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Autor Thema: Restgültigkeit Reisepass  (Gelesen 7012 mal)

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usaletsgo

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Restgültigkeit Reisepass
« am: 21.08.2014, 10:18 Uhr »
Hallo,

ich fliege im Oktober in die USA - ESTA habe ich bereits. Der nicht-biometrische Reisepass (im März 2005 ausgestellt) läuft im März 2015 ab und ist also weniger als sechs Monate nach Reiseantritt gültig.

Ich habe hier und da gelesen, dass es zwar offiziell für deutsche Staatsbürger nicht verlangt wird, dass noch eine mindestens sechsmonatige Passgültigkeit über das Datum des Reisebeginns hinaus gegeben ist, man aber bei der Einreise in Diskussionen mit dem IO geraten könnte, wenn dem nicht so ist.

Die offizielle "Ansage" ist doch eigentlich klar: http://travel.state.gov/content/visas/english/visit/visa-waiver-program.html Deutschland fällt doch unter "country specific agreement", wie man der PDF-Datei, auf die die o.g. Seite verlinkt, entnehmen kann.

Oder auch hier auf Deutsch: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/faq/visafragen-allgemein/#pass

Gibt es Erfahrungen, ob es Probleme bei der Einreise geben kann (was ich persönlich bezweifele)?

Danke.
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Scooby Doo

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #1 am: 21.08.2014, 10:36 Uhr »
Wie du schon selbst schreibst, es kann zu Problemen kommen. Die Wahrscheinlichkeit ist dafür zwar gering, aber natürlich nie gleich null.

Eigene Erfahrung: Ich bin schon mal ohne Probleme mit einem Pass eingereist, der keine vollen 6 Monate nach dem Einreisedatum hinaus gültig war.
Er war noch über 3 Monate gültig und man muss die USA ja eh nach 90 Tagen verlassen, daher sah ich da keine Probleme und so war es auch. Stempel rein, Standardfragen und das wars. Mir wurde keine Frage bezüglich der Restgültigkeit gestellt.
Viele Grüße, Markus

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mrh400

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #2 am: 21.08.2014, 10:41 Uhr »
Hallo,
die Gültigkeitsdauer sollte eigentlich kein Problem sein - aber darf man denn mit einem nicht-biometrischen Paß überhaupt noch einreisen??
Gruß
mrh400

miwunk

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #3 am: 21.08.2014, 10:52 Uhr »
Hallo,
die Gültigkeitsdauer sollte eigentlich kein Problem sein - aber darf man denn mit einem nicht-biometrischen Paß überhaupt noch einreisen??

Darf man! Habe auch einen Pass von 2005 und sind damit schon so ca. 10 mal in USA eingereist. Wir haben uns damals extra noch schnell einen nicht-biometrischen Pass machen lassen.

motorradsilke

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #4 am: 21.08.2014, 11:03 Uhr »
Es kann auch schon Probleme mit der Fluggesellschaft geben. Ist uns mit Air Berlin passiert. Es gab eine ewig lange Diskussion, in deren Verlauf bei irgend einer offiziellen Stelle angerufen wurde. Möchte nicht wissen, was passiert wäre, wenn wir außerhalb deren Öffnungszeiten geflogen wären.

usaletsgo

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #5 am: 21.08.2014, 12:36 Uhr »
Einreisen mit einem nicht-biometrischen Pass aus 2005 ist kein Problem. Das habe ich auch schon exakt 10 Mal gemacht. Sofern der vor dem 26.10.2006 (glaube ich) ausgestellt wurde, geht das.

Ich werde dann wohl mal bei Lufthansa anrufen und fragen, wie die das sehen. Eigentlich ist der Fall ja klar, wenn alle Beteiligten die offziellen Regelungen kennen und anwenden würden.

Ich habe auch wenig Lust jetzt einen neuen Pass zu beantragen, neues ESTA usw.
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Wilder Löwe

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #6 am: 21.08.2014, 13:40 Uhr »
Ich bin auch schon mal mit einem Pass eingereist, der bei Einreise nur noch 4 Monate gültig war, das war kein Problem. Der Immigration Officer hat allerdings genau hingeschaut und mich gefragt, ob das Ablaufdatum 07/09 (Beispiel) 7. September oder 9. Juli heißt. Im letzteren Fall wäre die Gültigkeit unter drei Monaten gewesen und es hätte wohl Probleme gegeben.
Viele Grüße
Katrin

usaletsgo

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #7 am: 21.08.2014, 13:48 Uhr »
Klar, wenn man  in Konflikt mit den 90 Tagen kommt, könnte es Probleme geben. Aber bei mir sind ja noch 4,5 Monate Gültigkeit gegeben, also weit über den 90-Tage Zeitraum hinaus.

