usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Neuling am 16.06.2003, 19:04 Uhr
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Hallo,
vielleicht kam dieses Thema schon mal (hab aber nix ähnliches gefunden), da wir Anfang September in den Westen der USA reisen würd mich brennend intressieren, ob es wirklich "Schnäppchen" in den USA gibt.
Sind Klamotten wirklich günstiger als bei uns? Marken wie Esprit, Nike, Reebok etc. ???
Auf ner anderen Website hab ich folgendes gefunden:
Bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sind zollfrei:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak (für Personen ab 17 Jahren),
1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Wein (für Personen ab 17 Jahren),
50g Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette,
500 g Kaffee oder 200g Kaffee-Auszüge, -Essenzen oder Konzentrate (für Person ab 15 Jahren),
Arzneimittel in reiseüblichen Mengen für den persönlichen Gebrauch
sonstige Waren im Gegenwert von insgesamt 175 Euro, ausgenommen Goldlegierungen und –plattierungen und Treibstoff (soweit nicht im serienmäßig eingebauten Tank eines Fahrzeugs bzw. bis zu 10 Liter im Reservekanister).
Der letzte Punkt...die 175 Euro sind zu zweit ja schnell erreicht.
Wie macht ihr das? ??? Gebt ihr alles an? Reicht es, von den Klamotten die Preisschilder zu entfernen, wir könnten ja die Sachen schon mit rüber genommen haben. ???
Wie ist es mit den örtlichen Steuern? Stimmt es, daß in den Geschäften nur die Nettopreise angegeben sind, und dazu noch ne Steuer (je nach Bundesland) kommt?
Servus
Martin
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Also, m.W. gelten alle Freigrenzen pro Person (also auch die 175,- EUR).
Klamotten kannst Du ja drüben schon mal tragen und waschen, dann wirst Du vermutlich durchkommen (ist zwar strenggenommen illegal....)
Alle Preise in den USA sind Netto Preise, es kommen immer noch Steuern dazu - diese variieren aber je nach Staat und County/Stadt....
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warum sollte das illegal sein ? -- ist dann Reisegut sozusagen , kann ja auch als Ersatz für kaputt gegangene Ware sein.
Peter
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Stimmt schon, das ist dann auch etwas Auslegungssache des Zolls...
Ich denke, mit getragener Kleidung gibts keine Probleme, außer Du hast 10 Jeans im Koffer die einmal getragen wurde. (manche schicken die Kreditkarten Belege per Post nach Hause, damit sie bei einer Zollkontrolle nichts diesbezügliches in den Taschen haben ;) )
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Hallo Neuling,
Marken wie Polo, Nautica und wie sie alle heissen sind auf alle Fälle billiger als hier. Die Steuern kommen wie bereits erwähnt noch dazu, diese sind aber von Staat zu Staat unterschiedlich, in Massachussetts gibt es auf Textilien z.B. gar keine Tax.
Ich bin bisher bei keiner Rückkehr aus den USA am Zoll nach zu verzollenden Sachen gefragt worden.
Und bei Textilien: wer will mir da sagen, was ich vorher schon hatte oder mir erst dort gekauft habe??? Natürlich nur, wenn die Preisschilder ab sind. Also, keine Bedenken, fahr mit leeren Koffern, es lohnt sich ;D
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hi
erstmal zum Zoll: Ich habe mir Teile für mein Auto mitgebracht und versucht diese zu verzollen. Scheinbar, oder das ist nur in Tegel so, wollte keiner mein Geld. Nach herumfragen kam heraus man sollte sich irgendwo am Flughafen die Zollstelle suchen.
Das scheint inzwischen auf Freiwilligkeit zu basieren.
Zu den Marken:
einiges , speziell amerikanische Marken wie Hilfiger, DKNY usw. sind deutlich günstiger als zuhause. Anderes nur im Outlet oder im Sale ( zB GAP, Eddie Bauer).
Nike und co kosten im Normalgeschäft nicht weniger als hier.
Gruss
franketo
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Also, m.W. gelten alle Freigrenzen pro Person (also auch die 175,- EUR).
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Ist vielleicht ne dumme Frage...gelten diese Freibeträge auch für Kinder?
Wir haben auf früheren Reisen die Beträge auch locker überschritten ;D aber bisher immer noch Glück gehabt !
Ich rede immer gaaaaanz angeregt mit meinem Mann wenn ich beim Zoll vorbei gehe und irgendwie hat uns noch nie jemand aufgehalten. Vielleicht aus Höflichkeit? Man unterbricht ja niemanden beim Reden ;)
Ein einziges Mal sind die Koffer nachgesendet worden und wir mussten die dann anschliessend am Tag danach abholen. Der Zollbeamte hatte also gut Zeit für uns...er fragte mich ob ich nichts zu verzollen hätte und ich war einfach ehrlich...ich hab ihm gesagt das ich nicht wüsste für wieviel Geld ich eingekauft hätte es aber sicherlich den Freibetrag übersteigen würde. Danach bot ich ihm an die Koffer zu öffnen damit wir das mal schnell überschlagen könnte und dass ich bereit sei zu zahlen was es eben kostet...er lächelte mich an und meinte" Die meisten halten uns für doof und lügen uns an..sie waren wenigstens ehrlich. Schönen Tag und auf Widersehen!" Und schon war ich draussen ;D (mit schlotternden Knien...aber happy denn es wäre teuer geworden "Lach")
Zollbeamte sind auch nur Menschen denk ich mal .
Lieber Gruss Luxi
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Klar sind die Klamotten hier billiger! Auch jeder Zollbeamte weiss das! Aber, solange sich das alles im Rahmen haelt und keiner die gesamten Preisschilder an allen Sachen laesst, druecken die immer ein Auge zu.
Uebrigens, bringt bloss keine leeren Koffer mit! Die koennt Ihr doch hier auch viel billiger kaufen (und in D auf e**y weiterverkaufen)!
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Hallo Neuling,
es gibt ja in den USA die sog. Factory Outlet Malls. Aber nicht alles ist hier günstiger. Gut einkaufen kann man hier z.B. Reebok. Allerdings sollte man möglichst zwei Paar Schuhe kaufen, da es das zweite Paar meist zum halben Preis gibt. Levis kauft man übrigenst besser bei Mervyns. Dort bekommt man regular Jeans in der Regel günstiger als die irregular im Factory Store. Meine letzte Jeans hat bei Mervyns in Denver 26,90 $+Tax gekost.
Gruß
Ines und Günter
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Hi,
bist Du ganz sicher, daß das die Werte sind für Nicht-EU? Ich meine, daß es immer weniger als 175 Euro war - ich hatte sowas von 150 DM im Kopf... resp. den Euro-Gegenwert!
Hatten noch nie mir "normalen" Sachen Probleme - aber mit 30 DVD´s könntest Du bei ner Kontrolle in Erklärungsnot kommen....
Grüße
Antje
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Ich denke, als Normaltouri wird man ohnehin nicht ernsthaft kontrolliert. Ich bin noch nie "rausgewunken" worden. Welcher Zollbeamte hat schon Lust, sich durch Berge getragener Wäsche zu wühlen, nur um dann festzustellen, dass Du Waren im Wert von 200 Euro pro Person mitbringst und dann 20 (?) Euro Steuern zahlen musst. Ich denke, die sind hinter den großen Fischen her, Markenpiraten, Drogenschmugglern u.ä.
@ Mr. Wings: bist Du sicher mit den Koffern, dass die wesentlich günstiger sind? Ich hatte mal (wegen zuviel Einkäufen, die ich nach Hause bringen musste) in einem USA-Outlet einen kleinen Koffer gekauft und der war eher teurer als hier in einem Geschäft. Oder meinst Du spezielle Markenkoffer?
(http://www.usa-reise.net/forum/yimages/smilies/cwm11.gif)
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GreyWolf,
da muß ich Dir leider widersprechen. In Tegel steht meistens die Zollfahndung und die erkennst Du nur , wenn Du öfters fliegst - weil es seit Jahren die gleichen sind. Die stehen so in zivil rum und laufen am Band lang und sehen wo die Leute herkommen - und dann picken sie sich welche raus. Das problem hier ist ja in der EU, das man nicht wie in den USA am ersten Flughafen , sondern erst am Zielflughafen kontrolliert wird. So werden dann auch Maschienen gerade aus Frankfurt oder München überprüft ... oder auch nicht. Ich mußte auch schon öfters selbst zum Zoll gehen, weil keiner da war.
Peter
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@Peter Bauer
Das war ich und nicht Greywolf.
Das mag sein, ein regulärer Zollbeamter ist jedenfalls nicht greifbar bei der Einreise.
Gruss
franketo
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@franketo,
nein ich meine das mit dem nicht kontrollieren - aber ist ja auch egal.
Peter
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In Tegel steht meistens die Zollfahndung und die erkennst Du nur , wenn Du öfters fliegst - weil es seit Jahren die gleichen sind. Die stehen so in zivil rum und laufen am Band lang und sehen wo die Leute herkommen - und dann picken sie sich welche raus.
Das wird in MUC übrigens auch gemacht, die hören sich die Gespräche der Leute an und fischen dann die Kandidaten raus.
Wer im normalen Rahmen einkauft, wird - denk ich - keine Probleme am Zoll bekommen (wenn nicht die Rng über EUR 2000,- im Koffer liegen und die Preiszettel noch an den Klamotten dran sind). Ich kenne auch Leute, die schon ganze Golfbags aus den USA geschmuggelt haben, da sie dort teilw. nur die Hälfte kosten ::)
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In der Regel sind billiger:
- Klamotten
- Sport Artikel
- Camping Artikel
- Computer und Zubehoer
- Cameras und Zubehoer
- Autoteile (fuer US Fahrzeuge)
Allerdings muss man bei technischen Artikeln (Computer, Cameras) mit der Garantie aufpassen. Diese gilt in der Regel nicht fuer Europa.
Gruss
Stefan
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also da muß ich Dir im Bereich Computer / Foto widersprechen , oft ist es hier billiger - und das Thema garantie ist ganz ganz wichtig !
Peter
PS und zu vergessen ist nicht, das bei der Einreise in deutschland 16% Mehrwertsteuer zu bezahlen sind. Ansonsten hat man das gerät eingeschmuggelt und kann es nicht mehr mit ins Ausland mitnehmen , ohne jedesmal wieder Angst vor dem Zoll zu haben.
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Wir sind bei bisher 10 USA-Reisen schon des öfteren rausgewunken worden. Das liegt an meinem Mann, der hat immer so ein Glück und wird auch bei Straßenkontrollen oder so immer angehalten... scheinbar sieht er für uniformierte seeehr verdächtig aus, hihi!! ;) Ich hingegen sehe aus wie ein blonder Unschuldsengel, deswegen hab ich auch immer die heiße Ware in meinem Koffer...! ;D ;D
Früher sind wir oft mit Martinair ab/nach Amsterdam geflogen, und dort mußten wir schon zweimal die Koffer öffnen und es wurde eifrig drin rumgewühlt. Zum Glück waren wir drauf vorbereitet und hatten alle neu gekauften Sachen bereits "eingetragen". :P
In Hannover sind wir nur einmal befragt worden - Wo kommen sie her? Amerika? Na, da haben sie ja bestimmt ordentlich eingekauft, was? Was schätzen Sie denn, was für einen Wert die gekauften Sachen so haben? - Schwitz!! Ich kannte den zulässigen Höchstwert natürlich nicht und hab dann aufgezählt: mal sehen, ein paar Schuhe, zwei Jeans, naja, und ein paar T-Shirts und Mitbringsel halt, keine Ahnung was das wert ist. In Wirklichkeit war's natürlich viel mehr, aber der Zollbeamte muß dann wohl grob überschlagen haben, daß es sich nicht lohnen würde uns richtig durchzufilzen, also hat er uns gehen lassen, uff.
Also: sie kontrollieren DOCH! Und darum tragen wir auch weiterhin alle neu gekauften Klamotten mindestens einmal, bevor wir wieder nach Hause fliegen.
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Hallo,
.......puh.....bis jetzt immer Glück gehabt. 15x USA (Amsterdam, Düsseldorf und Frankfurt)....noch nie kontrolliert worden. Ich hoffe das bleibt auch so......
liebe Grüsse an Alle
Herby
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@ Peter,
nur mal Interesse halber, zu Deiner Aussage
"Ansonsten hat man das gerät eingeschmuggelt und kann es nicht mehr mit ins Ausland mitnehmen , ohne jedesmal wieder Angst vor dem Zoll zu haben. " - Warum muß man dann jedesmal Angst vor dem Zoll haben, wenn mans mit in Ausland nimmt? Woher wollen die Zöllner denn bei einem dann ja schon älteren Gerät wissen, wo Du das gekauft hast??
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@ Milmiria, ganz einfach für den Zöllner :
Im Zollrecht ist der Zollpflichtige ( also der Reisende ) nachweispflichtig , wo er das Gerät gekauft hat , also hier muß nicht der Staat Dir was nachweisen wie im Strafrecht sondern Du mußt nachweisen , wo Du es her hast. Und wenn er Deine Aussagen anzweifelt ... pech gehabt. Am einfachsten war es noch bei den Geräten , die einen Bundesadler hinten drauf hatten (dass war glaube ich damals auch bei den Telefonen , diese FTZ-Zulassung oder so ... ) , oder wenn was anderes offizielles deutsches drauf stand. Du kannst auch ein T8-papier (glaube ich so heißt das) ausstellen lassen wenn Du ausreist , aber da mußt Du nachweisen wo Du es her hast.
Peter
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@Milmiria,
Du mußt die Herkunft im worst case bei jeder Einreise nach D nachweisen können.
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@ Peter und Hank,
okay, aber wer hebt bei z.B. Fotoapparaten den Kassenzettel ewig (d.h. nach Garantiezeit) auf, oder aber v.a. führt diese mit sich? Müßte man die dann nachreichen?
Oder aber bei Kleidung, da heb ich auch in Dtl den Kassenzettel höchstens ne Woche auf
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also ,
1. nach der Garantiezeit wird der Fotoapparat auch schon Gebrauchsspuren ausweisen , ein Zöllner kann wohl schon erkennen , ob ein gerät gebracht ist oder nicht und gerade bei den relevaten Artikeln gibt es so schnell einen Wechsel der Produkte, das das Gerät nach 2 Jahren kaum noch aktuell sein dürfte. Bei PC's/Notebooks ist übrigens auf eine deutsche Tastatur zu achten !
2. Bei Kleidung wird Dich kein Zöllner ansprechen , wenn Du nicht gerade reichlich ungetragene Hosen , Hemden etc. bei hast. Sobald sie "im Einsatz sind" - das sollte mehr als einmal anziehen sein um die Bügelfalte raus zu bekommen - ist das kein Thema mehr. Du kannst auch sagen , Du mußtest Dir das als Ersatz für kaputt gegangene Kleidung kaufen - dann ist es frei.
3. Aber Rechnungen von elektronischen Geräten oder Uhren etc. sollte man schon zuhause parat haben. Oder aber bei der Ausreise deklarieren , dann gibts keine Probleme. Die Zöllner wundern sich nur wenn man sowas haben will. genauso wie die sich wundern wenn ich was freiwillig verzollen will. Das gibts sonst wohl kaum.
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Nun gut, somit ist alles klar. Besten Dank.
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Hi,
ich habe die Rechnungen teurer Geräte nicht nur zu Hause parat, sondern Kopien davon gleich mit auf der Reise. Damit können bei der Rückreise am Zoll gleich alle allfälligen neugierigen Fragen geklärt werden.
Bei der gerade bevorstehenden USA-Tour sind das Kopien der Rechnungen von Spiegelreflexkamera mit Objektiven und Zubhör, sowie vom Montainbike des Sohnes (ist ein teures Ding der Marke "Scott" und "Scott USA" steht unübersehbar auf dem Rahmen).
Da sowohl Kamera als auch Bike eine Gerätenummer haben, die auch auf den Rechnungen steht, kanns keine Zweifel für den Zöllner geben.
Hans
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Besser ist das auch (wobei man Scott Bikes mittlerweile günstiger hier bekommt - oder auch wieder nicht).
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Hallo
weis jemand wie genau der Zoll die waren schätzen kann ??
wenn es mal mehr als die 175 € sind ?? meine freundin hat immer den drang beanie babys ( kleine plüsch teddys ) zu kaufen die es hier nicht gibt. sind immer so um die 20 - 30 stück und da kosten einige schon mal 20 $ .und ich kaufe meistens so 4-5 maglite taschenlampen, und noch so das übliche ....
wer kennt sich damit aus ???
gruß Günni
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Ich habe auch eine Frage zu dem Thema!
