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Autor Thema: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?  (Gelesen 2988 mal)

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OstseeKelm

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Hallo,

also ich habe beim letzten USA Aufenthalt mir nen Ipad (bitte keine Diskussion :wink:) mitgebracht und hier in D eingeführt. Lag ja knapp unter der Freimenge.
So wenn ich nun das iPad wieder mit in die USA nehmen möchte und danach wieder nach Deutschland. Dann kann ich mir das ja vorher beim Zoll bescheinigen lassen, also daß ich es schon hier besessen habe.
Machen ja einige bei Fotoausrüstung usw, aber wie sieht es bei Ware aus die schon mal eingeführt wurde?
Geht das ohne Probleme?
Ist das ein großer Aufwand das vorher hier in Deutschland noch anzumelden? Kann ich das eben vor meinem Abflug machen?
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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stephan65

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OstseeKelm

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #2 am: 30.01.2011, 20:58 Uhr »
Joa genau mein Thema! ... ging ja sogar auch ums iPad  :oops: ... ist sonne Sache mit der Suche!  :wink:

Vielen Dank für den Link
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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Jack Black

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #3 am: 30.01.2011, 21:25 Uhr »
Machen ja einige bei Fotoausrüstung usw, aber wie sieht es bei Ware aus die schon mal eingeführt wurde?

Was heißt für Dich "schon mal eingeführt wurde"? ALLE Waren, die nicht in D (oder erweitert in der EU) produziert werden, inkl. der Canon oder Nikon Kamera, die Du beim Fachhandel o.ä. gekauft hast, wurden vorher eingeführt. Es spielt kein Rolle, WER die Ware eingeführt hat.

Geht das ohne Probleme?
Ist das ein großer Aufwand das vorher hier in Deutschland noch anzumelden? Kann ich das eben vor meinem Abflug machen?

Machst Du das konsequenterweise mit ALLEN Waren (Notebook, Mp3-Player, Digicam, Handy usw.), die Du besitzt und hier in D gekauft hast? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Bist Du jemals angesprochen worden?

OstseeKelm

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #4 am: 30.01.2011, 21:56 Uhr »
Also bei "wieder eingeführt" reden wir wohl aneinander vorbei.

Ich bin nach unserem ersten Urlaub einmal 'rausgezogen' worden. Da wurde mein Laptop begutachtet.
Für einige Dinge habe ich seit dem Rechnungskopien mit.
Aber ich denke gerade beim iPad haben die Zöllner nen Auge drauf. Ist ja ein beliebter Artikel zum einführen aus den USA.
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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Jack Black

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #5 am: 30.01.2011, 23:20 Uhr »
Also bei "wieder eingeführt" reden wir wohl aneinander vorbei.

Inwiefern?

Ich bin nach unserem ersten Urlaub einmal 'rausgezogen' worden. Da wurde mein Laptop begutachtet.

Und Du musstest einen Beleg vorlegen, wo er herkam?

Aber ich denke gerade beim iPad haben die Zöllner nen Auge drauf. Ist ja ein beliebter Artikel zum einführen aus den USA.

Mag ja sein - aber wo ist der Unterschied, ob Du ihn hier gekauft hast oder in den USA? Und wo ist der Unterschied zu einer x-beliebigen Kamera, die auch beliebt ist und gerne in den USA gekauft wird. Oder ein Handy, oder ein Laptop?!

OstseeKelm

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #6 am: 31.01.2011, 10:27 Uhr »
Also bei "wieder eingeführt" reden wir wohl aneinander vorbei.
Inwiefern?
Ich meinte ja Waren die eine Privatperson sozusagen steuer-bzw zollfrei eingeführt hat und nicht Waren die für den hiesigen Verkauf importiert wurden.

Ich bin nach unserem ersten Urlaub einmal 'rausgezogen' worden. Da wurde mein Laptop begutachtet.

Und Du musstest einen Beleg vorlegen, wo er herkam?
.
Nein, aber er hat sich den angeschaut und ich glaube wegen der deutschen Tastatur so durchgehen lassen.


Aber ich denke gerade beim iPad haben die Zöllner nen Auge drauf. Ist ja ein beliebter Artikel zum einführen aus den USA.

Mag ja sein - aber wo ist der Unterschied, ob Du ihn hier gekauft hast oder in den USA? Und wo ist der Unterschied zu einer x-beliebigen Kamera, die auch beliebt ist und gerne in den USA gekauft wird. Oder ein Handy, oder ein Laptop?!
Naja ganz klar. Wenn ich ihn hier gekauft habe, dann habe ich einmal Steuern drauf bezahlt.
Das ist auch der Punkt weshalb ich eingentlich frage. Ich habe mal bei so einer Doku über Zöllner den Satz "Wurden hier in Deutschland einmal Steuern für bezahlt?" gehört.
So und das ist bei Waren die innerhalb der Freimenge eingeführt wurden ja nicht so.

Wie auch immer. Ich gehe lieber vorher einmal mit dem iPad zum Zollamt, bevor ich nächstes Mal wilde Diskusionen beim Zoll habe.

Da wir wahrscheinlich nächstes Mal mit 3 Koffern reisen, denke ich, haben noch eher nen Auge auf uns.
So von wegen "Die haben soviel gekauft, die brauchen einen Koffer mehr"
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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Jack Black

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #7 am: 31.01.2011, 19:36 Uhr »
Ich meinte ja Waren die eine Privatperson sozusagen steuer-bzw zollfrei eingeführt hat und nicht Waren die für den hiesigen Verkauf importiert wurden.

