usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: DERYK am 24.03.2014, 11:40 Uhr
-
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage, wo es sich bestimmt lohnt sich ein gewisses Vorwissen anzueignen, da mögliche nach sich ziehende Konsequenzen tragisch wären.
Folgendes: Ich (und zwei Freunde) bieten innerhalb Europas sogenannte Fotoworkshops an. Die Teilnehmer buchen diesen Workshop i.d.R. direkt über unsere Webseite. Nach Anmeldeschluss geben wir die Liste der Teilnehmer mit den entsprechenden Kontaktdaten an ein mit uns zusammen arbeitendes Reisebüro, welches die Hotels, Mietwagen und Flüge bucht, den Reisesicherungsschein und auch die Rechnungen an die Teilnehmer stellt. Nach Abschluss dieses Workshops wird dann der Gewinn aufgeteilt und das Reisebüro erhält eine Provision. An diesen Workshop nehmen ich (und die beiden Freunde) als Mentor teil um eben die WS-Teilnehmer zu schulen - so weit unser Geschäftsmodell.
Wir haben uns nun gedacht, Fotoworkshops in Kürze auch in den USA anzubieten. Und hier komme ich ein wenig Bauchweh. Kann dieses Tätigkeit uns in den USA als "arbeiten in den USA" ausgelegt werden, was sie ja nach logischen Menschenverstand ja eigentlich nicht ist.
Ich habe Sorge, dass ich da mit einer Gruppe von 10 Fotografen in die USA einreise und der Immigration-Officer meine Tätigkeit als Arbeit unterstellt und mich/uns wieder umgehend nach Hause schickt - was ja fatal wäre.
Wir haben auch schon ein entsprechendes Schreiben an die US-Botschaft geschickt, mit der Bitte uns was zu geben, dass diese Workshops eben keine Tätigkeit in den USA darstellt. Wir wollten was in Händen haben um einen evtl. uneinsichtigen Officer was unter die Nase halten zu können, aber offensichtlich interessiert der Botschaft unser Anliegen nicht sonderlich und ist wohl hinter den Schrank gefallen. Also eine Antwort bleibt leider bis heute aus.
Was können wir also machen um unser "Risiko" auf ein Minimum zu reduzieren. Welche Möglichkeiten haben wir, oder was sollten wir unbedingt beachten. Wäre über jeden Tip und Info wirklich dankbar.
Liebe Grüße Deryk
-
Hallo Deryk,
nachdem Ihr den Workshop ja selbst haltet und auch etwas damit verdient, ist das einwandfrei arbeiten in den USA und dementsprechend nicht erlaubt.
In USA ist sogar arbeiten ohne Lohn verboten.
Miwunk
-
Das Abhalten von Schulungen und die Tätigkeit als Trainer ist Arbeit. Es könnte nicht nur als so ausgelegt werden, es ist einfach ganz klar arbeiten, was erlaubnispflichtig ist...
Ginge imo nur, wenn du Leute mit entsprechender Arbeitsgenehmigung beauftragst, diese Schulungen durchzuführen.
-
Die Gehaltszahlung erfolgt doch aber nicht aus den USA, sondern unter uns und dem Reisebüro (beides in Deutschland angesiedelt.)
-
Ich würde da an einer ganz anderen Stelle nachfragen. Ein Reiseforum ist für sowas überhaupt nicht geeignet.
Dennoch meine Meinung dazu:
Wenn ihr die Workshops selbst direkt in den USA anbietet, also mitreist und vor Ort eure Arbeitsleistung erbringt, ist es definitiv "Arbeiten in den USA".
Etwas anders sieht es vermutlich aus, wenn ihr die Teilnehmer nur in Deutschland schult und diese dann auf eigene Faust in die USA reisen und Fotos machen. Das kann dann als Urlaubsreise angesehen werden.
-
Ich kann euch auch nur warnen.
Mein Mann ist bei einem weltweiten Elektrokonzern tätig. Wenn er auch nur eine Schulung (intern) abhält, benötigt er eine Arbeitserlaubnis und wird steuerpflichtig.
