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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: cristor am 07.03.2011, 19:17 Uhr

Titel: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: cristor am 07.03.2011, 19:17 Uhr
Hallo,

ich habe über Lufthansa im Februar vergünstigte Tickets (Flughafen Mitarbeiter) gebucht. Da sie rabattiert sind, besteht keine Stornierungsmöglichkeit. Das wurde mir bei der Buchung direkt gesagt. Wer meine anderen Beiträge nicht kennt, es geht zur Zeit um die Erteilung eines Visums. Falls ich dieses beim anstehenden Termin nicht bekommen sollte, ist das Geld für die Flüge weg, was zusammen knapp 760 € sind.

Ich frage mich deshalb gerade, ob der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung überhaupt Sinn macht. Denn die kommt ja zum einen meines Wissens nur im Krankheitsfall auf und zum anderen auch nur für die entstandenen Stornokosten. Da rein theoretisch beides nicht zutrifft, bringt mir diese Versicherung wahrscheinlich auch nichts, oder? Noch sind ein paar Tage Zeit wegen der Frist eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Weiß jemand hierzu Rat?

Grüße
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: atecki am 07.03.2011, 19:20 Uhr
Hi,

die RRTV zahlt im Normalfall nicht bei einem abgelehntem Visum - zumal Du die Versicherung ja erst nach Bekanntwerden der Probleme abschließt.

Mit welchen Fristen du die RRTV abschließen kannst, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Grüße

Axel
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: BeateR am 07.03.2011, 22:29 Uhr
Hallo,

Du wirst wahrscheinlich keine Versicherung finden, die bei einem abgelehnt Visum zahlen würde.

Beate
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: AdiW am 08.03.2011, 06:35 Uhr
Nein, eine solche Versicherung gibt es nicht...
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: Soulfinger am 08.03.2011, 13:09 Uhr
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .

Das Geld wirst du wohl auf das Konto ,,Lebenserfahrung" buchen müssen.
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: AdiW am 08.03.2011, 14:44 Uhr
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .

Auch wenn cristor die Versicherung vor der Buchung abgeschlossen hätte, wäre das abgelehnte Visum kein Schadensfall gewesen...somit ist der Zeitpunkt für diesen speziellen Fall vollkommen egal...
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: cristor am 08.03.2011, 14:52 Uhr
Ich habe mir das so schon gedacht. Es war nur eine Frage, vielleicht hätte es ja irgendeine Option gegeben. Dachte es gibt vielleicht zumindest irgendwelche Steuern zurück oder so. Notfalls muss ich da nochmal anfragen. Aber soweit ich das verstanden habe, gibt's da eben keine Stornomöglichkeit sprich Geld weg...
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: BigDADDY am 08.03.2011, 15:00 Uhr
Det läuft am Donnerstag!
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: Soulfinger am 08.03.2011, 17:49 Uhr
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .

Auch wenn cristor die Versicherung vor der Buchung abgeschlossen hätte, wäre das abgelehnte Visum kein Schadensfall gewesen...somit ist der Zeitpunkt für diesen speziellen Fall vollkommen egal...

Stimmt!

Steuern kann er aber meiner Meinung nach zurückbekommen!
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: mrh400 am 08.03.2011, 17:52 Uhr
Hallo,
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .
nicht ganz; meistens hast Du 14 Tage Zeit nach der Buchungsbestätigung. Hilft hier aber wie schon gesagt nicht viel.
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: leia am 08.03.2011, 19:29 Uhr
Mal davon abgesehen, ob es sich beim abgelehnten Visum um einen Versicherungsfall handelt, vielleicht hast Du eine KK, in der eine RRV inkludiert ist? Haben sicher viele und wissen nix davon...
Titel: Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
Beitrag von: Reisefan62 am 08.03.2011, 19:53 Uhr
Besteht auch keine Möglichkeit, die Flüge umzubuchen?
Falls das Visum nicht erteilt wird, könntest Du doch trotzdem Urlaub in den USA machen und die Flüge somit nutzen.