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Autor Thema: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum  (Gelesen 3824 mal)

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Sassenach

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Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« am: 30.10.2009, 03:42 Uhr »
Hallo,

ich hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben!

Ich bin zur Zeit mit einem J-1 Visum in den USA, welches bis zum 30.12. gültig ist. Danach möchte ich noch eine Rundreise machen (Westcoast, New Orleans...)

Jetzt habe ich kurzfristig die (geldliche) Möglichkeit doch über Weihnachten nach Hause zu fliegen. Mein Rückflug wäre am 26.12.

Meint ihr, das gibt Probleme bei der Einreise, weil da so kurz vor Ablauf des Visum ist? Nicht, dass ich nachher nicht wieder rein darf...

Danke für jeden Rat!
Sassenach

seb

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Re: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« Antwort #1 am: 30.10.2009, 04:46 Uhr »
Ich geh davon aus, dass du in den letzten 4 Tagen nicht mehr arbeitest in den USA. Reise dann einfach mit dem Visa Waiver - also als normaler Touri - ein. Stell dich aber darauf ein, dass du zur Secondary Inspection musst bei der Einreise und hab dementsprechend kleinlich genau Dokumente dabei, die belegen, dass du wirklich nur für den Urlaub wiederkommst (Rückreiseticket, Termine in D nach dem Urlaub, Arbeitsvertrag aus D für die Zeit nach der Rückkehr o.ä.). Es kommt ja schnell der Verdacht auf, dass man doch dauerhaft in den USA bleiben will - wenn du das mit entsprechenden Papieren widerlegen kannst, ist das jedoch unproblematisch.
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Sassenach

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Re: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« Antwort #2 am: 01.11.2009, 04:11 Uhr »
Hi, also ich bin hier an einer Uni und studiere für ein Semester. Gehe auch nicht arbeiten.

Ich habe halt nur Angst, dass sie mich nicht reinlassen.... ist es dann das Risiko wert? So Einreise-technisch hab ich ja immer bischen Angst...

Ich habe schon mein Rückflugticket von Toronto zurück nach Deutschland, das wäre also nicht das Problem...

Danke,
Sassenach

ratlady

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Re: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« Antwort #3 am: 01.11.2009, 09:11 Uhr »
Wende Dich unbedingt - und umgehend! - an Deinen Sponsor (=Aussteller des DS-2019), die sollten am besten wissen, was "Sache" ist - und ausserdem brauchst Du [im Falle des Falles] von denen sowieso die Bestaetigung, dass Du noch in "good standing" bist (erfolgt entweder in Form einer Unterschrift auf dem Original-DS-2019 oder per Ausstellung einer "Kopie" desselbigen). Die "Auslandsabteilung"/"International Office" Deiner Gast-Uni waere ebenfalls zu empfehlen (falls die Uni nicht sowieso selbst der Sponsor ist).

Ich bin selbst schonmal relativ spontan auf "Heimaturlaub" mit J1 gewesen, und ich sehe eigentlich nicht, warum der Zeitpunkt einer solchen "Aktion" (=ziemlich gegen Ende der Visumsgueltigkeit) notwendigerweise ein Problem sein sollte (insbesondere ueber Weihnachten).

M.W. ist die Wiedereinreise unter VWP sogar so gut wie ausgeschlossen, solange ein noch gueltiges (J1-)Visum im Pass klebt... (es sei denn, Du hast das Ganze offiziell vorzeitig abgebrochen). Alternativ koenntest Du mit der Wiedereinreise evtl. ein paar Tage warten - allerdings darfst Du Dich dann hoechstwahrscheinlich auf die von seb geschilderte Prozedur einstellen...

Sassenach

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Re: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« Antwort #4 am: 02.11.2009, 01:53 Uhr »
Super, vielen lieben Dank!

seb

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Re: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« Antwort #5 am: 02.11.2009, 02:42 Uhr »
Hi, also ich bin hier an einer Uni und studiere für ein Semester. Gehe auch nicht arbeiten.

