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Autor Thema: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig  (Gelesen 1938 mal)

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Bouncner

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Hallo,

ich lebe momentan in den USA und bin im Rahmen meines Jobs hier mehrfach in Deutschland.
Im Sommer werde ich wieder komplett nach Deutschland ziehen und frage mich, wie das mit dem Zoll abläuft.

Zwei Fragen dazu:
1.) Ich bin im Dezember mit gekauften Waren im Wert von 300 EUR eingereist (iPad) und habe es nicht gemeldet, weil es unter der Freigrenze war. Jetzt habe ich noch ein Objektive gekauft, welches selber in der Freigrenze wäre, allerdings nicht zusammen mit dem iPad. Hätte ich das iPad vorab anmelden müssen, damit der Staat weiß dass es bereits legal in Deutschland war. Oder muss ich jetzt nochmals verzollen? (also eins von beidem müsste ich ja verzollen bei den aktuellen Freigrenzen).

2.) Mein deutscher Arbeitgeber hat mir hier ein Notebook gekauft, welches ich nutze. Es wurde ganz normal im Apple Store US bestellt. Wisst ihr ob ich das angeben muss bei der Einreise oder ob ich einfach sagen kann, da kümmert sich meine Firma drum? Die Ansprechperson ist für 2 Wochen im Urlaub und ich bin zu unruhig die Zeit abzuwarten. :D

Danke schonmal für die Hilfe!

mrh400

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #1 am: 07.05.2013, 08:51 Uhr »
Hallo,
für Dich sollten völlig andere Regeln als für normale Touristen anwendbar sein - nämlich die für Umzugsgut, und das kann in großem Umfang abgabenfrei eingeführt werden. Da gilt u.a.

"Eine der Voraussetzungen der Anerkennung von Waren als Übersiedlungsgut ist, das der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft bestanden haben muss. Ausnahmen sind möglich, wenn der Begünstigte nachweisen kann (z.B. durch seinen Arbeitsvertrag), dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EU zu leben.
Die Abfertigung der Waren als Übersiedlungsgut bei einer deutschen Zollstelle ist davon abhängig, dass der neue Wohnsitz - wenn auch nur vorübergehend - in Deutschland genommen wird.

Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, und von ihm - im Falle nicht verbrauchbarer Waren - seit mindestens sechs Monaten vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EU benutzt worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Rechnungen, Kaufverträge etc. Das Umzugsgut darf am neuen Wohnort nur zu den gleichen Zwecken wie vorher genutzt werden.
"

Dies und noch mehr dazu findet man hier (Quelle des Zitats) und dort (Übersicht).

Das ganze muß man dann mit einem besonderen :arrow: Formular anmelden.
Gruß
mrh400

Bouncner

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #2 am: 07.05.2013, 22:14 Uhr »
Diese Regelung trifft auf mich leider nicht zu, da es sich um eine Art Praktikum handelt. Es geht 9 Monate und mit den zugelassenen Visa-Bonuszeiten war ich dann knappe 11 Monate hier.
Da es eine festgeschriebenes Praktikum war, kann ich auch nicht geltend machen, dass ich geplant habe länger zu bleiben. :-/

Wilder Löwe

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #3 am: 08.05.2013, 09:07 Uhr »
Hast Du die Kaufquittung des Ipads noch? Zusammen mit den US-Einreisestempeln im Pass müsste sich damit ja nachweisen lassen, dass Du zwischendurch in Deutschland warst. Ob das zollrechtlich relevant ist, weiß ich allerdings auch nicht. Ich würde in dieser Situation auf Risiko gehen und den grünen Ausgang benutzen, aber das musst Du natürlich selbst entscheiden.
Viele Grüße
Katrin

Jack Black

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #4 am: 08.05.2013, 12:57 Uhr »
Oder muss ich jetzt nochmals verzollen? (also eins von beidem müsste ich ja verzollen bei den aktuellen Freigrenzen).

