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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: schedeffi am 19.07.2012, 18:46 Uhr

Titel: Zollfreimenge?
Beitrag von: schedeffi am 19.07.2012, 18:46 Uhr
Hallo,

leider kann man es auf den Zollseiten nicht verständlich rauslesen :(

Wenn ich mir diverse Ware im Wert von 430€ kaufe und z.B. eine Tasche für 70€ noch dazu... was muss ich zahlen? Muss ich 500€ verzollen oder nur die 70?

Lg und Danke
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: RainerS. am 19.07.2012, 18:55 Uhr
nur das was 430 € überschreitet wird verzollt ...

allerdings kann man nicht *aufteilen* - z.b. ne uhr für 400 € und dann noch ne tasche für 70 € dann werden die 70 € voll versteuert ....
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 19.07.2012, 18:56 Uhr
leider kann man es auf den Zollseiten nicht verständlich rauslesen :(

Freimenge bleibt Freimenge.

Wenn ich mir diverse Ware im Wert von 430€ kaufe und z.B. eine Tasche für 70€ noch dazu... was muss ich zahlen? Muss ich 500€ verzollen oder nur die 70?

Du musst 70€ verzollen. Man muss nur darauf achten, dass die Waren auch so aufteilbar sind in "Freimenge" und "nicht Freimenge". In Deinem Beispiel geht das - aber wenn Du beispielsweise ein Laptop im Wert von 500€ mitbringst, dann kann man nicht 430€ davon abziehen, weil es nicht gelingt, die Ware(n) entsprechend aufzuteilen. Dann musst Du in den sauren Apfel beißen und die 500€ komplett verzollen.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: schedeffi am 19.07.2012, 19:13 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: leia am 19.07.2012, 19:33 Uhr
Ja.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 20.07.2012, 13:08 Uhr
Und das ist ganz sicher???

Nein, wir wollen Dich veräppeln.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Detritus am 20.07.2012, 13:19 Uhr
Hallo,

leider kann man es auf den Zollseiten nicht verständlich rauslesen :(


Die haben das doch sogar mit Beispiel:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Als-Tourist-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen.html;jsessionid=2B5FB41B4724469079CE0F932561CA33

"Beispiel:
Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.

Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an."

Ersetze Stühle durch Handtaschen und 300,- durch 430,- € - et voilà
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 20.07.2012, 13:41 Uhr
Das Beispiel ist zugegenermaßen etwas zu simpel gewählt. Es wäre interessanter gewesen, die Variante a) mit drei Stühlen à 120€ durchzuspielen. So kann man in der Tat nicht erkennen, was beim Überschreiten der Freimenge geschieht, wenn die Waren aber dennoch teilbar ist. Und mit 3 Stühlen hätte man quasi alle Fälle in einem Rutsch abgedeckt (240€ sind dann frei, der dritte Stuhl zu 120€ muss verzollt werden).

P.S.: Ne, sind ja 300 pro Person frei. Dann ist das etwas unglücklich mit dem Preis der Stühle.

Denn nehmen wir 5 Stühle a 140€. Sind zusammen 700,-€, aber nicht aufteilbar auf 2x300 + 100. Also sind 4 Stühle frei (= 560,-€, nämlich p.P 280€) und der letzte Stuhl muss verzollt werden.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Turlion am 20.07.2012, 14:04 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: BeateR am 20.07.2012, 14:22 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Turlion am 20.07.2012, 14:40 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?

Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: BeateR am 20.07.2012, 14:44 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?



Naja, Du kannst davon ausgehen, dass die Zöllner auch nicht gerade dumm sind. Aber ok, jeder wie er will. Du solltest nur vorsichtig sein, solche Sachen hier zu posten.

Gruss Beate
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TheHonk am 20.07.2012, 15:26 Uhr
Wenn ich da an die letzten Beiden Einreisen EX-USA in Frankfurt denke...

Da war weit und breit kein Zöllner... Am roten Ausgang hing ein rotes Telefon und ein Schild auf dem stand:

Wenn sie etwas zu verzollen haben, wählen sie bitte folgende Nummer: ...

klar... Mach ich... sofort...

Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 20.07.2012, 15:30 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?



Falsch. Sie müssen Dir formal gesehen nur nachweisen, dass Du Waren nach Deutschland von außerhalb der EU einführst. DU musst dann beweisen, dass es eine Wiedereinfuhr ist und in Deutschland dafür schonmal Steuern bezahlt wurden. Die Zollabgabe wird nämlich durch die reine Einfuhr fällig und ist nicht an Vorsatz oder andere persönlichen Dinge geknüpft.

Nur im Strafverfahren würde es dann ggf. anders aussehen.

Dennoch ist das Risiko für einen Normalbürger natürlich gering.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wilma61 am 20.07.2012, 15:41 Uhr
Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?

Ne, da biste auf dem falschen Pferd. Den Ursprung der Ware musst du nachweisen,

wenn der Zöllner das verlangt.

@Honk

Wenn der rote Channel nicht besetzt ist und du keinen Zöllner kontaktierst hast du sofort den

Straftatbestand der "Steuerhinterziehung" (juristisch nicht ganz korrekt,

aber für Laien verständlicher) erfüllt.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: stephan65 am 20.07.2012, 15:59 Uhr
Wenn in den Klamotten, wie in meiner aktuell getragenen, in Las Vegas gekauften Jeans, "Made in Mexico" steht, fällt denen der Nachweis leicht.

Melden macht frei und ein gutes Gewissen. Ich hab schon einiges kostenlos durch den Zoll gekriegt, INDEM ich mich freiwillig meldete. Das waren mal 2 geschenkte Flaschen Wodka aus Russland, hier und da mal ne halbe Stange Kippen zu viel...
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: BeateR am 20.07.2012, 16:10 Uhr
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?



