Grds. gilt: "pacta sund servanda", d.h. eine einseitige Stornierung ist nicht möglich. Meistens behalten sie es sich irgendwo in den AGB vor, die Klausel ist aber wohl nicht wirksam. D.h. wenn jemd. (zuminddest in D) darum einen Rechtsstreit führen will, hat er ganz gute Chancen, wobei sich das mit der Übernachtung meist durch Zeitablauf erledigt.