Ah ok, ich war als Student mit F1 drüben, hatte mit J1 eher Prakikanten, Au-Pairs etc. im Kopf.

Bei F1 ist halt entscheidend was als der letzte Studientag auf dem I-20-Formular angegeben ist - unabhängig von der Gültigkeit vom Visum im Pass. Nach dem letzen "Schultag" ist dann eine Wiedereinreise nur als Tourist möglich (sofern man nicht sein Studium verlängert hat und das auf I20 vermerkt ist).

Als ich etwa 6 Monate nach Ende des Studiums für den Urlaub in die Staaten geflogen bin, wurde natürlich sofort das F1-Visum entdeckt und es wurde gefordert, dass ich doch gefällligst meine "School Papers" vorlegen solle :roll: Die Dame bei der Immigration war etwas überfordert damit, dass ich zwar ein gültiges F1-Visum hab (das unsinnigerweise gleich für 5 Jahre ausgestellt wurde), ich aber als Tourist einreisen wollte. Wurde dann zum Secondary geschickt, wo die Sache dann aber in 30 Sekunden geklärt war (Aussage des Beamten: Ich hab alles richtig gemacht und die Immigration-Beamte am Schalter kenne wohl die Vorschriften nicht richtig und das soll ich beim nächsten Mal ruhig direkt sagen, wenn man mich wieder zur Nachkontrolle schicken will  :lol: - er hat dazu dann auch noch einen Kommentar in meiner "Datei" hinterlegt für die nächste Kontrolle).

Mein Fazit nach zig Einreisen: Solange man glaubhaft machen kann, dass man auch wieder zurückreist, gibt es meiner Erfahrung nach auch keine Probleme. Als Deutscher bzw. Europäer hat man definitiv auch einen Bonus z.B. gegenüber Asiaten.
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ratlady

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Re: Wiedereinreise in die USA kurz vor Ablauf J-1 Visum
« Antwort #6 am: 03.11.2009, 22:26 Uhr »
Ah ok, ich war als Student mit F1 drüben, hatte mit J1 eher Prakikanten, Au-Pairs etc. im Kopf.

F1 ist zwar das "uebliche" Studi-Visum, allerdings wird m.W. bei z.B. Hochschulaustausch i.d.R. eher das J1 vergeben.

Zitat
Bei F1 ist halt entscheidend was als der letzte Studientag auf dem I-20-Formular angegeben ist - unabhängig von der Gültigkeit vom Visum im Pass. Nach dem letzen "Schultag" ist dann eine Wiedereinreise nur als Tourist möglich (sofern man nicht sein Studium verlängert hat und das auf I20 vermerkt ist).

My bad  :oops: - das ist beim J1/DS-2019 naemlich genauso. Ich war irgendwie automatisch davon ausgegangen, dass diese beiden Daten uebereinstimmen, da das nach meiner zugebenermassen bescheidenen Erfahrung beim J1 i.d.R. der Fall zu sein scheint...  :oops: Natuerlich war der Bezug auf "gegen Ende der Visumsgueltigkeit" in meinem letzten post in dem Sinne falsch; korrekterweise sollte es heissen "Gueltigkeit des Status/DS-2019". Danke fuer die Anmerkung!  8)

Falls der Status beim OP vor dem Visum ablaeuft, wird er a) wohl keine Bestaetigung ueber "still in good standing" bekommen, und b) dementsprechend den Heimatbesuch inkl. Wiedereinreise in der Grace Period durchfuehren. M.W. wird von sowas allgemein eher abgeraten... auch wenn das nicht heisst, dass es nicht moeglich ist; man sollte sich aber wie gesagt auf intensivere Befragung einstellen. Inwiefern ein noch gueltiges J1 in dem Fall das Problem zusaetzlich erschweren wuerde, kann man wohl nur spekulieren...  :?