Die Vollzeitschulpflicht dauert in vier Bundesländern (darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) 10 Jahre, in den übrigen Bundesländern 9 Jahre.
Daran schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an, die durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch ein reguläres Arbeitsverhältnis, den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres erfüllt werden kann