Bei den Bedingungen zum VWP ist aber nunmal von Tagen die Rede, nicht von Nächten.
Ich sage ja, ich weiß nicht, wie die Bedingungen sind.
Andererseits wird ja bei Pauschalreisen auch von Tagen gesprochen, aber als Berechnungsgrundlage die Anzahl Übernachtungen herangezogen.
Ich würde einfach bei einer offiziellen Stelle anfragen oder präventiv einen Tag früher zurückfliegen, dann ist man auf der sicheren Seite.
P.S.: Bei Mietwagen ist es auch so. Wenn man einen Wagen um 15.00 Uhr anmietet und am nächsten Tag vor 15.00 Uhr zurückgibt, hat man ihn einen Tag lang gemietet - und nicht zwei Tage.
P.P.S.:
Aber bei uns wurden kürzlich auch 90 Tage ab Einreisedatum eingestempelt, und zwar 18.8. - 16.11.
Das wären aber eben auch 90 Übernachtungen (oder 91 Tage, wenn erster und letzter Tag beide zählen). Demnach würden also Übernachtungen zählen.