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Autor Thema: Einreisen mit MISDEMEANOR  (Gelesen 2420 mal)

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Hacky13

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Einreisen mit MISDEMEANOR
« am: 18.01.2011, 20:02 Uhr »
Guten Tag zam.
Hab da mal ne frage bezüglich den misdemeanor.
War letztes Jahr Au Pair in VA, und habe ein Verfahren wegen DUI (drinking under influence of Alcohol) bekommen.
Hab meine Strafe abgesessen, die Strafe bezahlt, aber nicht an den 'alcohol classes' teilgenommen.
2 wochen später sind die cops zu meiner host family gefahren und wollten mich abholen damit ich die höchst strafe absitze (3mionate) weil ich gegen die auflagen verstoßen hätte da ich die classes nicht genommen habe.
so das war im May 2010. weiß zufällig jemd. wie das aussehen würde wenn ich in naher zukunft einreisen würde?
Lg Hacky

DocHoliday

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #1 am: 18.01.2011, 20:17 Uhr »
Wird Dir hier keiner sicher sagen können.

Aber ich vermute mal, Du wirst freundlich eingeladen, 3 Monate Urlaub auf Staatskosten zu machen. Die 3 Monate Knast werden seit Mai nicht verjährt sein. Anschließend wirst Du wahrscheinlich nach Hause geschickt. Die 90 Tage Touri-Visum wären ja dann ohnehin abgelaufen.

Wenn Du Glück hast wirst Du vielleicht auch nur am Flughafen zurück geschickt und darfst gar nicht erst einreisen.

Mal 'ne blöde Frage: Warum hast Du die Classes nicht besucht? Auf die Art hast Du die Strafe ja eben nicht "abgesessen".
Gruß
Dirk

atecki

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #2 am: 18.01.2011, 20:20 Uhr »
Hi Hacky,

da es sich ja hierbei um einen Gesetzesverstoß handelt, solltest Du meiner Meinung nach die Angelegenheit mit der für Dich zuständigen US-Botschaft abklären. Nur die können Dir eine verbindliche Auskunft geben (obwohl die letzte Entscheidung immer noch der INS Officer bei der Einreise trifft).

Hattest Du die USA schon verlassen, als die Cops bei der Hostfamily waren, und daher die Classes nicht besucht?

Wie gesagt, ich würde mit der Botschaft Kontakt aufnehmen und die Sache dort klären. Wir können hier auch nur spekulieren, da wir uns ja nicht wirklich mit den US-Gesetzen auskennen.

Grüße

Axel


dschlei

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #3 am: 18.01.2011, 21:55 Uhr »
Meiner Meinung nach hast Du Dich der Strafe durch Flucht entzogen.  Dadurch hast du eine erneuerte Straftat begangen, und bist nach US Strafrecht kriminell geworden.  Hoechstwahrscheinlich wurdest Du in Abwesenheit erneuert verurteilt (zu eine weitaus hoeheren Strafe), und bist nun wegen dieser ersten Flucht zur Fahndung ausgeschrieben.  Wenn ich Du waere, wuerde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, die Sache zu erforschen, ich selbst wuerde auf keinen Fall auch nur in die Naehe einer US Person mit Polizeibefugnissen kommen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Hacky13

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #4 am: 18.01.2011, 22:00 Uhr »
erstmal danke an alle
ja ich hab die classes nicht besucht, weil ich dienstags verurteil wurden bin und mein flug freitags ging, ich hätte ohne job+unterkunft dann die zeit in den staaten bleiben müssen nur wegen der classes, ich dachte knast und strafe zahlen reicht, aber das mit dem anwalt ist ne gute idee THX
lg hacky

EDVM96

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #5 am: 18.01.2011, 23:15 Uhr »
War letztes Jahr Au Pair in VA, und habe ein Verfahren wegen DUI (drinking under influence of Alcohol) bekommen.
Hab meine Strafe abgesessen, die Strafe bezahlt, aber nicht an den 'alcohol classes' teilgenommen.
2 wochen später sind die cops zu meiner host family gefahren und wollten mich abholen damit ich die höchst strafe absitze (3mionate) weil ich gegen die auflagen verstoßen hätte da ich die classes nicht genommen habe.
Bei der U.S.-Einreise ist zu beachten:

https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/736/kw/criminal%20conviction%20with%20vwp/session/L3NpZC95KjdtZ3Braw%3D%3D

Zitat
Can I be admitted into the U.S. if I have either a misdemeanor or criminal record (for example a DUI)?

The U.S. does not deny entry to persons with a "Driving Under the Influence" (DUI) conviction, although if there are multiple convictions for this and or other misdemeanors, you could be denied entry. Generally, any convictions for drug possession can result in denial of entry. If the conviction was long ago, you might contact the U.S. Embassy, Office of Consular Affairs in your country to obtain a waiver. Other misdemeanors may result in denial if they were recent.

Es ist somit gut möglich, dass dein DUI zusammen mit dem Fernbleiben von den Classes als 'multiple conviction' ausgelegt wird und dich für das Visa Waiver Program (visumfreies Einreisen per ESTA-Genehmigung) in Zunkunft generell disqualifiziert.

AndyMania

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #6 am: 19.01.2011, 11:57 Uhr »
Zitat
(drinking under influence of Alcohol)
:roll:

ich würds mit Driving under the influence (of...) versuchen

EasyAmerica

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #7 am: 19.01.2011, 12:49 Uhr »
Hi Hacky,

da es sich ja hierbei um einen Gesetzesverstoß handelt, solltest Du meiner Meinung nach die Angelegenheit mit der für Dich zuständigen US-Botschaft abklären.
Wenn du dich nicht sofort in die Höhle des Löwen begeben willst, kannst du es ja vorher mal beim Auswärtigen Amt probieren. Die können dann eine anonyme Auskunft bei der US-Botschaft einholen oder wissen auch so Bescheid.
Viele Grüße
Heinz

Moe

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Re: Einreisen mit MISDEMEANOR
« Antwort #8 am: 20.01.2011, 16:57 Uhr »
Zitat
(drinking under influence of Alcohol)
:roll:

ich würds mit Driving under the influence (of...) versuchen


 :lachroll: Des könnte a Klassiker werden...merk ich mir!  :lachroll:
Du bist vermutlich Hockeyverrückt, wenn...
...du einen Aufkleber siehst auf dem steht: "Jesus saves"
und du sofort denkst:
SATAN PICKS UP THE REBOUND SHOTS AND SCOOOOOORES!