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Autor Thema: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?  (Gelesen 3501 mal)

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Finnya

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Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« am: 14.11.2007, 19:56 Uhr »
Auch wenn sich die Einreisefragen hier schon häufen; ich hätte noch eine recht dringende Frage.
Ich fliege Montag nach Miami und hatte Anfang letzter Woche einen Autounfall. Nichts großartiges oder schlimmes (kleine Kollison mit einem Einkaufswagen und Nachbarauto beim Ausparken), aber der Unfallgegnerin reicht es für eine Anzeige wegen einem Kratzer an ihrem Auto und einem blauen Fleck an ihrem Oberschenkel, wo der Einkaufswagen gegen gerollt ist.
Post von ihrem Anwalt habe ich schon, mich aber noch nicht weiter damit befasst. Bis mir eingefallen ist, dass ich ja nächste Woche in die USA fliege -sehen die Beamten, dass da eine offene Anzeige vorliegt und können auf Grund dessen die Einreise verweigern resp. was kann ich jetzt auf die Schnelle noch tun, um das zu verhindern?
11/2007 1 Woche Miami
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Smartmatze

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #1 am: 14.11.2007, 20:19 Uhr »
Ich bin kein Einwanderungsexperte - kann mir aber NICHT vorstellen, dass das irgendeinen Einfluss haben kann.
Eine Anzeige ist ja nur eine Feststellung - bis man vor Gericht verurteilt bist, gilt man hüben wie drüben als unschuldig.

Insofern gibts überhaupt keinen Grund, da irgendwas zu verweigern.

Davon abgesehen: Wieviel Menschen bekommen Anzeigen wegen solchen "Kleinigkeiten"... Unfälle, Ruhestörung, Beleidigung. Wenn man deswegen nicht einreisen dürfte - dann würden wohl deutlich mehr Menschen abgewiesen werden... ;)

2005 LV-SF-LA-GC-MV-LV www.janaundmatze.de
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Kauschthaus

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #2 am: 14.11.2007, 20:24 Uhr »
Finnya, vergiss es, das ist für die Einreise absolut belanglos. Woher sollte die immigration das überhaupt wissen? So allmächtig ist sie nun auch wieder nicht. :wink:

Du solltest halt nur zusehen, dass Du durch Deinen Urlaub hier in D nichts versäumst. Antwortfristen u.ä.

Viele Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

Finnya

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #3 am: 14.11.2007, 20:41 Uhr »
Da bin ich ja echt erleichtert und geh jetzt beruhigt weiter Koffer packen  :)
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playmaker11

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #4 am: 15.11.2007, 07:00 Uhr »
Für so eine Lapalie stelle die eine Anzeige bei der Polizei ????  Oder meinst Du vielleicht nur das Schreiben von Ihrem RA ???

Wie manche Leute die Justiz behindern ist wirklich haarsträubend......

Wie dem auch sei, das dürfte sicherlich eingestellt werden und ich denke nicht, daß die dt. Behörden die Informationen aus einem laufenden Verfahren (immerhin giltst Du noch als unschuldig) an die US- Behörden weitergeben, schon gar nicht wegen einer solchen Lapalie.
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dschlei

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #5 am: 15.11.2007, 14:28 Uhr »
Da bin ich ja echt erleichtert und geh jetzt beruhigt weiter Koffer packen  :)
Hier wuerde der Anzeigende eine Bestrafung wegen "Engagement of the Court in Frivolous Law Suits" bekommen!
Deswegen sollte das bei der Einreise keine Schwierigkeiten machen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

playmaker11

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #6 am: 15.11.2007, 15:16 Uhr »
Da bin ich ja echt erleichtert und geh jetzt beruhigt weiter Koffer packen  :)
Hier wuerde der Anzeigende eine Bestrafung wegen "Engagement of the Court in Frivolous Law Suits" bekommen!
Deswegen sollte das bei der Einreise keine Schwierigkeiten machen!
Und das zu recht !!!
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Stefan M.

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #7 am: 15.11.2007, 15:38 Uhr »
Ähem, weil ich hier ein wenig vom Fach bin:

Gemäß den §§ 223, 229 und 230 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) sowie § 163 StPO ist die Polizei in dem von Finnya geschilderten Fall verpflichtet, der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorzulegen. So schreibt es das Gesetz vor. Dass so eine "Lappalie" natürlich in 99% der Fälle eingestellt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Nichtsdestotrotz MUSS erst einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden - ob die "verletzte" Unfallgegnerin nun Strafantrag stellt oder nicht. Und ob ihr's glaubt oder nicht: Rechtlich stellt dieser Vorgang einen Verkehrsunfall dar, weil er auf tatsächlich-öffentlichem Verkehrsgrund (Supermarktparkplatz o. ä.) zwischen zwei Verkehrsteilnehmern passiert ist (Ladevorgang am Pkw ist ein verkehrserheblicher Vorgang; Fußgänger mit "Handkarren" ebenso). :idea:

Da können einige hier im Thread noch so viel polemisieren - so ist nun einmal der Rechtsstaat, den wir uns (über unsere Politiker und damit unsere Gesetzgebung) selbst auferlegt haben.

