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Autor Thema: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug  (Gelesen 4009 mal)

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michael0815

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Hallo,

wir haben mit der Lufthansa Flüge nach USA gebucht (im August). Die Flüge sind allerdings nicht erstattbar, d.h. wenn wir nicht Fliegen können, sitzen wir auf ~2000.- EUR kosten.

Jetzt habe ich mir verschiedene Reiserücktrittsversicherungen im Netz angesehen. Bei allen wird immer nur von Stornokosten gesprochen. Da unsere Flüge aber nicht erstattbar sind, gibt es folglich auch keine Stornokosten, da es nichts zu stornieren gibt. Kommt die Reiserücktrittsversicherung für die 2000.- EUR auf im Fall der Fälle?


Gruß
Michael

freddykr

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #1 am: 08.03.2012, 15:26 Uhr »
"Nicht erstattbar" heißt nicht, dass Du nichts wieder bekommst.
Du bekommst alle Steuern/Gebühren wieder, die extern abgeführt werden. Das sind dann schon mal über 100€.
Und nur die Kosten, die jetzt noch übrig bleiben, würde eine Reiserücktrittskostenversicherung abdecken (abzüglich Selbstbehalt), wenn Du einen Fall hast, der abgedeckt wird.
Viele Grüße,
Danilo


michael0815

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #2 am: 08.03.2012, 15:48 Uhr »
heißt aber im Umkehrschluss es werden 100% der Kosten gedeckt?

wie schaut es aus, wenn mit Teilstrecken einer Reise? Sprich wir buchen eine Rundreise und in Florida ist ein Hurrikan. Wir entscheiden nicht dorthin zu fliegen und haben Kosten für Flug und Hotel vor Ort in den Sand gesetzt?

Jack Black

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #3 am: 08.03.2012, 15:50 Uhr »
Da unsere Flüge aber nicht erstattbar sind, gibt es folglich auch keine Stornokosten,

Hä??

"Stornokosten" sind die Kosten, die dir als Kunde entstehen, wenn Du eine gebuchte Leistung stornierst. Und wenn stornierte Flüge voll erstattet werden, entstehen keine Stornokosten (also genau anders herum!). Aber wenn nichts erstattet wird, betragen die Stornokosten die vollen Buchungskosten. So herum ist es richtig.

In Kurzform: alles, was Du nicht von der Fluggesellschaft o.ä. zurückbekommst, bekommst Du von der Versicherung (ggf. abzüglich einer Eigenbeteiligung, was bei manchen Versicherungen und Stornogründen üblich ist).

USAflo

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #4 am: 08.03.2012, 15:53 Uhr »
heißt aber im Umkehrschluss es werden 100% der Kosten gedeckt?

wie schaut es aus, wenn mit Teilstrecken einer Reise? Sprich wir buchen eine Rundreise und in Florida ist ein Hurrikan. Wir entscheiden nicht dorthin zu fliegen und haben Kosten für Flug und Hotel vor Ort in den Sand gesetzt?

das ersetzt dir keine Reiserücktrittsversicherung. Schau mal in die Versicherungsbedingungen. Da sind die Versicherungsfälle genannt.
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

Jack Black

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #5 am: 08.03.2012, 15:54 Uhr »
wie schaut es aus, wenn mit Teilstrecken einer Reise? Sprich wir buchen eine Rundreise und in Florida ist ein Hurrikan. Wir entscheiden nicht dorthin zu fliegen und haben Kosten für Flug und Hotel vor Ort in den Sand gesetzt?

Welche "Teilstrecke" meinst Du hier?

Das Beispiel ist sowieso schlecht, denn wenn Du einfach so stornierst (ohne entsprechende offizielle Reisewarnung), weil Dir Hurricane nicht gefallen, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Reiserücktrittsversicherungen springen bei weitem nicht immer ein, wenn Du eine Reise nicht antrittst, sondern es müssen schwere unvorhersehbare Gründe vorliegen, die Dich an der Ausführung der Reise hindern.

michael0815

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #6 am: 08.03.2012, 16:23 Uhr »
Mit Teilstrecke ist gemeint, wenn ich von New York nach Florida fliege und dann weiter nach Las Vegas. Während dem Aufenthalt in New York stellt sich heraus, dass in Florida ein Hurrikan kommen wird und ich deswegen da nicht hin kann.

Zitat
Damit Urlauber den Reisevertrag kostenlos kündigen dürfen, muss der Wirbelsturm nicht schon durch den Urlaubsort gefegt sein. Es reiche, wenn er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urlaubsziel trifft, erklärte Wagner. Dazu habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans als hinreichend gilt (Az.: X ZR147/01).