Rechtmäßig verzollen müßtest Du es, wenn es zusammen bei einer Einreise mitgebracht wird. Für jede Einreise gilt die Freimenge erneut und bereits eingeführte Gegenstände gelten als verzollt - auch wenn sie unter Freimenge der letzten Einreise lagen.

Natürlich könnte es Dir passieren, dass der Zöllner der Meinung ist, Du hast jetzt beide Gegenstände erst bei dieser Einreise mitgebracht. Um das zu verhindern, hättest Du schon bei der letzten Ausreise eine sog. "Nämlichkeitsbestätigung" ausstellen lassen müssen (damit wird der Gegenstand bei der Ausreise so gut wie möglich beschrieben, am besten inkl. Seriennummer).

ABER: das ist definitiv total egal. Hier reisen alle mit gewaltigem Elektro- und Fotoequipment aus und ein und es beantragt niemand diese Nämlichkeitsbestätigung. Nimm (wie schon von Katrin vorgeschlagen) den grünen Ausgang, das ist auch richtig, denn Du hast nichts zu verzollen. Selbst wenn Du dennoch angehalten wirst (sehr unwahrscheinlich), wird kaum jemand nach iPad und/oder Objektiv fragen. Hier im Forum ist kein Fall bekannt, wo es wirklich mal zu Problemen gekommen ist.

Mein deutscher Arbeitgeber hat mir hier ein Notebook gekauft, welches ich nutze. Es wurde ganz normal im Apple Store US bestellt. Wisst ihr ob ich das angeben muss bei der Einreise oder ob ich einfach sagen kann, da kümmert sich meine Firma drum? Die Ansprechperson ist für 2 Wochen im Urlaub und ich bin zu unruhig die Zeit abzuwarten. :D

Das würde ich dann sicherheitshalber angeben und ordnungsgemäß verzollen und dem Chef die Quittung dann vorlegen. Sonst wird man es Dir im Zweifel als Schmuggelversuch auslegen, das wäre mir zu riskant. Wenn es die gleiche Einreise wie oben ist, musst Du natürlich doch den roten Ausgang wählen.

Detritus

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #5 am: 08.05.2013, 13:16 Uhr »
Wisst ihr ob ich das angeben muss bei der Einreise oder ob ich einfach sagen kann, da kümmert sich meine Firma drum?

Zollschuldner ist neben dem "Anmelder" auch immer der "Verbringer" also derjenige der tatsächlich die Ware in die EU einführt. Insofern kannst Du nicht sagen, da kümmert sich die Firma drum, sondern müsstest das schon selbst deklarieren. Technisch gesehen wäre (sofern Dein AG denn über entsprechende Zollregistrierungen verfügt) es möglich, dass Du den Laptop mitbringst und die Zollanmeldung und der Steuerbescheid dann auf den AG laufen - praktisch ist sowas im Reisegepäck aber nicht.

Also entweder per Post schicken und die Firma kümmert sich dann um die Verzollung oder selbst mit rübernehmen und selbst anmelden (und natürlich auch die Abgaben erstmal verauslagen). Laptops selbst sind zollfrei bzw. haben einen Zollsatz von 0% insofern wird hier nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert fällig. (Auch wenn es sich bei einem Gerät nicht um Unsummen handelt: Wenn Du das Gerät selbst anmeldest kann Dein AG dir zwar die EuSt ersetzen, er darf sie dann aber nicht in den Vorsteuerabzug mit reinnehmen.)

Bouncner

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #6 am: 09.05.2013, 05:52 Uhr »
Boah super! Vielen Dank für Eure Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. :)

Danke!

Chiricahua

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #7 am: 09.05.2013, 08:47 Uhr »
Um das zu verhindern, hättest Du schon bei der letzten Ausreise eine sog. "Nämlichkeitsbestätigung" ausstellen lassen müssen (damit wird der Gegenstand bei der Ausreise so gut wie möglich beschrieben, am besten inkl. Seriennummer).