@ Finnya: Mit Deiner Einreise in den USA hat das natürlich gar nichts zu tun. Auch wenn das Klein-Dabblju gern hätte - auf Daten der deutschen Gerichte und der Polizei hat er keinen Zugriff... :nono:
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dschlei

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #8 am: 15.11.2007, 16:34 Uhr »

Nichtsdestotrotz MUSS erst einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden - ob die "verletzte" Unfallgegnerin nun Strafantrag stellt oder nicht. Und ob ihr's glaubt oder nicht: Rechtlich stellt dieser Vorgang einen Verkehrsunfall dar, weil er auf tatsächlich-öffentlichem Verkehrsgrund (Supermarktparkplatz o. ä.) zwischen zwei Verkehrsteilnehmern passiert ist (Ladevorgang am Pkw ist ein verkehrserheblicher Vorgang; Fußgänger mit "Handkarren" ebenso). :idea:

Und da wird hier ueber komische Gesetze in den USA gelacht (die meistens schon ausser Kraft oder nur Stadtverordnungen sind)!
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mrh400

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #9 am: 15.11.2007, 17:43 Uhr »
Ähem, jedenfalls von Gesetzes wegen trifft diese Aussage aber doch nicht zu?:

Gemäß den §§ 223, 229 und 230 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) sowie § 163 StPO ist die Polizei in dem von Finnya geschilderten Fall verpflichtet, der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorzulegen.....
MUSS erst einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden - ob die "verletzte" Unfallgegnerin nun Strafantrag stellt oder nicht

§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB setzt doch einen Strafantrag voraus, es sei denn, besonderes öffentliches Interesse besteht:

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

und in den RiStBV findet man dazu noch folgendes:


(Nr. 6 Abs. 1 und 2) Wegen einer Straftat, die nur auf Antrag zu verfolgen ist, wird der Staatsanwalt in der Regel erst tätig, wenn ein ordnungsgemäßer Strafantrag vorliegt. Ist zu befürchten, dass wichtige Beweismittel verloren gehen, so kann es geboten sein, mit den Ermittlungen schon vorher zu beginnen.
Hält der Staatsanwalt eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse für geboten und ist die Straftat oder das Antragserfordernis dem Antragsberechtigten offenbar noch unbekannt, so kann es angebracht sein, ihn von der Tat zu unterrichten und anzufragen, ob ein Strafantrag gestellt wird.

(Nr. 243) Das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen ist vor allem dann zu bejahen, wenn eine rohe Tat, eine erhebliche Misshandlung oder eine erhebliche Verletzung vorliegt....

(Nr. 244) Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist....Bei im Straßenverkehr begangenen Körperverletzungen ist Nr. 243 Abs. 3 zu beachten.

(Nr. 243 Abs 3) Ein Grundsatz, dass bei einer im Straßenverkehr begangenen Körperverletzung das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) stets oder in der Regel zu bejahen ist, besteht nicht. Bei der im Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidung sind das Maß der Pflichtwidrigkeit, insbesondere der vorangegangene Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die Tatfolgen für den Verletzten und den Täter, einschlägige Vorbelastungen des Täters sowie ein Mitverschulden des Verletzten von besonderem Gewicht.


Selbst wenn die Polizei dem Staatsanwalt hier einen Bericht (Anzeige?) vorlegt (vorlegen muß?), besteht für diesen bei fehlender Strafanzeige in dem geschilderten Fall gerade kein Anlaß für ein weiteres Tätigwerden.
Gruß
mrh400

Stefan M.

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #10 am: 15.11.2007, 17:57 Uhr »
@ mrh400:

Ja, das ist ja kein Widerspruch. Mit "Ermittlungsverfahren" sind die automatisch anlaufenden polizeilichen Ermittlungen gemeint. Und der Staatsanwalt wird in jedem Fall tätig; im Normalfall wird er das Verfahren halt mangels öffentlichem Interesse einstellen. Und Finnya hat ja auch nicht davon gesprochen, dass sie schon Post von der StA bekommen hat, sondern vom gegnerischen Rechtsanwalt.