Und zwar ich habe mir einen PDA bei e**y in Amerika ersteigert und will ihn drüben als Navisystem verwenden soll ich die Zollpapiere kopiern und mitnehmen?
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@Wolptertinger
Ich nehme an, dass Du das Gerät aus den USA nach D hast schicken lassen? Wenn ja, wurde es ja ordnungsgemäss verzollt... Dann würde ich die Quittung mitnehmen, schadet ja nichts.
Ansonsten, z.B. wenn der Zoll das Päckchen nicht geöffnet hat, resp. kein Zoll erhoben wurde (solls doch tatsächlich geben :lol: ), schauen, dass das Gerät möglichst schon Gebrauchsspuren aufweist, oder noch besser, viele Termine auf dem Outlook, etc., oder deutsche Software... Dies sind nur Tips für den schlimmsten Fall, wenn der Zoll die Herkunft Deines PDA's anzweifeln sollte. Ich persönlich wurde wegen meiner elektronischen Geräte noch nie kontrolliert, resp. gefragt...
Gruss
Hasi
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Hallo
weis jemand wie genau der Zoll die waren schätzen kann ??
wenn es mal mehr als die 175 ? sind ?? meine freundin hat immer den drang beanie babys ( kleine plüsch teddys ) zu kaufen die es hier nicht gibt. sind immer so um die 20 - 30 stück und da kosten einige schon mal 20 $ .und ich kaufe meistens so 4-5 maglite taschenlampen, und noch so das übliche ....
wer kennt sich damit aus ???
gruß Günni
Hallo Günni,
die Preise sind in der Regel kein Geheimnis und wenn garnichts geht wird der äquivalente deutsche Kaufpreis berechnet.
Gruss
Rolf
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Hallo ich bin gerade in Florida und fleissig am einkaufen :D
jetzt habe ich mich gerade gefragt wie wird das denn beim zoll berechnet wenn ich 2 paar schuhe kaufe und das 3.te paar geschenkt bekomme, wird das dann auch als wert gerechnet ?
oder wie ist das mit sachen die ich geschenkt bekommen habe ?
oder mit gebrauchten sachen vom flohmarkt ??
oder mit dem gazen kleinen nippes den man so bei den dollar generals kauft ??
hat damit schon mal jemand erfahrungen gesammelt ??
stellt sich dan jemand im falle eines falles mit dem taschenrechner hin und tippt dann ??
oder schauen die zöllner nur nach den grossen sachen , wenn sie gleich beim öffnen auf 3 handys oder so treffen ??
gruss Günni
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jetzt habe ich mich gerade gefragt wie wird das denn beim zoll berechnet wenn ich 2 paar schuhe kaufe und das 3.te paar geschenkt bekomme, wird das dann auch als wert gerechnet ?
Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Rechnung.
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Hallo!
Ich kauf mir in den Staaten ein Garmin GPS Gerät fürs geocaching, so ein overhauled ding um 160$ statt 600€ (in Europa).... FALLS der zoll mich filzt, bin ich hier UNTER dem Freibetrag ???
Für alles andere nehm ich die originalrechnung mit, und gewand was wir kaufn wird angezogen und alle preisschilder weden gekillt...
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Wie ist das eigentlich, erreichtnet der Zoll die Freigrenze aus dem Netto- oder Bruttokaufpreis (also Preis mit oder ohne VAT)?Wir haben nämlich ziemlich zugeschlagen.
Katrin
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Wie ist das eigentlich, erreichtnet der Zoll die Freigrenze aus dem Netto- oder Bruttokaufpreis (also Preis mit oder ohne VAT)?Wir haben nämlich ziemlich zugeschlagen.
Es gilt immer der Wert, den Du bezahlt hast, also der der ganz unten auf dem Kassenzettel steht (mit VAT).
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Ich kann niemandem empfehlen, sich darauf zu verlassen, dass man bei Einreise nicht rausgezogen wird. Ich bin schon viel ab/nach FRA und MUC geflogen. Gerade bei den Ankünften von Fliegern aus Übersee, habe ich es bisher noch NIE erlebt, dass niemand rausgezogen wurde. Meist wurden Leute rausgezogen, die Berge von Taschen und Tüten auf ihrem Gepäckkarren vor sich herschoben....
Der Zoll hat Richtwerte, wenn man keine Quittungen für die Waren hat und die orientieren sich in der Tat am deutschen Preisgefüge. Wer die Überschreitung der Freigenzen nicht freiwillig (also vor dem Rausziehen!) angibt und erwischt wird, zahlt nicht nur die Zollgebühren für die Überschreitung, sondern auch noch eine Strafe.
Ich sammele daher vor Ort immer alle Quittungen. Selbst wenn ich mal was nachzahlen müsste, dann wird mir immer noch für ein US-T-Shirt mit Kaufpreis ca. 10 $ nicht der deutsche Wert (30 EUR und höher) angesetzt. Gleiches bei Jeans etc. Sonst kann aus dem Schnäppchen schnell ein Luxuskauf werden.
Die Freigrenzen gelten immer pro Person und die ausländische Umsatzsteuer zählt mit. Vor einigen Monaten hörte ich eine Meldung, dass die Freigenze von 175 EUR für EU-Bürger deutlich erhöht werden soll, um den Schwarzhandel mit osteuropäischen Ländern einzudämmen. Bislang fand ich dazu jedoch noch nichts Neues und werde mich wohl dieses Jahr wieder an den 175 EUR orientieren üssen :shock:
Mehr Infos unter www.zoll.de
(http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html)
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Wer die Überschreitung der Freigenzen nicht freiwillig (also vor dem Rausziehen!) angibt und erwischt wird, zahlt nicht nur die Zollgebühren für die Überschreitung, sondern auch noch eine Strafe.
Yep. Und hat im Normalfall noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals. Das kann - z.B. im Wiederholungsfall - dann auch gerne bei einem Strafbefehl enden, unter Umständen dann auch mit Eintrag im Vorstrafenregister.
Ist es das wert?
nomad.
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Also ich muss schon sagen, wenn ich drüben 21 Tage bin, mir 5 T-Shirts und 1 Jeans mitnehme und dann zb. 10 T-Shirts und 2 Jeans kaufe und die Quittungen vernichte, einmal Trage, zusammenknülle dann können mir die nicht nachweisen dass ich das drüben gekauft habe, und ich werd wohl nicht bei klamotten nachweisen müssen das ich sie in Deutschland gekauft habe.
Bei anderen Sachen wie Elektronischen Dingen is schon was andres...
Oder seh ich das falsch ?
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Also ich muss schon sagen, wenn ich drüben 21 Tage bin, mir 5 T-Shirts und 1 Jeans mitnehme und dann zb. 10 T-Shirts und 2 Jeans kaufe und die Quittungen vernichte, einmal Trage, zusammenknülle dann können mir die nicht nachweisen dass ich das drüben gekauft habe, und ich werd wohl nicht bei klamotten nachweisen müssen das ich sie in Deutschland gekauft habe.
Bei anderen Sachen wie Elektronischen Dingen is schon was andres...
Oder seh ich das falsch ?
sehe ich auch so :wink:
bin mal bei uns gespannt, wenn wir zurückkommen, immerhin fahren wir schon mit 3 großen koffern hin - sind aber auch knapp 5 wochen drüben und das zu dritt (2 erwachsene und 1 kleinkind).... also ist die gepäckmenge schon irgendwo gerechtfertigt 8)
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Hallo,
Also ich muss schon sagen, wenn ich drüben 21 Tage bin, mir 5 T-Shirts und 1 Jeans mitnehme und dann zb. 10 T-Shirts und 2 Jeans kaufe und die Quittungen vernichte, einmal Trage, zusammenknülle dann können mir die nicht nachweisen dass ich das drüben gekauft habe, und ich werd wohl nicht bei klamotten nachweisen müssen das ich sie in Deutschland gekauft habe.
Oder seh ich das falsch ?
ein bißchen falsch schon: manche Marken, Serien oder (bei T-Shirts) Motive gibt es halt nur oder überwiegend drüben; auch weltweit verbreitete Marken lassen für unterschiedliche Märkte in unterschiedlichen Regionen produzieren (was aus dem Etikett hervorgeht); damit wäre im Ernstfall durchaus ein begründeter Verdacht möglich - und dann ist man als Reisender beweispflichtig (!); und wenn die Etiketten herausgetrennt sind, ist der Verdacht erst recht begründet.
Inwieweit Zöllner Lust und Laune haben, in zerknautschter dreckiger Wäsche herumzuwühlen, steht auf einem anderen Blatt...
(Außerdem kann man bei 2 Jeans und 10 Ts locker innerhalb der 175 EUR bleiben - Jeans ca. 30 USD/Stück, T-Shirt ca. 15 USD/Stück; macht 210 USD => unter 160 EUR)
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Hallo,
Also ich muss schon sagen, wenn ich drüben 21 Tage bin, mir 5 T-Shirts und 1 Jeans mitnehme und dann zb. 10 T-Shirts und 2 Jeans kaufe und die Quittungen vernichte, einmal Trage, zusammenknülle dann können mir die nicht nachweisen dass ich das drüben gekauft habe, und ich werd wohl nicht bei klamotten nachweisen müssen das ich sie in Deutschland gekauft habe.
Oder seh ich das falsch ?
ein bißchen falsch schon: manche Marken, Serien oder (bei T-Shirts) Motive gibt es halt nur oder überwiegend drüben; auch weltweit verbreitete Marken lassen für unterschiedliche Märkte in unterschiedlichen Regionen produzieren (was aus dem Etikett hervorgeht); damit wäre im Ernstfall durchaus ein begründeter Verdacht möglich - und dann ist man als Reisender beweispflichtig (!); und wenn die Etiketten herausgetrennt sind, ist der Verdacht erst recht begründet.
Inwieweit Zöllner Lust und Laune haben, in zerknautschter dreckiger Wäsche herumzuwühlen, steht auf einem anderen Blatt...
in mexico waren die damals ganz scharf drauf *bäh*, aber vermutlich haben die nach allem gesucht, aber nicht ob wir da in übermäßiger weise klamotten gekauft haben....
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Passt jetzt nicht ganz aber ist leider vielen nicht bewusst:
Es ist es illegal gefäschte Markenware in die EU einzführen.
Das ist in USA vermutlich nicht so die Regel aber sollte trotzdem beachtet werden.....
Bei Klamotten ists eh nicht so schlimm. Mal davon ausgehend das es nicht nach gewerblichem Handel aussieht......
Gruss
Redwingfan
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Also ich muss schon sagen, wenn ich drüben 21 Tage bin, mir 5 T-Shirts und 1 Jeans mitnehme und dann zb. 10 T-Shirts und 2 Jeans kaufe und die Quittungen vernichte, einmal Trage, zusammenknülle dann können mir die nicht nachweisen dass ich das drüben gekauft habe, und ich werd wohl nicht bei klamotten nachweisen müssen das ich sie in Deutschland gekauft habe.
Hey, ich habe mal gehört, dass man selbst in der Beweispflicht ist, zu zeigen, dass die Klamotten eben nicht aus den USA stammen. Aber wer hebt schon von jedem Kleidungsstück, dass er hier in Dtl kauft, die Quittungen auf?!
LG Tina
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Bei getragenen Klamotten stellt sich dann ja noch die Frage, in welchem Urlaub man sie gekauft hat. Wenn man ein-, zweimal im Jahr drüben ist hat man je nach Shoppingverhalten ja schon recht viel USA Ware angesammelt, die dann u.U. auch von D aus schon mit in den Urlaub fliegt....
Mir ist schon klar wie sich das in der Theorie verhält, die Frage ist, wie ist es in der Praxis? Gibt es Erfahrungen mit "Neu-getragener" Kleidung? Musste bei einem "Durchschnittseinkauf" (zwei - vier Hosen, 8-10 T-Shirts u.ä.) WIRKLICH schon mal wer die Herkunft nachweisen?
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Mal was Prinzipielles:
Jeder der über 175€ einkauft, hat seine Waren zu verzollen. Wer es nicht macht, begeht eine Straftat.
Tips, Hinweise, etc. wie man seine Sachen am Zoll vorbeischmuggelt, werden hier nicht akzeptiert.
Wer weniger als 175€ einkauft, kann durch den grünen Ausgang gehen und hat nichts zu befürchten, muss aber auf Nachfrage wahrheitsgetreu antworten.
Wenn hier rauskommt, daß man für mehr als 175€ eingekauft hat, wird es teuer (im Reiseverkehr doppelter Steuerbetrag).
Also einfach bei Euren Einkäufen immer mit an den Zoll denken und zur Not halt ein paar T-Shirts oder so weniger kaufen.
Und bedenkt bitte: Die Zöllner sind nicht dumm. Sie werden genau auf solche Sachen geschult, und können genau erkennen, ob Kleidungsstücke neu sind oder nicht. Und Diskussion hilft im Zweifelfall nicht weiter.
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Danke Freddy, du sprichst mir aus der Seele. Es ist und bleibt ein Zollvergehen bzw. Straftat. § 369 der Abgabenordnung ist klar und verständlich.
Wir alle :oops: kennen die Freigrenze von 175 €chen. Und wenn irgendwer nun wirklich ein gaaaanz tolles Schnäppchen mit 4 Paar Nike AirShox machen möchte, dann soll er entweder zahlen beim Zoll bzw. die Teile in USA lassen. Wir reden :lol: uns hier sonst ja noch um Kopf und Kragen für nee Zollersparnis von ein paar Euros. Natürlich ist der Zöllner vorort nicht immer zu sehen, natürlich wird sporadisch jemand rausgezogen und höflich gebeten die Taschen aufzumachen, obgleich sie wie eigentlich von den internen Zollvorschriften jeden rausholen würden, von dem sie zumindest die Vermutung haben, er hätte unrichtige Angaben gemach (falscher Gang bei Einreise - grün), dann würde euch die Einreiseprozedur in USA sehr kurz vorkommen. Das gerade will der Gesetzgeber ja nicht, aber so wie seine Bürger ihm halbwegs vertrauen sollte (Infragestellungen sind immer nötig und demokratisch), so sollten wir dieses Vertrauen nicht missbrauchen.
An getragenen 10 Shirts und ner Hose mag kein Zöllner interessiert sein, und kann gem. § 153 StPO bzw. 46/47 OWiG von einer Bestrafung absehen bzw. auf die Festsetzung der Zollgebühren absehen; jeder sollte sich an seine Nase fassen und entweder ehrlich sein oder mit den Konsequenzen leben. Der Zöllner ist auch Reisender und fährt auch mal nach USA :roll:
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Wer vorrangig Klamotten einkauft, kann gerade in Nordamerika schon einen ganz guten Berg kaufen und bleibt immer noch unter 175 EUR. Ich sammle wie erwähnt die Quittungen und habe dadurch immer im Blick wie die Gesamtsumme ist.
Und wer teures Equipment z. B. für PC oder Foto kauft, der soll halt einfach den richtigen Zoll-Ausgang nehmen und es anmelden. Das ist legal und billiger und schont die Nerven.
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Wir sind vor 2 Jahren mal in Stuttgart vom Zoll rausgezogen worden und ausgiebigst befragt worden.
Wenn die einen rausziehen, dann gucken die sich wirklich alles an und lassen sich auch von dreckiger Schmutzwäsche nicht sonderlich beeindrucken (wozu gibt es Handschuhe).
Wir hatten damals wirklich nichts eingekauft, da wir bloß kurz auf Apartmentsuche in den USA waren und dementsprechend auch nur wenig dabei hatten.
Genauer interessiert hat sie das amerikanische Laptop meines Freundes, auch wenn es schon über 4 Jahre alt war und auch sichtbar als Geschätslaptop gekennzeichnet war. Mein Freund mußte viele Fragen zu seinem Arbeitgeber beantworten und z.B. auch seinen Ausweis von der Firma vorzeigen um zu beweisen, das er wirklich dort arbeitet. Ausserdem durften wir mehrere Fragen zu unserer fast 4 Jahre alten Digicam beantworten.
Die interessieren sich also nicht nur für Neuware, man kann ja auch gebrauchte Sachen in den USA kaufen.
Interessant war allerdings, das ein anderer Reisender am Nebentisch der auch durchsucht wurde, wirklich bei jedem T-Shirt und so erklären mußte, wo er es gekauft hatte und wenn die Erklärung nicht ausreichend war und die Zollbeamten vermuteten, dass das Shirt aus den USA stammt, der Wert bestimmt wurde. Ob derjenige am Ende über die 175 € gekommen ist, weiß ich nicht, aber selbst für mich als Laien war klar, das er wohl ziemlich viel in den USA eingekauft hatte...
