Die USA lassen Doppelstaatsbuergerschaften zu. Wenn diese Frau also bei Geburt korrekt angemeldet wurde, dann ist dort auch ihre Geburtsurkunde zu finden. Damit kann sie dann den amerikanischen Pass beantragen.
Ich meinte das evtl. Problem der Doppelstaatsbürgerschaft in Mazedonien... in Ö gibt es z.B. offiziell auch keine Doppelstaatsbürgerschaft, obwohl nicht wenige sie haben...
Ja, stimmt was Du schreibst, aber von Geburt aus koennte man schon beide haben. Da ich aber eine mazedonische Bekannte habe die Doppelbuergerin ist (urspruenglich jugoslawischer Pass, jetzt Mazedonierin)), bin ich davon ausgegangen, dass es keine Probleme geben wird.
Ich habe mal gegoogelt und Mazedonier koennen sich sogar in einem anderen Land einbuergern lassen ohne die mazedonische Staatsbuergerschaft zu verlieren.
http://www.henleyglobal.com/dualcitizenship.htmHallo
Meine Frau ist in San Diego als Tochter eines Ehepaares aus der Schweiz geboren. Sie ist mit 6 Monaten in die CH gekommen und hier aufgewachsen. Sie hat den Amipass und ebenso den CH Pass. Ich als Ehemann habe aber offenbar keine Chance auf den Amipass, falls wir auchwandern würden. Dies gilt ebenso für unseren Sohn. Anscheinend gäbe es aber für uns die Möglichkeit einer " vereinfachten Einbürgerung". Fragt mich aber nicht, wie dies vonstatten gehen soll
Solange Ihr in der Schweiz lebt, hast Du und Dein Sohn keinen Anspruch auf den amerikanischen Pass. Dein Sohn nicht, weil Deine Frau nicht genuegend Jahre in den USA gelebt hat, um die Staatsbuergerschaft ohne weiteres weiterzuvererben. Amerikanische Grosseltern gibt es wohl auch nicht. Ihr koennt aber jederzeit in die USA auswandern. Du als Ihr Ehemann bekommst die Greencard und Euer Sohn hat, sobald er in den USA lebt, die Moeglichkeit die Staatsbuergerschaft durch den Child Citizenship Act vereinfacht zu beantragen. Du kannst nach ein paar Jahren (glaube 3 Jahre, weil verheiratet mit US-citizen) die amerikanische Staatsbuergerschaft beantragen. Da die Schweiz nichts gegen Doppelbuerger hat, kannst Du CH und US sein.
Um ein Beispiel zu geben, wie vertrackt das Ganze sein kann (der Fall ist sicher nicht 100 % vergleichbar) hier ein Thread ( der zumindest einiges über die Staatsbürgerschaft der Kinder verrät - die amerikanische kann nämlich nicht so ohne weiteres auf die Kinder übertragen werden!)
Da scheint aber einiges schief zu laufen!
Sobald sie in den USA leben, sind die fehlenden Jahre eigentlich gar nicht mehr massgebend.
Aber zum Falle des Fragestellers: Falls die Frau ihren amerikanischen Pass bekommt, dann kann auch die ganze Familie in die USA einwandern. Einbuergerung kann dann ein paar Jahre spaeter beantragt werden.
Falls Sie aber weiterhin in Deutschland bleiben wollen und nur an dem amerikanischen Pass fuer die Kinder interessiert sind, gibt es eine weitere Moeglichkeit. Falls der in den USA lebende Vater der Mazedonierin US-citizen ist, dann koennen die Kinder durch ihn die amerikanische Staatsbuergerschaft bekommen, ohne sich in den USA aufhalten zu muessen.
Kompliziert ist es nicht, aber wohl doch mit sehr viel Papierkram verbunden.
Wo es Hilfe gibt, wurde ja bereits erwaehnt.