Quelle: http://www.welt.de/reise/article13560640/Was-wenn-im-Urlaubsland-ein-Hurrikan-droht.html

Jack Black

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #7 am: 08.03.2012, 19:19 Uhr »
Während dem Aufenthalt in New York stellt sich heraus, dass in Florida ein Hurrikan kommen wird und ich deswegen da nicht hin kann.

Zitat
Damit Urlauber den Reisevertrag kostenlos kündigen dürfen, muss der Wirbelsturm nicht schon durch den Urlaubsort gefegt sein. Es reiche, wenn er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urlaubsziel trifft, erklärte Wagner. Dazu habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans als hinreichend gilt (Az.: X ZR147/01).

Quelle: http://www.welt.de/reise/article13560640/Was-wenn-im-Urlaubsland-ein-Hurrikan-droht.html

Im Zweifel probiere es einfach aus, aber da das keine Pauchalreise ist, bist Du ja nicht an einen bestimmten Ort gebunden, Florida ist groß und nur weil vielleicht in Miami ein Hurricane drohen könnte, wird Dich die Versicherung sicherlich fragen, wieso Du nicht nach Orlando fliegen kannst. Hotels kann man zudem oft kurzfristig kündigen und nur auf Grund eines einzigen Urteils würde ich mich nicht ohne Not auf einen Rechtsstreit mit einer Versicherung einlassen (das kann ziemlich an die Nerven gehen).

Wenn Du so komplizierte Konstrukte ernsthaft in Erwägung ziehst, solltest Du sicherheitshalber die Reiserücktrittsversicherung fragen, ob dieser Fall auch versichert ist. Es gibt ja Reiseabbruch-Versicherungen u.v.m., das alles kann dieses Forum nicht pauschal beantworten.

michael0815

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #8 am: 08.03.2012, 19:27 Uhr »
naja, ich hatte jetzt ehr an was wie irene letztes jahr ^^aber da hab ich selbst in new york dann ein problem *g* ich dachte ich frag halt einfach mal, ob jemand erfahrung damit hat

USAflo

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #9 am: 08.03.2012, 20:19 Uhr »
das Urteil bezieht sich ja eindeutig nicht auf die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittversicherung (da gelten zunächst erstmal die Versicherungsbedingungen), sondern auf die Stornomöglichkeit einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter (da gilt das besondere Reisevertragsrecht). Mit dem Urteil kann man also hinsichtlich deiner Frage nichts anfangen.

Wenn du im Rahmen einer Individualbuchung einen Teil wegen einem drohenden Hurricane stornierst (hier dann einen Flug) bekommst du das ganz sicher nicht von der Versicherung ersetzt.

Tschau
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Tinerfeño

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #10 am: 09.03.2012, 10:11 Uhr »
Habe ich schon einmal wegen Krankheit in Anspruch genommen. Ich habe bei Opodo einen nicht erstattbaren Flug storniert und die Steuern und Gebühren vollständig von der Fluggesellschaft zurückbekommen. Der Differenzbetrag wurde mir bescheinigt und diese Bescheinigung habe ich dann bei der Mondial-Versicherung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung eingereicht. Den Differenzbetrag bekam ich innerhalb kürzester Zeit abzüglich Selbstbeteiligung zurückerstattet.

Aber wie gesagt: Der Grund war Krankheit. Für deinen obigen Fall ist glaube ich eher eine Reiseabbruchversicherung zuständig, weil du die Reise schon angetreten hast. Ob eine solche auch Hurricanes abdeckt, sollte ja in den Vertragsbedingungen zu finden sein!
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

BeateR

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Re: Reiserücktrittsversicherung bei nicht erstattbarem Flug
« Antwort #11 am: 10.03.2012, 17:12 Uhr »
Mit Teilstrecke ist gemeint, wenn ich von New York nach Florida fliege und dann weiter nach Las Vegas. Während dem Aufenthalt in New York stellt sich heraus, dass in Florida ein Hurrikan kommen wird und ich deswegen da nicht hin kann.


Hallo,

also wenn Du diese Möglichkeit fürchtest, dann solltest Du eine Pauschalreise buchen. Und eine Pauschalreise ist es schon, wenn Du zum Flug noch eine Landleistung über denselben Veranstalter buchst (also z.B. eine Hotelübernachtung). Denn bei einer Pauschalreise wird sich der Reiseveranstalter, also Dein Reisebüro, um alles weitere kümmern, und sei es aus Kulanz. Das hat sich beim Vulkanausbruch auf Island gezeigt. Die Pauschalreisenden kamen sehr schnell und kostenlos zurück. Die Selbstbucher mussten hoffen, noch etwas ersetzt zu bekommen.

Eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung wird in diesem Fall auf keinen Fall eintreten. Zumindest habe ich noch keine gefunden, die sowas in ihren Versicherungsbedingungen hat.

Gruss Beate