Lufthansa transportiert Autositze nicht kostenlos, außer er ist im Flugzeug zugelassen, was aber fast nie der Fall ist. Wurde mir auch tel. Von LH so mitgeteilt. Allerdings scheinen wohl viele Mitarbeite aus Kulanz ein Auge zuzudrücken.
Also wer auch immer das behauptet hat, lag falsch, oder hat etwas durcheinandergebracht. Tatsächlich kann man Sitze ins Flugzeug nur mitnehmen, wenn sie hierfür zugelassen sind. Die Mitnahme ist kostenlos, aber es handelt sich hierbei
nicht um
Gepäckstücke, so dass auch nicht die entsp. Regeln zur Anwendung kommen.
Es wurde hier schon aus den Gepäckregeln zitiert, aber hier nochmal der vollständige Text:
Freigepäck von Kindern
* Kinder
ab 2 Jahren erhalten die gleiche Freigepäckmenge wie Erwachsene.
* Kinder unter 2 Jahren haben ein Gepäckstück plus ein Falt-Buggy frei; im Gewichtskonzept ein Stück mit maximal 10 kg und im Stückkonzept ein Stück mit maximal 23 kg.
*
Kindersitze können gebührenfrei befördert werden, vorausgesetzt das Modell ist zugelassen und das Kind reist mit einem Kindertarif und gebuchtem Sitzplatz.
Für
nicht zugelassene Kindersitze gelten die üblichen Freigepäckmengen und Übergepäckgebühren.
D.h. Kinder unter 2 brauchen ja keinen eigenen Sitzplatz, dennoch kann man ein Gepäckstük - kann auch ein Kindersitz - und einen Buggy - kostenlos mitnehmen.
Über 2 Jahren brauchen sie ja einen Sitzplatz und haben genauso viel Freigepäck, wie Erwachsene -
plus einen Kindersitz! Dieser muss nicht, oder besser gesagt kann sogar nur selten im Passagierraum mit transportiert werden. Dann ist es aber kein "Gepäck", sondern ein "zugelassenes Kinderrückhaltesystem".
Ich fliege nur mit der Lufthansa; diese Regelung wurde noch nie missachtet. Man kann sich ruhig darauf berufen, dass das so, wie oben beschrieben, geregelt ist.
Von "Kulanz" kann man erst reden, wenn man irgendeinen exotischen Kindersitz hat. Aber wer soll das prüfen?
Nicht mal die US Airways, die selbst bei Lufthansa Business Passagieren eine Gepäckgebühr kassiert, hat für den Kindersitz etwas berechnet.
Mic