Ist schon lustig, wenn man mal mit Lufthansa telefoniert. Die erste Dame im Call Center erzählte mir die 6 Monate-Regelung und ließ sich nicht davon beeindrucken, als ich versucht habe ihr zu erklären, dass das definitiv falsch sei. Die nächste Dame erzählte mir, dass ich die offiziellen Regelungen vom Auswärtigen Amt und der US-Botschaft ausgedruckt mitbringen solle und man das beim Check-In dann berücksichtigen würde.

Klingt nach einer spannenden Reise, aber ich sehe echt nicht ein jetzt noch auf die Schnelle eine neuen Pass zu beantragen. Dann wieder neues ESTA - das dürfte erst recht Fragen aufwerfen, wieso zweimal ESTA mit zwei verschiedenen Pässen in so kurzer Zeit.
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147VNN

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #8 am: 21.08.2014, 20:28 Uhr »
Hab gerade nachgeschaut, bin am 19.09.2009 eingereist mit einem Pass, der noch bis 23.01.2010 gültig war, also gut 4 Monate. Entsprach absolut den Regeln, die größte Hürde ist halt irgendwelches Personal (hier), das keine Ahnung hat.

Einreisebestimmungen stehen auf der Seite des Auswärtigen Amtes: "Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein." - und das ist es ja offensichtlich. Bei Problemen entweder auf die Seite hinweisen oder gleich ausdrucken.


Tinerfeño

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Re:
« Antwort #9 am: 21.08.2014, 23:05 Uhr »
Möglicherweise wird bei einer Gültigkeit mit weniger als 90 Tagen auch nur maximal der letzte oder vorletzte Gueltigkeitstag gestempelt und vom Officer genehmigt.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

EDVM96

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #10 am: 21.08.2014, 23:11 Uhr »
An dieser Stelle noch ein Hinweis:

Neben den Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten kann es darüber hinaus auch abweichende Bestimmungen von Fluggesellschaften oder Kreuzfahrtunternehmen geben.
So muss z.B. bei einigen Kreuzfahrtunternehmen der Reisepass immer noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig sein - egal wie die Bestimmungen der jeweiligen angefahrenen Länder lauten.

Andernfalls wird man nicht an Bord gelassen. Ein Beispiel: Kreuzfahrt von Alaska nach Kanada. Weder die USA noch Kanada fordern eine noch 6-monatige Gültigkeit des Reisepasses.
Dennoch gab es die Vorgabe von Princess Cruises, dass der Reisepass noch mind. 6 Monate gültig sein musste. Ohne wenn und aber.

Diese 6 monatige Gültigkeit ist in vielen Ländern vorgeschrieben (übrigens auch in Deutschland für nicht EU-Ausländer). Daher gehen einige Transportunternehmen generell auf Nummer sicher.
Denn - was passiert wenn es (weswegen auch immer) zu einem unerwarteten Zwischenstopp in einem Drittland mit dieser Regelung kommt.
Dieser Fall kann immer mal eintreten. Gut, auf der Strecke Europa - Nordamerika gibt es diese Problematik nicht. Aber anderswo kann man es nicht generell ausschließen.

Von daher sollte man sich nicht nur auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes verlassen, sondern immer auch die Vorgaben des Transportunternehmens beachten.

Die oben genannten Beispiele von Air Berlin und Lufthansa sprechen für sich.

miwunk

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #11 am: 21.08.2014, 23:58 Uhr »

Die oben genannten Beispiele von Air Berlin und Lufthansa sprechen für sich.


