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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: geesy am 02.02.2008, 10:20 Uhr

Titel: Zoll nach 1-jährigem Aufenthalt
Beitrag von: geesy am 02.02.2008, 10:20 Uhr
Guten Morgen,
hab zu dem Thema leider nichts passendes gefunden...
Ich werde ja dieses Jahr für ein Jahr nach Kanada/USA gehen. Dort will ich mir natürlich auf Grund der günstigeren Preise einiges neu zulegen, z.B. ein Notebook, Kleidung usw.
Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage wie es dann mit dem Zoll aussieht. Muss ich den bei der Rückreise nach einem Jahr immernoch zahlen? Wäre für mich doch irgendwie unverständlich, wenn ich die Sachen schon so lange benutzt habe.. Vielleicht weiß ja einer mehr dazu :)

Danke
Titel: Re: Zoll nach 1-jährigem Aufenthalt
Beitrag von: mrh400 am 02.02.2008, 11:20 Uhr
Hallo,
Umzugsgut ist in der Regel zollfrei; näheres dazu hier (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html)
Titel: Re: Zoll nach 1-jährigem Aufenthalt
Beitrag von: geesy am 02.02.2008, 11:54 Uhr
Vielen Dank für den Link, damit ist meine Frage beantwortet :)
Titel: Re: Zoll nach 1-jährigem Aufenthalt
Beitrag von: Lor20 am 02.02.2008, 14:44 Uhr
es muss nur wirklich mindestens ein jahr sein (also nicht 11 monate und 20 tage)  und du darfst in deutschland nicht vergessen deinen wohnsitz abzumelden.