Falsch. Sie müssen Dir formal gesehen nur nachweisen, dass Du Waren nach Deutschland von außerhalb der EU einführst. DU musst dann beweisen, dass es eine Wiedereinfuhr ist und in Deutschland dafür schonmal Steuern bezahlt wurden. Die Zollabgabe wird nämlich durch die reine Einfuhr fällig und ist nicht an Vorsatz oder andere persönlichen Dinge geknüpft.

Nur im Strafverfahren würde es dann ggf. anders aussehen.

Dennoch ist das Risiko für einen Normalbürger natürlich gering.

Ja gering, aber doch möglich. Wir sind in München schon ein paarmal vom Zoll gestoppt worden. Auf unsere Frage dann, ob wir wohl der "vielgerühmte Siebente" seien, kam nur ein Lächeln. Ich nehme einfach mal an, an manchen Tagen haben die ganz genaue Vorgaben, also entweder wirklich jeder Siebte, oder jeder mit einem blauen Koffer etc.,

Gruss Beate
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: mrh400 am 20.07.2012, 16:25 Uhr
Hallo,
Freimenge bleibt Freimenge.
schon, aber der Zoll ist da selbst in der Nomenklatur nicht ganz konsequent, da steht nämlich auf der von Detritus verlinkten Seite auch:
"Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten."

Und der steuerrechtlich (auch Zollrecht gehört insoweit zum Steuerrecht) eigentlich eindeutige Begriff besagt, daß bei Überschreiten einer Freigrenze auch nur um einen Cent der komplette Wert der Steuer unterfällt (im Gegensatz zum Freibetrag)

In der Praxis (selbst mehrfach ausprobiert :wink:) wird aber nur der die 430 EUR überschreitende Betrag zugrundegelegt (soweit man wegen der notwendigen Unteilbarkeit der Gegenstände genau an diesen Betrag hinkommt).

Zum Thema rausfischen: das letzte Mal, als wir in München unsere Einkäufe verzollt hatten, wurden in der Zeit reihenweise Leute stichprobenmäßig geprüft.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: JürgenH am 20.07.2012, 16:30 Uhr
Nein, der Zoll erkennt erstmal an Deinem Koffertag woher Du kommst, v.a. ob Du aus Schengen oder Non-Schengen kommst. Die sind nämlich unterschiedlich. In der Regel macht das erstma ja keiner ab.

Übrigens, selbst erst vor kurzem gesehen:
Die Zollbeamten sind nicht nur die, die am Ausgang stehen! Die laufen auch Zivil durchs Terminal und können Dich jederzeit kontrollieren. Schön unauffällig, hätte kein Mensch für den Zoll gehalten. Aber sie waren es dann doch.

Hast Du über 430 Euro dabei, bist Du verpflichtet(!) eine Zollerklärung abzugeben! Und zwischen 430 und 700 Euro (bei teilbaren(!) Waren) ist das eh der Pauschalsatz vin 17,5%.
Also, wenn man für 700 Euro einlauft und davon 430 Euro punktgenau zur Seite legen kann, sind 270 Euro mit 17,5% zu verzollen, also maximal 47,25 Euro Zollabgaben. Bei 700 Euro nicht teilbar sind das 122,50 Euro! Und dafür macht man so ein Zinober? Never ever!
Da ich mit eigenen Augen gesehen habe, wie die in FRA durch Terminal schwirren und Leute rauspicken ist sind mir die max 122,50 Euro nicht den Hauch des Nervenkitzels wert!

Es glaubt ja immer noch jeder sobald man den Ausgang "grün" passiert hat, kann nichts mehr passieren. Weit gefehlt! Die Steuerschuld bleibt, meine ich, für 3 Jahre bestehen!
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wilma61 am 20.07.2012, 17:01 Uhr
Es glaubt ja immer noch jeder sobald man den Ausgang "grün" passiert hat, kann nichts mehr passieren. Weit gefehlt! Die Steuerschuld bleibt, meine ich, für 3 Jahre bestehen!
Nicht bei einer Abgabenhinterziehung

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Nachtraegliche-buchmaessige-Erfassung/Absehen-von-der-nachtraeglichen-buchmaessigen-Erfassung/Verjaehrung/verjaehrung_node.html

Zollrecht und Steuerrecht sind eigentlich zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.

Natürlich gibt es auch Überschneidungen.

Sehr kompliziert, das ganze. :roll:
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 20.07.2012, 17:11 Uhr
Und zwischen 430 und 700 Euro (bei teilbaren(!) Waren) ist das eh der Pauschalsatz vin 17,5%.

Das ist nur beinahe richtig. Die 700€ Grenze bezieht sich nicht auf die gesamte Einfuhr, sondern auf den abgabepflichtigen Teil:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc97244bodyText1 (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc97244bodyText1):

Zitat
Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt

Da die ersten 430€ nicht abgabepflichtig sind (entsprechende Teilbarkeit vorausgesetzt) wird der Pauschalsatz also die auf Warenwerte zwischen 430€ und 1.130,-€ angewandt (und nicht nur bis 700€).
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: JürgenH am 20.07.2012, 17:42 Uhr
Stimmt hast recht! Ich hab "abgabenpflichtig" falsch interpretiert!
Somit sind es bei 1130 Euro dann maximal 122,50 Euro an Abgaben für die 700 Euro die über 430 Euro hinausgehen!
Das macht das noch viel lächerlicher hier hinterziehen zu wollen, wegen 122,50 Euro bei teilbaren Waren von 1130 Euro- im schlimmsten Fall!
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wolfi am 20.07.2012, 18:49 Uhr
Gut, das Jack Black das richtig erklärt hat - da gibt es zu oft Verwirrung ... :wink:
 
Wenn man natürlich teure Elektronik oder dgl mitbringt im Wert von mehr als 1130 € - dann muss man ALLES verzollen und versteuern (Einfuhrumsatzsteuer, also i . a. 19 %).
 
