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Autor Thema: Reiserücktrittversicherung  (Gelesen 1805 mal)

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Grumpy

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Reiserücktrittversicherung
« am: 24.02.2008, 14:59 Uhr »
Hallo,
ich habe im Reisebüro eine Reiserücktrittversicherung für unseren Flug und den Mietwagen abgeschlossen. Tritt diese Versicherung auch in Kraft, wenn ich ein Hotel übers Internet buche?
Sylvia

freddykr

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #1 am: 24.02.2008, 15:23 Uhr »
Vom Prinzip ja. Genau sollte es in den Versicherungsbedingungen stehen, die Du bekommen hast.
Viele Grüße,
Danilo


Aaronp

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #2 am: 24.02.2008, 15:24 Uhr »
Selbst wenn es so sein sollte, ist es günstiger, das Hotel zu stornieren. Das geht
meist bei Buchungen über das Hotel selbst bis 48 Stunden vorher. Bei einer
Resierücktrittversicherung hast du meist 20% Selbstbehalt vom Reisepreis.

Gruß
Aaronp

tom22

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #3 am: 24.02.2008, 15:52 Uhr »
Hallo,
ich habe im Reisebüro eine Reiserücktrittversicherung für unseren Flug und den Mietwagen abgeschlossen. Tritt diese Versicherung auch in Kraft, wenn ich ein Hotel übers Internet buche?
Sylvia

Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, bei denen man vorab die Reiseunterlagen hinschicken muss. Außerdem sind die Versicherungsummen je nach Reisepreis gestaffelt. Wir können aus deinem Posting nicht herauslesen, ob du überhaupt noch Luft in deiner Versicherungssumme ist. Sinnvollerweise hättest du die Versicherungssumme gleich so auswählen müssen, dass noch genügend Reserve für Hotelkosten besteht.

Gruss Tom

Grumpy

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #4 am: 24.02.2008, 18:43 Uhr »
Hallo,
also bei unserer Reiserücktrittkostenversicherung ist jede Menge Luft. Wir haben extra eine höhere abgeschlossen (für Hotels). Mir ging es darum, wenn ich Hotels im Internet buche weil es dort vielleicht günstiger ist als in einem Katalog aus´m Reisebüro, ob die Versicherung für diese Hotels dann auch gültig wäre, oder nur wenn ich im Reisebüro buche.

Wolfgang

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #5 am: 24.02.2008, 20:06 Uhr »
Hi Sylvia,

wie bereits oben angesprochen, kannst du die meisten Hotels/Motels in USA kurzfristig (1 bis 3 Tage vor Anreise) kostenlos stornieren. Wenn du bei der Buchung auf die Stornierungsmöglichkeit achtest, brauchst du für die Hotels keine Reiserücktrittsversicherung.

Ich vermute, dass deine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung keine Stornierungsgebühren übernehmen würde, falls welche anfallen sollten, da du diese Hotels über das Internet gebucht hast. Damit die Versicherungen eintritt, müssten die Hotels auf der gleichen Rechnung stehen wie dein Mietwagen und die Flüge. Dabei ist es egal, ob du bei der Reiserücktrittsversicherung nach oben "Luft" gelassen hast oder nicht.

Ich habe dieses Jahr Flüge für 5 Personen per Telefon bei einem Online-Anbieter gebucht. Aus Buchungsgründen (4+1) erhielt ich zwei Rechnungen. Da meine Schwester bei der Volksfürsorge arbeitet, wollte ich diese 2 Rechnungen für die 5 Tickets in eine Reiserücktrittsversicherung packen. Man glaubt es nicht, dies wurde kategorisch abgelehnt. Man könne nur das versichern, was auf einer Rechnung steht. Die Versicherung des Online-Anbieters hat ausnahmsweise ! die 5 Tickets zusammen versichert, da der Online-Anbieter dem Versicherer bestätigt hat, dass man 5 Tickets nicht zusammen buchen konnte und es sich um eine Reisegruppe handelt.

Daher galube ich nicht, das dein Versicherer Stornierungskosten übernimmt, die dir eventuell im Zusammenhang mit den Hotelbuchungen entstehen könnten.

