Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
Ich hab jetzt einfach einen neuen Pass beantragt. Sicher ist sicher, denn das Foto im Pass war noch ein Babyfoto.Und bevor ich jedes Mal erst groß lamentieren muss, dass der Pass noch gültig ist....ne, so sind wir auf der sicheren Seite.
Zitat von: FL-Girl am 29.03.2012, 14:25 UhrIch hab jetzt einfach einen neuen Pass beantragt. Sicher ist sicher, denn das Foto im Pass war noch ein Babyfoto.Und bevor ich jedes Mal erst groß lamentieren muss, dass der Pass noch gültig ist....ne, so sind wir auf der sicheren Seite.Das war ein guter Entschluss. Der Beamte am Einreiseflughafen hat die absolute Gewalt, die einreise zu ermoeglichen oder zu verweigern (selbst wenn man ein gueltiges Visum hat). Nur Green Card Inhabern oder Staatsbuergern kann die Einreise nicht verweigert werden. Gegen die Entscheidungen des Beamten gibt es fuer Besucher keine Beschwerdemoeglichkeiten, da diese nur auf US Boden eingereicht werden koennen, und man diesen Boden bei Einreiseverweigerung ja nicht betreten kann. Die einzige hoehere Instanz die man erreichen koennte waere der direkte Vorgesetzte des Beamten, und der schliesst sich normalerweise der Beurteilung an.
Zitat von: dschlei am 29.03.2012, 16:46 UhrZitat von: FL-Girl am 29.03.2012, 14:25 UhrIch hab jetzt einfach einen neuen Pass beantragt. Sicher ist sicher, denn das Foto im Pass war noch ein Babyfoto.Und bevor ich jedes Mal erst groß lamentieren muss, dass der Pass noch gültig ist....ne, so sind wir auf der sicheren Seite.Das war ein guter Entschluss. Der Beamte am Einreiseflughafen hat die absolute Gewalt, die einreise zu ermoeglichen oder zu verweigern (selbst wenn man ein gueltiges Visum hat). Nur Green Card Inhabern oder Staatsbuergern kann die Einreise nicht verweigert werden. Gegen die Entscheidungen des Beamten gibt es fuer Besucher keine Beschwerdemoeglichkeiten, da diese nur auf US Boden eingereicht werden koennen, und man diesen Boden bei Einreiseverweigerung ja nicht betreten kann. Die einzige hoehere Instanz die man erreichen koennte waere der direkte Vorgesetzte des Beamten, und der schliesst sich normalerweise der Beurteilung an.Danke dir! Genau das hatte ich auch im Hinterkopf! Gültig hin oder her, diese einzige Ausnahme, dass ein Kinderreisepass noch gültig ist, wird gewiss nicht jeder Grenzbeamte kennen, denn alles was sie sicherlich wissen ist, Kinderreisepässe sind nicht mehr gültig. Und bevor wir da stundenlang stehen und diskutieren...