Hallo,
nachdem du für die Waren - die über der Freigrenze liegen -die Abgaben bezahlt hast, gelten sie als in die EU eingeführt. Somit kannst du sie - trotz der unterschiedlichen MwSt-Sätze - nach Deutschland verbringen.
Es erfolgt ja auch keine Nacherhebung der MwSt für die Waren die du direkt in Luxemburg käufst und dann nach Deutschland mitnimmst.
viele grüße
ps. es gibt Ausnahmen die Alkohol, Tabakwaren,Gold und KFZ betreffen