usa-reise.de Forum

Autor Thema: Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?  (Gelesen 13279 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

USA-Roadtrip2018

  • Gast
Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« am: 23.10.2017, 17:38 Uhr »
Guten Abend zusammen,

ich habe vor, im April für eine Woche in die USA zu fliegen, und dort einen kleinen Roadtrip zu machen - u.a. geht es über den Landweg nach Kanada.

Leider habe ich Anfang 2016 einen dummen Fehler gemacht und bin im betrunkenen Zustand Auto gefahren - offiziell hatte ich 2 Promille. Offiziell gelte ich somit laut §316 StGB als vorbestraft. Da wir Kanada über den Landweg betreten werden, mache ich mir da weniger Sorgen, da eTA bei der Einreise über Land nicht benötigt wird und ich einfach hoffe, dass in der Eile an der Grenze keine tiefergehende Kontrolle mit Einsicht in das BZR durchgeführt wird.

Mehr Sorgen mache ich mir allerdings um die Einreise in die USA. Ich habe jetzt schon einige Zeit das Internet durchforstet und verschiedene Meinungen gehört: "Trunkenheit sei kein Problem", "einfach nicht angeben im ESTA, wird nicht kontrolliert", "mit Trunkenheit keine Chance". Bevor ich nun noch mehr Geld in die Reise investiere, möchte ich vorher wissen, wie ich genau vorgehen muss. Laut englisch-sprachigem Wikipedia-Artikel zählt Trunkenheit am Steuer nicht als moral turpitude, von daher wäre die Frage auf dem ESTA-Formular ja mit 'Nein' zu beantworten, richtig? Doch die Tat liegt ja dem BZR vor, und ist somit für den Grenzbeamten ersichtlich, oder nicht?

Ich habe auch gelesen, dass ein sog. B2-Visum helfen kann - aber dies ist, so wie ich das sehe, für einen einwöchigen Trip ja viel zu viel, oder nicht?

Wäre super, wenn ihr mir hier helfen könntet :) Evtl gab es hier ja auch schon Leute, die ähnliche Erfahrungen gesammelt haben? :)

Beste Grüße
Daniel

147VNN

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.959
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #1 am: 23.10.2017, 18:03 Uhr »
Den deutschen Führerschein hast Du schon wieder? Und zur Hauptfrage streiten sich die Gelehrten, z. B. hier https://www.visum-usa.com/visum-blog/mit-esta-in-usa-einreisen.html geht man davon aus, das Trunkenheit im Verkehr mit gemeint ist.

USA-Roadtrip2018

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #2 am: 23.10.2017, 18:08 Uhr »
Nein, tatsächlich noch nicht, da ich mich noch nicht bereit gefühlt habe, wieder zu fahren, bzw. die Ursache damals etwas tiefer lag und ich erstmal an anderen, ursächlicheren Baustellen arbeiten wollte, als am Führerschein. Ich bin jetzt aber zur MPU angemeldet, und wenn alles glatt läuft, habe ich im Februar, also vor der Reise, den Führerschein wieder. Ich habe allerdings nicht vor, im Urlaub zu fahren.

Eine Freundin, die US-Amerikanerin ist und regelmäßig rüberfliegt, meinte eben, dass die Amis das bei Trunkenheit nicht so eng sehen, sondern damit tatsächlich sowas wie Gewalt, Diebstahl oÄ gemeint ist. Sie empfiehlt mir, mich mit dem Konsulat hier in Hamburg in Verbindung zu setzen. Habe aber Angst, dass ich damit erst recht auf mich aufmerksam mache...

147VNN

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.959
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #3 am: 23.10.2017, 18:31 Uhr »
Ich habe allerdings nicht vor, im Urlaub zu fahren.

Oh, ich hatte das angenommen wegen "Roadtrip". Eine belastbare Antwort würde ich mir hier nicht erwarten, die Möglichkeiten oszillieren zwischen Lügen und schlafende Hunde wecken. Wenn es wirklich so lässig genommen wird wie die Bekannte meint schadet ja auch die Nachfrage beim Konsulat nix.

USA-Roadtrip2018

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #4 am: 23.10.2017, 18:38 Uhr »
Wir haben vor, uns per UBER fahren zu lassen. Einer von uns hat das letztes Jahr gemacht und war sehr begeistert, weil der Fahrer als Einheimischer auch einige Geheimtipps kannte.

Weiß denn vielleicht jemand, ob sowas bei der Einreise direkt aufploppt oder ob man Glück haben kann und einfach kurz gefragt wird, was man in den USA will? War Anfang 2016 schon mal drüben, da wollte er nur den Pass sehen, wissen von wann bis wann ich wo bin, hat Fotos gemacht und die Fingerabdrücke genommen, und mir dann eine schöne Reise gewünscht. Wäre natürlich der Best Case...

USA-Roadtrip2018

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #5 am: 23.10.2017, 18:41 Uhr »
Oder anders gefragt: es gibt ja viele Vergehen, die mit einer Vorstrafe enden. Wie ist der übliche Vorgang bei einer Einreise in die USA? Klar, je nach Härte ist irgendwann die Tür zu, aber wenn jetzt jemand wie ich z.B. mit 24 betrunken am Steuer erwischt wird, und ich bspw. mit 54 nochmal in die USA möchte, muss das ja auch irgendwie möglich sein? Ich meine, es gibt ja auch Geschäftsleute, die mal vorbestraft waren, oder Promis, und die kommen ja auch noch ins Land. Gibt es da die Möglichkeit, dass das irgendwann erlischt?

dschlei

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.335
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #6 am: 23.10.2017, 19:53 Uhr »
Eine erste Frage waere,  bist du verhaftet worden (Arrest).  Wenn das der Fall ist, kannst du ESTA nicht mehr machen!
Dieser Artikel ist zwar von der US Botschaft in Neuseelnd, ich nehem aber stark an, dass es auch fuer D zutrifft.  Danach macht eine einzelne Vorstarfe fuer Fahren unter Alkohoieinfluss (DUI) nichts aus.
https://nz.usembassy.gov/visas/criminal-convictions/
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

USA-Roadtrip2018

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #7 am: 23.10.2017, 21:01 Uhr »
Nein, wurde ich nicht. Ich habe auch ein sehr mildes Strafmaß monetär erhalten (ca. 2/3 des Nettos, normalerweise sind es zwei Nettos).

