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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: blooga am 03.05.2011, 07:54 Uhr
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Hi zusammen,
kann mir einer von Euch weiterhelfen:
Beispiel:
ich kaufe in den USA (Eigenbedarf) folgende Kleidungstücke:
T-Shirt: 100 EUR
Hemd: 330 EUR
Kleid: 700 EUR
Welche Abgaben muss ich bei der Einreise nach D entrichten?
a) das interpretiere ich aus der Antwort, die ich vom Zoll unter Auskunft@iwm-zoll.bfinv.de bekommen habe (s.u.):
T-Shirt: 100 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
Hemd: 330 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
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Kleid: 700 EUR -> Abgabe 278,78€
Rechnung:
700€ Warenwert
* 17,5% pauschalierter Zollsatz
+ 122,50€
822,50 € Warenwert incl. Zollsatz
* 19% Einfuhrumsatzsteuer
+ 156,28€ 19% Einfuhrumsatzsteuer
--> Abgabe für den gesamten Einkauf 278,78€
Auskunft von Auskunft@iwm-zoll.bfinv.de:
als Flugreisender können Sie abgabenfrei Waren im Wert bis 430,- € aus einem Drittland (USA) einführen.Waren, die diesen Betrag übersteigen, müssen verzollt werden.Bis zu einem Betrag von 700,- € werden diese pauschaliert,das heißt, es wird ein Zollsatz von 17,5 % des Warenwertes erhoben sowie die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%.Es muss sich um Waren handeln, die gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, im persönlichen Reisegepäck, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Deutschland bestimmt sind.
Der Wert der Waren bezieht sich immer auf die vollständige Ware, eine teilweise Anwendung der Freimenge auf eine nicht teilbare Ware scheidet aus.Überschreitet der Wert der abgabenpflichtigen Waren 700 Euro, werden die Abgabensätze nach dem Zolltarif und dem Umsatzsteuergesetz angewendet.
Die Zollbestimmungen, u.a. Zollsätze, sind insbesondere davon abhängig, welcher Zolltarifnummer (auch Codenummer genannt) eine Ware zuzuordnen ist.
Die Einreihung der Ware, einschließlich der Anzeige der geltenden Abgabensätze ("Maßnahmen"), können Sie im elektronischen Zolltarif wie folgt vornehmen:
(http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/e1_ezt_online/index.html,
b) das interpretiere ich aus der Zoll Website:
T-Shirt: 100 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
Hemd: 330 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
------------------
Kleid: 700 EUR -> Abgabe 122,50€
Rechnung:
700€ Warenwert
* 17,5% pauschalierter Zollsatz
+ 122,50€
822,50 € Warenwert incl. Zollsatz
--> Abgabe für den gesamten Einkauf 122,50€
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html
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Hallo,
habe mir über die Berechnung bei Überschreitung der Freigrenzen noch nie wirklich Gedanken gemacht, aber es kann eigentlich nur Möglichkeit b) sein. Zitat von der Zoll-Homepage: "Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle Abgabenarten" (also so wie ich das verstehe auch die Einfuhrumsatzsteuer).
Erst bei Überschreiten der 700 €-Grenze wirds dann komplizierter. Dann zählt der für die Ware maßgebliche Zolltarif, ggf. Verbrauchssteuern und die Einfuhrumsatzsteuer.
Gruß
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Wenn du die 430 eur überschreitest, werden alle geakauften Sachen berücksichtigt, also nicht nur das
Kleid. Wenn dann die 700 EUR Grenze überschritten wird, wird es auch nicht mehr pauschal versteuert.
Die vereinfachte Abgabenberechnung erfolgt bei Überschreitung der Einfuhrfreigrenze, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Wert der einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro je Reisender,
die mitgebrachten Waren befinden sich im persönlichen Gepäck des Reisenden und
sie sind zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder als Geschenk bestimmt.
Aufteilen geht nur bei mehr Reisenden, wobei dort aber auch nicht das Kleid auf 2 Personen "aufgeteilt" werden kann.
