Hi Liesa,
ja, das ist natürlch eine andere Sache...
Wenn Dein Bekannter über das RB vorgebucht hat und den entsprechenden Voucher in der Hand hat (den wird das RB ja nur ausgeben, wenn die Buchung vom Hotel bestätigt wurde bzw die Buchung innerhalb eines fixen Kontingentes gebucht wurde), muß das Hotel das Zimmer zur Verfügung gestellt werden.
Natürlich können Überbuchungen immer wieder mal vorkommen, aber in dem Fall muß das überbuchte Hotel eine Alternativunterkunft zur Verfügung stellen, die mindestens gleichwertig zur original gebuchten Hotel ist. Das gleichwertig bezieht sich auf Ausstattung/Leistungsumfang, aber auch auf die Lage... Etwas schlechteres muß rechtlich gesehen niemand akzeptieren...
Ansonsten hat Dein Bekannter Schadenersatzansprüche gegenüber FTI... Ich glaube, selbst eine Umbuchung ist lt. Frankfurter Tabelle ein Grund für einen gewissen Schadenersatz...
Wichtig ist in dem Fall nur, daß er sich von der FTI Reiseleitung bzw dem Hotel bestätigt hat lassen, das das Hotel kein Zimmer zur Verfügung gestellt hat... Ansonsten schaut es schlecht aus (Beweislast).
Ein late arrival ist in diesem Fall keine Auswirkung auf die Reservierung, da Reisebürobuchungen grundsätzlich garantiert sind und mind. bis zum nächsten Tag gehalten werden müssen.
Ich würde Deinem Bekannten raten, das RB zu wechseln, die scheinen keine Ahnung zu haben, was sie für ihre Kunden machen können und iegentlich auch müßten.
@Volker: Die 18 Uhr Regelung kommt nur bei direkten Reservierungen im Hotel zur Anwendung, wenn nicht z.B. mit einer KReditkarte garantiert wird oder schriftlich auf einen spätere Ankunftszeit hingewiesen wurde.