-
Offensichtlich ist unser Schreiben an die US-Botschaft doch nicht untergegangen:
Diese hatte sogar vor 3 Tagen geantwortet, wie ich gerade anhand einer Mail meines Kumpels sehe. Folgender Wortlaut:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Informationen zu Tätigkeiten, die mit einem B-Visum bzw. im Rahmen des Visa Waiver Programs erlaubt sind, finden Sie unter http://travel.state.gov/content/dam/visas/BusinessVisa.pdf
Auch wenn Arbeiten ohne Visum erlaubt sind, kann es sinnvoll sein ein B-Visum zu beantragen. Reisende/Antragsteller führen am Besten ein englischsprachiges Schreiben der deutschen Firma mit, aus dem hervorgeht, dass die Arbeiten vertraglich festgelegt sind und die Bezahlung weiterhin aus Deutschland stattfindet.
Informationen zum Visaantragsverfahren finden Sie unter http://germany.usembassy.gov/visa/nonimmigrant/apply/
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
U.S. Consulate General
Correspondence and Information Unit/cs
Consular Section (NIV)
Gießener Straße 30
60435 Frankfurt am Main, Germany
Die Antwort kommt mir sehr allgemein gehalten vor und geht irgendwie so gar nicht auf unsere Fragestellung ein. Würde ein mitgeführtes Schreiben des Reisebüros reichen? Aber so ein Teil könnte ja wiederum jeder ausstellen.
-
Also ich verstehe das so, dass Du ein B-Visum brauchst. Und ich würde mich da auch drum kümmern. Denn wenn Du bei der Einreise wieder heimgeschickt wirst, dann kann es passieren, dass Du die nächsten Jahre überhaupt nicht mehr einreisen darfst.
-
Was du vorhast ist definitiv Arbeit und damit ohne Arbeitserlaubnis verboten. Ob du ein B-Visum hast oder nicht ist dabei unerheblich.
Antworten der Botschaft gehen eigentlich nie auf das Problem ein, sondern enthalten nur Textbausteine.
Die einzige (theoretische) Moeglichkeit, die ich fuer euch sehe, waere dass du in den USA ein Geschaeft aufmachst und dann per Investorenvisum die Workshops anbietest. Ich glaube aber nicht, dass sowas klappen wuerde, weder finanziell fuer euch noch dass ihr fuer sowas ueberhaupt ein Visum bekommen wuerdet.
Bleibt besser in Europa...
-
Was du vorhast ist definitiv Arbeit und damit ohne Arbeitserlaubnis verboten. Ob du ein B-Visum hast oder nicht ist dabei unerheblich.
Antworten der Botschaft gehen eigentlich nie auf das Problem ein, sondern enthalten nur Textbausteine.
Die einzige (theoretische) Moeglichkeit, die ich fuer euch sehe, waere dass du in den USA ein Geschaeft aufmachst und dann per Investorenvisum die Workshops anbietest. Ich glaube aber nicht, dass sowas klappen wuerde, weder finanziell fuer euch noch dass ihr fuer sowas ueberhaupt ein Visum bekommen wuerdet.
Bleibt besser in Europa...
Das ist aber genau das was ziemlich unklar ist. Ich werde doch in Deutschland von einem Deutschen Reisebüro ausbezahlt. Keine US Firma / citizen / Behörde / jur. Person bezahlt mich. Ich laufe doch nur mit ein paar fotointeressierten Deutschen durch die Nationalparks und zeige denen wie man gute Fotos auf den Sensor bannt.
-
Ich laufe doch nur mit ein paar fotointeressierten Deutschen durch die Nationalparks und zeige denen wie man gute Fotos auf den Sensor bannt.
Sprich: Die Arbeitsleistung erfolgt auf Territorium der USA.
Ich würde mich an deiner Stelle unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen. Sowas kann ein Urlaubsforum nicht leisten.
-
Ja, wahrscheinlich habt ihr recht. Ich habe mir die Seiten der US Botschaft jetzt stundenlang rein gezogen. Gar nicht so einfach bei der Menge an Info's. Es gibt wohl ein minimales "Arbeitsvisa", das sog. B1 Visum was aber nur die Teilnahme an Meetings, Messen, Trainings und Eventveranstaltungen "absichert".