Im Übrigen muss ja die Sache deshalb schon ganz normal verfolgt und dokumentiert werden, weil die "verletzte" Person drei Monate Zeit für die Stellung eines Strafantrages hat. Will heißen, selbst wenn sie vor Ort wegen der Geringfügigkeit der Verletzungen kein Interesse einer Verfolgung hat, kann ihr ja später (evtl. nachdem sie am Stammtisch erfahren hat, dass man vielleicht die gegnerische Versicherung um ein wenig Schmerzensgeld erleichtern könnte und dafür ein Strafantrag "unterstreichend" wirkt) immer noch einfallen, einen solchen zu stellen.

Wie dem auch sei - auf die Einreise in die USA hat das keinerlei Auswirkungen.

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mrh400

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #11 am: 15.11.2007, 18:11 Uhr »
@stefan
ja, da habe ich die Ermittlungen der Polizei mit den Aktivitäten der StA vermantscht; das kommt davon, wenn man über 30 Jahre nichts mehr mit Strafrecht zu  tun hatte (ich hoffe auch, daß das so bleibt... :wink: )

sorry für ot
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #12 am: 15.11.2007, 20:12 Uhr »
Also dass hier ausgerechnet "playmaker11", der ja bekannterweise schon bei einem Anschreiben eines Inkassounternehmens einen Anwalt konsultiert, eine Körperverletzung so bagatellisiert, ist vollständig unbegreiflich.

Es mag daran liegen (ich muss es raten), dass hier wohl alle Beteiligten den Hergang falsch gelesen haben: "finnya" ist NICHT mit seinem Einkaufswagen irgendwo angestoßen, sondern hat beim Ausparken mit seinem PKW sowohl einen andern PKW beschädigt, als auch einen Einkaufswagen so massiv an einen Unfallgegner gedrückt, dass dieser einen (wie er sagt) "blauen Fleck" davon trug. Er selbst nennt das "dagegegen gerollt" - wie nennt der Unfallgegner das? Ein blauer Fleck kann ganz enorme Ausmaße haben und ist nichts anderes als ein geplatztes Gefäß.

Bei einem solchen Unfall, wo Menschen von einem PKW verletzt werden, ist das Einschalten der Staatswanwaltschaft Pflicht und auch vollkommen angemessen. Was sicherlich auch in den USA der Fall ist, wahrscheinlich hat aber auch "dschlei" den Beitrag nicht richtig gelesen.

Ich möchte Euch, ganz speziell "playmaker11" erleben, wenn er auf dem Supermarktparkplatz seinen Einkaufswagen durch einen fremden PWK (100 Pferdestärken am Werk) so in die Beine gerammt bekommt, dass er eine Verletzung davon trägt. Was ist denn, wenn sich ein Blutgerinsel löst und eine Trombose entsteht? Lapalie?

Fragend
Rainer

mrh400

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #13 am: 15.11.2007, 21:21 Uhr »
Hallo,
warum wird hier in diesem Forum (dieser und andere Threads) eigentlich zunehmend unterstellt, daß die Schilderung eines Fragestellers falsch, geschönt, unzutreffend oder sonstwie gelogen ist? In der Frage war die Rede von dagegen gerollt - auch das kann einen "blauen Fleck" auslösen - und darauf sollten wir antworten. Es war weder die Rede von "massiv gedrückt" noch von "in die Beine gerammt" noch von "massiven Ausmaßen". Wenn dem so gewesen sein sollte, muß der/die Fragesteller/in damit leben - wir haben eigentlich keinen Grund, das zu behaupten, solange wir keine besseren Erkenntnisse haben.

Schlagzeilen auf Bildzeitungsniveau ("100 PS am Werk") machen das auch nicht besser. Aber vielleicht kann man auf diese Weise ja die Zahl der User begrenzt halten.

Vielleicht sollten die Mods aber auch den ganzen ot-Quatsch (inkl. diesem frustgeladenen Post) löschen.
Gruß
mrh400

Finnya

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Re: Probleme mit Einreise wegen Anzeige?
« Antwort #14 am: 15.11.2007, 21:45 Uhr »
Ohne die ganze Angelegenheit schönreden zu wollen -der blaue Fleck war genau so schlimm, dass der Arzt, zu dem sich die Dame drei Tage nach dem Unfall bequemt hat nur noch erahnen konnte, dass sich da mal ein blauer Fleck befunden haben sollte. So ähnlich steht es zumindest in dem Attest.
Ich wollte auch keine Diskussion über Recht und Unsinn vom Zaun brechen, ich habe unvorsichtig -wenn auch nicht mörderisch gefährlich- ausgeparkt, die Dame darf deswegen eine Anzeige machen, blöde Sache, aber für sowas ist man ja versichert, es ging einzig und allein darum, ob ich deswegen Schwierigkeiten bei der Einreise haben werde.

Danke an alle, die hilfreiche Antworten gegeben haben  :)
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