Seitdem nehmen wir immer alle Rechnungen mit und achten noch mehr als vorher darauf, das wir nicht über die 175 € pro Person kommen.
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Wieviel darf ich eigentlich genau draufrechnen ? Wird nur das was über die 175 geht verzollt oder alles sobald ich über die 175 komme ?
bzw. zählen hier auch souveniers dazu ? (zb. Nummerntaferl aus Las Vegas / Nevada für 9 $ ?
lg,alex
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Es zählen alle eingeführten Waren (unabhängig was und wofür es ist). Insofern NATÜRLICH auch Souvenirs.
175 € ist die FREIgrenze. Alles darüber muss verzollt werden.
Nochmals der Link: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
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Hallo,
Wieviel darf ich eigentlich genau draufrechnen ?
solange der Warenwert pro Person maximal 350 EUR beträgt => Pauschalierung in Höhe von 13,5% (das beinhaltet Zoll + Einfuhrumsatzsteuer => eigentlich supergünstig; bei Warenwert über 350 EUR Zoll gemäß Tarif - Bandbreite von 0 - 14% - zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer auf Preis + Zoll; ggfs. kommen noch Verbrauchsteuern hinzu - Wein, Schnaps etc, auf die ebenfalls Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ist)
Wird nur das was über die 175 geht verzollt oder alles sobald ich über die 175 komme ?
alles! (anders als gerade gepostet wurde - nicht nur das, was darüber liegt; es handelt sich um eine FreiGRENZE, nicht um einen Freibetrag)
bzw. zählen hier auch souveniers dazu ? (zb. Nummerntaferl aus Las Vegas / Nevada für 9 $ ?
ja!
schon mehrfach im Forum zu finden, aber hier nochmal die einschlägigen Seiten vom Zoll:
:arrow: Freigrenzen (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html)
:arrow: Grundsätzliches bei Überschreiten der Freigrenzen (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html)
:arrow: Pauschalierung bis 350 EUR (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html)
:arrow: Berechnungsschema ab 350,01 EUR (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/b0_abgaben_nach_zolltarif/index.html)
:arrow: Zolltarife (http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8)
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175 € ist die FREIgrenze. Alles darüber muss verzollt werden.
Nochmals der Link: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Beispiel: 4 Jeans a 50€ --> drei fallen unter die 175€, die dritte übersteigt sie. Somit muss nur eine Jeans verzollt werden.
1 Objektiv für 250€ muss voll verzollt werden.
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Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Ah, ok. Danke für den Tipp. Wusste ich so auch noch nicht. Bisher war bei mir alles knapp unter Freigrenze und sowieso bestehend aus vielen Kleinteilen bzw. -beträgen.
(P.S. Grüße in meinen früheren Nachbarort Rüsselsem :rotor:)
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Hallo,
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Beispiel: 4 Jeans a 50€ --> drei fallen unter die 175€, die dritte übersteigt sie. Somit muss nur eine Jeans verzollt werden.
1 Objektiv für 250€ muss voll verzollt werden.
Diese Betrachtung ist, wenn ich mich nicht ganz gewaltig täusche, falsch. Alle vier müssen verzollt werden, wenn man alleine ist. Die Teilbarkeit spielt dann eine Rolle, wenn man die Waren auf mehrere Personen verteilen will. Das geht nur bei teilbaren Waren. Da kann einer drei von den Jeans "nehmen" und der andere eine, beide bleiben unter 175 EUR.
Das Objektiv ist nicht teilbar und kann daher nicht auf mehrere Mitreisende "umgelegt" werden.
Ich muß aber zugeben, daß die Aussagen auf den Seiten vom Zoll hier nicht ganz eindeutig sind.
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Hallo,
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Beispiel: 4 Jeans a 50€ --> drei fallen unter die 175€, die dritte übersteigt sie. Somit muss nur eine Jeans verzollt werden.
1 Objektiv für 250€ muss voll verzollt werden.
Diese Betrachtung ist, wenn ich mich nicht ganz gewaltig täusche, falsch. Alle vier müssen verzollt werden, wenn man alleine ist. Die Teilbarkeit spielt dann eine Rolle, wenn man die Waren auf mehrere Personen verteilen will. Das geht nur bei teilbaren Waren. Da kann einer drei von den Jeans "nehmen" und der andere eine, beide bleiben unter 175 EUR.
Glaub ich nicht. Ich hatte mal einen Bericht gesehen über das Mitbringen von Zigarettenstangen. Da kann man ja 2 Stück zollfrei einführen. Weitere muss man verzollen. Da muss man auch nicht alle verzollen, sondern nur die, die die Freigrenze übersteigen.
So interpretieren ich auch diesen Teil auf zoll.de
Bei der Einreise aus einem Drittland müssen Sie Reisemitbringsel, die die Mengen- oder Wertgrenzen überschreiten, bei einem Zollbeamten mündlich anmelden.
Ich interpretiere das so, daß ich nur die Artikel anmelden und bezahlen, die die Grenze übersteigen.
Leider ist dieser Fall nirgends erwähnt.
Edit: Hab noch dieses gefunden (http://www.meisen.biz/index.php?action=artikel&cat=6&id=20&artlang=de)
Bei Überschreiten des Freibetrages mit einer unteilbaren Ware ist der gesamte Warenwert einfuhrabgabenpflichtig!
Also umgedreht, wenn die Ware teilbar ist, dann nur der Teil, der über 175€ liegt. Oder?
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Also verwirrung pur, keiner weiß wirklich wies geht oder ? *g*
Wichtig wäre hald, alles ÜBER 175 oder alles sobald man drüber ist.... falls teilbar!
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@FreddyKr: Du triffst genau den Punkt.
Bei der Fragewas man verzollen muß, muß man sich den Sinn der Regelung ins Gedächnis rufen.
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Auch da hat FreddyKr recht: Drei Jeans a 75,- EUR. Die ersten beiden sind zollfrei (Warenwert 150,- EUR). Die dritte überschrietet den Gesamtwert v. 175,- EUR und man kann eben eine Jeans nicht auseinandernehmen, daher muß man 75,- EUR Wert dieser Jeans verzollen.
Führe ich z.B. ein Rad (die Diskussion hatten wir in einem anderen Threat) im Wert von 1.700,- EUR ein, kann ich dies zwar theoretisch auseinanderschrauben, wenn es aber zusammengeschraubt eingeführt wird, muß ich 1.700,- EUR verzollen (nicht 1.525,- EUR). Führe ich die Einzelteile ein, kann ich z.B. Pedale (100,- EUR) und Sattel (75,- EUR) zollfrei einführen.
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Wer vorrangig Klamotten einkauft, kann gerade in Nordamerika schon einen ganz guten Berg kaufen und bleibt immer noch unter 175 EUR. Ich sammle wie erwähnt die Quittungen und habe dadurch immer im Blick wie die Gesamtsumme ist.
Und wer teures Equipment z. B. für PC oder Foto kauft, der soll halt einfach den richtigen Zoll-Ausgang nehmen und es anmelden. Das ist legal und billiger und schont die Nerven.
Das sehe ich ähnlich.
Solange man nicht teure Markenklamotten kaufen will, gelangt man eher an die Grenze des Gewichts als an die des Zolls.
Ich wollte mich eigentlich auch nach einem Objektiv umsehen, aber wenn es über 175 Euro liegt, lasse ich es.
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Hallo,
am Anfang dieses Themas wurde die Frage gestellt, ob die Freigrenzen auch für Kinder gelten, und bisher nicht beantwortet. Daher stelle ich sie jetzt erneut.
Also, bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern (beide 8J.): haben wir dann 4 x 175 € oder nur 2 x 175 € Freigrenze?
LG
Verena
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Hallo die Freigrenzen gelten nicht per se für Kinder !!! Insb. bei Alkohol und Tabak, aber auch sonst. Wie es im Einzelnen bei den USA ist, solltest Du Dir hier
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html) mal ansehen.
Immer noch dran denken: Es gilt u.U. der Wert der Ware hier in Deutschland !!!
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Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Das ist aber genau der Unterschied zwischen einer FreiGRENZE und einem FreiBETRAG (vgl. z.B. die Erläuterung hier (http://www.steuerlexikon-online.de/Freibetrag.html)):
überschreitet man eine Freigrenze ist regelmäßig der Gesamtbetrag steuerpflichtig
überschreitet man einen Freibetrag, kann man ihn immer noch vom Gesamtbetrag abziehen.
Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.
@Verena: Kinder haben auch jeweils die Freigrenze von 175 EUR; anders ist das bei den Freigrenzen von Alkoholika, Tabak etc, da gibt es jeweils ein Mindestalter.
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Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Das ist aber genau der Unterschied zwischen einer FreiGRENZE und einem FreiBETRAG (vgl. z.B. die Erläuterung hier (http://www.steuerlexikon-online.de/Freibetrag.html)):
überschreitet man eine Freigrenze ist regelmäßig der Gesamtbetrag steuerpflichtig
überschreitet man einen Freibetrag, kann man ihn immer noch vom Gesamtbetrag abziehen.
Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.
Ich hab mal einen Zöllner angeschrieben, den ich kenne. Sobald ich eine Antwort habe, erfahrt Ihr es als Erste. ;-)
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Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.
Hi,
auf der von playmaker11 verlinkten Seite gibt es dafür eine eindeutige Aussage und ein passendes Beispiel. Die Seite ist vom Bundesministerium der Finanzen, also durchaus offiziell.
Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"
Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.
Gruß
Steffen
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Hallo,
Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"
Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.
nur der erste Satz ist offizieller Text; der zweite ist der naheliegende Umkehrschluß. Warum wird der nicht offiziell dargestellt?
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Hallo,
Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"
Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.
nur der erste Satz ist offizieller Text; der zweite ist der naheliegende Umkehrschluß. Warum wird der nicht offiziell dargestellt?
Hi,
auf der o.g. Seite findet man "Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten." Auf der hinter dem Link stehenden Seite (ich hätte gerne den Link gepostet, darf es aber nicht, weil ich nicht angemeldet bin) findet man:
"Bei der Einreise aus einem Drittland müssen Sie Reisemitbringsel, die die Mengen- oder Wertgrenzen überschreiten, bei einem Zollbeamten mündlich anmelden. Dieser berechnet die dafür anfallenden Einfuhrabgaben."
Daraus habe ich den zweiten Satz meines vorherigen Postings abgeleitet. Ich bin allerdings auch weder mit dem Zoll verheiratet, verschwägert, verwandt, .. noch habe ich sonst irgendetwas mit dem Zoll zu tun ;-)
Gruß
Steffen
P.S. Ich hätte mich gerne angemeldet (what if you could), aber das funktioniert hier auf dem Firmenrechner nicht. Ich habe bisher alles, was ich wissen wollte über die Suchfunktion gefunden, daher bisher keine Postings von mir.
P.P.S Samstag geht es für 4 Wochen mit dem Camper in den Westen auf Hochzeitsreise :rv:
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Glaub ich nicht. Ich hatte mal einen Bericht gesehen über das Mitbringen von Zigarettenstangen. Da kann man ja 2 Stück zollfrei einführen. Weitere muss man verzollen. Da muss man auch nicht alle verzollen, sondern nur die, die die Freigrenze übersteigen.
Zwar nicht betr. der eigentlichen Fragestellung, aber da oben erwähnt:
Achtung: Soweit ich weiß, ist nur eine Stange Zigaretten zollfrei erlaubt und nur für Personen die mind. 17 Jahre alt sind.
(200 Zigaretten sind 1 Stange, oder?)
LG
Salial
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Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Das ist aber genau der Unterschied zwischen einer FreiGRENZE und einem FreiBETRAG (vgl. z.B. die Erläuterung hier (http://www.steuerlexikon-online.de/Freibetrag.html)):
überschreitet man eine Freigrenze ist regelmäßig der Gesamtbetrag steuerpflichtig
überschreitet man einen Freibetrag, kann man ihn immer noch vom Gesamtbetrag abziehen.
Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.
Ich hab mal einen Zöllner angeschrieben, den ich kenne. Sobald ich eine Antwort habe, erfahrt Ihr es als Erste. ;-)
So, Antwort vom Zöllner ist da (nach Rücksprache im Kollegenkreis):
Bei 4 Jeans a 50€ muss nur die Vierte verzollt werden, da diese die Freigrenze übersteigt.
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Hallo,
danke für die Klärung :applaus:
scheint aber auch dort nicht aus dem Handgelenk beantwortbar gewesen zu sein:(nach Rücksprache im Kollegenkreis)
Edit: ich hätte da noch eine Ergänzungsfrage:
wo beginnen die 350 EUR für das vereinfachte Verfahren? Beziehen die sich auf den Gesamtbetrag aller Mitbringsel oder kann ich bei dem Beispiel mit drei Jeans à 50 EUR diese auf die Freigrenze anrechnen und dann sieben weitere mit 350 EUR pauschal versteuern?
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scheint aber auch dort nicht aus dem Handgelenk beantwortbar gewesen zu sein:(nach Rücksprache im Kollegenkreis)
Naja, er arbeitet nicht am Flughafen und hat damit normal nichts zu tun.
Edit: ich hätte da noch eine Ergänzungsfrage:
wo beginnen die 350 EUR für das vereinfachte Verfahren? Beziehen die sich auf den Gesamtbetrag aller Mitbringsel oder kann ich bei dem Beispiel mit drei Jeans à 50 EUR diese auf die Freigrenze anrechnen und dann sieben weitere mit 350 EUR pauschal versteuern?
Ich frage...
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Hallo,
@ mrh : deine Ergänzungsfrage hast du selber korrekt beantwortet;
die Waren die die 175 € ( bis 350 € ) überschreiten werden ' pauschaliert ' .
-- es sind u.a. 200 Stck Zigaretten frei ( ab 17 Jahren ) - nicht eine Stange !!! es gibt auch andere Verpackungseinheiten
-- die EU - Länder können für Kinder unterschiedlich hohe Freigrenzen festlegen ( zB. Luxemburg )
viele grüße
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Hallo,
@ mrh : deine Ergänzungsfrage hast du selber korrekt beantwortet;
die Waren die die 175 € ( bis 350 € ) überschreiten werden ' pauschaliert ' .
:dozent: ich habe die Frage nicht beantwortet sondern zwei Alternativen zu Wahl gestellt.
Auf den viel zitierten Zollseiten ist nämlich folgende - wiederum interpretationsfähige - Aussage getroffen:
Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.
Sind die "abgabepflichtigen" Waren auch die gemäß Freigrenze nicht zu verzollenden?
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Hallo,
@ mrh : deine Ergänzungsfrage hast du selber korrekt beantwortet;
die Waren die die 175 € ( bis 350 € ) überschreiten werden ' pauschaliert ' .
:dozent: ich habe die Frage nicht beantwortet sondern zwei Alternativen zu Wahl gestellt.
Auf den viel zitierten Zollseiten ist nämlich folgende - wiederum interpretationsfähige - Aussage getroffen:
Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.
Sind die "abgabepflichtigen" Waren auch die gemäß Freigrenze nicht zu verzollenden?
Die Frage konnte mir mein Bekannter vom Zoll leider nicht beantworten. Am besten mal bei Zoll-Infocenter nachfragen: info@zoll-infocenter.de
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Erstmal: warum die Aufregung ? Stimmte doch mal wieder was ich gesagt hab. Da braucht man nur mal den Sinn der Regelung zu hinterfragen, die Formulierungen und Begrifflichkeiten genau zu lesen und sich die Frage stellen, ob es logisch wäre..... Aber wahrscheinl. ist das eine Dednkweise die man gerade durch das Jura- Studium und die Praxis so im Blut hat..... :wink:
Auch bei der Frage von mrh hilft das zunächst weiter: es ist die Rede von abgabepflichtigen Waren, während man bei den (gemeinhin als Freigrenze) bezeichneten Waren von abgabefreien Waren spricht.
Dementsprechend dürften den 175,-EUR zu addieren sein.
Bsp: Du bringst 21 Jeans a 21 EUR mit. 8 Jeans sind abgabefrei. Die restel. 13 mußt Du verzollen, da Du die amit 273,- EUR an Wert für abgabepflichtige Waren hast, kann dies pauschal verzollt werden. Hast Du jetzt noch eine weitere Jeans im Wert von 100,- EUR dabei überschreitest Du die Grenze (373,- EUR hast Du ja) und Schluß mit pauschalierter Besteuerung.