Alles darüber hinaus geht einfach nicht. Nicht desto trotz werde ich die Tage noch mal bei der Botschaft dort anrufen. Da scheint es inzwischen auch eine deutschsprachige Servicehotline zu geben. Mal schauen ...
-
Ja, wahrscheinlich habt ihr recht. Ich habe mir die Seiten der US Botschaft jetzt stundenlang rein gezogen. Gar nicht so einfach bei der Menge an Info's. Es gibt wohl ein minimales "Arbeitsvisa", das sog. B1 Visum was aber nur die Teilnahme an Meetings, Messen, Trainings und Eventveranstaltungen "absichert".
Alles darüber hinaus geht einfach nicht. Nicht desto trotz werde ich die Tage noch mal bei der Botschaft dort anrufen. Da scheint es inzwischen auch eine deutschsprachige Servicehotline zu geben. Mal schauen ...
Du solltest lieber mal die Seiten des US Konsulats anschauen, die US Botschaft ist fuer sowas nicht zustaendig.
-
Und die Servicehotline ist nur ein Cal Center, welches allgemeine Antworten gibt. Eine Bescheiningung der Botschaft sagt noch nichts aus, der Grenzbeamte ist allein befugt, eine Einreise zu genehmigen oder zu verweigern, egal was der Botschafter meint, die Beamten und Botschafter gehoeren unterschiedlichen Behoerden an.
Das Gesetz besagt, dass jede geldwerte Taetigkeit, egal wie und von wo aus sie bezahlt wird illegal ist wenn keine Arbeitserlaubnis vor liegt. Was du vor hast, geht nicht ohne das entsprechende Visum!
-
Du solltest lieber mal die Seiten des US Konsulats anschauen, die US Botschaft ist fuer sowas nicht zustaendig.
Die US Botschaft in Berlin verfügt aber über eine eigene Konsularabteilung und eine sehr gut gemachte Homepage zu den Konsulartätigkeiten der Botschaft inklusive Visafragen:
http://german.germany.usembassy.gov/visa/
-
Das Gesetz besagt, dass jede geldwerte Taetigkeit, egal wie und von wo aus sie bezahlt wird illegal ist wenn keine Arbeitserlaubnis vor liegt. Was du vor hast, geht nicht ohne das entsprechende Visum!
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt durchaus Ausnahmen, die mit Visa Waiver und falls sie länger dauern mit einem B Visum möglich sind. Ein wichtiger Punkt ist die Bezahlung, falls vorhanden nicht aus den USA kommen darf. Aus diesem Grunde dürfen z. B. Athleten, Verkauf an Messen, Service Ingenieure usw. unter bestimmten Umständen Arbeiten in den USA verrichten und zwar ohne ein Arbeitsvisum für die USA zu haben. Die genauen Bestimmungen finden sich unter travel.state.gov "Business Travel to the United States"
Leider steht nichts von Photographer Workshop Guide und eine persönliche Beratung scheint mir in diesem Fall unumgänglich.
-
Das Gesetz besagt, dass jede geldwerte Taetigkeit, egal wie und von wo aus sie bezahlt wird illegal ist wenn keine Arbeitserlaubnis vor liegt. Was du vor hast, geht nicht ohne das entsprechende Visum!
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt durchaus Ausnahmen, die mit Visa Waiver und falls sie länger dauern mit einem B Visum möglich sind. Ein wichtiger Punkt ist die Bezahlung, falls vorhanden nicht aus den USA kommen darf. Aus diesem Grunde dürfen z. B. Athleten, Verkauf an Messen, Service Ingenieure usw. unter bestimmten Umständen Arbeiten in den USA verrichten und zwar ohne ein Arbeitsvisum für die USA zu haben. Die genauen Bestimmungen finden sich unter travel.state.gov "Business Travel to the United States"
Leider steht nichts von Photographer Workshop Guide und eine persönliche Beratung scheint mir in diesem Fall unumgänglich.
