacht der Geldwäsche, so wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Übermittlung personenbezogener Daten, die im Rahmen einer Bargeldkontrolle erhoben wurden, an andere Finanzbehörden war bis zum 31. Dezember 1999 vom Vorliegen von Anhaltspunkten für Geldwäsche abhängig. Darüber hinaus musste die Übermittlung für steuerliche Zwecke "erforderlich" sein. Dies führte zu einem erheblichen Rückgang der Weitergabe von Daten an die Länderfinanzverwaltungen. Mit Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 am 01. Januar 2000 wurde dieser Zustand beseitigt. Die Übermittlung solcher Daten ist jetzt nicht mehr abhängig von Anhaltspunkten für Geldwäsche. Auch ist nicht mehr Voraussetzung, dass die Übermittlung für steuerliche Zwecke "erforderlich" ist. Vielmehr genügt es, wenn bei dem Empfänger die Kenntnis der Daten für ein Besteuerungs-, Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren "von Bedeutung sein kann".

Kommt ein Reisender seiner Anmeldepflicht nicht nach, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer empfindlichen Geldbuße - in besonders schweren Fällen bis zu 100 % des mitgeführten Geldes - geahndet werden kann.