Gruß
Aaronp
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wenn es ein Betrag bis 700 Euronen ist (also zwischen den 430 und 700) dann wird pauschaliert + 19% EinfuhrUMSATZsteuer (vergleichbar mit der unmgangsprachlichen Mehrwertsteuer), ab 701 Euro kann der Pauschalsatz nicht mehr angewant werden und es kommt die volle Einfuhrsteuer (Zollsatz) zum tragen zuzüglich 19% EinfuhrUMSATZsteuer
die 19% kommen immernoch zum verzollten Betrag dazu
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Der Zoll dast dazu:
"Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder ein einziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt. Die Einfuhrabgaben werden dann nicht nur von dem die Wertgrenze übersteigenden Wertanteil, sondern vom vollen Wert erhoben. Der Wert einer unteilbaren Ware kann auch nicht auf mehrere Personen umgelegt werden."
D.h. das Shirt und das Hemd ist im Rahmen des Freibetrags, beim Kleid für 700 Euro musst du 17,5% Aufschlag zahlen, da es keine Teilbare Ware ist. Die 19% USt. kommen hier NICHT dazu!
Denn dann wäre der Pauschalzollsatz ja deutlich höher als der tatsälich zu veranschlagende Satz! (z.B. 17,5% zu 12 % bei Kleidung).
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html
"Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Diese Methode vereinfacht und beschleunigt das Verfahren der Abgabenfestsetzung wesentlich. In der Regel ist die Pauschalierung gegenüber der Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) auch günstiger."
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Und das hat mir der Zoll vor einiger Zeit auf Nachfrage mitgeteilt:
Sehr geehrte Frau Leia,
wie Sie schon richtig erkannt haben, gilt im Flugverkehr aus Nicht-EU-Staaten eine Reisefreigrenze von 430,00 € pro
Person. Sofern der Wert der abgabenpflichtigen Waren nicht höher als 700,00 € ist, kann die Abgabenberechnung pauschal
erfolgen. Das heißt, die 430,00 € sind abgabenfrei, und zusätzlich können Waren im Wert von 700,00 € pauschal berechnet
werden.
Ist der Warenweert höher als 700,00 € oder der Reisende lehnt eine Pauschalierung ab, so werden die Abgaben nach dem
Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen berechnet.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxx
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Das interpretiere ich so:
430 € frei
und
bis zu weitern 700 € kann pauschal zu 17,5 % Zoll und Steuer abgeführt werden. Hat man nur einen Artikel im Wert von z.B. 600 € muss ich ihn komplett zu 17,5% verzollen, sofern er nicht teilbar ist.
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Rrrrrriiiiiiischtiiiisch :D
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Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.
Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!
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Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.
Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!
Zählt das auch für
- Uhren
Schuhe und
Handtaschen???
:lol: :lol: :lol:
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Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.
Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!
Zählt das auch für
- Uhren
Schuhe und
Handtaschen???
:lol: :lol: :lol:
Vielleicht...Es gibt doch viele, die sich ohne Uhren, Schuhe oder Handtaschen ganz schön nackt fühlen... :D :D :D
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Ich habe heute nach mehrfachem Mailpingpong mit "Informations- und Wissensmanagement Zoll" zu meinem Beispiel ganz oben im Thread folgende Aussagen bekommen:
"... Wie Sie schon richtig in Ihrer Variante B erkannt haben, wird für Waren bis 700,- € ein einheitlicher Prozentsatz von 17,5 % zu Grunde gelegt. (...) In diesem Abgabensatz sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bereits enthalten."
"Waren bis 430,- € haben Sie frei. Alle anderen Waren, werden von 0,00 € -700,- € pauschaliert. Das Kleid fällt also komplett in die Pauschalierung."
Ich würde das also wie Hiker, JürgenH und leia in Ihren Beiträgen sehen und glaube, dass diese Aussagen hier nicht stimmen:
Wenn du die 430 eur überschreitest, werden alle geakauften Sachen berücksichtigt, also nicht nur das
Kleid. (...)]
wenn es ein Betrag bis 700 Euronen ist (also zwischen den 430 und 700) dann wird pauschaliert + 19% EinfuhrUMSATZsteuer (vergleichbar mit der unmgangsprachlichen Mehrwertsteuer), (...)
die 19% kommen immernoch zum verzollten Betrag dazu
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Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.
Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!
Auch hierzu eine Aussage aus dem Hause "Informations- und Wissensmanagement Zoll":
nein, dies stimmt nicht. Auch die im Ausland erworbenen Waren, die Sie bei der Einreise am Körper tragen, werden bei der Beurteilung des Reisefreibetrages von 430 € pro Person einbezogen und sind nur im Rahmen dieses Freibetrages abgabenfrei.
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Naja, die sagen viel, bis der Tag lang ist. Ich kann nur das weitergeben, was mir mein Nachbar gesagt hat.
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Jo, und sowas fällt auch überhaupt nicht auf, weil man halt üblicherweise im 700 euro Abendkleid aus dem Flieger klettert. :roll:
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Ich kann nur das weitergeben, was mir mein Nachbar gesagt hat.
Und das, lieber Frank, ist kompletter Blödsinn.
Es zählt der Wert der eingeführten Ware, ob du das anziehst oder nicht, spielt keine Rolle.
Willi
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Zahle ich jetzt nun bis 700 Euro nur 17,5% pauschalierter Zollsatz oder 17,5% pauschalierter Zollsatz + 19% Einfuhrumsatzsteuer ???
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Zahle ich jetzt nun bis 700 Euro nur 17,5% pauschalierter Zollsatz oder 17,5% pauschalierter Zollsatz + 19% Einfuhrumsatzsteuer ???
Nur die 17,5%.
Zitat zoll.de
Warenwert bis 700 Euro
Bei Überschreitung der oben genannten Wertgrenzen werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert.
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EDIT: Sehe gerade hier wird auch gefragt...
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=52869.0;topicseen
Hab da auch mal ne Frage zu.
Wenn ich mir z.B. das iPad2 64GB für 699$=ca 486€ kaufe und das dann rechtmäßig einführen will, wie wird das versteuert?
Da es ja nicht teilbar ist direkt mit 17,5% oder "nur" das was über 430€ geht?
Gruß
Kölner
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Du mußt dann auf den kompletten Betrag die 17,5% zahlen. Ich stehe nämlich vor dem gleichen Problem, würde mir auch gerne das iPad kaufen. Aber pass auf, zu den 699$ kommen noch Tax hinzu...
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Du mußt dann auf den kompletten Betrag die 17,5% zahlen. Ich stehe nämlich vor dem gleichen Problem, würde mir auch gerne das iPad kaufen. Aber pass auf, zu den 699$ kommen noch Tax hinzu...
Habs gerade gelesen :D
Mit der Tax ist mir klar, wollte es aber nur schnell und einfach errechnen...
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Wenn ich aber das iPad verzolle, dann hab ich meine 430 Euro Freigrenze aber immer noch für andere Einkäufe übrig, oder?
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Hallo,
Wenn ich aber das iPad verzolle, dann hab ich meine 430 Euro Freigrenze aber immer noch für andere Einkäufe übrig, oder?
nein - Deine Einkäufe dürfen insgesamt nicht über 700 EUR liegen; wenn das Gerät umgerechnet bei 500 EUR liegt, sind noch 200 möglich. Wenn Du insgesamt über 700 liegst, greifen die allgemeinen Zollregeln.
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^^ wären die 200 dann Zollfrei?
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Hallo,
^^ wären die 200 dann Zollfrei?
wenn man die Bezeichnung auf den Seiten des Zoll wörtlich nimmt ("Freigrenze" - wenn eine Freigrenze überschritten wird, fällt die Vergünstigung insgesamt weg), müßten die 700 insgesamt verzollt werden.
Wenn man die Praxis zugrundelegt, die ich bei der alten Regelung (175/350 EUR) erlebt habe, müßte es zollfrei sein (Behandlung als "Freibetrag" - nur was darüber hinausgeht wird belastet).
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Wenn man die 430,- Euro überschritten hat, sollte man dann den roten oder den grünen Ausgang nehmen?