Gruß
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Hallo,
Frei von Eingangsabgaben sind Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden die den Wert von 175 € nicht übersteigen.
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ARTIKEL 48
ÜBERSTEIGT DER GESAMTWERT MEHRERER WAREN IM BESITZ EINES REISENDEN DIE IN ARTIKEL 47 GENANNTEN FREIBETRAEGE , SO GILT DIE BEFREIUNG BIS ZUR HÖHE DIESER FREIBETRAEGE FÜR DIEJENIGEN WAREN , DIE BEI GESONDERTER EINFUHR VON DEN EINGANGSABGABEN BEFREIT GEWESEN WÄREN ; EINE AUFTEILUNG DES WERTES DER EINZELNEN WAREN IST HIERBEI NICHT ZULÄSSIG .
Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
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Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
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Waren von 175 € bis 350 € können nach pauschalen Abgabensätzen "verzollt" werden- müssen aber nicht - wenn der Reisende die Verzollung nach dem Zolltarif beantragt.
Die Unterstreichungen in den og Zitaten sind von mir zur Klarstellung.
viele grüße
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was passiert denn, wenn ich für jemanden was mitbringe?
Sprich,
Person A bestellt was im Internet (und zahlt per CC oder so) und lässt es zu Person B liefern (in den USA).
Person B bringts dann nach Deutschland mit, weiß aber nicht wieviel des Zeug / Produkt gekostet hat.
Wer ist wie "dran", wenn Person B quasi erwischt wird - ohne wie gesagt, den Preis zu kennen.
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Rein vom Gefühl her würde ich sagen, daß Person B die Probleme bekommt. Ich glaube nicht, daß sich der Zoll darauf einlässt, wenn Person B sagt, er handele nur im Auftrag von Person A
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Hallo,
Zitat:
"Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."
Quelle: www.zoll.de
viele grüße
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Das beantwortet aber nicht die Frage.
Es kann ja sein, daß Person B das unentgeltlich mitbringt ;)
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was passiert denn, wenn ich für jemanden was mitbringe?
Sprich,
Person A bestellt was im Internet (und zahlt per CC oder so) und lässt es zu Person B liefern (in den USA).
Person B bringts dann nach Deutschland mit, weiß aber nicht wieviel des Zeug / Produkt gekostet hat.
Wer ist wie "dran", wenn Person B quasi erwischt wird - ohne wie gesagt, den Preis zu kennen.
B ist dran – dem Zoll ist es vermutlich (und zu Recht) völlig schnuppe, wer wann was wie bestellt oder gekauft hat: der Importeur (also B) ist für die Verzollung zuständig. Und auch dafür, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen kann. Eigentlich ziemlich logisch...
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Hallo,
Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
TITEL XI
WAREN IM PERSÖNLICHEN GEPÄCK VON REISENDEN
ARTIKEL 45
( 1 ) VON DEN EINGANGSABGABEN BEFREIT SIND VORBEHALTLICH DER ARTIKEL 46 BIS 49 [Zigaretten, Alkohol,...Ergänzung von mir] DIE AUS EINEM DRITTLAND EINGEFÜHRTEN WAREN IM PERSÖNLICHEN GEPÄCK VON REISENDEN , SOFERN ES SICH UM EINFUHREN OHNE KOMMERZIELLEN CHARAKTE HANDELT .
( 2 ) IM SINNE VON ABSATZ 1 GELTEN ALS
A ) " PERSÖNLICHES GEPÄCK " : SÄMTLICHE GEPÄCKSTÜCKE , DIE DER REISENDE BEI SEINER ANKUNFT IN DER GEMEINSCHAFT DER ZOLLSTELLE GESTELLT , SOWIE DIE GEPÄCKSTÜCKE , DIE ER SPÄTER BEI DERSELBEN ZOLLSTELLE GESTELLT , WOBEI ER NACHWEISEN MUSS , DASS SIE BEI SEINER ABREISE BEI DER GESELLSCHAFT , DIE IHN AUS DEM HERKUNFTS-DRITTLAND IN DIE GEMEINSCHAFT BEFÖRDERT HAT , ALS REISEGEPÄCK AUFGEGEBEN WURDEN .
UNBESCHADET VON ARTIKEL 112 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) GEHÖREN TRAGBARE RESERVEBEHÄLTER , DIE KRAFTSTOFF ENTHALTEN , NICHT ZUM PERSÖNLICHEN GEPÄCK ;
B ) " EINFUHREN OHNE KOMMERZIELLEN CHARAKTER " : EINFUHREN , DIE
- GELEGENTLICH ERFOLGEN UND
- SICH AUSSCHLIESSLICH AUS WAREN ZUSAMMENSETZEN , DIE ZUM PERSÖNLICHEN GE - ODER VERBRAUCH VON REISENDEN ODER DEN ANGEHÖRIGEN IHRES HAUSHALTS ODER ALS GESCHENK BESTIMMT SIND ; DABEI DÜRFEN DIESE WAREN WEDER IHRER ART NOCH IHRER MENGE NACH ZU DER BESORGNIS ANLASS GEBEN , DASS DIE EINFUHR AUS GESCHÄFTLICHEN GRÜNDEN ERFOLGT .
--soweit die Theorie; ist der Wert der bestellten Ware unter 175 € fällt es zwar nicht unter die Zollbefreiung für Reisende - aber wenn sich die Ware unverpackt ( also kein Paket, Päckchen mit der Adresse von A ) und B nichts von dem "Transport" erzählt wird B wohl unbehelligt einreisen können.
Wenn B bei einer Befragung von dem Transport für A erzählt ist er für die Einfuhr verantwortlich: es ist in seinem Gepäck, folglich sind Eingangsabgaben zu erheben.
viele grüße
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Hallo,
Erstmal: warum die Aufregung ?
wo ist da Aufregung? Ich habe nur hinterfragt, weil wir bislang immer nur auf Sekundärquellen Bezug genommen hatten.
Da braucht man nur mal den Sinn der Regelung zu hinterfragen, die Formulierungen und Begrifflichkeiten genau zu lesen und sich die Frage stellen, ob es logisch wäre..... Aber wahrscheinl. ist das eine Denkweise die man gerade durch das Jura- Studium und die Praxis so im Blut hat..... :wink:
mit Verlaub, ich habe auch mal ganz passable Ergebnisse in meinen Staatsexamina zuwegegebracht und erlaube mir gerade deswegen zu hinterfragen, zumal
=> Umkehrschlüsse bekanntermaßen nicht die einzige zulässige Methode sind
=> das von Dir geforderte genaue Lesen des Begriffs Freigrenze im Steuerrecht eigentlich zu einem eindeutigen Ergebnis führt - sinnigerweise wird dieser Begriff in dem von bigsur aufgefundenen Gesetzestext auch nicht verwendet (sondern der richtige Begriff Freibetrag, allerdings mit der Einschränkung hinsichtlich der Teilbarkeit der Gegenstände) sondern nur in den Verlautbarungen des Zoll
=> dies eines von vielen Beispielen ist, daß im Steuerrecht (wozu auch der Zoll gehört) die Frage nach der Logik oder den Begrifflichkeiten oft genug nicht weiterhilft
ARTIKEL 48
ÜBERSTEIGT DER GESAMTWERT MEHRERER WAREN IM BESITZ EINES REISENDEN DIE IN ARTIKEL 47 GENANNTEN FREIBETRAEGE , SO GILT DIE BEFREIUNG BIS ZUR HÖHE DIESER FREIBETRAEGE FÜR DIEJENIGEN WAREN , DIE BEI GESONDERTER EINFUHR VON DEN EINGANGSABGABEN BEFREIT GEWESEN WÄREN ; EINE AUFTEILUNG DES WERTES DER EINZELNEN WAREN IST HIERBEI NICHT ZULÄSSIG .
Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
Endlich mal eine primäre Rechtsquelle; danke! (eigentlich hätte ich mich ja selbst auf die Suche machen können :oops:). Das ist jetzt eindeutig.
Das hat mich jetzt zur weiteren Suche veranlaßt. Ergebnis:
Zollverordnung
§ 29 Pauschalierte Abgabensätze
(1) 1Für einfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Zollverwaltungsgesetzes, die
1.von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck eingeführt werden oder
...
und deren Wert je Reisender oder je Sendung 350 Euro nicht übersteigt, werden die Einfuhrabgaben nach den in Absatz 2 festgesetzten pauschalierten Sätzen erhoben. ...
Zollverwaltungsgesetz
§ 1 Aufgaben der Zollverwaltung
(1) ...3Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die im Zollkodex geregelten Abgaben sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. 4Zollkodex im Sinne dieses Gesetzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1, 1993 Nr. L 79 S. 84, 1996 Nr. L 97 S. 38), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 (ABl. EG Nr. L 311 S. 17), in der jeweils geltenden Fassung. 5Zollkodex-Durchführungsverordnung im Sinne dieses Gesetzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 253 S. 1, 1994 Nr. L 268 S. 32, 1996 Nr. L 180 S. 34, 1997 Nr. L 156 S. 59, 1999 Nr. L 111 S. 88), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2003 der Kommission vom 21. Mai 2003 (ABl. EU Nr. L 134 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung.
Das löst für mich (auch unter Hinzuziehung des Zollkodex) aber ehrlich gesagt noch nicht eindeutig die Frage, ob die mitgebrachten Waren nicht doch grundsätzlich abgabenpflichtig bleiben, auch wenn in Anwendung der Freibeträge Abgaben nicht erhoben werden. Wenn dies der Fall ist, wäre dieses Beispiel falsch
Bsp: Du bringst 21 Jeans a 21 EUR mit. 8 Jeans sind abgabefrei. Die restel. 13 mußt Du verzollen, da Du die amit 273,- EUR an Wert für abgabepflichtige Waren hast, kann dies pauschal verzollt werden.
und diese Aussage richtig:
Waren von 175 € bis 350 € können nach pauschalen Abgabensätzen "verzollt" werden- müssen aber nicht - wenn der Reisende die Verzollung nach dem Zolltarif beantragt.
Ich tendiere zu letzterem :)
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Hallo,
@ mrh 400 : " Du bist ein Erbsenzähler "(http://forum.usa-reise.de/Smileys/default/icon_lol.gif)
-- aber du hast natürlich recht mit dem hinterfragen von manchmal "wischiwaschi"-Texten.
Recht hast du auch mit dem " grundsätzlich abgabepflichtig ".
Der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
Durch Rechtsverordnungen können - zur Erleichterung / Anpassen an neue Lebensumstände - Ausnahmen gemacht werden.
viele grüße
ps: Die im Beispiel genannten 21 Jeans geben Anlass zur Besorgnis das die Einfuhr gewerblich erfolgt. Erzähl mal einem Zöllner das du 21 Jeans nur für dich eingekauft hast.
pps. Ich denke das mit diesem Exkurs nun das wichtigste zur Einfuhr gesagt worden ist.
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@BigSur: mrh spielt gern den advocatus diabolus obwohl er eigentlich nicht mehr wirklich im Bereich des Rechts, dessen Ausübung, Auslegung und Anwendung (sieht man davon ab, daß wir das irgendwo alle sind) tätig ist.
Wobei die Note im Staatsexamen nicht unbedingt was über die Alltagstauglichkeit der jur. Kenntnisse aussagt. 8)
Beispiel ?: Das löst für mich (auch unter Hinzuziehung des Zollkodex) aber ehrlich gesagt noch nicht eindeutig die Frage, ob die mitgebrachten Waren nicht doch grundsätzlich abgabenpflichtig bleiben, auch wenn in Anwendung der Freibeträge Abgaben nicht erhoben werden. Wenn dies der Fall ist, wäre dieses Beispiel falsch
Diese Frage dürfte durch die Begriffsverwendung "abgabefreie" und "abgabepflichtige" Waren eigentlich ziemlich genau Beantwortet sein. Aber wer es nicht sehen will, der sieht es auch nicht.
Und wenn Du Dich im Steuerrecht auskennst, dann weißt Du sicher auch, daß es dort auch sog. "Nichtbeanstandungstatbestände" gibt........
Aber beenden wir das - bevor die Mods hier die Diskussion beenden und nachher den Threat schließen.
Fazit: wer nichts falsch machen will, bringt nicht mehr Waren im Wert von 175,- EUR mit, wer es doch tut geht zum Zoll und meldet diese an.
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Also ist es im Endeffekt so dass
1.) Bei unter 175 € - Frei von Abgaben
2.) Von 175 € bis 350 € - Pauschalisierung (also 13,5% vom Gesamtbetrag der Waren max. 47,50€ (das wären 13,5% von 350)
3.) Über 350 € - Gesonderte Verzollung der einzelnen Artikel
4.) Falls Waren teilbar (zb. 2 Jeans a 50 + 1 Hemd a 75 = 175€) nicht verzollen ... falls nicht teilbar (zb. Objektiv 200€) verzollen!!
Beispiel:
15 T-Shirts a 10$ = 150$
2 Jeans a 29$ = 58$
1 Kurze Hose a 25$ = 25$
1 paar Schuhe a 40$ = 40$
Jetzt zähle ich praktisch das zusammen was so knapp wie möglich an die 175€ ranreicht, den Rest verzolle ich:
175€ = 236$ (welchen Kurs nehmen die eigentlich ???)
Also nehmen wir die 15 T-Shirts + das Paar Schuhe und die kurze Hose = 215$ = 159€
D.h. zu verzollen sind dann nur die 2 Jeans = 58€ = 42€
Nachzuzahlender Betrag: 5,8€
Liege ich hier mit meiner Rechnung/Behauptung/Meinung richtig ?
:)
lg,alex
PS: Ich bin hier nämlich fleissig am Einkaufen und würd gern an die maximalgrenze gehen, aber nicht über die pauschalisierung drüberkommen *g*
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Hallo,
-- dein Beispiel ist richtig.
-- der Umrechnungskurs wird monatlich vorher festgelegt: Zur Zeit 1 € = 1,3493 $
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php
viele grüße
ps. heb deine Rechnungen auf, die brauchst du
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Durchsuchen die meinen Koffer auch wenn ich brav verzolle ?
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Meine Kinder sind Samstag aus USA mit LH-Begleitservice zurueckgeflogen und wurden am Flughafen Nuernberg nach dem Anschlussflug aus FRA vom Zoll herausgewunken, zusammen mit der LH-Begleitung! Sie wurden erst nach Medikamenten und hochwertigen Guetern gefragt. Als sie diese Frage verneinten (mein Sohn gab brav seine Tube Icy-Hot Eisgel als MEdikament an :D) wurden sie dreimal gefragt ob sie umziehen wuerden (wegen ihrer US-Reisepaesse die der Zoellner sehen wollte). Meine Kinder erklaerten ihm, nein, sie wohnen in D. Wollte er nicht glauben,da sie ja keine Aufenthaltserlaubnis im Pass haetten. Also meine Tochter die halbe Familiengeschichte aufgedroeselt: Mama Deutsche, PApa Ami, daher beide Staatsbuergerschaften. Warum sie dann mit dem amerik. Pass reisen wuerden? HAllo!!! Und ich die ganze Zeit aussen vor der Glasscheibe. Der Zoellner hat es dann wohl doch bleiben lassen, kein Gepaeck kontrolliert und die Kinder mit Begleitservice ziehen lassen.
Wie oft schmuggeln wohl Kinder mit gebuchtem Begleitservice?
Salial
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Hallo salial,
Du wirst lachen, aber (leider) nutzen viele Leute gerade diese vermeindliche Unverdächtigkeit von Kinder (und auch die Tatsache, daß die nicht strafmündig sind) aus.
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Wenn diese Geschichte in den USA passiert wäre, dann gäbe es sofort wieder
ein Aufschrei wegen den Immigration Officers. Aber auch in D passiert so etwas.
Wenn auch "nur" den Zoll. :wink:
Gruß
Aaronp
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:lachroll: sach ich doch, meine Rede :applaus:
BTW: Die vom Zoll machen doch auch einfach nur ihren Job, wofür wir Steuerzahler sie schliesslich auch bezahlen!
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Man darf ja auch nicht vergessen, daß dem Staat auf diese Weise Geld entgeht, was er sich auf anderem Weg dann holen muß - nämlich über die Anhebung anderer Steuern und das trifft dann wieder alle.
