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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Northcali Gast am 07.06.2012, 07:03 Uhr
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Hallo
Wir sind grad am zusammen rechnen unserer Einkäufe.
Wenn wir beide Sachen über 430€ eingekauft haben, wie genau muss man das versteuern?
Ich habe Klamotten und ein teures schmuckteil gekauft. Bin aber noch unter 700€.
Muss ich nun 13,5 Prozent auf alles zahlen oder nur auf das Teil, das den Freibetrag überschreitet?
Also klamotten frei und 13,5 Prozent auf den Schmuck Zahlen?
Danke
Cali
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Kommt drauf an, wie es sich aufdröselt. Gezahlt wird auf den 430 € übersteigenden Betrag - aber nur wenn es sich um "teilbare" Waren handelt.
Beispiel:
Klamotten 300 €
1 Stück Schmuck 430 €
Du zahlst für 300 € Klamotten
Klamotten 300 €
1 Stück Schmuck 530 €
Du zahlst für 530 € Schmuck
Du kannst also nicht ein halbes Schmuckstück mit in den Freibetrag nehmen...
Antje
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Ich habe Klamotten und ein teures schmuckteil gekauft. Bin aber noch unter 700€.
Die 700€ zählen ohnehin nicht(!) auf den Gesamtwert, sondern:
der Wert Ihrer einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro,
D.h. es werden erst bis zu 430€ vom Gesamtwert abgezogen (das ist der nicht-einfuhrabgabenpflichtige Teil) und wenn der Rest nicht 700€ überschreitet, kann man pauschal verzollen.
Eigentlich steht das aber alles wunderbar erklärt auf www.zoll.de (mit Beispielen und allem drum und dran). Dort steht dann aber auch:
Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwert
und nicht 13,5% (wo auch immer diese Zahl herkommt). Es gibt auch den Abgabensatz 15%, aber der gilt nur für Waren, für die Präferenzen gewährt werden, darunter fallen aber Waren aus den USA grundsätzlich nicht. Also bleibt es bei 17,5%.