Aber du hast sicherlich eine Telefonnummer deiner Reiserücktrittsversicherung. Rufe dort an und dir wird sicherlich geholfen bzw. die kennen die richtige Antwort.
 
Gruß

Wolfgang

Seiden

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #6 am: 25.02.2008, 08:18 Uhr »
Hallo,

das Thema "Reiserücktrittsversicherung" ist sehr kompliziert und bei jeder Versicherung auch etwas anders. Aus meiner Erfahrung sind die RRV, die im Reisebüro angeboten werden meist von den großen Veranstaltern. Diese wollen natürlich nur die dort gebuchte Reise absichern. Sie sind daher meist auch etwas günstiger.
Die genauen Details erfährt man nur aus den Versicherungsbedingungen. Weitere Infos findest du auch bei der Stiftung Warentest. Diese haben meines Wissens letztes Jahr solche Versicherungen getestet.

In meinen Bedingungen ist z.B. folgendes geregelt:
Artikel 2 Versicherte Reise
1 Bei Jahresversicherungen mit einjähriger Dauer gilt der Versicherungsschutz für beliebig viele private Reisen, wobei die maximale Versicherungsdauer je Reise im Tarif geregelt ist.
Für die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung gilt:
Endet das Versicherungsjahr während der Urlaubsreise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht abgelaufen (Verträge ohne Verlängerung) oder gekündigt (Verträge mit Verlän-gerung) ist.
2 Bei allen übrigen Reiseversicherungen gilt der Versicherungsschutz für die jeweilig versicherte Reise. Die Höchstversicherungs-dauer beträgt 365 Tage.
3 Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnor-tes der versicherten Person gelten nicht als Reisen.


Dies bedeutetaus meiner Sicht, dass alle Reisebausteine (Flug, Mietwagen, Hotels) egal vo gebucht versichert sind. Zu beachten ist hier nur noch die Versicherungssumme. Diese muss außreichend hoch sein.

Dies ist aber bei anderen Versicherungen auch anderweitig geregelt.

Gruß Sven




Antje

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #7 am: 25.02.2008, 08:53 Uhr »
Hallo,

ich habe unsere Kreuzfahrt seinerzeit bei einem US-Reisebüro gebucht - und hier mit der Reiserücktrittskostenversicherung von Travelsecure abgesichert. Ich hatte vorher dort abgeklärt (mit schriftlicher Auskunft), ob diese Leistung (und noch etliche über Priceline gebuchte Hotels, die ja dann auch rel. hohe Stornokosten hätten) abzusichern sind.

Die Auskunft war: Solange die Fristen eingehalten werden und die Kosten richtig versichert sind, ist der Buchungsweg egal.

Aber man kann davon ausgehen, daß man solche "Sonderfälle" auch gesondert abklären sollte. Die Bedingungen der Versicherungen sind für Standardfälle so gut wie identisch - unterscheiden sich aber in ziemlich genau definierten Einzelfällen so enorm (und ob das gut oder schlecht ist, kommt auf den Einzelfall an!), daß man da wirklich Rücksprache halten soll.

(Ein Beispiel für die Unterschiede: Wir verreisen oft mit der Clique - mit etwa 12-15 Personen - und buchen da Riesen-Ferienhäuser. Selbst die Versicherungen der Ferienhausanbieter zahlen im Stornofall nur, wenn die Reise komplett storniert wird - wenn also einer der Gruppe krank würde, käme keine Leistung der Versicherung, wenn der Rest der Gruppe reist. Travelsecure-Würzburger zahlt dagegen in diesem Fall den Anteil des "Nicht-Reisenden"! Ein wichtiger Unterschied, wenn der Rest der Gruppe dennoch reisen möchte!)

Beste Grüße

Antje

Rene

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #8 am: 25.02.2008, 13:19 Uhr »
Hallo!

Unabhängig von den o.g. richtigen Hinweisen zum Storno, gibt es bei Reiserücktrittsversicherungen auch immer eine zeitliche Komponente.

