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Allgemeines => Technik => Routenplaner => Thema gestartet von: Scooby Doo am 28.12.2007, 10:58 Uhr

Titel: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: Scooby Doo am 28.12.2007, 10:58 Uhr
Ist es vom rechtlichen Standpunkt aus gestattet, eine Karte von http://maps.google.de zu nehmen, darin etwas einzuzeichnen, z.B. seine Route, Lieblingsstädte oder was auch immer und diese dann öffentlich auf seiner privaten Homepage zu zeigen?

Ich habe angefangen, in den Nutzungsbedingungen für Google Maps zu lesen, nur will ich die Passagen jetzt nicht einfach für mich schön lesen, sondern genau wissen, ob ich es darf oder nicht:

http://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html

Zitat
Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen.

Ich würde mit der Verwendung ja keinen finanziellen Vorteil haben, sie nicht gewerblich benutzen, aber sie halt öffentlich präsentieren. Ist doch noch immer ein persönlicher Zweck, oder?

Zitat
Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder andere eigentumsrechtliche Hinweise in Karteninformationen (einschließlich fotografischer Abbildungen) dürfen nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden.

Darf ich jetzt doch nicht in den Karten rummalen und z.B. Orte hervorheben?

Zitat
Die Geocodierungsdaten für Karteninhalte in Google Maps werden unter Lizenz von Navteq North America LLC ("NAVTEQ") und/oder Tele Atlas North America, Inc. ("TANA") und/oder anderen Drittanbietern bereitgestellt und unterliegen dem Urheberrechtsschutz und anderen Rechten am geistigen Eigentum, deren Eigentümer oder Lizenzinhaber NAVTEQ, TANA und/oder die entsprechenden Drittanbieter sind. Die Nutzung dieses Materials wird durch die Bestimmungen einer Lizenzvereinbarung geregelt. Sie können für unzulässiges Kopieren oder Offenlegen dieses Materials haftbar gemacht werden.

Also darf man sie doch nicht verwenden? Oder verstehe ich etwas falsch.

Zitat
Sie sichern zu, Google Maps nur zu legalen, angemessenen und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen und sonstigen geltenden Richtlinien oder Leitsätzen befindlichen Zwecken zu verwenden.

Sie schreiben zwar, was man nicht darf, aber leider nicht, was man außer Anschauen noch darf.

Wäre schön, wenn mal jemand Licht ins Dunkeln bringen könnte. Neuerdings verwende ich nämlich handgezeichnete Karten und das wird auf Dauer etwas umständlich.
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: geesy am 28.12.2007, 11:07 Uhr
Hi,
auf http://maps.google.de/support/bin/answer.py?answer=72644 (http://maps.google.de/support/bin/answer.py?answer=72644) heißt es:

Zitat
Kann ich Google Maps in meine Website oder mein Blog integrieren?

Ja. Sie können eine einfache Karte, mehrere Routen, eine lokale Suche oder von anderen Nutzern erstellte Karten integrieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor: (...)

Außerdem stellt Google ja auch die API's (http://code.google.com/apis/maps/) kostenlos bereit, mit der man eigene Google-Maps Applikationen erstellen kann. Musst dir also keine Sorgen machen!

mfg
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: Scooby Doo am 28.12.2007, 11:18 Uhr
Hi,

danke schon mal für die sehr beruhigende Antwort.

Dort wird aber eine genau Vorgehensweise beschrieben, nämlich praktisch nur Links zu den Karten angegeben.
Ich würde aber gerne diese Karte schnappen http://maps.google.de/?ie=UTF8&t=p&om=1&ll=40.044438,-97.119141&spn=25.101509,59.150391&z=4 und in so etwas verwandeln wollen http://mk-urlaub.de/info/usa/eisenbahn/strecken.php

Das sollte doch auch erlaubt sein, oder?
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: AndyOne am 28.12.2007, 11:31 Uhr
Hallo Markus,

nun mit den Lizenzrechtlichen fragen, die Du stellst habe ich mich nicht so beschäftigt, aber alle von mir verwendeten Tools zum erstellen solcher Karten waren frei zugänglich und bedienten sich der Karten von google und auch NSGS Karten und Bildern. Also sehe ich da wirklich kein Problem, diese dann auf der eigenen Homepage darzustellen. Einen Link zu meiner Paddelkarte habe ich Dir ja im GPS Thread schon geschickt, in meinem neuen Reisebericht, der die nächsten Tage online ist, habe ich auch solche Karten verwendet und sehe da kein Problem.
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: magnum am 28.12.2007, 12:46 Uhr
Du darfst die Karte verwenden und Deine eigenen Overlays drüberlegen (z.B. die Bahnstrecken).

Du darfst die Karte aber nicht via Screenshot aus dem Browser kopieren und dann als statische Karte weiterverwenden.
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: Scooby Doo am 28.12.2007, 13:09 Uhr
Du darfst die Karte aber nicht via Screenshot aus dem Browser kopieren und dann als statische Karte weiterverwenden.

Interessant. Woher weißt du das?
Das hätte ich nämlich tun wollen, natürlich unter Beibehaltung der Quellenangabe usw.
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: magnum am 28.12.2007, 13:29 Uhr
Müsste ich raussuchen.

Die Google-Maps dürfen nur unverändert verwendet werden, d.h. sie müssen genauso verwendet werden, wie sie auch von Google zur Verfügung gestellt sind. Wenn Du sie herauskopierst und editierst, sind sie verändert.

Wie gesagt, über die Google-API kann man sich ein beliebiges Overlay erstellen und dann auf die Karte drauflegen.
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: Sammy06 am 28.12.2007, 19:54 Uhr
Hallo Markus,
Google ist ja wohl amerikanisch.
Wenn ich eins bei meinen beiden Besuchen gelernt habe,
dann ist es das " was nicht ausdrücklich verboten ist,ist meist erlaubt "

Gruss Renate
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: magnum am 29.12.2007, 16:18 Uhr
Naja, amerikanisch ist es nicht immer : maps.google.de

;)
Titel: Re: Google Maps - darf man sie auf private Homepage einbinden?
Beitrag von: DERYK am 08.01.2008, 11:41 Uhr
Hallo Markus,
Google ist ja wohl amerikanisch.
Wenn ich eins bei meinen beiden Besuchen gelernt habe,
dann ist es das " was nicht ausdrücklich verboten ist,ist meist erlaubt "

Gruss Renate


In Deutschland gilt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten !!!
In USA gilt: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
In Frankreich gilt: Was ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt  :D

Deryk

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