Das lohnt sich wohl nur ausnahmsweise, oder ?
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: napa-ca am 23.07.2012, 19:23 Uhr
Mal was anderes, wie ist es denn, wenn ich letztes Jahr in den USA war, dort Kleidung gekauft habe, und jetzt wieder die Kleidung mit in die USA nehme und dann natürlich wieder zurück nach Deutschland. :D Gott habe ich das kompliziert geschrieben. :)
Die Ware wurde letztes Jahr nicht verzollt, da ich unter der Grenze lag.
Wird sie dann dieses mal hinzugerechnet oder wie wäre das?
LG
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: BeateR am 23.07.2012, 19:40 Uhr
Hallo,

ich nehme mal an, dass diese Kleidung in der Zwischenzeit ein paarmal getragen und demzufolge auch ein paarmal gewaschen wurde  :oops:

Und das sieht der Zoll doch auch, und damit must Du nichts verzollen.

Gruss Beate
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: JürgenH am 23.07.2012, 19:45 Uhr
Wenn Du es genau nimmst, dann juckt es den Zoll nicht, ob die Kleidung gewaschen wurde oder nicht.
Im Grunde genommen musst Du die Freimengen MIT den letztjährigen Kleidungsstücken einhalten.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 23.07.2012, 19:51 Uhr
Im Grunde genommen musst Du die Freimengen MIT den letztjährigen Kleidungsstücken einhalten.

Du schreibst wirklich bisweilen hanebüchenen Unsinn. Dieser gehört dazu.

Selbstverständlich ist diese Ware NICHT MEHR anzugeben. Die einmal eingeführte Ware ist eingeführt. Es spielt keine Rolle, ob diese Ware bei der "Ersteinfuhr" unter die Freigrenze fiel oder nicht - rechtmäßig eingeführt ist rechtmäßig eingeführt und damit ein für allemal abgegolten.

Ebenso selbstverständlich gilt für jede neue Reise die erneute Reisefreigrenze - es wird selbstverständlich NICHT mit zurückliegenden Reisen aufaddiert (schon diese Idee ist so dermaßen hanebüchen, wie kommt man auf so einen Quatsch!?). Wer zehn mal in die USA und zurück fliegt, darf insgesamt Waren für 4.300,-€ einführen - und nicht insgesamt für 430,-€.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: mrh400 am 23.07.2012, 19:55 Uhr
Hallo,
Wenn Du es genau nimmst, dann juckt es den Zoll nicht, ob die Kleidung gewaschen wurde oder nicht.
Im Grunde genommen musst Du die Freimengen MIT den letztjährigen Kleidungsstücken einhalten.
der erste Satz stimmt im Grundsatz, der zweite allerdings nicht: neue Wäsche zählt mit, auch wenn sie gewaschen ist; im Vorjahr im Rahmen der Freimengen eingeführte Waren bleiben frei; anders ist es, wenn man in Folge mehrfach hin- und herfahren würde (was bei USA-(Urlaubs-)Reisen eher selten vorkommt):

zoll.de:
"Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig."

Man muß allerdings im Ernstfall glaubhaft machen können, daß die Waren schon in den Vorjahren mitgebracht wurden - notfalls z.B. durch Kreditkartenrechnungen o.ä. Scheint mir aber eher ein theoretischer Fall.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wilma61 am 23.07.2012, 19:56 Uhr
Da hat der JackBlack recht.

Obwohl der letzte Satz etwas verwirrend ist. :wink:
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 23.07.2012, 20:07 Uhr
Da hat der JackBlack recht.

Selbstverfreilich.

Obwohl der letzte Satz etwas verwirrend ist. :wink:

Was heißt "verwirrend" - es ist nur die schräge Idee von JürgenH zu Ende gedacht. Wenn man immer wieder die gleichen Klamotten (im Wert von 430€) hin- und herfliegt, ist er ja der Meinung, dass man alleine dadurch schon die Freigrenze jeweils auslotet - man könnte also nie mehr (nach dem ersten Urlaub) weitere Klamotten mitbringen, wenn man die aus dem ersten Urlaub wieder in den Urlaub mitnimmt.

Im Grunde ist ja schon diese Formulierung grenzwertig:

Zitat
Die Ware wurde letztes Jahr nicht verzollt, da ich unter der Grenze lag.

Ganz genau genommen wurde diese Ware verzollt - alle Waren werden "verzollt" (wenn sie nicht geschmuggelt werden). Oder sagen wir "deklariert". Aber der Warenwert liegt unter der Reise-Freigrenze, weswegen keine Abgaben anfallen (weswegen man sie gar nicht erst zu deklarieren braucht - ach, schwierig....). Aber die Ware ist anschließend in jedem Fall ordnungsgemäß eingeführt. Sie unterscheidet sich in nichts von Waren, auf die Abgaben angefallen sind.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Detritus am 23.07.2012, 20:32 Uhr
Wenn wir hier schon den "Klugscheißer"-Modus angestellt haben:

Mit durchschreiten des grünen Ausgangs hat man die Ware deklariert bzw. konkludent erklärt das man nichts zu verzollen hat da man unter den Reisefreigrenzen bleibt. Damit ist die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden und gilt nunmehr als Gemeinschaftsware und ist somit "verzollt".

Und natürlich muss man das dann nach einem Jahr nicht auf die Freimenge aufaddieren, nur wenn man dann gefragt wird sollte man in der Lage sein nachzuweisen, dass es sich eben nicht um neue in den USA frisch gekaufte Ware handelt. Und nur zwei mal waschen reicht dem peniblen Zöllner da noch lange nicht als Nachweis...
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wilma61 am 23.07.2012, 20:37 Uhr
Note 1+ für Detritus.