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Nochmals Hallo,
nicht dass ich missverstanden werde, Kontrollen sind vollkommen ok, auch wenn es einen selbst erwischt. Aber das Ganze wäre einfacher handzuhaben gewesen, wenn man mich dazugeholt hätte, anstatt vor der Glasscheibe stehen zu lassen und die Kinder solch einem "VErhör" zu unterziehen. Ja, wenn das in USA bei der Einreise geschehen würde, wäre das Geschrei gross.
Vor allem, was wäre gewesen, wenn etwas nachzuverzollen gewesen wäre? Spätestens dann hätte ich wohl doch mit dem Geldbeutel "vortreten" dürfen.
LG
Salial
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Es ging mir mit meinem Posting auch nicht darum, dass es nicht okay
ist. Es sollte nur ein Vermerk sein, dass halt auch in D bei der Einreise
ein solches Verhör passieren kann.
Gruß
Aaronp
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Nochmals Hallo,
nicht dass ich missverstanden werde, Kontrollen sind vollkommen ok, auch wenn es einen selbst erwischt. Aber das Ganze wäre einfacher handzuhaben gewesen, wenn man mich dazugeholt hätte, anstatt vor der Glasscheibe stehen zu lassen und die Kinder solch einem "VErhör" zu unterziehen. Ja, wenn das in USA bei der Einreise geschehen würde, wäre das Geschrei gross.
Vor allem, was wäre gewesen, wenn etwas nachzuverzollen gewesen wäre? Spätestens dann hätte ich wohl doch mit dem Geldbeutel "vortreten" dürfen.
LG
Salial
Eben nicht, weil man ja davon ausgeht, daß die Kinder eher Sachen zugeben, wenn sie alleine sind, als wenn die Mutter (was für ein Deutsch :oops:) daneben steht.
ich kann ja verstehen, daß man als Mutter immer Sorge um die Kinder hat, aber manchmal muß man sie auch mal loslassen können.....
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Ich habe mir den Thread jetzt nicht durchgelesen, von daher sorry wenn meine Frage hier schon irgendwo steht oder beantwortet wurde!
Kennt sich einer von euch mit den Preisen für Herren-Anzüge aus? Sind die in den USA günstiger?
Boss etc?
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Kennt sich einer von euch mit den Preisen für Herren-Anzüge aus? Sind die in den USA günstiger?
Boss etc?
Europäische Markenanzüge (Boss, Armani) sind definitiv nicht billiger als hier in Fachgeschäften oder Outlets, ausserdem ist der Geschmack der amerikaner. etwas anders als in Europa. Bossanzüge haben im Outlet meine ich so ab 800$ aufwärts gekostet!
-> Die Freigrenzen und pauschalgrenzen sind damit definitiv überschritten ;)
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Wir haben uns bei Macy's in Scottsdale Boss-Anzüge angeguckt, die lagen alle so um die 600$ plus tax.
Katrin
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Unsere Beobachtungen sind ähnlich.
Hawaii ist sowieso etwas teurer, hier kosten Markenklamotten auch nicht weniger, als bei uns.
Lediglich bei Jeans kann man günstig einkaufen. Ich habe mir zwei Levi's Jeans gekauft, lagen bei rund 25 Euro. Nein, es waren keine Fakes, gekauft in einem normalen Laden ;)
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Unsere Beobachtungen sind ähnlich.
Hawaii ist sowieso etwas teurer, hier kosten Markenklamotten auch nicht weniger, als bei uns.
Lediglich bei Jeans kann man günstig einkaufen. Ich habe mir zwei Levi's Jeans gekauft, lagen bei rund 25 Euro. Nein, es waren keine Fakes, gekauft in einem normalen Laden ;)
Fake???? Wie kommst du da drauf?
Im Outlet und in Läden gibt es keine Fakes!
Wir haben übrigens heuer in Woodland,OR in den FO´s eingekauft. Polo, Hilfiger, Guess, CK und Columbia. Da wir 4 Personen waren, konnten wir doch recht viel legal kaufen. Den anderen Rest haben wir angezogen, eben die Schuhe, Hemden, Jacken und Hosen.
Ich schätze mal, wir haben in Summe locker 1500 Euro gespart. Schonmal die halbe Miete für die Flüge beim nächsten Mal.
Jedi
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Wir haben übrigens heuer in Woodland,OR in den FO´s eingekauft. Polo, Hilfiger, Guess, CK und Columbia. Da wir 4 Personen waren, konnten wir doch recht viel legal kaufen. Den anderen Rest haben wir angezogen, eben die Schuhe, Hemden, Jacken und Hosen.
Ich hoffe mal, Du willst damit nicht das sagen, was ich vermute... :wink:
Ansonsten hier mal ganz allgemein der Hinweis - es macht im Prinzip ueberhaupt keinen Unterschied, wie die Sachen letztendlich mitgenommen werden (neu wie gekauft, schmutzig, getragen & zerknuellt, "am Koerper", im Koffer) - liegt zumindest laut Zollbroschuere allein am Zoll bzw. den betreffenden Beamten, ob man damit "durchkommt" oder nicht:
Auch Waren, die Sie in einem Drittland aus zwingendem Anlass gekauft oder dort gegebenenfalls bereits benutzt haben (zum Beispiel Ski, Kleidungsstücke),
sind nur im Rahmen der vorstehenden Reisefreigrenzen abgabenfrei.
"Reisezeit - Zollbroschuere" (http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2007.pdf) (Seite 27 unten)
Und wie sagte freddykr - vor ca. 3 Seiten (?) - doch (sinngemaess) so schoen... Zoellner sind auch nicht immer so dumm, wie anscheinend allgemein "angenommen" wird... :wink:
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Hallo,
gilt diese 175 Euro Grenze auch wenn ich jetzt die Sacken kauf und erst in 5 Monaten wieder nach Deutschland zurückflieg (so ises nämlich bei mir) ?
mfg
brickmaster
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Wir haben übrigens heuer in Woodland,OR in den FO´s eingekauft. Polo, Hilfiger, Guess, CK und Columbia. Da wir 4 Personen waren, konnten wir doch recht viel legal kaufen. Den anderen Rest haben wir angezogen, eben die Schuhe, Hemden, Jacken und Hosen.
Ich hoffe mal, Du willst damit nicht das sagen, was ich vermute... :wink:
Ansonsten hier mal ganz allgemein der Hinweis - es macht im Prinzip ueberhaupt keinen Unterschied, wie die Sachen letztendlich mitgenommen werden (neu wie gekauft, schmutzig, getragen & zerknuellt, "am Koerper", im Koffer) - liegt zumindest laut Zollbroschuere allein am Zoll bzw. den betreffenden Beamten, ob man damit "durchkommt" oder nicht:
Auch Waren, die Sie in einem Drittland aus zwingendem Anlass gekauft oder dort gegebenenfalls bereits benutzt haben (zum Beispiel Ski, Kleidungsstücke),
sind nur im Rahmen der vorstehenden Reisefreigrenzen abgabenfrei.
"Reisezeit - Zollbroschuere" (http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2007.pdf) (Seite 27 unten)
Und wie sagte freddykr - vor ca. 3 Seiten (?) - doch (sinngemaess) so schoen... Zoellner sind auch nicht immer so dumm, wie anscheinend allgemein "angenommen" wird... :wink:
Das heißt aber doch im Umkehrschluss, ich müsste für jedes einzelne Klediungsstück, was ich schon mit rübernehme, einen deutschen Kaufnachweis haben, sonst kann mir der Zöllner auch unterstellen, ich hätte es drüben gekauft?
Und ne ganz andere Frage: wenn man (obwohl man über der Freigrenze liegt) durch den grünen Bereich geht, dort aber trotzdem kontrolliert wird, muss man dann auch ne Strafe fürs nicht angegeben haben zahlen? Oder auch nur die Zollgebühren?
Kanns mir zwar irgendwie nicht vorstellen, denn dann wär ja jeder blöd, der freiwillig durch rot geht, aber ich hab dazu in dieser Broschüre nichts gefunden.
Denn das wäre ja eine Abwägungssache ob man das riskiert, je nach Höhe der Strafe... ;-)
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Das heißt aber doch im Umkehrschluss, ich müsste für jedes einzelne Klediungsstück, was ich schon mit rübernehme, einen deutschen Kaufnachweis haben, sonst kann mir der Zöllner auch unterstellen, ich hätte es drüben gekauft?
Nur meine Laienmeinung - theoretisch ja; allerdings wird in der Praxis vermutlich wohl eher auf "Markenware" geachtet, die drueben erheblich billiger ist... manchmal sagen auch die Etiketten schon einiges (und fehlende Etiketten sowieso 8) ). Wie gesagt, so doof sind die beim Zoll auch nicht; die duerften wohl besser als jeder andere wissen, was "beliebtes Schmuggelgut" ist - und koennen vermutlich auch sehen, ob Sachen ein paarmal getragen schmutzig in den Koffer geworfen wurden, oder tatsaechlich schon ein halbes Jahr alt sind. Und wenn Du halt wirklich die nagelneue teure Levis aus D mit ruebernimmst, wuerde ich persoenlich wohl wirklich empfehlen, den Bon dabei zu haben... better safe than sorry. 8)
Und ne ganz andere Frage: wenn man (obwohl man über der Freigrenze liegt) durch den grünen Bereich geht, dort aber trotzdem kontrolliert wird, muss man dann auch ne Strafe fürs nicht angegeben haben zahlen? Oder auch nur die Zollgebühren?
Kanns mir zwar irgendwie nicht vorstellen, denn dann wär ja jeder blöd, der freiwillig durch rot geht, aber ich hab dazu in dieser Broschüre nichts gefunden.
Denn das wäre ja eine Abwägungssache ob man das riskiert, je nach Höhe der Strafe... ;-)
Hatten wir (glaub ich) auch hier in diesem Strang schonmal; in der Broschuere findest Du's auf Seite 24:
Werden Sie erwischt, zahlen Sie nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe. Häufig drohen sogar ein Strafverfahren und die Sicherstellung der geschmuggelten Waren. Geben Sie also dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren an – auch die, die abgabenfrei sind oder die Sie für abgabenfrei halten. Und bedenken Sie: Wie bei anderen Delikten schützt auch in diesem Fall die Ausrede „Das habe ich nicht gewusst“ nicht vor Strafe. Übrigens: Sie sind verpflichtet, dem Zoll bei der Warenabfertigung zu helfen. Sie müssen mitgeführte Waren so darlegen, dass der Zoll sie ordnungsgemäß abfertigen kann. Wenn nötig, müssen Sie – ohne Entschädigung – akzeptieren, dass die Waren geprüft werden. Dazu kann auch gehören, dass Muster oder Proben entnommen werden.
Sprich, Du zahlst doppelt, und verlierst ggf. die Ware bzw. hast zusaetzlich u.U. noch ein Verfahren am Hals - und, "mitgebrachte Waren" einfach anzuziehen, ist "im Ernstfall" wohl auch eher weniger hilfreich... 8)
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Nur meine Laienmeinung - theoretisch ja; allerdings wird in der Praxis vermutlich wohl eher auf "Markenware" geachtet, die drueben erheblich billiger ist... manchmal sagen auch die Etiketten schon einiges (und fehlende Etiketten sowieso 8) ). Wie gesagt, so doof sind die beim Zoll auch nicht; die duerften wohl besser als jeder andere wissen, was "beliebtes Schmuggelgut" ist - und koennen vermutlich auch sehen, ob Sachen ein paarmal getragen schmutzig in den Koffer geworfen wurden, oder tatsaechlich schon ein halbes Jahr alt sind. Und wenn Du halt wirklich die nagelneue teure Levis aus D mit ruebernimmst, wuerde ich persoenlich wohl wirklich empfehlen, den Bon dabei zu haben... better safe than sorry. 8)
Hatten wir (glaub ich) auch hier in diesem Strang schonmal; in der Broschuere findest Du's auf Seite 24:
Werden Sie erwischt, zahlen Sie nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe. Häufig drohen sogar ein Strafverfahren und die Sicherstellung der geschmuggelten Waren. Geben Sie also dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren an – auch die, die abgabenfrei sind oder die Sie für abgabenfrei halten. Und bedenken Sie: Wie bei anderen Delikten schützt auch in diesem Fall die Ausrede „Das habe ich nicht gewusst“ nicht vor Strafe. Übrigens: Sie sind verpflichtet, dem Zoll bei der Warenabfertigung zu helfen. Sie müssen mitgeführte Waren so darlegen, dass der Zoll sie ordnungsgemäß abfertigen kann. Wenn nötig, müssen Sie – ohne Entschädigung – akzeptieren, dass die Waren geprüft werden. Dazu kann auch gehören, dass Muster oder Proben entnommen werden.
Sprich, Du zahlst doppelt, und verlierst ggf. die Ware bzw. hast zusaetzlich u.U. noch ein Verfahren am Hals - und, "mitgebrachte Waren" einfach anzuziehen, ist "im Ernstfall" wohl auch eher weniger hilfreich... 8)
Gut, dann verlass ich mich mal auf den gesunden Menschenverstand des Zollbeamten, dass er alt und neu auseinanderhalten kann und werde mich brav bei rot anstellen, wenn ich die 175 EUR überschreite (was gar nicht so schwer wird, wenn ich mir mal ansehe, was ich mir schon alles vorgenommen habe: je 1 Sweatshirt und 1 Poloshirt NYPD und FDNY und ein Trikot der Rangers, Mitbringesel für die Family, für Freunde usw usf...), und freue mich nachträglich über mein Glück, dass ich 2002 hatte... :-)
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manchmal sagen auch die Etiketten schon einiges
ein kleines Beispiel hierfür: Hilfiger Polos und T-Shirts aus den USA sind "made in Mexico", Hilfiger Polos aus D sind "made in Turkey"
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Hi,
was mich bei der Diskussion interessieren würde -
a) wurde denn schon jemand rausgezogen wegen Klamottenkauf?
b) hat schon wer angemeldet und wie lange ist die Prozedur?
Ich denke noch mit Grauen an das Verfahren mit Wein-anmeldung aus Österreich als es noch Grenzen gab.
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a) wurde denn schon jemand rausgezogen wegen Klamottenkauf?
Ich hatte mich wegen des vielen Gepäcks "verdächtig" gemacht, sagte mir der Zöllner auf meine Frage, warum gerade ich ausgesucht wurde. :) Sie hatten geglaubt, ich hätte in Amerika gelebt und würde nun nach Hause kommen. Das Gepäck wurde nur ganz oberflächlich durchsucht. Viel mehr haben sie meine Kreditkartenbelege interessiert. Da war aber immer nur Kleinkram, bis sie endlich eine Quittung über 500 $ fanden. Das war aber keine Ausgabe, sondern die Gutschrift meiner WoMo-Kaution. Da gaben sie auf. :D
b) hat schon wer angemeldet und wie lange ist die Prozedur?
Wenn ich geschäftlich in Amerika eingekauft habe, melde ich das an. Bis 1.000 Euro läuft ein vereinfachtes Verfahren. Über 1.000 Euro wird es höchst kompliziert. Mir wurden sogar schon mal die Waren einbehalten, bis ich die Zollerklärung ausgefüllt hatte. Die Zollbeamten in Düsseldorf waren dazu nicht willens und - wie sich dann auch herausstellte - auch nicht dazu fähig! Stimmt wirklich! Da ich entsprechende Unterlagen zu Hause hatte, war es für mich ein überwindbares Problem.
Ob das bei Privatleuten auch so kompliziert ist, weiss ich leider nicht. Sicherheitshalber würde ich daher privat für nicht mehr als 1.000 Euro pro Person kaufen. Die Artikel müssen den Personen zugeordnet sein. Ein einziger Artikel von über 1.000 Euro wert lässt sich z. B. nicht auf zwei Personen verteilen.
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Hi,
was mich bei der Diskussion interessieren würde -
a) wurde denn schon jemand rausgezogen wegen Klamottenkauf?
b) hat schon wer angemeldet und wie lange ist die Prozedur?
Ich denke noch mit Grauen an das Verfahren mit Wein-anmeldung aus Österreich als es noch Grenzen gab.
Hallo brigi:
Zu a: Nein, ich wurde noch nie herausgezogen. (Nur mal am Gepäckband angesprochen)
Zu b: Ja, ich hab letztes Jahr in Stuttgart ein Objektiv angemeldet.
Hat ca.30 min gedauert. Das einzige Problem: Die nehmen nur Bargeld. Also musste ich ausem Zollbüro raus und zum Geldautomaten. Aber das war auch das einzige Problem.
Gruss
Redwingfan
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Das heißt aber doch im Umkehrschluss, ich müsste für jedes einzelne Klediungsstück, was ich schon mit rübernehme, einen deutschen Kaufnachweis haben, sonst kann mir der Zöllner auch unterstellen, ich hätte es drüben gekauft?