Da hast du Recht, denn das sind ja auch Sachen, die von einem einheimischen Arbeitnehmer nicht verrichtet werden koennen. Sie sind aber auch zeitlich begrenzt und auf ein bestimmtes Projekt bezogen (wie halt Service an Geraeten, oder halt Messearbeit, oder eine bestimmte Sportveranstaltung, usw.).
Aber selbst Journalisten, die die USA fuer eine Artikelserie bereisen, und von hier aus schreiben, oder Uebersetzer, die hier Urlaub machen, aber doch Uebersetzungen in der Zeit machen und abliefern, duerfen das nicht ohne entsprechendes Visum machen.
-
Hach dschlei, du lebst halt sehr beschuetzt in Wisconsin.
Ich kann dir etliche Firmen in Kalifornien nennen, die genau wissen wie sie billige auslaendische Arbeitskraefte hier rein bringen und legal bezahlen. Aber Deryk ist ja keine amerikanische Firma.
Deryk du hast PN.
-
Ich kann dir etliche Firmen in Kalifornien nennen, die genau wissen wie sie billige auslaendische Arbeitskraefte hier rein bringen und legal bezahlen.
Interessant Palo, wie geht das denn?
-
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage, wo es sich bestimmt lohnt sich ein gewisses Vorwissen anzueignen, da mögliche nach sich ziehende Konsequenzen tragisch wären.
Folgendes: Ich (und zwei Freunde) bieten innerhalb Europas sogenannte Fotoworkshops an. Die Teilnehmer buchen diesen Workshop i.d.R. direkt über unsere Webseite. Nach Anmeldeschluss geben wir die Liste der Teilnehmer mit den entsprechenden Kontaktdaten an ein mit uns zusammen arbeitendes Reisebüro, welches die Hotels, Mietwagen und Flüge bucht, den Reisesicherungsschein und auch die Rechnungen an die Teilnehmer stellt. Nach Abschluss dieses Workshops wird dann der Gewinn aufgeteilt und das Reisebüro erhält eine Provision. An diesen Workshop nehmen ich (und die beiden Freunde) als Mentor teil um eben die WS-Teilnehmer zu schulen - so weit unser Geschäftsmodell.
Wir haben uns nun gedacht, Fotoworkshops in Kürze auch in den USA anzubieten. Und hier komme ich ein wenig Bauchweh. Kann dieses Tätigkeit uns in den USA als "arbeiten in den USA" ausgelegt werden, was sie ja nach logischen Menschenverstand ja eigentlich nicht ist.
Liebe Grüße Deryk
Mal ganz höflich gefragt: Wenn das kein Arbeiten ist, was soll es denn dann sein?
-
Als ich gestern diesen thraed las ist mir echt angst und bange geworden. Meine schwester und ich machen Teddybären und besuchen seit 14 jahren im herbst eine Ausstellung in den USA. Wir verkaufen da nu nicht die Masse aber es ist für uns immer eine tolle Sache an so einer Ausstellung im Ausland teilzunehmen und wenn wir nichts verkaufen ist auch nicht schlimm. Aber ein bisschen was war bis jetzt immer.
Es sind immer auch andere Ausländer auf solchen Ausstellungen. Neuseeländische, englische
Welche aus Österreich. Aber wir sind oft die einzigen deutschen.
Die meisten machen es so , dass sie ihre baeren halbfertig mitbringen. Also z.B. den Bauch nicht gestopft oder so.Das geht bei uns nicht so einfach weil wir eine spezielle Füllung haben.
Weil wir letztes Jahr zum ersten Mal Probleme mit dem Zoll hatten, hat uns die Veranstalterin eine Einladung geschickt, dass wir einen Workshop geben sollen. Jetzt denke ich ob das wirklich so eine gute Idee wäre dies schreiben bei der einreise vorzulegen.
Ach ja wenn wir baeren verkaufen wird automatisch steuer bezahlt weil die Veranstalterin das geld einnimmt und uns den nettobetrag abzgl steuern überweist mit PayPal. Und zu hause wird noch einmal versteuert. Das baeren machen ist nur ein nebengewerbe.
-
Man braucht nicht für alles ein Visum - es sind durchaus Business-Trips mit Visa-Waiver erlaubt.
Freunde sind Freelancer, programmieren für eine deutsche Firma, die die Software an US-Firmen verkauft.