Ich wollte mir im vorletzten Jahr am Frankfurter Flughafen für meine neue Kamera eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen (auf dem Kaufbeleg war keine Seriennummer angegeben, also dachte ich mir "sicher ist sicher"). Die beiden Zollbeamten haben mich fast schon etwas ungläubig angeschaut und sagten "die brauchen Sie doch dafür nicht". ;-)

Jack Black

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #8 am: 09.05.2013, 12:06 Uhr »
Die beiden Zollbeamten haben mich fast schon etwas ungläubig angeschaut und sagten "die brauchen Sie doch dafür nicht". ;-)

Eben - das macht kein Mensch, das ist nur graue Theorie. Und auf Rechnungen steht keine Seriennummer - irgendwer hier wollte das auch mal nicht wahrhaben. Es ist aber auch wirklich hier kein Fall bekannt, wo es mal irgendwelchen Ärger gegeben hätte. Im Gegenteil, ich glaube das war unsere "usa-rookie", da haben etwas zu viel geshopped, sind am roten Ausgang raus und haben dann eine "Quittungsorgie" vom Stapel gelassen - bis der Zöllner entnervt abgewunken hat, denn viel wäre nicht bei herumgekommen.

Die wollen doch nur die dicken Fische und nicht die zu viel gekaufte Jeans erwischen.

Bouncner

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #9 am: 17.07.2013, 16:37 Uhr »
Hallo,

mir fällt gerade ein, dass ich im Dezember auch noch einmal in der Schweiz war. Ich wollte daher nur nochmal fragen, ob das in irgendeiner weise "hilft".
Wenn ich es richtig verstanden habe, hilft es nicht, weil es nicht EU ist.
Die Sachen die ich also in die Schweiz gebracht habe (waren unter dem Zolllimit), kann ich damit nicht einfach nach Deutschland bringen und sagen, dass sie bereits in der EU waren. Korrekt?

Oder bringt mir der Aufenthalt in der Schweiz gar nichts in Bezug auf meine kommende Deutschland-Rückkehr?

Beste Grüße,
Martin

TGW712

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Re: Zoll - Mehrfaches Einreisen nach Deutschland - Anmeldung nötig
« Antwort #10 am: 17.07.2013, 19:09 Uhr »
Die beiden Zollbeamten haben mich fast schon etwas ungläubig angeschaut und sagten "die brauchen Sie doch dafür nicht". ;-)

Eben - das macht kein Mensch, das ist nur graue Theorie. Und auf Rechnungen steht keine Seriennummer - irgendwer hier wollte das auch mal nicht wahrhaben. Es ist aber auch wirklich hier kein Fall bekannt, wo es mal irgendwelchen Ärger gegeben hätte. Im Gegenteil, ich glaube das war unsere "usa-rookie", da haben etwas zu viel geshopped, sind am roten Ausgang raus und haben dann eine "Quittungsorgie" vom Stapel gelassen - bis der Zöllner entnervt abgewunken hat, denn viel wäre nicht bei herumgekommen.

Die wollen doch nur die dicken Fische und nicht die zu viel gekaufte Jeans erwischen.

Jup, tatsächlich bin ich auch einer von denen, die immer alles im roten Ausgang anmelden. Grund liegt in meinem Beruf und der auch bei kleinen Abgabedelikten riskierten Zulassung. Als "Normalbürger" würde ich auch nie so einen Aufwand betreiben.

Ergebnis meiner Erfahrung bisher:
- Noch kein Mensch hat mich trotz Fotoausrüstung und Laptop von ca 4.000 € Wert je nach einem Nämlichkeitsnachweis gefragt.
- Es wurden noch nie die angemeldeten Waren (also die Kleidungseinkäufe) überprüft, die Abgabenberechnung erfolgte ausschließlich auf Basis meiner Addition.
- Bis etwa 35-40 € Abgabenwert haben bisher alle Zollbeamten abgewunken und mir einen schönen Tag gewünscht. Ein paar mal wurden aber geringfügig drüber liegende Beträge dann auch tatsächlich kassiert.