Nur meine Laienmeinung - theoretisch ja; allerdings wird in der Praxis vermutlich wohl eher auf "Markenware" geachtet, die drueben erheblich billiger ist... manchmal sagen auch die Etiketten schon einiges (und fehlende Etiketten sowieso 8) ). Wie gesagt, so doof sind die beim Zoll auch nicht; die duerften wohl besser als jeder andere wissen, was "beliebtes Schmuggelgut" ist - und koennen vermutlich auch sehen, ob Sachen ein paarmal getragen schmutzig in den Koffer geworfen wurden, oder tatsaechlich schon ein halbes Jahr alt sind. Und wenn Du halt wirklich die nagelneue teure Levis aus D mit ruebernimmst, wuerde ich persoenlich wohl wirklich empfehlen, den Bon dabei zu haben... better safe than sorry. 8)
Und ne ganz andere Frage: wenn man (obwohl man über der Freigrenze liegt) durch den grünen Bereich geht, dort aber trotzdem kontrolliert wird, muss man dann auch ne Strafe fürs nicht angegeben haben zahlen? Oder auch nur die Zollgebühren?
Kanns mir zwar irgendwie nicht vorstellen, denn dann wär ja jeder blöd, der freiwillig durch rot geht, aber ich hab dazu in dieser Broschüre nichts gefunden.
Denn das wäre ja eine Abwägungssache ob man das riskiert, je nach Höhe der Strafe... ;-)
Hatten wir (glaub ich) auch hier in diesem Strang schonmal; in der Broschuere findest Du's auf Seite 24:
Werden Sie erwischt, zahlen Sie nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe. Häufig drohen sogar ein Strafverfahren und die Sicherstellung der geschmuggelten Waren. Geben Sie also dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren an – auch die, die abgabenfrei sind oder die Sie für abgabenfrei halten. Und bedenken Sie: Wie bei anderen Delikten schützt auch in diesem Fall die Ausrede „Das habe ich nicht gewusst“ nicht vor Strafe. Übrigens: Sie sind verpflichtet, dem Zoll bei der Warenabfertigung zu helfen. Sie müssen mitgeführte Waren so darlegen, dass der Zoll sie ordnungsgemäß abfertigen kann. Wenn nötig, müssen Sie – ohne Entschädigung – akzeptieren, dass die Waren geprüft werden. Dazu kann auch gehören, dass Muster oder Proben entnommen werden.
Sprich, Du zahlst doppelt, und verlierst ggf. die Ware bzw. hast zusaetzlich u.U. noch ein Verfahren am Hals - und, "mitgebrachte Waren" einfach anzuziehen, ist "im Ernstfall" wohl auch eher weniger hilfreich... 8)
Also du scheinst ein Hosensch***** zu sein.....
Ich hatte noch nie ein Problem! Und obwohl meine Taschen schon vom Zoll durchgewühlt wurden, no probs!!!
Und ich habe wirklich gut eingekauft!
Das ist doch immer nur eine Frage, wie man es darstellt!
FDGW
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Also du scheinst ein Hosensch***** zu sein.....
Sprach der anonyme Gast... :hand:
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Wurden auch noch nie rausgeholt, egal ob München, Frankfurt oder Hamburg.
Gehen ganz frech durch.
Nur In Amsterdamm wollte der holländische Zoll mir mal erzählen das meine 4 Jahre alte Videokamera neu wäre und ich die verzollen müßte. Nach 30 Minuten blablabla, sagte ich zu denen es gibt 2 Möglichkeiten 1.) ihr beweist mir das die neu ist 2.) ich packe alles wieder ein, gehe durch und ihr müsst mich verhaften.
Beweisen konnten sie es nicht, da Kamera PAL System war und eindeutige Gebrauchsspuren hatte. Also habe ich gepackt und bin gegangen.
Die waren glaube ich völlig überfordert.
Stephan
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Ich wurde noch NIE vom Zoll rausgeholt..... egal ob ich drüben für $100 oder $3000 eingekauft habe.
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Also du scheinst ein Hosensch***** zu sein.....
Der anonyme "Gast" scheint zu wissen, wovon er spricht. :twisted:
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Also du scheinst ein Hosensch***** zu sein.....
Der anonyme "Gast" scheint zu wissen, wovon er spricht. :twisted:
Hi Heinzi,
der anonyme Gast bin ich....
Und ich weiß wirklich wovon ich spreche (hihihihi)
Gast (anonym)
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Ganz so anonym ist man ja glücklicherweise im Internet nicht :lol:
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Wir haben jedesmal Schweißperlen auf der Stirn und wundern uns, daß wir noch nie rausgeholt wurden, denn wir haben meistens so ca. 10 Gepäckstücke.
Vor einigen Jahren haben wir mal brav einen Satz Golfschläger angemeldet, weil die Golftasche einfach zu auffällig war. Da man einen Satz Golfschläger in mehrere Einzelteile zerlegen kann, mußten wir nur die Golfschläger verzollen, die über der Zollgrenze lagen. Wir haben einen ganz kleinen Betrag zahlen müssen, ich glaube es waren 14DM. Wir waren ziemlich erstaunt, daß es so billig war.
Die Zollbeamten waren übrigens so entzückt über unsere Ehrlichkeit, daß sie uns nicht mal gefragt haben, ob wir noch andere Sachen eingekauft haben........ :wink:
Katrin
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... ein Trikot der Rangers...
Rangers-Trikots dürfen nicht nach Deutschland importiert werden. Wenn der Zoll im Gepäck eins findet, wird es - zu Recht - sofort verbrannt. Die Strafen sind empfindlich, also ich kann davon nur abraten. :wink:
Ciao,
Stefan
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Schön langsam mach ich mich unbeliebt, was?
Rangers, Yankees, FC Bayern... :D
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Schön langsam mach ich mich unbeliebt, was?
Rangers, Yankees, FC Bayern... :D
Nö, warum !! Yankees und FC B rules :lol:
-
Nö, warum !! Yankees und FC B rules :lol:
Na wenigstens einer! :D
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Hallo,
Nö, warum !! Yankees und FC B rules :lol:
wenn schon ot, noch ein unernster Kommentar eines Sportbanausen:
das ist schon ein verwegenes Unterfangen, Yankees (=Nordstaatler, also Preußen) und FC B (=Südstaatler) in einen Topf zu werfen!
(ich erinnere an Pamela Tiffin als Scarlett Hazeltine in one-two-three angesichts einer Demo mit dem Spruch Yankee go home: "Why? It´s just ´Yankee go home´!" ´Ami go home´ would have been insulting, but ´Yankee go home´?" )
-
Ich frag einfach nochmal, wär nett wenn mir des jemand beantworten könnte.
Hallo,
gilt diese 175 Euro Grenze auch wenn ich jetzt die Sachen (Klamotten) kauf und dann trage und erst in 5 Monaten wieder nach Deutschland zurückflieg (so ises nämlich bei mir) ?
mfg
brickmaster
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wie ist es eigentlich wenn mir jemand in den usa also nen freund etwas schenkt und das über den wert vonn 175 euro ist?
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..dann führst immer noch du das in D ein und du musst es verzollen... :?
Ansonsten würde sich jeder die "teuren" Sachen "schenken" lassen und nur die 5 Paar Unterhosen, das einzige was er selbst gekauft und bezahlt hat :lol:, beim Zoll anführen!
LG
Salial
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Kann mir nochmal jemand bitte sagen, was ich an Einfuhrsteuern zahlen muss, wenn ich ein Notebook im Wert von 1500 $ kaufe?
Wie verhält es sich, wenn ich Waren im Wert von >2500$ kaufe? Inkl. Notebook.
Danke
-
Es ist immer 19% (bzw. 7%) auf den Warenwert laut Rechnung fällig.
Zusätzlich wird noch bei bestimmten Waren Zoll erhoben. Eine Tabelle dazu gibts hier:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8
Wenn Du mehrere Waren einführst, wird bei diesen der Zoll-Betrag einzeln berechnet.
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Es ist immer 19% (bzw. 7%) auf den Warenwert laut Rechnung fällig.
Zusätzlich wird noch bei bestimmten Waren Zoll erhoben. Eine Tabelle dazu gibts hier:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8
Bis (ich glaube) 350€ ist auch eine Pauschalverzollung zu 13,5% möglich. Steht alles auf der Internetseite des Zolls.
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Es ist immer 19% (bzw. 7%) auf den Warenwert laut Rechnung fällig.
Zusätzlich wird noch bei bestimmten Waren Zoll erhoben. Eine Tabelle dazu gibts hier:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8
Bis (ich glaube) 350€ ist auch eine Pauschalverzollung zu 13,5% möglich. Steht alles auf der Internetseite des Zolls.
Korrekt. Mein Beitrag war auf die Angaben von "zoostation" bezogen. Da lagen die Werte ja bisschen drüber. ;-)
-
Schonmal vielen Dank!
Also hab ich das so richtig verstanden. Das Notebook würde ca. 1500$ in den USA kosten.
Der Zoll rechnet den Euro Betrag mit einem Kurs von 1,3975 (aktuell). Sprich 1073 EUST-WERT!
Dieser Betrag dann * 19%. Das heisst, das Gerät ist dann immer noch knapp 200 Euro günstiger als in Deutschland.
Auf Notebooks fällt kein Zoll an.
Ein IPOD müsste noch zusätzlich mit 2% verzollt werden, korrekt?
Wenn ich generell über dem Pauschalen Satz von 350 Euro liege, wird dann immer sofort alles normal verzollt, oder kann ich für ein bestimmtes Gerät was unter 350€ liegt den Pauschalsatz anwenden?
Z.B. beim Kauf von einem Notebook und einem IPod. Könnte ja auch beim Zoll nachfragen, aber ihr seid ja auch top informiert. Und dann haben schliesslich alle was von eurer Antwort. DANKE!!
-
Hallo Zoostation,
dass bei dem amerikanischen Notebook die Tastatur dann anders ist als bei einem dt. ist dir bekannt? Die Umlaute fehlen (kann sie leider hier nicht auflisten, da auch US-Tastatur :? ), ebenso das scharfe s, Z und Y (?) ist vertauscht, Zeichen ueber den Zahlen sind anders, auch Satzzeichen weichen ab. Ist eine Umgewoehnung und ausser fuer den Hausgebrauch eher nicht zu nutzen, zumindest nicht geschaeftlich. Auch waere es fuer mich eine Ueberlegung, ob eine Ersparnis von ca. EUR 200,-- bei evtl. Garantiefaellen noch Freude bereitet.
LG
Salial
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@salial2
Stimmt alles was du sagst. Das habe ich nach meinem Post auch heraus gefunden. Rechnet sich alles nicht.
Und für ein paar Euro das Gerät zu schmuggeln ist die Sache nicht Wert.
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klar ist mir nun, dass ich Gegenstände bis 175€ Gesamtwert frei mitnehmen darf.
Wie sieht es denn aus wenn man Geschenke mitbringt (also von mir in den USA gekauft z.B. für meine Schwester in D). Ich würde denken, dass die Summe mit zu den 175€ zählt, ein Freund von mir behauptet aber, dass man noch extra Geschenke mitbringen darf?!?
Was stimmt denn nun?
-
Nee nee, denk doch mal nach:
- wenn's so einfach wär, würde dann nicht jeder behaupten, die mitgebrachten Sachen wären nur Geschenke?
- dem Zoll ist herzlich egal, was Du nach der Einfuhr mit den Sachen machst. Naja, zumindest solange Du sie nicht in großem Umfang weiterverscherbelst. Verschenken darfst Du davon was Du willst, aber belohnen tut Dich Vater Staat nicht dafür.
- wie bitte schön soll der Zoll kontrollieren, ob Du die "Geschenke" auch wirklich verschenkst und nicht hinterhältigerweise selbst behältst?
:roll: :lol:
-
Genauso wie Navajo sagt, ist es. Leider! :cry:
LG
Salial
(http://ticker-oase.de/data/urlaub/1/salial_1204803323.jpg) (http://ticker-oase.de)
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Ähem, ohne jetzt jemanden "angreifen" zu wollen:
Sich eine Reise für 4000€ leisten können und dann (vermeintliche) 200€ sparen wollen - für etwas, was ein Vierteljahr später sowieso auch hier (mit Gewährleistung und Garantie und mglw. auch nicht teurer) erhältlich sein wird... :oops: :oops: :oops:
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1) das Geld muß irgendwo herkommen
2) jedem Tierchen sein Pläsierchen (wenns drum geht zu bescheissen sind einige sehr kreativ)
:wink:
-
Hallo!!!
ich habe gesehen, das WEBER-GRILL Produkte in den USA wesentlich günstiger sind als hier und ich überlege ob ich mir einen WEBER-Grill mitbringen soll.
(zur Erklärung: WEBER-Grills sind Holzkohle bzw. Gasgrills)
Aber: wie bring ich das Ding heim ??
Verpackt ist der Grill etwa so groß wie 2 Bierkästen nebeneinander und wiegt ca. 10-15kg
Als Handgepäck wird das net gehn und selbst wenn ich das Teil als Gepäckstück aufgebe - mit einer WEBER-Grill Kiste auf dem Gepäckwagen tut mich der Zoll in FRA sofort verhaften wenn ich durch den grünen Bereich fahre.
Kann ich mir das Ding von dem Laden in USA einfach nach Deutschland auf dem Postweg schicken lassen?
Oder ich kauf mir das Teil in USA, geh dort zum nächsten Postamt und schicks mir heim.
Wie ist das dann mit dem Zoll?
Will ja nicht als Schmuggler durchgehen...
Gruß
Fradra
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Hi,
waren mit einem Warenwert von > 175 € müssen verzollt werden.
SIcher kannst Du Dir den Grill z.B. von UPS schicken lassen, die Übernehmen dann die Verzollung...
Grüße
Axel
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Danke Axel,
und UPS berechnet mit dann den Zoll oder???
Wie hoch ist eigentlich der Zoll?
Gruß
Fradra
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Auf dem Postweg ist die Freigrenze bis Dezember 2008 mit ca. 22 EUR
noch niedriger. Danach liegt sie bei 150 EUR.
Gruß
Aaronp
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Auf dem Postweg ist die Freigrenze bis Dezember 2008 mit ca. 22 EUR
noch niedriger. Danach liegt sie bei 150 EUR.
Den Postweg muss man differenzieren.
Bei Sendungen zwischen Privatpersonen (z.B., wenn man es sich selbst schickt), sind es derzeit noch 45€.
Die 22€ sind für gewerbliche Sendungen.
Und wie immer kann man alles hier nachlesen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/index.html
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Zu dem Thema sich selbst oder anderen aus dem Urlaub ein Päckchen schicken, stellt sich mir noch die Frage:
Was gebe ich als Absender an ? Eine Hoteladresse ?
Ich hoffe, die Frage ist hier nicht zu sehr off topic.
Gruss,
Anke
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Hallo!!!
ich habe gesehen, das WEBER-GRILL Produkte in den USA wesentlich günstiger sind als hier und ich überlege ob ich mir einen WEBER-Grill mitbringen soll.
(zur Erklärung: WEBER-Grills sind Holzkohle bzw. Gasgrills)
Aber: wie bring ich das Ding heim ??
Verpackt ist der Grill etwa so groß wie 2 Bierkästen nebeneinander und wiegt ca. 10-15kg
Als Handgepäck wird das net gehn und selbst wenn ich das Teil als Gepäckstück aufgebe - mit einer WEBER-Grill Kiste auf dem Gepäckwagen tut mich der Zoll in FRA sofort verhaften wenn ich durch den grünen Bereich fahre.
Kann ich mir das Ding von dem Laden in USA einfach nach Deutschland auf dem Postweg schicken lassen?
Oder ich kauf mir das Teil in USA, geh dort zum nächsten Postamt und schicks mir heim.
Wie ist das dann mit dem Zoll?
Will ja nicht als Schmuggler durchgehen...
Gruß
Fradra
@ Fradra: geht alles völlig problemlos - hab ich selbst schon gemacht, guck mal hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=427.msg17470#msg17470)!
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Kann ich mir das Ding von dem Laden in USA einfach nach Deutschland auf dem Postweg schicken lassen?
Gruß
Fradra
Hast Du mal im amerikanischen e*b*a*y geschaut?