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Wenn man die 430,- Euro überschritten hat, sollte man dann den roten oder den grünen Ausgang nehmen?
Natürlich den roten, damit du die waren anmedlen kannst...
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nein - Deine Einkäufe dürfen insgesamt nicht über 700 EUR liegen; wenn das Gerät umgerechnet bei 500 EUR liegt, sind noch 200 möglich. Wenn Du insgesamt über 700 liegst, greifen die allgemeinen Zollregeln.
Da muss ich leider widersprechen, Du wirfst da einige Dinge durcheinander:
a) die Zollfreigrenze liegt bei 430,-€ und hat zunächst nichts mit den genannten 700,-€ zu tun
b) Waren bis zu einem Wert von 430,-€ sind nicht abgabenpflichtig
c) Waren über 430,-€ sind abgabepflichtig, aber nur der Teil, der über 430,-€ liegt, es sei denn, die Ware(n) ist (sind) nicht teilbar.
d) Der abgabepflichtige Teil muss verzollt werden. Übersteigen diese abgabepflichtigen Waren nicht den Wert von 700,-€, so darf (muss aber nicht) diese Ware pauschal mit 17,5% verzollt werden.
Das wenden wir jetzt an:
Björn bringt ein iPad2 (Wert 450€) und Jeans im Wert von 600,-€ mit. Insgesamt bring er damit Waren im Wert von 1050,-€ mit. Da die Jeans teilbar sind, teilt er einen Packen davon ab im Wert von 430,-€. Dieser Packen ist nicht abgabepflichtig.
Den Rest der Jeans und das iPad2 liegt er zusammen auf einen zweiten Packen - dieser Packen (und nur dieser Packen) ist abgabepflichtige Ware. Der Wert dieser Ware beträgt insgesamt 620,-€. Damit liegt der Wert der Ware unter 700,-€ und darf nach Wahl mit 17,5% pauschal verzollt werden. Damit ist die ganze Einfuhr verzollt.
Hätte Björn Jeans im Wert von 700,-€ (statt 600,-€) mitgebracht, so betrüge der Wert der abgabepflichtigen Waren 720,-€. Damit liegt dieser Wert über der Grenze von 700,-€ und muss nach den normalen Zolltarifen verzollt werden. Diese Waren können (obwohl sie teilbar sind) nicht bis 700€ pauschal und nur der Rest i.H.v. 20,-€ nach Zolltarif verzollt werden.
Insgesamt ist Björns Frage aber uneingeschränkt mit "Ja" zu beantworten: wenn er außer dem iPad2 noch Jeans für 430,-€ mitbringt, sind letztere vollkommen abgabefrei, Björn verzollt lediglich das iPad2 und dieses zum Pauschaltarif.
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Hallo,
Wenn ich aber das iPad verzolle, dann hab ich meine 430 Euro Freigrenze aber immer noch für andere Einkäufe übrig, oder?
nein - Deine Einkäufe dürfen insgesamt nicht über 700 EUR liegen; wenn das Gerät umgerechnet bei 500 EUR liegt, sind noch 200 möglich. Wenn Du insgesamt über 700 liegst, greifen die allgemeinen Zollregeln.
Die 700 Euro beziehen sich aber auf den max. Wert, der pauschal zu versteuern möglich ist. Und nicht auf einen Betrag zwischen 430 und 700 Euro (=270 Euro), den man pauschal versteuern kann.
- bis 430 Euro = unterhalb der Freigrenze = keine Verzollung
- zwischen 431 Euro und 1130 Euro = pauschale Versteuerung von 17,5%; d.h. es kann max. ein Betrag von 700 Euro pauschal versteuert werden
- ab 1131 Euro = oberhalb der pauschalen Versteuerung und somit "reguläre" Verzollung
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Die 700 Euro beziehen sich aber auf den max. Wert, der pauschal zu versteuern möglich ist. Und nicht auf einen Betrag zwischen 430 und 700 Euro (=270 Euro), den man pauschal versteuern kann.
