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Autor Thema: Reiserücktrittsversicherung für nicht stornierbare Flüge?  (Gelesen 8804 mal)

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comizu

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Hallo zusammen!

Stehe leider ein bisschen auf dem Schaluch was Versicherungen angeht, und habe auch nicht passendes über die Suche gefunden.

Es geht um folgendes:

Habe am 9. März für meine Freundin und mich Flüge in die USA für August gebucht (über Travelocity.com, nicht stornierbar), und im Anschluss einige Hotels (teilweise über Priceline.com, auch nicht stornierbar).

Bin jetzt noch auf der Suche nach einer Reiseversicherung (bestehend aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung).

Jetzt meine Frage: Zahlt eine solche Versicherung im Falle einer Krankheit oder ähnlichem auch für die (eigentlich nicht-stornierbaren) Flüge und Hotels?

Wenn ja, hat jemand einen Tipp wo man besonders günstig und auch noch jetzt (also 10 Tage nach Buchung) abschliessen kann?

Viele Dank für Eure Hilfe!

LG Andy

tom22

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Re: Reiserücktrittsversicherung für nicht stornierbare Flüge?
« Antwort #1 am: 19.03.2011, 00:21 Uhr »
Hallo,

es gibt drei Arten von Reiseversicherungen für Flüge:

(1) Spezielle Flugversicherungen (Versicherung gegen Insolvenz, Umsteigen, Umbuchungen)

http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/weitere-reiseversicherungen/ticketsafe.html#tab=1

(2) Reiserücktrittsversicherung

Dies ist die häufgiste Versicherung. Man ist versichert, sofern eine unvorhersehbare Erkrankung eintritt (was meistens per Attest nachgewiesen werden muss) oder wenn man Arbeitslos geworden ist oder wenn man einen neuen Job angetreten hat oder wenn ein naher Verwandter gestorben ist. Die Reise darf noch nicht angetreten sein.

(3) Reiserücktritts-&Reiseabruchsversicherung

Diese Versicherung findet man selten, aber es gibt sie. In dem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn man die Reise bereits angetreten hat (z.B. Beinbruch auf dem Weg zum Flughafen). Sie ist etwas teurer als die reine Reiserücktrittsversicherung.

Für die Versicherungen (2) und (3) ist es üblich, dass es eine Frist gibt. Die Buchung darf max. zwei bis drei Wochen zurückliegen, ansonsten ist die Reise nicht mehr versicherbar. Die Fisten sind je nach Versicherung unterschiedlich und stehen in den AGB's.

Für die Versicherungen (2) und (3) gibt es mindestens 30 unterschiedliche Unternehmen, die so etwas anbieten.

Ein Kombipaket (Reiserücktritt-, Auslandskranken-, Reisegepäckversicherung) wird meistens nicht empfohlen, da gerade die Reisegepäckversicherung eigeentlich nie zahlt und damit Geldverschwendung ist.

Wenn du eine Übersicht zu den Anbietern haben willst, dann google mal nach "Finanztest + Reiseversicherung" und dann solltest du entsprechende Übersichten und Empfehlungen bekommen.

Gruss Tom

Jack Black

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Re: Reiserücktrittsversicherung für nicht stornierbare Flüge?
« Antwort #2 am: 19.03.2011, 00:26 Uhr »
Jetzt meine Frage: Zahlt eine solche Versicherung im Falle einer Krankheit oder ähnlichem auch für die (eigentlich nicht-stornierbaren) Flüge und Hotels?

Selbstverständlich. Stornierbare Flüge und Hotels (= Geld zurück, zumindest zum größten Teil) lohnen sich wohl kaum zu versichern.

Mig

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Re: Reiserücktrittsversicherung für nicht stornierbare Flüge?
« Antwort #3 am: 19.03.2011, 00:27 Uhr »
wir haben solch eine Reiserücktrittversicherung beim ADAC und mussten sie leider letztes Jahr in Anspruch nehmen - die Abwicklung war absolut vorbildlich!!!
diesa Versicherung kann man auch nach Buchung noch anschließen und selbstverständlich zahlt sie auch bei nicht stornierbaren RAten, sonst bräuchte man sie ja auch nicht unbedingt  :wink:

Reisefan62

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Re: Reiserücktrittsversicherung für nicht stornierbare Flüge?
« Antwort #4 am: 19.03.2011, 00:35 Uhr »
wir haben solch eine Reiserücktrittversicherung beim ADAC und mussten sie leider letztes Jahr in Anspruch nehmen - die Abwicklung war absolut vorbildlich!!!
diesa Versicherung kann man auch nach Buchung noch anschließen und selbstverständlich zahlt sie auch bei nicht stornierbaren RAten, sonst bräuchte man sie ja auch nicht unbedingt  :wink:

Die haben wir auch, mußten sie aber zum Glück noch nicht testen.
Aber gut zu hören, dass es im Falle eines Falles klappt.