Wobei Air Berlin ja dafür bekannt ist, dass das Personal beim Einchecken die gültigen Regeln nicht kennt. AB ist bisher die einzige Airline, die ich kenne, die unbedingt einen Ausdruck von ESTA sehen will!


usaletsgo

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #12 am: 22.08.2014, 07:51 Uhr »

Neben den Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten kann es darüber hinaus auch abweichende Bestimmungen von Fluggesellschaften oder Kreuzfahrtunternehmen geben.
So muss z.B. bei einigen Kreuzfahrtunternehmen der Reisepass immer noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig sein - egal wie die Bestimmungen der jeweiligen angefahrenen Länder lauten.

Von daher sollte man sich nicht nur auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes verlassen, sondern immer auch die Vorgaben des Transportunternehmens beachten.

Weißt du (oder sonst jemand), wo man diese Bestimmungen bei der Lufthansa einsehen kann? Ich finde da nichts Konkretes. Nur den Hinweis, dass man als Fluggast selbst dafür verantwortlich ist die richtigen Dokumente zu haben, da man sonst nicht mitgenommen wird.

Wenn man sich aber nicht mal auf die Regelungen des Auswärtigen Amtes und der US Botschaft verlassen kann und der Willkür des Bodenpersonals der Fluggesellschaft ausgesetzt ist, ist es nicht mehr lustig.
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usaletsgo

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #13 am: 22.08.2014, 10:27 Uhr »
Nach einigen weiteren Telefonaten habe ich jetzt wohl eine finale "Lösung", die ich für alle Interessierten (danke euch für die Unterstützung hier im Forum) zum Besten gebe:

(1) Die LH-Hotline hat klare Anweisungen: mind. 6 Monate Gültigkeit. Ohne Wenn und Aber. Die berufen sich auf deren internen Info-Pool, der zwar nachweislich falsch ist, aber offenbar bindend. Die haben auch kein Problem damit dem Kunden zu sagen, dass er sich gefälligst informieren soll und offizielle Regelungen, die man innerhalb von fünf Minuten googeln kann, uninteressant seien. Ohne 6 Monate keine Beförderung. Basta. Gleichzeitig weisen sie aber darauf hin, dass die Lufthansa natürlich keine neuen Regeln erfindet, sondern sich an offizielle Vorgaben hält. Ist natürlich inkonsistent und insgesamt Unsinn.
(2) Wenn man sich bockig stellt und eine übergeordnete Stelle verlangt, erfährt man Folgendes: 6 Monateregelung stimmt doch nicht. Was das Auswärtige Amt und die US Botschaft sagen ist (völlig überraschend) doch richtig! Wer hätte es gedacht!
(3) Dieses übergeordnete Personal hat Zugriff auf eine andere Info-Quelle: Timatic. Diese spezielle Datenbank zu Einreisebestimmungen gibt es sogar in einer speziellen Ausgabe für die Star Alliance und ist wohl das, woran sich das Bodenpersonal beim Check-In orientiert.
(4) Timatic gibt es sogar online: http://www.staralliance.com/en/services/visa-and-health/
(5) Bei Timatic steht das, was ich schon vorher wusste: 6 Monate sind Quatsch.
(6) In einem englischsprachigen Forum (flyer-talk) habe ich gelesen, dass empfohlen wird immer so einen Timatic-Ausdruck dabei zu haben, wenn es um etwaige Besonderheiten geht. Werde ich machen.

Vielleicht ist die obige Zusammenfassung ganz hilfreich für Andere, die mal in der gleichen Situation sind wie ich.

(Falls sich jemand fragt, wieso ich nicht einfach einen neuen Pass beantragt habe: zweimal ESTA mit zwei verschiedenen Pässen und ein und demselben Namen innerhalb kurzer Zeit - na, ich weiß nicht...)
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DocHoliday

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Re: Restgültigkeit Reisepass
« Antwort #14 am: 22.08.2014, 12:05 Uhr »
(Falls sich jemand fragt, wieso ich nicht einfach einen neuen Pass beantragt habe: zweimal ESTA mit zwei verschiedenen Pässen und ein und demselben Namen innerhalb kurzer Zeit - na, ich weiß nicht...)

Überhaupt kein Problem. Du könntest ja auch den Pass verloren haben oder er wurde Dir gestohlen, oder, oder, oder.
Und wenn Der IO wirklich fragen sollte, hast DU ja einen guten Grund. Viel Spaß mit dem LH-Personal beim Checkin ;)
Gruß
Dirk