- bis 430 Euro = unterhalb der Freigrenze = keine Verzollung
- zwischen 431 Euro und 1130 Euro = pauschale Versteuerung von 17,5%; d.h. es kann max. ein Betrag von 700 Euro pauschal versteuert werden
- ab 1131 Euro = oberhalb der pauschalen Versteuerung und somit "reguläre" Verzollung
Richtig - siehe auch meinen Beitrag darüber mit konkreten Beispielen.
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Richtig - siehe auch meinen Beitrag darüber mit konkreten Beispielen.
Du warst einfach zu schnell mit deiner Antwort;) Als ich meinen Beitrag versendet hatte, hast du dich noch reingequetscht:)
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@ jack black
Danke für die tolle Beschreibung, also ganz einfach gesagt, ich kann 430 Euro Zollfrei einkaufen und Z U S Ä T Z L I C H für 700 Euro einkaufen was mit 17,5% verzollt wird? Natürlih muß sich die Ware dementsprechend trenne lassen...
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@ jack black
Danke für die tolle Beschreibung, also ganz einfach gesagt, ich kann 430 Euro Zollfrei einkaufen und Z U S Ä T Z L I C H für 700 Euro einkaufen was mit 17,5% verzollt wird? Natürlih muß sich die Ware dementsprechend trenne lassen...
Genau so ist es.
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Hallo, auch ich bin in den USA und komme ueber die 430 euro. Im Gepaeck habe ich eigentlich nur Kleidung, 1 PC Spiel und eine CD.
Die Ware, die ueber 430 euro liegt wird nur verzollt, mit 17,5 Prozent oder wird darauf auch noch 19 Prozent USt. erhoben?
Beispiel:
Warenwert 900 Euro, davon sind 430 Euro frei. Sprich 470 Euro werden mit 17.5 % verzollt. Abgerundet waeren das 82 Euro Zoll. Wird das dann mit den 470 Euro addiert und auf den Gesamtbetrag UST. erhoben? Sprich 470+82= 552. 552 * 0.19 = ca. 105 Euro.
Muesste ich jetzt jnur Zoll in Hoehe von 82 Euro zahlen oder auch beides (Zoll+UST) in Hoehe von 187 Euro.
Vielen Dank fuer Eure Hilfe,
Pascal
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Achso, noch etwas: Die Marke Hollister (Kleidung) gibt es ja auch mittlerweile in Deutschland. Ich habe Kleidungsstuecke aus DE mitgenommen. Was waere wenn die sagen. das sei aus den USA? Und dann faellt mir ein, ich habe Sachen dabei, die ich 2006 in den USA gekauft habe. Fuer die in DE gekaufte Hollister ware und das alte USA Zeugs habe ich keine Rechnung mehr.
Nochmals Danke im Voraus.
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Achso, noch etwas: Die Marke Hollister (Kleidung) gibt es ja auch mittlerweile in Deutschland. Ich habe Kleidungsstuecke aus DE mitgenommen. Was waere wenn die sagen. das sei aus den USA?
Sagen die aber nicht bei bereits getragenen Klotten.
Und dann faellt mir ein, ich habe Sachen dabei, die ich 2006 in den USA gekauft habe. Fuer die in DE gekaufte Hollister ware und das alte USA Zeugs habe ich keine Rechnung mehr.
Für 6 Jahre alte Klotten interessiert sich der Zoll erst recht nicht. ;-)
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Schon einmal Danke!
Bleibt also nur noch die Frage mit Zoll und UST (Siehe Rechenbeispiel).
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Bei der pauschalierten Verzollung ist Zoll UND Umsatzsteuer mit den 17,5 % abgegolten. Erst wenn es darüber hinaus geht wird Zoll und zusätzlich Umsatzsteuer fällig.
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Vielen Dank! Wie laeuft das ganze ab? Schauen die dann in den Koffer und sehen sich alles an? Dann wuerde ich die Dinge ganz nach oben legen um nicht alles von unten aus dem Koffer fischen zu muessen. lg
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Vielen Dank! Wie laeuft das ganze ab? Schauen die dann in den Koffer und sehen sich alles an?
Kommt drauf an, wie sehr sie Dir vertrauen. Leg es am besten oben drauf und sei ehrlich.