Ein Insider. Wer sonst kennt schon den Begriff der konkludenten Anmeldung.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 23.07.2012, 20:40 Uhr
Wenn wir hier schon den "Klugscheißer"-Modus angestellt haben:

Oh - der gute alte Pluralis Majestatis. Toll.  8)
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Detritus am 23.07.2012, 20:50 Uhr
Wenn wir hier schon den "Klugscheißer"-Modus angestellt haben:

Oh - der gute alte Pluralis Majestatis. Toll.  8)

Fast richtig, für den Pluralis Majestatis hätte das "wir" groß geschrieben werden müssen.
Better luck next time ;)
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 23.07.2012, 21:22 Uhr
Wenn wir hier schon den "Klugscheißer"-Modus angestellt haben:

Oh - der gute alte Pluralis Majestatis. Toll.  8)

Fast richtig, für den Pluralis Majestatis hätte das "wir" groß geschrieben werden müssen.
Better luck next time ;)

 :lol:
Zumal Jürgen eben keinen Blödfug geschrieben hat, sich nur sehr undeutlich ausgedrückt. Der Nachweis, dass die Ware schon einmal in den deutschen Verkehr gebracht wurde obliegt immer noch dem Reisenden. Der Nachweis der Einfuhr dem Zoll. Alles, was ich am Körper trage führe ich daher durchaus auch mehrmals ein und es könnte mir theoretisch passieren, dass ich auf ein und die selbe Ware x-mal Abgaben abführen muss. Das Ergebnis wäre zwar tatsächlich falsch, juristisch aber korrekt, da ich es eben war, der den ersten Zollbeleg weggeworfen hat. Oder aber: kann ich den Nachweis nicht führen, dann wird mir auch das am Körper Getragene der Vorreise auf die 430 € angerechnet.

So hatte ich Jürgen's Post eigentlich verstanden. aber kann man natürlich auch anders verstehen.

Ist allerdings wirklich ein sehr theoretischer Fall. Praktisch haben die Zollbediensteten ein Auge das geschult ist :)

@wilma61 - für die konkludente Erklärung muss man derweil nurnoch 1-2x "Achtung Kontrolle" schauen. Da werden einem so toll klingende Fachbegriffe 20x wiederholt :)
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wolfi am 23.07.2012, 21:34 Uhr

 Der Nachweis, dass die Ware schon einmal in den deutschen Verkehr gebracht wurde obliegt immer noch dem Reisenden.


Dafür gibt es doch die berühmte "Nämlichkeitsbescheinigung", die aber wohl eher bei hochwertigen Geräten sinnvoll ist.
 
Was die Zöllner wohl sagen würden, wenn einer bei der Ausreise aus D für seine Klamotten so etwas haben möchte ?
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: wilma61 am 23.07.2012, 21:37 Uhr
Zitat
@wilma61 - für die konkludente Erklärung muss man derweil nurnoch 1-2x "Achtung Kontrolle" schauen. Da werden einem so toll klingende Fachbegriffe 20x wiederholt Smile

So was schau ich mir nicht an.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 23.07.2012, 21:58 Uhr
Fast richtig, für den Pluralis Majestatis hätte das "wir" groß geschrieben werden müssen.

Dafür hast Du sicherlich eine aktuelle und verbindliche Quelle.

Zumal Jürgen eben keinen Blödfug geschrieben hat, sich nur sehr undeutlich ausgedrückt.

Was war daran für dich(!) undeutlich?

 
Der Nachweis, dass die Ware schon einmal in den deutschen Verkehr gebracht wurde obliegt immer noch dem Reisenden.

Dem Reisenden obliegt es allenfalls nachzuweisen, dass er diese Ware bereits bei der zur Rede stehenden Ausfuhr besessen hat. Dafür gibt es die Nämlichkeitsbestätigung. Die hat ihrerseits keinerlei Bezug zu irgendeiner Einfuhr.

Der Nachweis der Einfuhr dem Zoll.

Dieser Nachweis interessiert aber keinen. Es spielt hier überhaupt keine Rolle, auf welche Weise der Urlauber in den Besitz der Ware gekommen ist.

Alles, was ich am Körper trage führe ich daher durchaus auch mehrmals ein und es könnte mir theoretisch passieren, dass ich auf ein und die selbe Ware x-mal Abgaben abführen muss. Das Ergebnis wäre zwar tatsächlich falsch, juristisch aber korrekt, da ich es eben war, der den ersten Zollbeleg weggeworfen hat. Oder aber: kann ich den Nachweis nicht führen, dann wird mir auch das am Körper Getragene der Vorreise auf die 430 € angerechnet.

Insbesondere für einen Juristen eine entsetzlich schlechte Darstellung. Das einzige rechtskräftige Dokument, was in diesem Zusammenhang zählt, ist (nach wie vor) die Nämlichkeitsbescheinigung. Irgendwelche Zollbelege interessieren niemanden. Und die Nämlichkeitsbescheinigung verlangt ihrerseits auch nicht nach Zollpapieren.

Insbesondere (und das ist allerwichtigste) spielt es überhaupt keine Rolle, WER die Klamotten eingeführt hat, mehr noch, ob sie überhaupt eingeführt wurden. Falls es sich um Schmuggelware handeln sollte (wovon hier nicht ausgegangen wird) ziehen so oder so ganz andere Gesetze.

Diese Klamotten unterschieden sich in gar nichts von den Klamotten, die Du hier in D einkaufst und in die Staaten mitnimmst.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: mrh400 am 23.07.2012, 22:04 Uhr
Hallo,
Diese Klamotten unterschieden sich in gar nichts von den Klamotten, die Du hier in D einkaufst und in die Staaten mitnimmst.
das allerdings ist eine grobe Fehleinschätzung. Die Herstellungsländer für US-Waren und EU-Waren sind nämlich z.T. recht unterschiedlich - und die stehen in aller Regel auf den Etiketten (deren erkennbar willkürliche Entfernung einen Anfangsverdacht begründen kann)
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 23.07.2012, 22:19 Uhr
das allerdings ist eine grobe Fehleinschätzung.