Ich habe mich jetzt nochmal bisschen schlau gemacht, scheinbar ist man bei der ersten Straftat erst vorbestraft, wenn man mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe verhängt bekommen hat - trifft beides nicht zu. Ich hatte das mit den 90 Tagen in Erinnerung von damals und weiß, dass ich deutlich weniger hatte (konnte das Schreiben vom Gericht nicht mehr finden), eben mit dem Hintergedanken, dass man 'Ausrutscher' nicht ein Leben lang vor sich hintragen muss. Wenn ich richtig verstanden habe, werden die Infos zu dem Vorfall nur für die KriPo verwendet und sind nicht für andere Behörden ersichtlich, ergo gehe ich davon aus, dass ich weder in den USA, noch in Kanada Probleme haben würde. Daher würde ich das ESTA erstmal so bearbeiten, wie zuvor auch.

Wenn dann die Aussagen von deinem Link noch zutreffen, wäre ich ja redundant auf der sicheren Seite :)

dschlei

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.335
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #8 am: 23.10.2017, 21:11 Uhr »
Eben.  Ich wuerde ganz normal ESTA machen und nicht vorbesstraft ankreuzen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Jack Black

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #9 am: 23.10.2017, 21:35 Uhr »
Doch die Tat liegt ja dem BZR vor, und ist somit für den Grenzbeamten ersichtlich, oder nicht?

Selbstverständlich NICHT. Einfach "nein" ankreuzen in ESTA und fertig.

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft daran, dass deutsche Grenzbeamte Einblick in das amerikanische Register haben?! Eben. Und anders herum genauso wenig. Solche Abkommen gibt es allenfalls zwischen Deutschland und den NIederlanden (und auch da hat es sehr lang gedauert, bis es wirklich etabliert war), aber bevor in den USA irgendjemand EInblick in deutsche Akten hat, liegen wir hier lange unter der Erde.

USA-Roadtrip2018

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #10 am: 23.10.2017, 23:02 Uhr »
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D

dschlei

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.335
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #11 am: 23.10.2017, 23:21 Uhr »
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D
Das war die NSA, und die geben ihre Infos nicht an jeden popeligen Grenzbeamten weiter!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Jack Black

  • Gast
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #12 am: 24.10.2017, 11:19 Uhr »
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D

Du solltest weniger "Akte X" gucken.

Diese UBER Geschichte finde ich ganz interessant, wie muss man sich das vorstellen? Wenn man wirklich eine Rundfahrt macht, wie sieht es mit den Kosten aus, wie sieht es mit der Übernachtung aus (der UBER Fahrer muss auch auch irgendwo unterkommen), wie ist das mit Verpflegung? Findet man wirklich Leute, die einen drei Wochen im Südwesten herum kutschieren?

TGW712

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.576
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #13 am: 24.10.2017, 12:08 Uhr »
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D

Du solltest weniger "Akte X" gucken.

Diese UBER Geschichte finde ich ganz interessant, wie muss man sich das vorstellen? Wenn man wirklich eine Rundfahrt macht, wie sieht es mit den Kosten aus, wie sieht es mit der Übernachtung aus (der UBER Fahrer muss auch auch irgendwo unterkommen), wie ist das mit Verpflegung? Findet man wirklich Leute, die einen drei Wochen im Südwesten herum kutschieren?
Uber beschränkt die maximale Fahrtzeit auf 4 Stunden. Es ist also sicherlich gemeint, dass jede einzelne Etappe mit einem anderen Fahrer gefahren wird.
Hat ein Freund von mir im kleineren Maßstab Boston-NYC-Washington gemacht und deutlich weniger gezahlt als mit Mietwagen, Einwegmiete und Parkgebühr in NYC. War sehr zufrieden und hat in der Tat auch noch kleine lokale Tipps bekommen.
Im Südwesten dürfte die Uber Zahl sicherlich beschränkter sein aber das typische Dreieck LA-SF-LV dürfte mit Uber vermutlich auch funktionieren.

Bandito1011

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.052
  • Der gescheite Mensch findet Bildung auf Reisen
Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #14 am: 24.10.2017, 12:14 Uhr »
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D
Das war die NSA, und die geben ihre Infos nicht an jeden popeligen Grenzbeamten weiter!

Naja, denke mal das es einen gemeinsamen Pool gibt was Vorstrafen etc. von Ausländern betrifft. Halte ich nicht für Abwegig. Einreise in die USA dürfte bei allen Behörden eine sehr hohe Priorität haben. Und das Deutschland bereitwillig jeden Informationsfetzen an die Amis weiter gibt ist heute doch auch kein Geheimnis mehr. Muss aber nicht bedeuten das man deshalb nicht Einreisen darf. Die Grenzbeamten sehen vermutlich auch selbst nicht warum einer nicht ins Land darf, sondern nur das es so ist. Nach Allem was mittlerweile so bekannt ist sollte man diesbezüglich wirklich nicht Naiv sein.