Hallo Zusammen,
folgendes Problem. Wir (photographercrossingDOTcom) geben im Rahmen einer nebengewerblichen Tätigkeit Fotoworkshops im In- und Ausland (Europa). Das klappt soweit ganz gut, die Kurse sind gut besucht und die Resonanz durchaus positiv
Wir spielen jetzt mit dem Gedanken, nächstes Jahr einen Fotoworkshop in den USA (Neuengland Staaten) zu geben. Die Werbung wird gerade vorbereitet und das Ganze erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Reiseveranstallter.
Jetzt stellt sich mir aber eine Frage, die mir etwas Kummer bereitet. Kann ich so einfach Workshop auf US-Boden geben. Braucht man dazu eine Arbeitserlaubnis bzw. permanent resident card? (welche wohl schwer bis unmöglich zu bekommen ist).
Angedacht ist, dass die Kunden über unsere Webseite buchen, wir dann die Flüge, Hotels, Ato etc hier in Deutschland buchen und dann gemeinsam in die USA fliegen. Tja, vor Ort geben wir ja dann sowas wie Unterricht - also "arbeiten" wir auf US-Boden, oder??
Oder ist das Ganze doch nicht als "Arbeit in den USA" anzusehen, da das Ganze alles von Deutschland aus organisiert ist und mit deutschen Landsmännern durchgeführt wird??
Wie sieht es der Einwanderungsbeamte, wenn sich einer der Workshop Teilnehmer "verplappert" und er sich als Workshop Teilnehmer gibt und uns als die Veranstalter nennt??? Habe echt keine Lust, in eine US-Junkie Knast auf den Richter zu warten.
Hat hier im Forum jemand detailierte Informationen? Wird wohl besser sein, sich direkt an die Botschaft zu wenden, um den Sachverhalt vorher zu klären, oder?
Auf jeden Fall vielen Dank für Hinweise und Äußerungen jeglicher Art...
Frohe Weihnachten