Da gibt es diverse Händler, die ein weltweites shipping anbieten, z.B. hier:
http://cgi.e**y.com/Brand-New-Weber-Summit-S-420-Propane-LP-Grill-1710001_W0QQitemZ230258562204QQcmdZViewItem?hash=item230258562204&_trkparms=39%3A1%7C65%3A3&_trksid=p3286.c0.m14
b + a statt der zwei * ....
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guten morgen
mal ne frage, wir fliegen ja bald und mein freund sagte, er fliegt mit nem "leeren"koffer...(also, er nimmt schon was mit, an klamotten, will sich aber dort vor ort neue sachen kaufen...die er dann auch dort trägt, er hat ja "nix" mit) würde das gehen? sicher wird er den zollfreien wert von (???) überschreiten. ist das richtig das die koffer vorher und nacher gewogen werden und dann bei der einreise, wenns dann "mehr" an gewicht wird, erklären muss?
danke und lg
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Klar ist es richtig, dass die Koffer gewogen werden, aber nicht wegen des Zolls, sondern um zu sehen, ob das Gewicht des Gepäcks innerhalb der Freigepäckgrenzen liegt. Erklären muss man aufgrund von 5 kg mehr am Urlaubsende nix.
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sicher wird er den zollfreien wert von (???) überschreiten. ist das richtig das die koffer vorher und nacher gewogen werden und dann bei der einreise, wenns dann "mehr" an gewicht wird, erklären muss?
Wenn er die Freigrenze von 175€ (oder 350€ bei zwei Personen [Kleidung kann man ja auf zwei Leute verteilen]) überschreitet, muss man die überzählige Kleidung anmelden.
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Bzgl. der Weber-Grills:
Ich habe vor 2 Jahren in USA ausgerechnet, was es mir kosten würde einen Grill (für Holzkohle) nach D zu schicken: war auch ohne Einbeziehung der Zoll und EuSt so teuer, dass ich es bleiben ließ, alleine die Portogebühren kamen damals auf weit über USD 100,--.
Bei Gasgrills ist zu bedenken, dass sie andere Anschlüsse für die Gasflaschen haben als hier in D, muss also umgebaut werden!
LG
Salial
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sicher wird er den zollfreien wert von (???) überschreiten. ist das richtig das die koffer vorher und nacher gewogen werden und dann bei der einreise, wenns dann "mehr" an gewicht wird, erklären muss?
Wenn er die Freigrenze von 175€ (oder 350€ bei zwei Personen [Kleidung kann man ja auf zwei Leute verteilen]) überschreitet, muss man die überzählige Kleidung anmelden.
Muss man dann nicht alles anmelden?
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Wie läuft das ganze denn, wenn ich 8 Wochen da bin und mir Klamotten in der ersten Woche kaufe und sie dann den Urlaub über trage, wie wird der Wertverlust behandelt oder muss ich die Waren dann überhaupt noch angeben?
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sicher wird er den zollfreien wert von (???) überschreiten. ist das richtig das die koffer vorher und nacher gewogen werden und dann bei der einreise, wenns dann "mehr" an gewicht wird, erklären muss?
Wenn er die Freigrenze von 175€ (oder 350€ bei zwei Personen [Kleidung kann man ja auf zwei Leute verteilen]) überschreitet, muss man die überzählige Kleidung anmelden.
Muss man dann nicht alles anmelden?
Naja, man muss schon alles angeben (besser gesagt, die Fragen dann schon nach), aber alles unter dem betrag interessiert nicht. Bisschen blöd von mir ausgedrückt. ;-)
Wie läuft das ganze denn, wenn ich 8 Wochen da bin und mir Klamotten in der ersten Woche kaufe und sie dann den Urlaub über trage, wie wird der Wertverlust behandelt oder muss ich die Waren dann überhaupt noch angeben?
Wertverlust wird nicht berücksichtigt und Du musst die Sachen angeben.
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Schnäppchen Fans !
Bin seit 2 Tagen zurück mußte mir noch Koffer kaufen !
Die USA sind zur Zeit der Garten Eden :D :D :D
z.B. im Outlett Polos von TH od. Ralph Lauren 35$ Sportschuhe von Adidas,Nike,Puma,Reebok ab 39 $ bei 2 Paar 1Paar für den halben Preis !!!!
Autoersatzteile sehr billig !
Luxusuhren wenn bei uns 1500 Eu = 1500$
Mit der Anmeldung muß jeder selber wissen wollte Anmelden (hatte für alles was ich nicht schon getragen hatte die Kassenbelege parat )hat am Zoll keinen wirklich interessiert
Stimmt wirklich ! :D :D meinen Flug hatte ich sozusagen umsonst :oops: :oops: :D :D
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Autoersatzteile sehr billig !
Und somit enthielt dein Fluggepäck ein paar Breemsscheiben und eine neue Auspuffanlage? :shock:
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Autoersatzteile sehr billig !
Und somit enthielt dein Fluggepäck ein paar Breemsscheiben und eine neue Auspuffanlage? :shock:
In meinem Bekanntenkreis gibt es auch einige Herren, die sich ihr Taschen drüben nicht mit Klamotten sondern Auto- und Motorradteilen füllen...
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Ich hab beim letzten Mal auch in Las Vegas für die Triumph meines Mannes einen abschließbaren Tankdeckel gekauft.
Hier in Deutschland kostet der 59 Euro, in USA kostet er 39 Dollar.
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Freunde sind wir doch mal ganz offen
wer zur zeit bei dem $ Kurs in die USA fliegt und hat mehr als 10kg Gepäck aus Europa mitgebracht und kauft dann nicht ein bis die Koffer sich verformen dem kann man nicht helfen. ich hatte gar kein schlechtes Gewissen :D
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........und ich wusste gar nicht das wir alle Pastorentöchter sind. Ich könnte wetten das hier niemand irgendetwas angibt, sondern den Zoll , mit schwitzigen Händen passiert, sofern man in den USA etwas shoppen war :P.
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habe auch nochmal eine frage.
nehmen wir an, ich kaufe etwas für den wert von 150€ was ja noch im freibetrag und somit völlig legal ist.
muss ich das dann beim zoll angeben, oder kann ich einfach durchgehen?
und wenn die mich entdecken, dann rechnen die das nur zusammen, und dann kann ich weiter, wenn die merken, es kommt nicht drüber?
achja, und noch was: wenn ich eben überm betrag bin, dass beim zoll angebe, was schlagen die da drauf? lohnt sich er kauf dann immernoch, oder kann ich dann genausogut in deutschland einkaufen?
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solange Du mit dem Gesamtwert unter der Freigrenze bleibst, musst Du gar nichts angeben.
Kommst Du über die Freigrenze, musst Du alles angeben, nicht nur den Teil der darüber liegt.
Beim letzten Mal mussten wir in Frankfurt den Zoll gar nicht mit schwitzigen Händen passieren, da war schlichtweg gar niemand. Keine Ahnung, vielleicht lief grade was spannendes im Fernsehen.
Wenn ich hätte was angeben wollen, hätte ich mir erstmal einen Zöllner suchen müssen.
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habe auch nochmal eine frage.
nehmen wir an, ich kaufe etwas für den wert von 150€ was ja noch im freibetrag und somit völlig legal ist.
muss ich das dann beim zoll angeben, oder kann ich einfach durchgehen?
und wenn die mich entdecken, dann rechnen die das nur zusammen, und dann kann ich weiter, wenn die merken, es kommt nicht drüber?
ja, wenn du den Freibetrag nicht überschreitest kannst du ganz ohne schlechtes Gewissen durch den grünen Ausgang gehen. Ich frage mich nur ob du es wirklich schaffen wirst den Freibetrag einzuhalten.
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habe auch nochmal eine frage.
nehmen wir an, ich kaufe etwas für den wert von 150€ was ja noch im freibetrag und somit völlig legal ist.
muss ich das dann beim zoll angeben, oder kann ich einfach durchgehen?
und wenn die mich entdecken, dann rechnen die das nur zusammen, und dann kann ich weiter, wenn die merken, es kommt nicht drüber?
:verwirrt: :bahnhof:
Was heisst hier entdecken ? Siehst Du aus wie Osama ?
Würde der Zoll jeden der ca. 200 Passagiere die mit einer Maschine aus den USA kommen kontrollieren dann müssten sie gewaltig Personal aufstocken. Also Ball flach halten.
In den 12 Jahren die ich die USA bereise wollte noch keiner was von uns beim Zoll.
Welcher Preis wird eigentlich ggf. zur Grundlage genommen ? Was man wirklich bezahlt hat oder der reguläre Preis ?
z.Bsp. Nike Shirt regulär 30 $ lt. Etikett und bei Ross oder TJ 10 $. !!
Sicherheitshalber gebe ich nie was an :lol:
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Meine Einzige Erfahrung mit dem Zoll hatte ich 99,
damals hatte ich mich in LA mit reichlich Second Hand Cd´s eingedeckt (ca 45 Stück).
Dmals dachte ich nicht im traum daran,die Quittungen beim kauf aufzubewahren,da ich alle bar bezahlt habe.
Beim Zoll wollten die dann die Quittungen für die ganzen Cd`s sehen.
Ein paar zerknüllte Quittungen hatte ich nich,eine zog ich aus der Hosentasche,eie aus dem Geldbeutel,
daraufhin holte der Zollbeamte dann einen ich denke mal Vorgesetzten.Dieser begutachtete die Cd´s und sagte dann das es in Ordnung sei und ich gehen kann.
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und dann kommen noch die dazu, die gar nicht direkt aus den USA kommen, sondern z.B. in London oder Paris zwischengelandet sind.
Als wir von Paris nach Frankfurt weitergeflogen sind, waren mit uns noch 20 Reisende in der Maschine, fast alles Geschäftsreisende. Ansonsten war die Maschine leer, deswegen wurde wahrscheinlich auch keine Sau kontrolliert.
Beim vorletzten Mal standen zwar ein paar Zöllner in Stuttgart rum, haben aber nur freundlich gefragt wo wir herkommen und ob wir was zu verzollen hätten. Haben wir mit nein beantwortet, damit war die Sache erledigt.
Das bedeutet natürlich NICHT, dass man nie in eine Kontrolle kommen kann.
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Dabei Fällt mir grad einen Frage ein,
mir ist aufgefallen,das in Hamburg die Passagiere beim Verlassen gefragt wurde woher sie grad kommen.
Da wir zb.in diesem Jahr von LAX nach LHR und dann nach HAM fliegen,würde ich dann ja sagen "wir kommen aus London"was ja in dem Fall stimmt.
Wie wird das gehandhabt?Muß ich dann,sollte ich etwas dabei haben das VErzollt werden müsste einen anderen Prozentsatz zahlen als wie bei der Eireise aus den USA?
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Da wir zb.in diesem Jahr von LAX nach LHR und dann nach HAM fliegen,würde ich dann ja sagen "wir kommen aus London"was ja in dem Fall stimmt.
Wie wird das gehandhabt?Muß ich dann,sollte ich etwas dabei haben das VErzollt werden müsste einen anderen Prozentsatz zahlen als wie bei der Eireise aus den USA?
An Hand der Baggage-Tags sieht man aber, daß Ihr von ausserhalb kommt. ;-)
Und es wird auch alles so gehandhabt, als wenn Ihr direkt aus den USA gekommen wärt.
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An Hand der Baggage-Tags sieht man aber, daß Ihr von ausserhalb kommt. ;-)
Nun ja,die könnte man ja auch Entfernen!
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Entfernen wäre wohl die beste Methode um auf sich aufmerksam zu machen...
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An Hand der Baggage-Tags sieht man aber, daß Ihr von ausserhalb kommt. ;-)
Nun ja,die könnte man ja auch Entfernen!
Die musst Du sowieso behalten, bis Du raus bist. Der Zoll kann nämlich auch überprüfen, ob das überhaupt Dein Gepäck ist. Und wenn Du dann schon die Tags entfernt hast, wünsche ich viel Spaß. ;-)
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Ich habe die bisher manchmal entfernt, hat noch nie jemanden interessiert. Ok, ich stecke sie immer in die Hosentasche, aber Inhaber-Kontrollen waren mir bisher fremd (Kenne ich nur von Amtrak, da wars aber auch klar ersichtlich). Noch nie habe ich an Flughäfen sowas beobachtet, ihr? Ich weiß nicht wieso man dadurch besonders auffallen sollte. Ist doch nicht so ungewöhnlich.. Ich denke beladen mit zwei großen Koffern wo fett und farbig markiert JFK draufsteht fällt man wohl mehr auf. Beim letzten Mal von New York kam ich nur mit einer Reisetasche wieder, da habe ich den Tag drangelassen, war allerdings auch ein Direktflug, also wissen sie eh wo man herkommt.
Achja und einen Hinweis auf das Dranlassen der Tags habe ich auch noch nie gesehen.. Macht schon Sinn, aber Pflicht? Und wieso wäre das Aufgabe des Zolls?
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Ich habe die bisher manchmal entfernt, hat noch nie jemanden interessiert. Ok, ich stecke sie immer in die Hosentasche, aber Inhaber-Kontrollen waren mir bisher fremd (Kenne ich nur von Amtrak, da wars aber auch klar ersichtlich). Noch nie habe ich an Flughäfen sowas beobachtet, ihr?
Ja, selbst erlebt - und zwar in Atlanta am Flughafen. Dort stand kurz vor dem Ausgang noch eine Dame, die die Baggage Tags am Koffer mit den auf die Tickets geklebten Abschnitten verglich. Zwei mal bin ich über Atlanta in die USA eingereist, und beide Male stand dort jemand, der die Tags kontrollierte.
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Hallo,
Ja, selbst erlebt - und zwar in Atlanta am Flughafen. Dort stand kurz vor dem Ausgang noch eine Dame, die die Baggage Tags am Koffer mit den auf die Tickets geklebten Abschnitten verglich. Zwei mal bin ich über Atlanta in die USA eingereist, und beide Male stand dort jemand, der die Tags kontrollierte.
...wobei das in Atlanta ja wohl nach dem Zoll stattfindet und imho dringend notwendig ist (wäre), weil der endgültige Baggage Claim ja öffentlich voll zugänglich ist. Da hätte ich mir letztes Jahr auch gewünscht, daß kontrolliert wird.
Im übrigen braucht man sich bei unseren Flughäfen nur die Papierkörbe neben den Gepäckbändern anschauen, die sind voll mit Tags.
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Ist aber mehr transkontinental.
Als ich mal um 1:30 nachts in ORD ankam waren keine Bänder mehrs an ausser eins. Mit dem Koffer konnte ich dann direkt zum Mietwagen. Keine Security oder so da
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Heute mittag 12.10 in Frankfurt von Los Angeles gelandet, am Zoll war niemand.....
lg caro
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........und ich wusste gar nicht das wir alle Pastorentöchter sind. Ich könnte wetten das hier niemand irgendetwas angibt, sondern den Zoll , mit schwitzigen Händen passiert, sofern man in den USA etwas shoppen war :P.
Wieso denn schwitzige Hände? Ich mache mir gar nicht erst die Mühe, den Klamottenwert auszurechnen. Ich werde doch sowieso nicht überprüft - und seit wann interessiert sich der Zoll für Jeans und T-Shirts?
Wir haben im letzen Jahr zwangsläufig für 500,- Euro eingekauft (weil unser Gepäck erst nach drei Tagen nachkam), da bin ich dennoch nicht auf die Idee gekommen, dass der Zoll irgendetwas damit zu tun haben könnte.
Und (da hast Du zu 100% Recht): das macht doch jeder so - auch die heiligsten Hüter des Grals in diesem Forum. Ganz sicher.
Komischerweise mutieren viele Menschen im Forum zu Gutmenschen, Zöllnern, Polizisten und Richtern...
Grüße
Rainer
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Komischerweise mutieren viele Menschen im Forum zu Gutmenschen, Zöllnern, Polizisten und Richtern...
Vielleicht, um von sich selbst abzulenken.
Von denen hat ja auch sicher keiner auch nur eine Raubkopie auf seinem Rechner ;)
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Hallo,
Komischerweise mutieren viele Menschen im Forum zu Gutmenschen, Zöllnern, Polizisten und Richtern...
Vielleicht, um von sich selbst abzulenken.
zumal man ja nicht ausschließen kann, daß mal der eine oder andere vom Zoll oder der Steuerfahndung hier beruflich mitliest :wink:
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Ich kenn ne junge Dame, die arbeitet beim Zoll.
Da sie sehr gesprächig ist, unterhält sie sich auch schnell mit Fremden, und oft erzählen dann die Leute auf dem Rückflug vom Urlaub über die tollen Sachen, die sie so günstig gekauft haben, und der ganz Koffer ist voll davon, usw.
