Hallo,
generell gilt, dass Du - wenn Du Waren im Ausland kaufst und nach Deutschland einführst - die sog. Einfuhrumsatzsteuer in D zu entrichten hast; die in der Höhe fast stets unserer Mehrwertsteuer entspricht.
Steuerfrei bleiben
- Mitbringsel aller Art bis zu einem länderabhängigen Freibetrag (meist um die 300 Euro, genau weiss- sieh mal auf der Homepage des dt. Zolls nach)
- Ware, die Du als Ersatz für áusgeführte Ware erworben hast und die damit bereits benutzt ist (bspw. die neue jeans für deine kaputte aus D) - theoretisch müsstest Du aber die Ausfuhr aus D belegen können (was aber in der Praxis nur bei speziellen teueren Dingen relevant ist)
Gerade mit letzterer Ausnahme kannst Du "fast" alles legal wieder einführen ohne Steuern zu bezahlen, wenn es nicht gerade die 10te neue jeans oder die zweite Digicam ist.
Die Steuer in D ist unabhängig vom Kaufort, allerdings würde Dir - wenn Du in USA etwas kaufst und es originalverpackt rausträgst - vom US-Zoll in wenigen Bundeststaaten und unter gewissen Bedingungen (Kaufbeleg, Mindestbetrag, usw.) die US-Sales-Tax erstattet. Damit soll eine Dopplebesteuerung vermieden werden (gibt es umgekehrt für US-Touris in D ebenso, nennt sich Tax refund)
Ich würde es aber einfach so machen, dass ich nicht mehr mirt raustrage, als ich zweifelsfrei als dem eingeführten gleichwertig ansehen kann.
Bis dann Jürgen