Also dass hier ausgerechnet "playmaker11", der ja bekannterweise schon bei einem Anschreiben eines Inkassounternehmens einen Anwalt konsultiert, eine Körperverletzung so bagatellisiert, ist vollständig unbegreiflich.
Es mag daran liegen (ich muss es raten), dass hier wohl alle Beteiligten den Hergang falsch gelesen haben: "finnya" ist NICHT mit seinem Einkaufswagen irgendwo angestoßen, sondern hat beim Ausparken mit seinem PKW sowohl einen andern PKW beschädigt, als auch einen Einkaufswagen so massiv an einen Unfallgegner gedrückt, dass dieser einen (wie er sagt) "blauen Fleck" davon trug. Er selbst nennt das "dagegegen gerollt" - wie nennt der Unfallgegner das? Ein blauer Fleck kann ganz enorme Ausmaße haben und ist nichts anderes als ein geplatztes Gefäß.
Bei einem solchen Unfall, wo Menschen von einem PKW verletzt werden, ist das Einschalten der Staatswanwaltschaft Pflicht und auch vollkommen angemessen. Was sicherlich auch in den USA der Fall ist, wahrscheinlich hat aber auch "dschlei" den Beitrag nicht richtig gelesen.
Ich möchte Euch, ganz speziell "playmaker11" erleben, wenn er auf dem Supermarktparkplatz seinen Einkaufswagen durch einen fremden PWK (100 Pferdestärken am Werk) so in die Beine gerammt bekommt, dass er eine Verletzung davon trägt. Was ist denn, wenn sich ein Blutgerinsel löst und eine Trombose entsteht? Lapalie?
Fragend
Rainer