Hallo,
Ich halte die Veröffentlichung dieser Mail inkl. Namen und Domain hier sehr bedenklich.
Warum?
Weil du die Erlaubnis zur Veröffentlichung nicht hast und Mails imho zum Postgeheimnis gehören. Näheres erfährst du beim Anwalt.
Ich lese dort durchaus ein Geschäftsschreiben. Zumindest ist auch die Veröffentlichung nicht die feine Art. Ich möchte mit dir jedenfalls keinen näheren Kontakt mehr, wenn du derart verschwiegen bist.
lang ists her, daß ich mich mit solchen Fragen beschäftigt habe. Soviel ist mir aber noch erinnerlich:
Das Postgeheimnis schützt vor Zugriff
durch den StaatDas Briefgeheimnis schützt vor unbefugter
Öffnung oder vergleichbare technische Kenntnisnahme
durch Dritte (=weder Absender noch Empfänger); einen Schutz vor Veröffentlichung durch den befugten Empfänger kann ich da nicht erkennen, soweit keine Berufsgeheimnisse inmitten sind.
Zitat aus
Wikipedia - wenngleich auch keine höchstrichterliche Instanz:
In strafrechtlicher Hinsicht endet das Briefgeheimnis beim Empfänger des Briefes, das heißt der Empfänger selbst macht sich bei einer Veröffentlichung oder Weitergabe in der Regel nicht mehr wegen Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar, sehr wohl können aber andere Vorschriften greifen....
In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autoren verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzten, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[5] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein...Ich würde mir in diesem Fall keine allzu großen Sorgen machen.