Oder muss ich jetzt nochmals verzollen? (also eins von beidem müsste ich ja verzollen bei den aktuellen Freigrenzen).
Rechtmäßig verzollen müßtest Du es, wenn es zusammen bei einer Einreise mitgebracht wird. Für jede Einreise gilt die Freimenge erneut und bereits eingeführte Gegenstände gelten als verzollt - auch wenn sie unter Freimenge der letzten Einreise lagen.
Natürlich könnte es Dir passieren, dass der Zöllner der Meinung ist, Du hast jetzt beide Gegenstände erst bei dieser Einreise mitgebracht. Um das zu verhindern, hättest Du schon bei der letzten Ausreise eine sog. "Nämlichkeitsbestätigung" ausstellen lassen müssen (damit wird der Gegenstand bei der Ausreise so gut wie möglich beschrieben, am besten inkl. Seriennummer).
ABER: das ist definitiv total egal. Hier reisen alle mit gewaltigem Elektro- und Fotoequipment aus und ein und es beantragt niemand diese Nämlichkeitsbestätigung. Nimm (wie schon von Katrin vorgeschlagen) den grünen Ausgang, das ist auch richtig, denn Du hast nichts zu verzollen. Selbst wenn Du dennoch angehalten wirst (sehr unwahrscheinlich), wird kaum jemand nach iPad und/oder Objektiv fragen. Hier im Forum ist kein Fall bekannt, wo es wirklich mal zu Problemen gekommen ist.
Mein deutscher Arbeitgeber hat mir hier ein Notebook gekauft, welches ich nutze. Es wurde ganz normal im Apple Store US bestellt. Wisst ihr ob ich das angeben muss bei der Einreise oder ob ich einfach sagen kann, da kümmert sich meine Firma drum? Die Ansprechperson ist für 2 Wochen im Urlaub und ich bin zu unruhig die Zeit abzuwarten.
Das würde ich dann sicherheitshalber angeben und ordnungsgemäß verzollen und dem Chef die Quittung dann vorlegen. Sonst wird man es Dir im Zweifel als Schmuggelversuch auslegen, das wäre mir zu riskant. Wenn es die gleiche Einreise wie oben ist, musst Du natürlich doch den roten Ausgang wählen.