stimmt; aber Einfuhrumsatzsteuer fällt trotzdem an (7 %); auch die wickeln die Zollbehörden ab
Nicht automatisch. Wenn das Buch nochmals als CD Kopie beiliegt,
muss nur der Datentraeger verzollt werden. Ist bei vielen
Computerbuechern so. Ist besonders interessant auch bei
Software, da diese dann quasi befreit ist von Zoll Umsatzsteuer.
Da dieser Sachverhalt aber bei den meisten Zollämtern (z.B. in Bonn)
nicht bekannt ist, sollte man direkt Einspruch beim Hauptzollamt erheben,
dann bekommt man sein Geld wieder.