Ich hatte auch mal ein J1 Visum und wenn ich mich richtig erinnere, war das so: Wie Scoutgirl schon erwaehnt hat, gibt es da eine 30-Tage Frist. Wenn Du innerhalb dieser 30 Tage nachdem dein Visum abgelaufen ist ausreist, gilt es nicht als Ueberziehung (dies kann sich allerdings seit 1991 geaendert haben). Waehrend dieser 30 Tage bist Du aber offiziell noch J1 Visumhalter, und kannst deshalb nicht gleichzeitig mit Touristenvisum wieder einreisen.
Ich reiste 1991 am 30. Tag nach Ablauf meines J1 Visums aus und reiste dann ohne Probleme 18 Tage spaeter mit Touristenvisum wieder ein.
Aber ich wuerde mich UNbedingt erkundigen und zwar direkt bei der INS, die Botschaft hat mir mal grob falsche Auskunft gegeben. Und seit dem 11. September sind sie sehr strikt mit Einreisebestimmungen!
Viel Glueck,
Q.