Nein.

Die Herstellungsländer für US-Waren und EU-Waren sind nämlich z.T. recht unterschiedlich - und die stehen in aller Regel auf den Etiketten (deren erkennbar willkürliche Entfernung einen Anfangsverdacht begründen kann)

Na und? Du kaufst diese Hose mit dem US-amerikanischen Etikett in einem deutschen Laden, die ihrerseits (bewusst) originale Ware aus den USA einführen (was das Markenzeichen dieses Ladens ist). Er umgeht bewusst den "offiziellen" Importeur, verzollt aber die Waren ebenso selbsverständlich.

Wo liegt für Dich als Käufer der Ware die unterschiedliche Rechtslage begründet, wenn es eine "grobe Fehleinschätzung" sein sollte?

P.S.: Eigentlich hatte ich es ja schon geschrieben - aber ich wiederhole es gerne: es geht NICHT um Schmuggelware.

P.P.S.: Es geht mir hier ausschließlich um die RECHTLICHE Lage. Es geht NICHT darum, ob ein Zöllner ggf. irgendwelche Ware fehlerhafterweise als "neu erstanden" zuordnet. Darüber wurde schon hinreichend in Sachen "ein paar mal gewaschen" diskutiert, insbesondere geht es mir NICHT darum, ob es eine entsprechende Verwechselungsgefahr gibt. Es geht ausschließlich über die Rechtslage, ob einmal (rechtmäßig) eingeführte Waren bei erneuter Aus- und Einfuhr erneut verzollt werden MÜSSEN, wenn sie vormals unter die Freigrenze fielen. Über (egal wie begründete) Irrtümer von Zöllnern kann ich nur schlecht urteilen.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 23.07.2012, 22:58 Uhr
Der Nachweis, dass die Ware schon einmal in den deutschen Verkehr gebracht wurde obliegt immer noch dem Reisenden.

Dem Reisenden obliegt es allenfalls nachzuweisen, dass er diese Ware bereits bei der zur Rede stehenden Ausfuhr besessen hat. Dafür gibt es die Nämlichkeitsbestätigung. Die hat ihrerseits keinerlei Bezug zu irgendeiner Einfuhr.
Quelle? Nach meiner Kenntnis ist die Entstehung der Abgabe an die Einfuhr von Ware geknüpft.
Um der Abgabe zu entgehen muss der Reisende nachweisen, dass es sich um eine WIEDEReinfuhr handelt, dafür gibt es den Nämlichkeitsnachweis. Es handelt sich dann um so genannte Rückwaren.
Es kommt daher sehr wohl auf die Einfuhr an.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html


Der Nachweis der Einfuhr dem Zoll.

Dieser Nachweis interessiert aber keinen. Es spielt hier überhaupt keine Rolle, auf welche Weise der Urlauber in den Besitz der Ware gekommen ist.
Das schreibt aber auch niemand - woher interpretierst Du das? Bei der EINFUHR muss der Nachweis erbracht werden, dass es eine WIEDEReinfuhr ist. Der Besitz ist hier gar nicht Gegenstand der Diskussion gewesen.

Alles, was ich am Körper trage führe ich daher durchaus auch mehrmals ein und es könnte mir theoretisch passieren, dass ich auf ein und die selbe Ware x-mal Abgaben abführen muss. Das Ergebnis wäre zwar tatsächlich falsch, juristisch aber korrekt, da ich es eben war, der den ersten Zollbeleg weggeworfen hat. Oder aber: kann ich den Nachweis nicht führen, dann wird mir auch das am Körper Getragene der Vorreise auf die 430 € angerechnet.

Insbesondere für einen Juristen eine entsetzlich schlechte Darstellung. Das einzige rechtskräftige Dokument, was in diesem Zusammenhang zählt, ist (nach wie vor) die Nämlichkeitsbescheinigung. Irgendwelche Zollbelege interessieren niemanden. Und die Nämlichkeitsbescheinigung verlangt ihrerseits auch nicht nach Zollpapieren.
Die Aussage ist definitiv falsch. Die Nämlichkeitsbescheinigung ist der amtliche Nachweis, dass die Ware wiedereingeführt wurde. Es gehen aber auch andere Nachweise mit denen dem Zoll dargestellt wird, dass die Ware sich vorher innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums befunden hat. Mir hat zB der Zoll schriftlich bestätigt, dass für meine Kameraausrüstung die Versicherungspolice im Fall der Fälle auch anerkannt würde. Dort ist jedes Teil mit Seriennummer verzeichnet.
In sofern schreibt der Zoll auch nicht "Sie müssen", sondern "empfiehlt es sich" einen Nämlichkeitsnachweis ausfüllen zu lassen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html

Insbesondere (und das ist allerwichtigste) spielt es überhaupt keine Rolle, WER die Klamotten eingeführt hat, mehr noch, ob sie überhaupt eingeführt wurden. Falls es sich um Schmuggelware handeln sollte (wovon hier nicht ausgegangen wird) ziehen so oder so ganz andere Gesetze.

Diese Klamotten unterschieden sich in gar nichts von den Klamotten, die Du hier in D einkaufst und in die Staaten mitnimmst.
Äh - wie kommst Du nun auf den Themenbereich? Hat wer gesagt, dass es drauf ankommt, WER einführt? Das muss ich überlesen haben.
Es kommt schlicht und einfach darauf an, dass der Transporteur nachweisen kann, dass es sich um Rückware handelt.

