Also nachdem wir nun gestern den halben Tag telefoniert haben und sich nicht wirklich einer dafür interessiert hat (weder Botschaft, Staatsministerium, auswärtiges Amt) hatten wir letztendlich doch noch Glück und haben Auskunft bei dem Bundeszentralregister erhalten:
deutsche Behörden erhalten generell nur Auskunft aus dem Bundeszentralgesiter
die ausländischen Behörden dürfen eine Anfrage an unsere Behörden stellen die dann nur bei einem schwerwiegenden Verdacht Auskunft geben dürfen.
es ist davon auszugehen dass Leute die auf einer Fahndungsliste oder aber eine wirkliche "schlimme" Straftat vollzogen haben Probleme bei der Einreise bekommen werden.
Allerdings sollte man vorsichtig sein wenn man einen EIntrag im Führungszeugnis hat...
Hier kann jeder für sich wieder eine Definination machen was jeder für "schlimm" hält.
Ich hoffe ich konnte einigen von euch das was klarer darstellen...
wobei bei euren Antworten ja das o.g. so ziemlich erwähnt wurde.