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Autor Thema: Reiserücktrittversicherung  (Gelesen 1500 mal)

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VolkerP

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Reiserücktrittversicherung
« am: 16.04.2008, 16:12 Uhr »
Da wir in nächster Zeit mit dem Buchen unserer 4-Wochen-Wohnmobil-Reise im nächsten Jahr beginnen, möchten wir vorher eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Duch googlen habe ich schon einige Informationen erhalten, auch dass für uns 4 eine Familienversicherung sinnvoll wäre. So wie ich das verstehe, kann die gesamte Familie von der Reise zurücktreten, wenn sich z.Bsp. einer das Bein bricht oder eine Arbeitslosigkeit bei einem eintreffen würde?

Das Hauptproblem scheint aber unsere Mitreisende zu sein. Wir nehmen die (dann) 18-jährige Tochter unserer Freunde mit auf diese Reise. Wenn diese mit auf den gleichen Buchungsunterlagen erscheint, gelten für sie dann die gleichen Regeln? Wenn ihr etwas passieren sollte und sie nicht mitreisen könnte, würden wir als Familie natürlich trotzdem reisen. Was aber wenn ich mir z. Bsp. ein Bein breche und wir als Familie nicht reisen könnten, tritt dann auch für unsere Mitreisende der Versicherungsfall ein? Sie könnte / dürfte / möchte gar nicht alleine reisen. D. h. sie müsste notgedrungen auf die Reise verzichten.

Wir hoffen natürlich, dass wir die Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen, aber für den Fall der Fälle.......

Danke

Volker

In-Tim

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #1 am: 16.04.2008, 17:13 Uhr »
Das könnte von den Versicherungsbestimmungen abhängen. Also am besten einfach mal bei der ins Auge gefassten Versicherung anfragen. Wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist können die da evtl. auch trotzdem noch etwas machen.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

Wolfgang

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #2 am: 16.04.2008, 21:10 Uhr »
Hi,

egal wer auf den Buchungsunterlagen steht, es gibt dafür 2 Versicherungsmöglichkeiten:

a) Die Rückstrittsversicherung gilt nur für Familienmitglieder, egal wer sonst noch in den Buchungsunterlagen aufgeführt ist. In deinem Fall bekäme eure Begleitung keine Erstattung, wenn du ausfallen würdest.

Etwas seltener:

b) Die Rückstrittsversicherung gilt für die Gruppe, also für alle in den Buchungsunterlagen aufgeführten Personen.

Es bleibt dir nichts anderes übrig als bei der Versicherung anzurufen.
 
Gruß

Wolfgang

Tinchen

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #3 am: 20.04.2008, 13:22 Uhr »
Hallo Volker

Die Reiserücktrittsversicherungen, die du im Reisebüro angeboten bekommst, sind meistens für die ganze Gruppe. Das heißt, wenn du nicht reisen kannst, brauchen alle anderen auch nicht zu reisen und die Kosten werden erstattet. Diese Versicherungen beziehen sich bei den Kosten immer auf den Wert der Reise. Wir haben bei einer Reise im Gesammtwert von ca. 3000€ etwa 83€ pro Person bezahlt. Das Familenpaket hätte ca.90€ gekostet und währe für die ganze Familie gewesen.

Wenn du eine Kreditkarte hast, ist dort auch eine Reiserücktrittsversicherung dabei, jedoch beschränkt diese sich  meist nur auf eine Familie. Auch kann es sein, dass deine eigenen Kinder sofern sie über 18 sind laut Versicherung nicht zur Familie gehören und deshalb seperat versichert sein müssen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. Am besten du fragst einfach mal im Reisebüro oder bei einer Vericherung nach.

Gruß Tinchen

playmaker11

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #4 am: 21.04.2008, 07:02 Uhr »
Im Reisebüro kann man meistens die Versicherung für alle Teilnehmer, d.h. alle die auf den Vouchern erscheinen, buchen.
Im Internet, d.h. mit einer gesonderten Versicherung kann das anders aussehen.
No retreat, no surrender !

Seiden

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #5 am: 21.04.2008, 07:36 Uhr »
Bei den Kreditkarten sind nicht immer Reiserücktrittskostenversicherungen mit dabei. Man kann eher davon ausgehen, dass dies bei den "normalen" nicht so ist.
In den Goldkarten sind eher entsprechende Reiseversicherungen mit dabei.
Aber auch hier muss man die Versicherungsbedingungen genau lesen. Da hier jeder etwas anderes anbietet.
Weiterhin kann ein Nachteil der Kreditkartenversicherung sein, dass ein Großteil der Reisekosten (Gesamtreisekosten) mit der Karte gezahlt werden müssen.

Gruß
Sven

VolkerP

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #6 am: 21.04.2008, 11:07 Uhr »
Schönen Dank schon mal für die Antworten.

Ich werde wohl mal einige Versicherungen anrufen, da wir wahrscheinlich nicht über das Reisebüro buchen wollen sondern Flüge und WoMo einzeln.

Familienversicherungen sind ja anscheinend gar nicht so teuer. Vielleicht bekomme ich irgendwo die eine Person noch zusätzlich mit rein anstatt bei einer Gruppenversicherung jede Person einzeln (teuer) zu versichern.

Danke

Volker

VolkerP

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Re: Reiserücktrittversicherung
« Antwort #7 am: 22.04.2008, 08:30 Uhr »
Noch einmal kurz zur Info, vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen:

Ich habe mit 3 Versicherungen Kontakt aufgenommen. Bei 2 der Versicherungen wurde mir bestätigt, dass es kein Problem wäre eine Familienversicherung für uns 4 und eine zusätzliche Einzelpolice für unsere Mitreisende abzuschließen, wobei bei der Einzelpolice dann unsere Familie als "Risikopersonen" aufgeführt werden. Somit würde sie nicht alleine reisen müssen, wenn bei einem von uns ein Versicherungsfall eintreten würde. Anderseits würden wir 4 reisen müssen (wollen wir ja auch), wenn unsere Mitreisende ausfallen würde, da wir in unserer Police ja schon gegenseitig als Risikopersonen gelten und mit 4 Personen dann ausgereizt sind.

Die dritte Versicherung war sich erst nicht schlüssig und nach ein wenig hin und her wurde mir von einer Dame mitgeteilt, dass die Mitreisende zum Buchungszeitpunkt ja noch minderjährig wäre. Dass sie zum Reisebeginn dann volljährig ist, wäre nicht interessant. Es würde das Alter zum Buchungszeitpunkt zählen. "Wir lassen ja keine Minderjährige alleine reisen", war die Antwort. Auf meinen Einwand, dass sie ja zum Reisezeitpunkt gar nicht minderjährig ist wurde wiederholt, dass der Buchungszeitpunkt zählt. Das würde nicht in den Versicherungsbedingungen stehen, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, aber es wäre ja logisch. Aber ob ich mich bei einer Versicherung anschließend auf Logik berufen kann? Ich denke, diese Versicherung fällt dann schon einmal raus.

Vielleicht nützen die Infos ja jemanden.

Gruß Volker