Fazit: Du liegst leider mit Deiner Angabe, dass es auf die Einfuhr gar nicht ankomme, komplett daneben. Quellen, die das anders zeigen, sehe ich hier keine. Lasse mich aber natürlich mit Nachweisen gerne belehren.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 23.07.2012, 23:47 Uhr
Um der Abgabe zu entgehen muss der Reisende nachweisen, dass es sich um eine WIEDEReinfuhr handelt, dafür gibt es den Nämlichkeitsnachweis.

"Wiedereinfuhr" ist dein persönlicher Begriff, der sich auf zoll.de nicht findet. Es gibt nur "Rückwaren", Dinge, die man mitgenommen hat. Die können auch in D hergestellt worden sein (s.u.), also niemals vorher eingeführt worden sein.

Es handelt sich dann um so genannte Rückwaren.

Genau, das sind die Waren, die man auf der Ausreise (Ausfuhr) schon besaß. Einen Bezug zu vormaligen Einfuhren existiert nicht.

Es kommt daher sehr wohl auf die Einfuhr an.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html

Wie Du das meinst, ist nicht zu verstehen. Es geht immer noch nur darum, dass die bei dieser Reise eingeführten Waren selbst ausgeführt wurden. Mit vergangenen Reisen und Einfuhren hat das NICHTS zu tun.

Bei der EINFUHR muss der Nachweis erbracht werden, dass es eine WIEDEReinfuhr ist. Der Besitz ist hier gar nicht Gegenstand der Diskussion gewesen.

Wem das letztendlich gehört, ist in der Tat uninteressant, aber "WIEDEREINFUHR" ist (wie oben) ein von Dir eingebrachter Begriff, der sich nicht im Text wiederfindet und der auch sinnfrei ist. Bei WIEDEREINREISE (ein völlig anderer Vorgang als eine WIEDEREINFUHR) muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand selbst mitgenommen wurde.

Fazit: Du liegst leider mit Deiner Angabe, dass es auf die Einfuhr gar nicht ankomme, komplett daneben. Quellen, die das anders zeigen, sehe ich hier keine. Lasse mich aber natürlich mit Nachweisen gerne belehren.

Fazit ist, dass Du Dich irrig am nie genannten Begriff "WIEDEREINFUHR" aufhängst und mithin grausames Zeug zusammenschreibst. Vor allem stellt sich die spannende Frage bei Gegenständen, die nie vorher eingeführt wurden - wie begründest Du dort die "WIEDEREINFUHR"?
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 24.07.2012, 07:45 Uhr
Fazit ist, dass Du nichts anderes tust, als an dem Wort WIEDEREINFUHR rumzutrollen, deine falsche Behauptung, um die Einfuhr gehe es nicht, aber nicht mehr kommentierst.

Wir sind hier in einem USA Reiseforum. Es geht um die Rückreise aus den USA. Wenn ich dem Zoll nachweisen will, dass Abgaben auf die Ware nicht fällig werden muss ich nachweisen, dass die Ware aus dem europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt und dann wieder eingeführt wurde. Anders und formal richtig gesagt: ich muss nachweisen, dass es sich um Rückwaren handelt, die Abgabenschuld für diese Waren (entweder, weil sie innerhalb des Wirtschaftsraumes bereits gefertigt wurden oder aber weil sie bereits einmal legal dorthin eingeführt wurden) also nicht (erneut) anfallen kann.

Der zollrechtliche Tatbestandt an den die Entstehung der Abgabe knüpft ist und bleibt die Einfuhr der Ware. Das ist etwas, was Du falsch bestritten hast. Auch Deine Angabe, der einzige Nachweis hierzu wäre der Nämlichkeitsnachweis ist schlicht falsch. Auch darauf gehst Du natürlich gekonnt nicht ein...

Gleichwohl glaube ich, dass der TE auch sehr gut ohne die Infos leben kann.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: captsamson am 24.07.2012, 10:29 Uhr
Ich weiss nicht ob es schon gepostet wurde, aber ich bin gerade auf eine App gestoßen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/2012-07-06-Zoll-App-PM.html

Vielleicht für den ein oder anderen interessant.

Bin mir nur nicht sicher obs evtl. sogar ein Extra-Thema wert ist @Moderatoren: Falls ja könnt ihr ja ein neues draus machen :-)
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: mrh400 am 24.07.2012, 11:03 Uhr
Hallo,
...mit dem US-amerikanischen Etikett in einem deutschen Laden, die ihrerseits (bewusst) originale Ware aus den USA einführen (was das Markenzeichen dieses Ladens ist)...
:?::!: nur daß ich irgendwo innen auf einem Stoffetzen "Peru" statt "Turkey" - beispielsweise! - stehen habe; na ja, wenn's einen glücklich macht. Auf die Idee wäre ich nie gekommen, daß es so etwas gibt und Leute gibt, die dafür Umwege und Mehrpreise in Kauf nehmen.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 24.07.2012, 11:20 Uhr
Fazit ist, dass Du nichts anderes tust, als an dem Wort WIEDEREINFUHR rumzutrollen, deine falsche Behauptung, um die Einfuhr gehe es nicht, aber nicht mehr kommentierst

Möglicherweise sprechen wir hier von verschiedenen "Einfuhren". Es geht hier NICHT um die ERSTEINFUHR (besser so?) der Ware, es ist egal, wie sie nach D gelangt ist (vorausgesetzt, sie ist keine Schmuggelware - hatte ich aber auch alles schon geschrieben).