I.d.R. sind alle Leistungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Abschluss der Versicherung gebucht worden sind, grundsätzlich versicherbar. Leistungen, die nach dem Abschluss gebucht werden, sind in der Versicherung nicht mehr enthalten. Bei letzterem mag es eine Kulanzzeit von 1-2 Tagen geben, würde ich mich aber nicht drauf verlassen.

Im Zweifel, greif zum Telefon und ruf die Versicherung an.

VG
Rene

Shardik

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #9 am: 17.05.2008, 14:13 Uhr »
Hallo,

zur Frage habe ich leider nichts beizutragen, hänge mich aber mal ganz frech mit einer eigenen an das Thema an:
Ich habe gestern Flüge für 3 Personen im September direkt über Lufthansa gebucht (Gesamtkosten ca. 2500 EUR). Stornierung der Tickets ist lt. Bedingungen für 150 EUR pro Stück möglich.

Jetzt würde ich gerne eine Reiserücktrittsversicherung (sicher ist sicher) abschließen und frage mich, welchen Versicherungsbetrag ich für die Prämienberechnung angeben muss. Ersetzt werden ja immer nur maximal die 450 EUR, die Bedingungen der Versicherungen verstehe ich aber so, dass jeweils der komplette Reisepreis anzugeben wäre ...
Wenn ich dies jedoch tue, wird das Ganze für 3 Personen (keine Familie) so teuer, dass es sich kaum noch lohnt ...

Hat jemand Erfahrungen damit, ob ich gefahrlos die 450 EUR als Versicherungssumme angeben kann, oder ist dann zu erwarten, dass die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigert?
(Ich weiß, Glaskugeln sind derzeit schwer zu bekommen ...)

Viele Grüße
Shardik


Antje

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #10 am: 17.05.2008, 14:41 Uhr »
Hallo,

versichert wird immer der Reisepreis, nicht die max. möglichen Stornokosten.

Du mußt also 2500 € als Reisepreis angeben,

Die Kunst bei einer RRV ist ja genau das, abzusehen, wann die Versicherung sinnvoll ist (z.B. bei 100 % Stornokosten im schlimmsten Falle) und wo das Risiko mit dem Schaden bezahlbar wäre.

So lohnt es sich ja i.d.R. auch nicht, einen Mietwagen mit RRV zu versichern, da da die max. Stornokosten meist nur 50 € sind, auch wenn die Anmietung 2000 € kostet.

Bei Travelsecure würde für 2500 € Reisepreis die RRV ohne Selbstbeteiligung übrigens 68 € kosten.
Jetzt ist die Frage, ob 450 € möglicher Schaden 68 € Versicherungskosten in Relation zueinander für Euch stehen.

Grüße

Antje

DocHoliday

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #11 am: 17.05.2008, 15:48 Uhr »
Ich sehe das wie Antje. Eine Reiserücktrittsversicherung würde ich nur bei sehr hohen Stornokosten (im vierstelligen Bereich) abschließen. Bei 150 €/person würde ich darauf ganz verzichten. Die sind im Fall der Fälle zwar ärgerlich aber zu verschmerzen. Zumal gar nicht gesagt ist, dass die RRV für alle zahlt, wenn nur ein Teilnehmer krank wird, falls es sich nicht gerade um eine Famile handelt.

Versicherungen schließe ich eigentlich nur ab, wenn es darum geht existintiell bedrohliche Risiken oder substantielle finanzielle Verluste abzusichern (Krankenvers., Haftpflicht, Risiko-LV zu Absicherung von Krediten, evtl. Hausrat und Vollkasko bei Neuwagen, besonders wenn er finanziert wird) und dann meist auch mit einer hohen Selbstbeteiligung um die Prämien zu senken. An allen anderen Versicherungen verdienen nur die Versicherer (hohe Prämien, geringe Leistungen). Bestes Beispiel sind für mich Reiserücktritts- und Gepäckversicherungen - zahlen nur in selten Fällen und wenn dann meist zu wenig und kosten unverhältnismäßig hohe Prämien).
Gruß
Dirk

Andi102

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #12 am: 17.05.2008, 23:12 Uhr »
Ich gehe nicht davon aus, dass Motels mitversichert sind.

Wie mehrfach erwähnt auf Gratis-Storno achten und fertig.