Das spielt keine Rolle. Wenn es einmal legal eingeführt wurde (egal ob zollfrei oder nicht - das hängt nur davon ab, wieviel Du bei der jeweiligen Einreise mitgebracht hast) hat es den gleichen Status, als wenn Du es im Laden gekauft hättest, wo es der Betreiber eingeführt hat (der es sicherlich verzollt hat). Das ist Null Unterschied.

Naja ganz klar. Wenn ich ihn hier gekauft habe, dann habe ich einmal Steuern drauf bezahlt.
Das ist auch der Punkt weshalb ich eingentlich frage. Ich habe mal bei so einer Doku über Zöllner den Satz "Wurden hier in Deutschland einmal Steuern für bezahlt?" gehört.
So und das ist bei Waren die innerhalb der Freimenge eingeführt wurden ja nicht so.

Das ist doch totaler Quatsch. Einmal LEGAL eingeführt (was NICHT zwangsläufig bedeutet, dass man Steuern und Zoll bezahlt hat) ist LEGAL eingeführt.

Wenn Du also meinst, Du müßtest beweisen, dass Deine mitgebrachten Gegenstände vormals schon legal eingeführt wurden, dann musst Du für ALLE Gegenstände einen Beleg vorweisen, nicht nur für die, die Du persönlich irgendwann eingeführt hast. Und deswegen verstehe ich das immer noch nicht: wieso nur für den selbsteingeführten iPad?

Wie auch immer. Ich gehe lieber vorher einmal mit dem iPad zum Zollamt, bevor ich nächstes Mal wilde Diskusionen beim Zoll habe.

Kannst Du ja machen - nur ist es eben kein Unterschied, ob Du das Ipad vor einem Jahr o.ä. selbst mitgebracht hast, oder hier gekauft hast. Oder ob es ein Ipad ist oder ein Laptop. Oder ein Mp3-Player, oder ein Handy. Oder oder oder. Wenn Du "wilde Diskussionen" befürchtest (trotz massenhaft mitgeführter Elektronik in beachtlichem Wert habe ich noch nie auch nur ein Sterbenswort eines Zöllners darüber gehört, bei sehr sehr viel Reisen mittlerweie), dann mußt Du konsequent für alles Belege mitführen.

Da wir wahrscheinlich nächstes Mal mit 3 Koffern reisen, denke ich, haben noch eher nen Auge auf uns.
So von wegen "Die haben soviel gekauft, die brauchen einen Koffer mehr"

Auch das ist überhaupt nichts besonderes oder gar seltenes - wir dürften theoretisch bis zu 6 Koffer mitnehmen (aber leider können wir nicht so viel schleppen). Aber 3 Koffer haben wir oft auf dem Rückweg (und meistens einer davon in den USA erst gekauft). Wir sind noch nie angesprochen worden. Ich glaube, Du schaust zu viele Panik-Sendungen über den deutschen Zoll....

roeggelzoeg

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #8 am: 31.01.2011, 21:12 Uhr »
Juristisch ist die Sache schon klar. Einmal legal eingeführt = immer legal. ABER: Die Beweisführung ist schwierig, weil ja die Zöllner nach Anschein entscheiden müssen. Wenn ich also in kurzer Zeit mehrfach einreise habe ich jedesmal die 430 € Freimenge. Wenn ich aber nach der x-ten Einreise rausgezogen werde und beispielsweise eine komplette neue Fotoausrüstung dabei habe, die zweifelsfrei im Ausland erworben wurde (Handelsmarken!), habe ich ein Problem.

Und damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, gibt es die Nämlichkeitsbescheinigung, die man unter Vorlage des Kaufbeleges und des Gerätes bei der Auseise (!) beim Zoll erhält. Dort werden Seriennummern, Wert, Kaufdatum etc. eingetragen und fertig ist die Laube.

dschlei

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #9 am: 31.01.2011, 21:15 Uhr »


Und damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, gibt es die Nämlichkeitsbescheinigung, die man unter Vorlage des Kaufbeleges und des Gerätes bei der Auseise (!) beim Zoll erhält. Dort werden Seriennummern, Wert, Kaufdatum etc. eingetragen und fertig ist die Laube.
Genauso habe ich das frueher auf Geschaeftsreisen auch immer gemacht! 
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

atecki

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #10 am: 31.01.2011, 21:24 Uhr »
Hi,

hier mal 2 Threads zum Theme Nämlichkeitsbescheinigung (mit der Suche findest Du noch einiges mehr...):

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=47947.0
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=32008.0

Grüße

Axel

stephan65

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #11 am: 31.01.2011, 21:44 Uhr »
... ist sonne Sache mit der Suche!  :wink:


Du wirst lachen, ich habe das verlinkte Thema über Google gefunden, NICHT über die Suche hier.  :grins:


Jack Black

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Re: Bereits eingeführte Ware aus den USA nochmals einführen?
« Antwort #12 am: 31.01.2011, 23:57 Uhr »
Wenn ich aber nach der x-ten Einreise rausgezogen werde und beispielsweise eine komplette neue Fotoausrüstung dabei habe, die zweifelsfrei im Ausland erworben wurde (Handelsmarken!), habe ich ein Problem.

Wie hoch ist dafür die Wahrscheinlichkeit?

Ich bin ja auch nicht mehr der allerjüngste (>50J) und bin nicht nur sehr oft im Urlaub im Ausland gewesen, sondern habe auch 10 Jahre im internationalen Support für unsere Firma gearbeitet. Grob geschätzt bin ich ca. 50 mal durch den Zoll gegangen - fast ausschließlich in Düsseldorf - und dort natürlich immer durch den grünen Ausgang.

Ich bin bis heute inklusive NIE auch nur angesprochen worden - egal was ich dabei hatte.

Haben alle anderen wirklich solche Probleme und werden "rausgezogen" und gefilzt und werden nach Herkunft der Elektronik gefragt?