Die jetzige "Einfuhr" ist natürlich diejenige, nach der gefragt ist. Aber das ist so trivial, das muss man eigentlich nicht kommentieren. Und bei dieser jetzigen Einfuhr spielt die damalige Einfuhr keine Rolle. Es ist vollkommen egal, ob der TE die Ware einst selbst eingeführt hat, ob Abgaben fällig wurden, ob sie unter die Freigrenze fielen, ob ein Händler sie eingeführt hat - oder ob sie überhaupt vormals eingeführt wurden. Es handelt sich in JEDEM Fall um Rückwaren und sind allenfalls (wenn man die entsprechende Sorge hat) entsprechend dokumentationspflichtig in Form einer Nämlichkeitsbescheinigung. Und in dieser Nämlichkeitsbescheinigung ist es erneut völlig unerheblich ("spielt keine Rolle"), wie der Gegenstand nach D kam, ob er eingeführt wurde, ob Abgaben fällig wurden, ob er unter Freigrenzen fiel, ob der von Dritten eingeführt wurde oder ob er gar nicht eingeführt wurde. Diese eventuelle (damalige) Einfuhr spielt auch bei der Nämlichkeitsbestätigung KEINE Rolle.

So, noch ausführlicher geht es kaum, wenn Du es jetzt nicht verstanden hast, dann wird das so bleiben.

:?::!: nur daß ich irgendwo innen auf einem Stoffetzen "Peru" statt "Turkey" - beispielsweise! - stehen habe; na ja, wenn's einen glücklich macht. Auf die Idee wäre ich nie gekommen, daß es so etwas gibt und Leute gibt, die dafür Umwege und Mehrpreise in Kauf nehmen.

Warum Leute so etwas machen, spielt ja keine Rolle. So kann man beispielsweise auf e**y massenhaft Original-Levys aus den Staaten bestellen - das ist amerikanische Originalware, die auf Bestellung versandt wird. Die ist dann immer noch billiger, als wenn man sie hier im Laden kauft. Ob die andere Etiketten hat, kann ich nicht einmal sagen.

Letztendlich spielt es doch auch keine Rolle, es geht doch nur dem rechtlichen Aspekt, dass diese Waren keine Schmuggelwaren sind und anschließend normale Rückwaren sind, wenn man sie in den Urlaub mitnimmt. Was im Etikett steht, hat keine rechtliche Bedeutung  - und da sicher nicht alle Hersteller verschiedene Etiketten für verschiedene Regionen produzieren, betrifft es doch sowieso nur manche Hersteller.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: McC am 24.07.2012, 11:29 Uhr
Den Zoll interessiert es nicht die Bohne was man trägt.... so lange man keine 10 Armbanduhren trägt  :wink:
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Detritus am 24.07.2012, 13:09 Uhr

Dafür hast Du sicherlich eine aktuelle und verbindliche Quelle.

Na Logo wenn auch OT:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pluralis_Majestatis

http://www.wortbedeutung.info/Pluralis_Majestatis/

http://www.duden.de/sprachratgeber/pluralis-majestatis-pluralis-modestiae-und--krankenschwesternplural-

http://www.duden.de/documents/10155/17890910/amtliche_Regelungen.pdf - § 65 E1 E2

Wenn also dann höchstens eine pluralis modestiae...
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 24.07.2012, 13:12 Uhr
@JB - dann haben wir wohl einfach aneinander vorbeigeschrieben. Beim letzten Posting bin ich bei Dir.


Den Zoll interessiert es nicht die Bohne was man trägt.... so lange man keine 10 Armbanduhren trägt  :wink:
So einfach ists dann nicht. De fakto wird bei der reinen Frage der Abgaben das wohl so sein. Bei zB Ländern wie der Türkei, die für Plagiate bekannt sind, schauen die sich aber auch die Kleidung am Körper recht genau an. Selbst schon erlebt als ich zur Gepäckkontrolle auch meine Jeans ausziehen und zur Etikettenbesichtigung auf links drehen durfte.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: McC am 24.07.2012, 13:17 Uhr
So einfach ists dann nicht. De fakto wird bei der reinen Frage der Abgaben das wohl so sein. Bei zB Ländern wie der Türkei, die für Plagiate bekannt sind, schauen die sich aber auch die Kleidung am Körper recht genau an. Selbst schon erlebt als ich zur Gepäckkontrolle auch meine Jeans ausziehen und zur Etikettenbesichtigung auf links drehen durfte.

Türkei und einige asiatische Länder sind bekannt dafür  :wink:
Aber bei USA-Reisen hat mich der Zoll noch nie danach gefragt, egal wie hip es aussah. Bei Elektronik wurde schon einige mal kontrolliert.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Jack Black am 24.07.2012, 13:27 Uhr
Na Logo wenn auch OT:

Na also, wieso hast Du es dann falsch geschrieben?  :lolsign:
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Detritus am 24.07.2012, 13:49 Uhr
Na Logo wenn auch OT:

Na also, wieso hast Du es dann falsch geschrieben?  :lolsign:

Entschuldigung angenommen...
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: matthias_hh am 01.04.2013, 22:24 Uhr
Hab auch mal eine Frage:
Die Zollfreigrenze liegt ja bei 430 Euro.
Den aktuellen Umrechnungskurs des Zolls erfahre ich hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html)

Wenn ich mir nun z.B. ein iPhone 4S für 549 USD (= 424,10 Euro aktuell) kaufe, muss ich die örtlichen Sale Taxes (die noch hinzukommen) auch noch mit in den Preis hineinrechnen? Dann wäre ich nämlich nicht mehr in der Zollfreigrenze.

Also zählen die Sale Taxes dazu oder nur der reine Warenwert?