Einmal im Jahr muß das Update eingespielt werden und getestet werden. Das dauert üblicherweise zwischen 2 und 4 Wochen.
Da fliegt jemand rüber, macht das, weist die Mitarbeiter ein und fliegt wieder zurück.
Rechnungsstellung ist in Deutschland an die deutsche Firma.
Das ist völlig legal möglich. Das ist auch keine Grauzone.
Die US-Firmen arbeiten mit diesen Programmen übrigens jeweils für den Staat - da sind also auch Behördenmitarbeiter involviert. Die deutschen Freelancer sind auch namentlich, mit Wohnsitz etc. bei den Behörden bekannt - denn sie müssen so ein Verschwiegenheitsformular unterzeichnen.
Da arbeitet niemand dran, der illegal in den USA arbeitet....
Was man darf und was nicht ist für Visa Waiver und B-Visum ziemlich identisch - nur der potentiell mögliche Aufenthalt unterscheidet sich (max 90 bzw. max 180 Tage).
Das B Visum ist für:
Dieses Visum wird von Unternehmern und Mitarbeitern von Unternehmen genutzt, die sich beschränkt geschäftlich in den USA aufhalten.
Eine weitere wichtige Nutzung ist das Visum für Mitarbeiter und Monteure, die Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen, Anlagen warten und Garantieleistungen erbringen.
Genau wie beim Visa Waiver Programm darf keine entgeltliche Tätigkeit für ein in den USA ansässiges Unternehmen ausgeübt werden.
Beispiele erlaubter Tätigkeiten mit Visa Waiver Programm und B1/B2-Visum
Vertragsverhandlungen
Beratung mit Geschäftspartnern
Rechtsstreitigkeiten
Teilnahme an Geschäftstagungen/Messen
Unabhängige Forschungen
Suche nach neuen Büroräumen in den USA
Teilnahme an Board Meetings in den USA
Weitere wichtige Anwendungsfälle: Montage und Servicearbeiten
Montage/Bedienung/Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, die nicht in den USA gekauft wurden
Ausbildung von US-Personal
Um unnötige Schwierigkeiten bei Kontrollen der Einwanderungsbehörden zu vermeiden, empfiehlt es sich für deutsche Geschäftsreisende, ein Begleitschreiben des eigenen Unternehmens in englischer Sprache mit sich zu führen. Darin sollten der Zweck der Reise sowie Aufenthaltsdauer und die Tatsache, dass der Mitarbeiter kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen beziehen wird, vermerkt sein.
Wir hatten früher auch Reisegruppen in den USA unterwegs, die zum einen durch eine amerikanische Agentur mit Reiseleiter betreut wurden, aber auch eine deutsche Reisebegleitung dabei hatten. Das ist ebenfalls problemlos - denn diese Person bezog kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen.
Wenn Ihr also die Reise komplett in Deutschland anbietet, verkauft und gemeinsam mit der Gruppe einreist und fotografiert, ist das visatechnisch kein Problem. Alle Gelder fließen in Deutschland.
Ihr werdet aber vermutlich rechtlich damit zum Reiseveranstalter und seid z.B. verpflichtet, einen Reisepreissicherungsschein auszugeben (Bündelung von mind. 2 Komponenten - z.B. Unterkunft+Flug, bei Euch ist es noch mehr). Das seid Ihr aber in Deutschland auch schon, wenn ihr solche Packages schnürt!
Nichts anderes macht ein Reiseveranstalter für Gruppen- und Incentivereisen oder Volkshochschulen oder Zeitungen, die Leserreisen anbieten. Aus gutem Grund arbeiten die inzwischen fast immer mit professionellen Reiseveranstaltern zusammen - wegen der Haftungsfragen etc.
Wenn Ihr aber ein Programm zusammenstellung und beispielsweise über eine Webseite an US-Amerikaner in den USA verkauft, sieht das anders aus. Dann verdient ihr IN den USA Geld.
Antje
-
Die Gehaltszahlung erfolgt doch aber nicht aus den USA, sondern unter uns und dem Reisebüro (beides in Deutschland angesiedelt.)
Ist egal.