Wenn dann irgendwann im Laufe eines langen Fluges das Gespräch auf den Beruf kommt und sie was vom Zoll sagt - die gehen meist die Kinnladen der Leute runter. :P
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zumal man ja nicht ausschließen kann, daß mal der eine oder andere vom Zoll oder der Steuerfahndung hier beruflich mitliest
:lol: :lol: :lol: Genau, die wissen dann nämlich erst durch diesen Thread, wie der Hase läuft.
Ich kenn ne junge Dame, die arbeitet beim Zoll.
Ich vermute mal, die wird auch berichten, dass es auch in ihrer Berufsgruppe sowohl Wichtigtuer, als auch Kleinkrämer, als auch Faultiere gibt, die sich je nach ihrer Einstellung den Inhalt der Koffer zeigen lassen oder auch nicht.
Und ich nehme an, dass die auch sagen wird, dass es irgendwann sinnlos erscheint, bei Tausenden von Passagieren immer wieder Formulare wegen ein paar Jeans und Nike-Produkten auszufüllen und dass es denen irgendwann nur noch auf diejenigen ankommt, die im großen Stil versuchen Waren unverzollt einzuführen?
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Desweiteren hat auch der Zoll Verwaltungsfachangestellte, die nichts aber auch gar nichts mit irgendwelchen Kontrollen zu tun haben ;)
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Interessantes Topic, hab mir das mal durchgelesen und es scheint so als ob ich falsch informiert wurde.
Ein "Freund" teile mir mit, dass kein Einzelstueck mehr als wie wie 170 Euro kosten darf, sowie alles zusammen
den Wert von 430 Euro nicht ueberschreiten darf. Wenn ich das nun richtig gelesen habe ist der Freibetrag aber
immer noch bei 175 Euro und wird erst Ende dieses Jahres erhoeht?
Ich fliege ueber Bristol, UK wieder in die EU ein dann nehm ich an hab ich hier einen Freibetrag von 140 Pfund...
Ich habe letztes Jahr eine Police Sonnenbrille geschickt bekommen, kostet so 150 Euro aber logischerweise wurde
mir die Rechnung nicht mitgeschenkt :D
Wie lauft denn das ab, muss ich bei der Ausreise beim Flughafen in Bristol zum Zoll und die geben mir dann eine Bestaetigung,
dass ich Sachen wie Sonnenbrille, Levis Jeans, Kamara usw. schon vor meiner Einreise besessen habe?
Danke!
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Ich habe letztes Jahr eine Police Sonnenbrille geschickt bekommen, kostet so 150 Euro aber logischerweise wurde
mir die Rechnung nicht mitgeschenkt :D
Dann hast du Glück gehabt,das es so durchgegangen ist.Ich habe auch mal was ohne Rechnung bekommen und der Zoll hat es erst freigegeben,als ich einen Nachweis erbracht habe,wie ich zu dem gekauften Teil gekommen bin.
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Nein, geschenk wuerde mir die hier im Lande, nun moechte ich sie aber in die Staaten mitnehmen und moechte
sichergehen dass bei der Einreise ich keine Probleme bekomme. Rechnung fuer das Ding hab ich keine, da ich sie geschenkt bekommen habe... also muss ich da zum Zoll am Flughafen Bristol oder die muessen mir dann vor Ablfug nen Wisch ausstellen was ich vor Reiseantritt schon besessen habe?
Cheers
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also muss ich da zum Zoll am Flughafen Bristol oder die muessen mir dann vor Ablfug nen Wisch ausstellen was ich vor Reiseantritt schon besessen habe?
Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, ja.
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Ich denke nicht, dass irgendein Mensch auf der ganzen Welt jemals eine Sonnenbrille VOR der Ausreise deklariert hat, um sie nachher ohne Probleme wieder einzuführen (es sei denn, sie wäre mit Diamanten im Wert von 10.000,-$ besetzt).
Dann kannst Du auch gleich den ganzen Kofferinhalt vorher deklarieren (Kamera, MP3-Player, Handy usw. nicht vergessen!) - viel Spaß ...
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Find ich ja auch laecherlich, aber wenn der Yoll wirklich so streng sein sollte....
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Find ich ja auch laecherlich, aber wenn der Yoll wirklich so streng sein sollte....
Hier hat der wenigste Erfahrung mit dem Zoll in Groß-Britannien. Wenn ich richtig verstanden habe, ist dieser gemeint.
Wenn die Sonnenbrille von letztem Jahr ist, hat sie sicher schon die ein oder anderen Gebrauchsspuren...
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Hallo,
wir sind letzte Woche aus dem Urlaub zurückgekommen.
Flug: Seattle - Paris - München
Bei der Nutzung des grünen Ausgangs beim Zoll in München habe ich eine Anmerkung eines Zöllners zu einem anderen Zöllner mitbekommen.
Anmerkung: Reisende mit gelben Anhängern/Aufklebern sind auch für uns interessant.
Unsere Anhänger am Gepäck (der Aufkleber, der beim Checkin mit dem Scannercode und den Flughafennamen "MUC") waren zwar nicht gelb, hatten aber einen gelben Streifen.
Was bedeutet diese Farbe? Erkennt der Zöllner daran, dass wir von außerhalb der EU angereist sind?
Gruß
Sven
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Unsere Anhänger hatten keine gelben Streifen, die waren ganz weiß
Wir sind aus SFO über Paris nach FRA eingereist. Der Zoll hat sich da überhaupt nicht blicken lassen.
Bei unserem ersten Trip hingegen sind wir über London nach Stuttgart wieder eingereist, dort hat uns der Zöllner in eine zunächst unverfänglich erscheinende Diskussion verwickelt um so ganz nebenbei zu erfahren wo wir herkommen.
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Die Zöllner in Stuttgart wollten z. B. von uns überhaupt nichts wissen. Sie waren zu Dritt damit beschäftigt, die Koffer eines anderen zu flöhen, so dass wir -dumdidumundindieluftguck- einfach durchmarschieren konnten.
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Mich würde mal folgendes Interessieren:Angenommen ich würde waren unter 175 Euro(Rechnung legen ich bei) kaufen,diese per Post nach D schicken.Außerdem würde ich noch einmal Ware für unter 175 Euro kaufen und diese im Koffer mitnehmen.
Wie wäre es dann mit der Verzollung?Rein theoretisch weiß der Zöllner am Airport in D doch nichgt das ich vor ca 1 Woche ein PAket geschickt habe oder??
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Hallo,
Freigrenze bei Paketsendung von Privat an Privat: 45 EUR
Quelle (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html)
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Mich würde mal folgendes Interessieren:Angenommen ich würde waren unter 175 Euro(Rechnung legen ich bei) kaufen,diese per Post nach D schicken.Außerdem würde ich noch einmal Ware für unter 175 Euro kaufen und diese im Koffer mitnehmen.
Wie wäre es dann mit der Verzollung?Rein theoretisch weiß der Zöllner am Airport in D doch nichgt das ich vor ca 1 Woche ein PAket geschickt habe oder??
Reisegepäck welches per Post verschickt wird, gilt nicht als mitgeführt, spielt also im Zusammenhang mit der Reisefreigrenze von 175 Euro keine Rolle.
Geschenkpakete aus dem Ausland unterliegen übrigens einer anderen Freigrenze, sie dürfen 45 Euro nicht überschreiten, ansonsten müssen auch sie verzollt werden.
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Hallo,
Freigrenze bei Paketsendung von Privat an Privat: 45 EUR
(http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html)
Was wäre wenn im abstand von einigen Tagen Pakete von Verschiedenen absendern an die Versandadresse nach D kommen würden?Jedes unter 45 Euro?
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Hallo,
Freigrenze bei Paketsendung von Privat an Privat: 45 EUR
(http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html)
Was wäre wenn im abstand von einigen Tagen Pakete von Verschiedenen absendern an die Versandadresse nach D kommen würden?Jedes unter 45 Euro?
Kein Problem. Es gilt immer pro Sendung.
Die können sogar am gleichen Tag ankommen. ;-)
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So ist der Wortlaut laut Zoll:
So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt.
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post1 (http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post1)
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Würde im Klartext bedeuten,jemand packt ein Paket in den USA,schreibt irgendeinen fiktiven Absender drauf,packt dann noch eins mit einem anderen Fiktiven Absender und immer unter 45 Euro.
Ich komme drauf,weil ich einen solchen Bericht im Fernsehen gesehen habe,leider aber nicht bis zu Ende.
Also es würde theoretisch gehen?
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Bei 2-3 Paketen bestimmt kein Problem, aber ab einer bestimmten Anzahl ist es halt einfach nicht mehr "gelegentlich". Keine Ahnung, ab wann der Zoll dort die Grenze zieht.
Auf jeden Fall solltest du bei dieser Rechnung nicht vergessen, das der Transport auch was kostet und wahrscheinlich sind die Zollgebühren sogar billiger sind als die Kosten fürs Verschicken (kleines 2,5kg Paket kostet z.B. bei der Post $37.50 nach D).
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Ich hatte mir letztes Jahr ein privates Paket aus den USA schicken lassen. Hatte bei e**y eine Uhr ersteigert.
Nach einiger Zeit erhielt ich ein Schreiben vom Zoll, ich solle doch mal vorbeikommen.
Beim Zoll wurde in meinem Beisein das Paket geöffnet. Obwohl der Absender privat war und die Grenzen lt. Zollerklärung des Absenders sehr niedrig war. Ich glaube 29$.
Lt. Zoll glauben die nicht, dass jemand ein Paket für 40$ Porto versendet und es sind nur Geschenke drin.
Somit musste ich die Uhr natürlich verzollen und versteuern. Die Wertermittlung erfolgte anhand der Versteigerungsmail von e**y.
Der Zoll prüfte aber noch, ob die Uhr auch echt war.
Gruß
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Ich häng' mich mal hier 'ran, da ich den anderen Thread bezüglich der Erhöhung der Zollfreibeträge für Reisegepäck nicht finden kann. Da es sich ja um eine EU-Richtlinie handelt, die - um in Deutschland zu gelten - in nationales Recht umgesetzt werden muss, habe ich vor einigen Wochen beim Bundesministerium für Wirtschaft nachgefragt, wie denn der Umsetzungsstand ist. Heute kam dann tatsächlich eine Antwort vom Bundesministerium für Finanzen:
Sehr geehrter Herr djohannw,
Ihre u.s. Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bezüglich des Umsetzungsstatus der "Richtlinie 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern" wurde zuständigkeitshalber an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Beantwortung weitergeleitet.
Zur Umsetzung der vorbenannten Richtlinien darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Bundesregierung wird diese Richtlinie durch die "Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden" umsetzen. Das BMF hat einen entsprechenden und mit den Obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf erarbeitet. Die endgültige Rechtsprüfung des Entwurfs wird noch im Juli 2008 eingeleitet. Somit ist sichergestellt, dass die Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland fristgerecht in nationales Recht transformiert wird.
Somit sind also ab 1.12.2008 pro Person Waren im Gesamtwert von 430€ für Flug- und Seereisende und 300€ für Einreisen auf dem Landweg steuer- und zollfrei. Damit dürfte sich die Motivation des Zolls, USA-Reisende zu kontrollieren, wieder erheblich verringern...
Viele Grüße - Dirk
-
Somit sind also ab 1.12.2008 pro Person Waren im Gesamtwert von 430€ für Flug- und Seereisende und 300€ für Einreisen auf dem Landweg steuer- und zollfrei. Damit dürfte sich die Motivation des Zolls, USA-Reisende zu kontrollieren, wieder erheblich verringern...
Das wäre in der Tat eine tolle Nachricht.
-
von den 430 Euro pro Person lese ich da aber nix.
Uns würde es auch freuen.
-
von den 430 Euro pro Person lese ich da aber nix.
Uns würde es auch freuen.
Die 430 Euro-Grenze findet sich in der gennanten Richtlinie.
Nachzulesen z.B. hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:346:0006:0012:DE:PDF
Hier insbesondere Artikel 7.
Gruß,
Christoph
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sorry aber auch hier finde ich nichts mit 430 Euro pro Person
Ist es denn nun wirklich so, ab 01.12.2008 pro Person nicht mehr nur Waren im Wert von 175 Euro?
Danke
wäre nett zu wissen, da wir am 12.12.08 wieder in Deutschland einreisen.
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ABSCHNITT 2
Schwellenwerte
Artikel 7
(1) Die Mitgliedstaaten befreien die Einfuhren von anderen
als den in Abschnitt 3 genannten Waren, deren Gesamtwert
300 EUR je Person nicht übersteigt, von der MwSt. und den
Verbrauchsteuern.
Für Flug- und Seereisende beträgt der Schwellenwert gemäß
Unterabsatz 430 EUR.
(
Steht im Link von Realchris
Gruß
Aaronp
-
sorry aber auch hier finde ich nichts mit 430 Euro pro Person
Ich schon :roll:
Schwellenwerte
Artikel 7
(1) Die Mitgliedstaaten befreien die Einfuhren von anderen
als den in Abschnitt 3 genannten Waren, deren Gesamtwert
300 EUR je Person nicht übersteigt, von der MwSt. und den
Verbrauchsteuern.
Für Flug- und Seereisende beträgt der Schwellenwert gemäß
Unterabsatz 430 EUR.
Edit: menno, zu langsam :knockout:
-
na gut - jetzt hab auch ichs gesehen
augen auf beim ...
:shock:
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hab aber nochmal bei Zoll.de nachgeschaut und da steht noch immer, daß es nur 175,00 euro sind:
"7. Andere Warenbis zu einem Warenwert von insgesamt 175 €(Regel-Freibetrag).Goldlegierungen und -plattierungen in unbearbeitetem Zustandoder als Halbzeug werden von den Regelungen der Einfuhrab-gabenbefreiung im Reiseverkehr nicht umfasst und sind daher abgabenpflichtig. Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder eineinziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze über-steigt. Die Einfuhrabgaben werden dann nicht nur von dem denFreibetrag übersteigenden Wertanteil, sondern vom vollen Werterhoben. Der Wert einer unteilbaren Ware kann auch nicht aufmehrere Personen umgelegt werden. Auch Waren, die Sie in einem Drittland aus zwingendem Anlass gekauft oder dort gege-benenfalls bereits benutzt haben (zum Beispiel Ski, Kleidungs-stücke), sind nur im Rahmen der vorstehenden Reisefreigrenzenabgabenfrei"
danke
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hab aber nochmal bei Zoll.de nachgeschaut und da steht noch immer, daß es nur 175,00 euro sind
Wenn das sich ab 01.12.2008 ändert, wird das auf den Zoll-Seiten auch erst ab 01.12.2008 veröffentlicht werden.
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moin
im türkei urlaub haben wir auch eine Familie kennen gelernt wo er bei der polizei
ist.
die haben auch gut eingekauft . da war schon die Zigaretten freimenge weit überschritten.
auch die berümten waren nike puma und wie sie als heissen zu 90% falsch stören da nicht
also man soll es halt nicht übertreiben
zu Usa :D :roll: :lol:
geil sind sie auf designer sachen , elktro ,, notebooks ,
cameras wenn dann auch noch mehrer dann gibts ärger, :oops:
wenn der betrag auf 430€ erhöht wird und man im normalen rahmen kauft ist alles im grünen bereich.
außerdem muss nicht kelvin klein shirt sein zb haines macht klasse unterwäsche ist billiger man zieht sie drüben an wäscht sie da gibts hier keine probleme.
wer 20 designer jeans kauft der sol auch zoll zahlen :x
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im türkei urlaub haben wir auch eine Familie kennen gelernt wo er bei der polizei
ist.
die haben auch gut eingekauft . da war schon die Zigaretten freimenge weit überschritten.
auch die berümten waren nike puma und wie sie als heissen zu 90% falsch stören da nicht
also man soll es halt nicht übertreiben
Es soll auch Polizisten geben, die Morde begannen haben. Das ist auch kein Freibrief für andere Bürger, oder?
Gruß
Aaronp
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Hallo,
natürlich sind auch nicht alle Zöllner, Polizisten usw. Gutmenschen.
Worum es letztendlich nur geht ist, dass jeder, der meint, die Freigrenze (oder andere Gesetzte) überschreiten zu müssen, auch mit den Konsequenzen zu leben hat und nicht auf den Zoll oder andere Behörden schimpfen muss.
Gruss,
Bruenor
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http://www.amerika-forum.de/focus-tv-reportage-geht-auf-schmugglerjagd-am-flughafen-27292.html
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Das war aber von gestern ;)