Würde mich über eine Antwort freuen!   :wink:
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: mrh400 am 01.04.2013, 22:30 Uhr
Hallo,
Also zählen die Sale Taxes dazu oder nur der reine Warenwert?
Sales Tax gehört dazu.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: schnulli3 am 02.04.2013, 05:44 Uhr
Hab auch mal eine Frage:
Die Zollfreigrenze liegt ja bei 430 Euro.
Den aktuellen Umrechnungskurs des Zolls erfahre ich hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html)

Wenn ich mir nun z.B. ein iPhone 4S für 549 USD (= 424,10 Euro aktuell) kaufe, muss ich die örtlichen Sale Taxes (die noch hinzukommen) auch noch mit in den Preis hineinrechnen? Dann wäre ich nämlich nicht mehr in der Zollfreigrenze.

Also zählen die Sale Taxes dazu oder nur der reine Warenwert?

Würde mich über eine Antwort freuen!   :wink:

Koenntest es dir vielleicht online hier in USA bestellen.
Wenn der Verkaeufer von einem anderen Bundesstaat schickt, faellt keine sales tax an :lol:
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Soulfinger am 02.04.2013, 06:32 Uhr
Bei Elektrogeräten wer ich immer vorsichtig. Klamotten usw. juckt den Zoll absolut nicht, aber gerade bei Apple Geräten sind sie scharf.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: schnulli3 am 02.04.2013, 06:35 Uhr
Jetzt mal Butter bei de Fische...
Sind denn die Apple Sachen wirklich soviel guenstiger in den USA als in Deutschland?
Bin immer wieder erstaunt  :o
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: Soulfinger am 02.04.2013, 07:43 Uhr
Jetzt mal Butter bei de Fische...
Sind denn die Apple Sachen wirklich soviel guenstiger in den USA als in Deutschland?
Bin immer wieder erstaunt  :o
Sind vllt. 15% günstiger als hier in Deutschland. Mir wäre es nicht Wert, Elektrogeräte in den USA zu kaufen. Kameras, Camcorder usw. kosten bei uns auch nicht die Welt und mir wäre das zu heiss bzgl. Garantie, Zoll usw. Zubehör habe ich bei Apple schon viel gekauft: Adapter, Mäuse usw.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 02.04.2013, 08:05 Uhr
bei den meisten Geräten kostet Apple EUR:USD 1:1. D.h. man "spart" etwa ein Drittel. Dazu kommt aber noch die jeweilige Sales Tax und, wenn es kein Kleingerät ist, was unter die 430 € fällt dann noch die deutschen Abgaben. Imho lohnt das eher nicht. Da kaufe ich eher Klamotten.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: svefri am 08.02.2014, 23:49 Uhr
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zum Thema Alkohol aus den USA mitbringen:

Ich möchte dort eine Flasche Spirituosen kaufen (0,75 Liter, mengenmäßig kein Problem). Muss ich nun den Preis für den Fusel bei der Berechnung der Zollfreimenge berücksichtigen oder gibt es für Spirituosen einzig die Mengenbeschränkung unabhängig vom Preis der mitgebrachten Flasche Alkohol?

Vielen Dank im Voraus
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: TGW712 am 09.02.2014, 09:00 Uhr
die Freimengen (Alkohol, Zigaretten etc) werden nicht auf die Wertgrenzen angerechnet.
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: miwunk am 09.02.2014, 14:18 Uhr
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zum Thema Alkohol aus den USA mitbringen:

Ich möchte dort eine Flasche Spirituosen kaufen (0,75 Liter, mengenmäßig kein Problem). Muss ich nun den Preis für den Fusel bei der Berechnung der Zollfreimenge berücksichtigen oder gibt es für Spirituosen einzig die Mengenbeschränkung unabhängig vom Preis der mitgebrachten Flasche Alkohol?

Vielen Dank im Voraus

Die eigentliche Frage ist ja schon beantwortet. Aber noch zu bedenken ist, dass Du keine Flüssigkeiten im Handgepäck haben darfst (10 Fläschchen mit je 100 ml sind elaubt, aber nicht 1 Flasche mit 0,75 l).

Und auch wenn Du den Alkohol in den USA im duty free shop kaufst, falls Du in Europa umsteigen musst, kann es Dir passieren, dass er Dir abgenommen wird.

Also auf jeden Fall die Flasche gut gesichert ins aufgegebene Gepäck.

Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: exit am 09.02.2014, 19:48 Uhr
Und auch wenn Du den Alkohol in den USA im duty free shop kaufst, falls Du in Europa umsteigen musst, kann es Dir passieren, dass er Dir abgenommen wird.

Das stimmt nicht mehr. Seit dem 31.01.2014 gilt hier eine neue Regelung in der EU.
Wurde die Flasche in einem Duty Free Shop gekauft und wird sie in einer versiegelten Tasche mitgeführt, kann man damit nun auch endlich umsteigen.
Siehe auch hier: http://www.bundespolizei.de/DE/06Die-Bundespolizei/Aufgaben-Verwendungen/Luftsicherheit/FAQ.html#doc2112454bodyText2
Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: miwunk am 09.02.2014, 20:00 Uhr
Ich habe von dieser neuen Regelung gehört, weiss aber nicht, ob die schon in die Praxis umgesetzt wurde.

Titel: Re: Zollfreimenge?
Beitrag von: djohannw am 09.02.2014, 23:14 Uhr
Ich habe von dieser neuen Regelung gehört, weiss aber nicht, ob die schon in die Praxis umgesetzt wurde.

Das ging ex-USA schon seit einiger Zeit (die Duty-Free-Shops in den USA haben am Anfang explizit Zettel mit der EU-Direktive mit den versiegelten Beuteln verteilt). Seit dem kurzem geht das nun aber auch aus den Ländern, die zuvor als nicht sicher angesehen wurden...aber ex-USA waren versiegelte Flüssigkeiten aus dem Duty-Free-Shop zumindest schon seit 2011 (http://www.test.de/Fluessigkeiten-im-Handgepaeck-Verwirrung-am-Flughafen-4232048-0/)erlaubt.

Viele Grüße - Dirk